Vermittlung von Hunden aus dem Tierheim - Erlass der Hundesteuer für zwölf Monate

Vorlage: 2021/0069
Art: Antrag
Datum: 26.01.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.02.2021

    TOP: 20

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.04.2021

    TOP: 16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: zurückgezogen

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 25.01.2021 Vorlage Nr.: 2021/0069 Vermittlung von Hunden aus dem Tierheim - Erlass der Hundesteuer für zwölf Monate Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.02.2021 20 x Strukturkommission 10.03.2021 5 x Gemeinderat 20.04.2021 16 x Der Gemeinderat möge beschließen, die Hundesteuersatzung um Punkt (6) wie folgt zu ergänzen: § 6 Steuerbefreiungen Auf Antrag wird Steuerbefreiung gewährt für das Halten von (6) Hunden aus dem Tierheim Karlsruhe für die Dauer von zwölf Monaten nach Vermittlung. Sachverhalt/Begründung Nach den Weihnachtsfeiertagen und insbesondere vor den Hauptreisezeiten ist es alljährlich dasselbe Drama: Zahlreiche Hunde werden im Tierheim abgegeben, wenn ihre Besitzer festgestellt haben, dass die Tiere Zeit und Geld kosten oder sie sich mit deren Haltung überfordert fühlen. Hunde sind sehr soziale Wesen, die sich aufgrund ihrer jahrhundertelangen Züchtung im Idealfall in unmittelbarer menschlicher Umgebung am wohlsten fühlen. So ist es äußerst begrüßenswert, wenn potentielle Hundehalter statt dem Zeitgeist entsprechend, einen Rassehund zu besitzen, den Rat von Fachleuten einholen. Hier leistet das Tierheim Karlsruhe wertvolle Hilfe zu Fragen welcher Hund zu wem passen könnte und wie eine optimale Haltung aussehen sollte. Oft werden vor Ort auch die Hunde ein Stück weit ausgebildet, um eine Vermittlung zu erleichtern. Karlsruhe ist in der gesamten Republik mit an der Spitze, was die Höhe an Hundesteuer anbelangt, nämlich 120 EURO pro Jahr und Hund; das sind für die Stadt derzeit ca. 1,1 Mio. EURO. Der Erlass der Hundesteuer für ein Jahr soll als Anreiz für künftige Hundehalter dienen, ein Tier aus dem Tierheim aufzunehmen. Damit einhergehend kann eine solch sinnvolle Regelung auch dazu beitragen, der meist in europäischen Nachbarländern inzwischen leider eingeübten Praxis der illegalen Welpenzucht - die unseren Tierschutzbestimmungen in jeglicher Hinsicht widerspricht - Einhalt zu gebieten. Eine zeitlich befristete Hundesteuerbefreiung liegt durchaus im städtischen Interesse, da der Tierschutzverein Karlsruhe und Umgebung als Träger des Tierheims mit der Unterbringung von beschlagnahmten, aufgefundenen oder durch soziale Umstände aufgenommenen Hunden eine städtische Aufgabe übernommen hat. Er erhält alljährlich einen vergleichsweise geringen Zuschuss (THH 3200, PB 12). – 2 – Das Weniger an Hundesteueraufkommen bei Realisierung unseres Antrags ist marginaler Natur, wenn man bedenkt, welches Engagement die Ehrenamtlichen des Tierheims für die Tiere und die Stadt aufbringen. Gemäß § 9 Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg (KAG) regeln bei der Hundesteuer die Gemeinden Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen selbst. Somit kann dieser Erlass der Hundesteuer durch den Gemeinderat beschlossen werden. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • Protokoll GR 23.02.2021 TOP 20
    Extrahierter Text

    Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Februar 2021, 15:30 Uhr öffentlich Kongresszentrum, Gartenhalle Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 20 der Tagesordnung: Vermittlung von Hunden aus dem Tierheim- Erlass der Hunde- steuer für zwölf Monate Antrag: AfD Vorlage: 2021/0069 Beschluss: Behandlung in der Strukturkommission am 10. März 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in die Strukturkommission verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. März 2021

  • StN Vermittlung von Hunden - Erlass Hundesteuer
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0069 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Vermittlung von Hunden aus dem Tierheim - Erlass der Hundesteuer für zwölf Monate Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.02.2021 20 x Strukturkommission 10.03.2021 5 X Gemeinderat 20.04.2021 16 Kurzfassung Die Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) wird nicht befürwortet. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswir- kungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnli- ches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüg- lich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die AfD-Gemeinderatsfraktion beantragt, eine befristete Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim ein- zuführen. Ähnliche Anträge erfolgten aus der Mitte des Gemeinderats schon in den Jahren 2012 und 2016. Die Verwaltung hatte in ihren Stellungnahmen die Ablehnung der Anträge empfohlen. Der Gemeinderat ist diesen Empfehlungen jeweils mehrheitlich gefolgt. Eine einmalige bzw. befristete Hundesteuer-Ermäßigung für Hunde, die unmittelbar aus dem örtlichen Tierheim oder aus einer örtlichen Tierschutzeinrichtung aufgenommen werden, verstößt aus Sicht der Ver- waltung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG. Eine hieraus folgende Gleichbehandlung würde die Einbeziehung aller Tierheime und Tierschutzeinrichtungen in öffentlicher und privater Trägerschaft über Karlsruhe hinaus fordern. Schon die Definition „Tierheime, Tierschutzeinrichtungen“ (auch privat organi- sierte Tierhilfen, die Hunde aus dem Ausland einführen und hier vermitteln) ist schwierig. Aus der Verwaltungserfahrung heraus, spielen in der Regel wirtschaftliche Gründe beim Erwerb eines Hun- des keine besondere Rolle. Der Hund wird nach Rasse und Aussehen erworben. Die Erwerber eines Hundes aus Tierheimen oder Tierschutzeinrichtungen werden vordringlich aus Tierschutzgründen motiviert, unab- hängig von der zu leistenden Hundesteuer. Zentrales Argument, sich einen Hund aus einem Tierheim zu holen, sollten daher weiterhin Gründe zum Wohle des Tieres und des Tierschutzes sein. Monetäre Anreize könnten eher gerade dem Verhalten, Tiere spontan an Weihnachten oder Ostern zu verschenken noch för- dern, was aus Verwaltungssicht ungewünscht ist. Darüber hinaus müssten Missbrauchsmöglichkeiten, z.B. Hundeabgaben extra über das Tierheim abzuwi- ckeln, unterbunden werden. Aufwendige Recherche und Prüfpflichten würden zu Lasten der Verwaltungs- effektivität gehen. Darüber hinaus widerspricht es auch dem Charakter der Hundesteuer, die lenkend auf die Zahl der Hunde- haltungen einwirken soll, wenn die Stadt gleichzeitig Hundehalter beim Erwerb begünstigen würde. Die Stadt Karlsruhe fördert den Tierschutzverein durch einen jährlichen im Haushaltsplan veranschlagten Zuschuss. Die Karlsruher Hundesteuersatzung ist bewusst einfach gehalten und hat wenige Ausnahmetatbestände. Die Geschäftsprozesse und Schnittstellen innerhalb der Verwaltung sind diesbezüglich optimiert. Jede Än- derung würde einen zusätzlichen Ressourcenaufwand hervorrufen, der deutlich über dem eigentlichen Wirkungszweck liegt. Die Verwaltung empfiehlt aus den angeführten Gründen, den Antrag abzulehnen.

  • Protokoll GR TOP 16
    Extrahierter Text

    Niederschrift 24. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. April 2021, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Der Vorsitzende: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 16 der Tagesordnung: Vermittlung von Hunden aus dem Tierheim - Erlass der Hunde- steuer für zwölf Monate Antrag: AfD Vorlage: 2021/0069 Punkt 16.1 der Tagesordnung: Vermittlung von Hunden aus dem Tierheim Karlsruhe oder unmittelbar aus einer auf dem Gebiet des Tierschutzes tätigen, als gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung anerkannten Einrichtung mit Sitz in der Stadt Karlsruhe Änderungsantrag: AfD Vorlage: 2021/0454 Beschluss: Antrag zurückgezogen Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung in der Strukturkommission. Stadträtin Fenrich (AfD): Wir haben in der Zeitung gestern einen Bericht gelesen, wie es aus- sieht. Es ist kein einzelner Antrag, der jetzt total neu wäre, sondern in der Vergangenheit auch schon gestellt worden ist. Wir haben dann den Antrag, der unter TOP 16 läuft, gestellt, haben den aber deshalb ergänzt, weil wir die gemeinnützigen Tierschutzorganisationen miteinbezie- hen wollten. Die Begründung für den temporären Steuererlass, die ist natürlich die gleiche ge- blieben. Also es geht jetzt nicht um den TOP 16, den wir hiermit zurückziehen, sondern nur um den Änderungsantrag TOP 16.1. Dieser Erlass der Hundesteuer für zwölf Monate ist eigentlich eine Win-Win-Situation, eine Win-Win-Situation hoch 4. Warum? Es ist eine Win-Situation natürlich für das Tier, das endlich ein Zuhause findet. Es ist eine Win-Situation für den Hundehalter, der durch diesen temporären Steuererlass ein Zuckerle, sage ich jetzt mal in Anführungs- und Schlusszeichen, bekommt. Es ist – 2 – eine Win-Situation auch für das Tierheim oder die gemeinnützige Tierschutzorganisation, weil das auch eine Anerkennung für ihre Arbeit ist. Die kümmern sich um die Hunde, die bilden sie aus. Schwer vermittelbare Hunde werden entsprechend betreut und ausgebildet, sodass man auch durch diese Steuererleichterung für den potenziellen Hundehalter, auch dem Tierheim im Prinzip einen Dank sozusagen aussprechen kann. Eine Win-Situation ist es auch für die Stadt, wenn vielleicht nicht monetär, aber aus sozialen Gründen. Da bitte ich doch auch zu berücksich- tigen, gerade in Corona-Zeiten, aber nicht nur in Corona-Zeiten, Tiere oder speziell Hunde und Kinder haben ein besonderes Verhältnis zueinander. Kinder lernen dadurch auch, eine soziale Verantwortung zu übernehmen für ein Lebewesen und ich glaube, das kommt im Prinzip allen zugute, den Familien, natürlich den Kindern und der Stadt, die ja auch viel für die Kinder tun möchte, auch. Als Lenkungssteuer haben Sie das angesehen, die Verwaltung. Das sehen wir nicht so, denn es wäre eine Ungleichbehandlung jetzt von Bürgern, nämlich die Reichen können sich es immer leisten, einen Hund sich anzuschaffen, die Ärmeren nicht. Dann sprechen Sie als Verwaltung auch noch den Gleichheitsgrundsatz an, der verletzt wäre. Das können wir ehrlich gesagt nicht sehen. Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer und ein Steuererlass hat einen kommuna- len Bezug und überdies haben es Mannheim, Weinheim, weitere Gemeinden habe ich jetzt nicht nachgeprüft, das genauso gemacht. Von daher, die haben sich ja bestimmt auch was überlegt. Zum Ergebnis würde ich sagen, dass wir im Hinblick auf den Haushalt, auf die massi- ven Einbrüche durch Corona jetzt so vorgehen wollen, dass wir den Antrag jetzt erst mal zu- rückziehen möchten. Das heißt, wir bräuchten nicht darüber abzustimmen. Wir möchten den aber bei passender Gelegenheit wieder, wahrscheinlich modifiziert, einbringen. Stadtrat Borner (GRÜNE): Auch wenn wir durchaus Sympathie für diesen vorliegenden Antrag haben, möchten wir ihn heute ablehnen. Wir sind natürlich auch damit einverstanden, wenn Sie den Antrag verweisen. Es ist auch okay soweit. Der Grünen Fraktion schwebt eine moderne Hundesteuersatzung vor, die tierschutz- und sozialpolitische Inhalte vereinigt. Hierzu werden die Grünen zu einer der nächsten Gemeinderatssitzungen einen entsprechenden Antrag ein- bringen, der dann auch in den nächsten Haushaltsstabilisierungsmaßnahmen-Besprechungen besprochen werden sollte. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Auch wir werden diesen Antrag ablehnen. Wir sehen keinen wesent- lichen Grund, wenn man eine Steuerermäßigung gibt, dass dadurch mehr Hunde aus dem Tier- heim neue Besitzer, neue Hundehalter bekommen, wenn auch vorhin der Satz gefallen ist, Är- mere können sich dann keinen Hund leisten. Ein Hund hängt sicherlich nicht nur von der Hun- desteuer ab, sondern ein Hund ist dadurch teuer, dass er Futter braucht, dass er Auslauf braucht, dass er gewisse Accessoires braucht. Wer das sich nicht leisten kann, dem nützt auch die 120-Euro-Ermäßigung im Jahr nichts, und er kann sich dann auch keinen Hund halten, denn dann wäre es auch nicht dem Tierschutz dienlich, wenn hier ein Hund zwar mit Ermäßigung genommen wird, aber sonst wenig Fürsorge aus finanziellen Gründen erhalten kann. Wir leh- nen den Antrag komplett ab. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Ja, ich weiß, dass meine Kollegin Stadträtin Fenrich, wie ich, eine große Tierfreundin und Tierschützerin ist. Dennoch muss ich leider auch Bedenken gegen die- sen Antrag äußern. Ein Tier aufzunehmen, sollte, wie die Verwaltung richtig erkannt hat, nicht mit finanzieller Motivation einhergehen, überhaupt nicht ein Hund oder ein Tier aus dem Tier- heim oder dem Tierschutz. Diese Tiere haben eine spezielle Vergangenheit und gehören eigent- – 3 – lich zu erfahrenen Haltern. Gerade durch finanzielle Anreize sehe ich da die Gefahr, dass es eben zu diesem Szenario nicht kommt. Hinzu kommt erschwerend, dass im Zuge der Corona- Pandemie die Tierheime ja eigentlich ziemlich leer sind. Es sind nur noch ein paar spezielle, wirklich sehr spezielle, gerade im Hundebereich, Kangals dort, die gar nicht geeignet sind, von jedermann gehalten zu werden. In Bezug auf die dann im Ergänzungsantrag eingeführten ande- ren Tierschutzorganisationen wäre natürlich gerecht, aber hier möchte ich auch zu bedenken geben, dass viele dieser anderen Tierschutzorganisationen auch Hunde aus dem Ausland ver- mitteln, aus Rumänien, Griechenland und so. Im Prinzip würden wir das mit dieser Steuerer- leichterung dann auch noch so ein bisschen subventionieren. Da ist die Frage, wo ist die Gren- ze. Die sehe ich da nicht, und deswegen würden wir den Antrag auch ablehnen. Stadträtin Böringer (FDP): Die Hundesteuer ist eine der ältesten Steuern Karlsruhes. Ich glaube, dass bereits im Jahre 1811 schon das Großherzogtum Baden das als Hundetaxe bezeichnet hat. Also wichtig ist ja heute, dass die Hundesteuer den Aufwand der Haltung besteuert und nicht das Tier an sich. In der derzeitigen Satzung gibt es ja Möglichkeiten des Erlasses und auch der Ratenzahlung, insbesondere bei finanziell schwierigen Situationen. Grundsätzlich lässt sich na- türlich immer über Ausnahmen nachdenken, aber es bleibt ja immer die Frage, wenn Ausnah- men für das eine, warum dann nicht für andere, also für große, für kleine Hunde. Also lange Rede, kurzer Sinn, wir sind mit der Stellungnahme der Verwaltung zufrieden, aber wenn ich jetzt die Kollegin hier richtig verstanden habe, ist doch der Antrag zurückgezogen und erledigt. Insofern brauchen wir auch gar nicht mehr abzustimmen. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank, das sehe ich auch so, dass wir nicht mehr abstimmen, dass es halt uns zu gegebener Zeit eventuell wieder begegnen wird, aber nicht im Sinne einer Verta- gung oder Verweisung, sondern Sie ziehen es jetzt erst mal zurück, so habe ich es verstanden. Ich möchte nur auf folgenden Umstand hinweisen. Wenn es am Ende wirklich stimmt, dass sich arme Familien einen Hund nur leisten können, weil wir im ersten Jahr die Hundesteuer erlas- sen, dann weiß ich nicht, wie die das im zweiten Jahr machen. Also, das nur als ganz einfache Gegenfrage an dieser Stelle. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Mai 2021