Prekäre Wohnverhältnisse für Saisonarbeiter*innen / Zimmer für Monteur*innen in Karlsruhe
| Vorlage: | 2021/0066 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 22.01.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Grünwinkel |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.02.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 22.01.2021 Vorlage Nr.: 2021/0066 Prekäre Wohnverhältnisse für Saisonarbeiter*innen/Zimmer für Monteur*innen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.02.2021 30 x Private oder gewerbliche Vermietung für längere Zeit (Wochen oder Monate) an eine/n oder mehrere Mieter*innen, die aus beruflichen Gründen eine vorübergehende Unterkunft suchen, etwa Monteur*innen oder Saisonarbeiter*innen, haben mit der Öffnung der europäischen Arbeitsmärkte deutlich zugenommen. 1. Wie viele Privatpersonen bzw. Unternehmen gibt es in Karlsruhe, die Zimmer für Handwerker*innen bzw. Monteur*innen gewerblich anbieten? Wie viele Zimmer/Wohnungen dieser Art gibt es aktuell (Stand: 01/2021) in Karlsruhe? 2. Wie wird überprüft bzw. kontrolliert und sichergestellt, dass eine solche Vermietung dort nicht stattfindet, wo dies laut Bebauungsplan und/oder baurechtlicher Genehmigung nicht erlaubt ist oder wo kein entsprechendes Gewerbe angemeldet wurde? Welche Aktivitäten seitens der Stadtverwaltung gab es bereits? 3. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen der Stadtverwaltung offen, um gegen diese Art der Zweckentfremdung von regulärem Wohnraum vorzugehen? Beabsichtigt die Stadtverwaltung, diese rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen? Wenn nein: warum nicht? 4. Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über evtl. baulichen Mängel in solchen Anwesen (z. B. fehlender zweiter Rettungsweg oder sonstige Brandschutzmängel)? Wie oft werden diese „Beherbergungsbetriebe“ kontrolliert? 5. Setzen deren Betreiber*innen die nach dem Bundesmeldegesetz geforderten Meldepflichten um? Wie werden Verstöße gegen Meldepflichten geahndet? 6. Beobachtet die Stadtverwaltung regelmäßig die einschlägigen Internetadressen, um einen Überblick über die in Karlsruhe angebotenen Unterkünfte für Monteur*innen zu bekommen? 7. Hält es die Stadtverwaltung für zielführend, den Umgang mit „diesen Immobilien in die Strategiediskussion „Umgang mit Substandard-Immobilien“ aufzunehmen? Sachverhalt/ Begründung Leerstehende Häuser oder andere nicht zum Wohnen geeignete Objekte werden auch in Karlsruhe bisweilen zu überhöhten Preisen an ausländische Arbeitskräfte vermietet. Nicht selten haben die Bewohner*innen keinen schriftlichen Mietvertrag, zahlen in bar und sind dadurch in einem rechtlosen Status. So wurde die Grüne Fraktion auf mehrere Objekte in den Stadtteilen Grötzingen und Grünwinkel aufmerksam gemacht. Es werden häufig nicht zu Wohnzwecken geeignete Objekte mit einfachsten Mitteln zu provisorischen Bettenlagern umfunktioniert und dann vermietet. Dies geschieht immer wieder unter Ausnutzung von Notlagen der wohnungssuchenden Menschen bei gleichzeitiger Forderung von Wuchermieten. Nicht selten kommt eine Überbelegung hinzu. Es werden auch zunehmend reguläre Wohnungen / Wohnhäuser zu Beherbergungsbetrieben zweckentfremdet. Im Falle von für Wohnzwecke ungeeigneten Objekten (wie Scheunen, Holzschuppen u.a.) könnte mit Hilfe des Bauordnungsrechts eingegriffen werden, da hier die Nutzungsänderung in „Wohnen“ genehmigungspflichtig ist. So wären zudem einschlägige Vorschriften zur Belichtung und Belüftung von – 2 – Wohnräumen zu beachten, nach denen eine Umnutzung beurteilt werden könnte. Oftmals sind Brandschutzmängel, wie ein fehlender zweiter Rettungsweg, vorzufinden. Ziel der Anfrage ist, die Handlungsweisen der Stadt Karlsruhe im Umgang mit diesen Immobilien zu erfahren und rechtliche Möglichkeiten für mehr Fürsorge für die davon betroffenen Menschen auszuloten. Unterzeichnet von: Michael Borner Verena Anlauf Aljoscha Löffler
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/0066 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: BOA Prekäre Wohnverhältnisse für Saisonarbeiter*innen / Zimmer für Monteure*innen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 23.02.2021 30 x 1. Wie viele Privatpersonen bzw. Unternehmen gibt es in Karlsruhe, die Zimmer für Handwerker*innen bzw. Monteur*innen gewerblich anbieten? Wie viele Zimmer/Wohnungen dieser Art gibt es aktuell (Stand: 01/2021) in Karlsruhe? Laut Gewerberegister gibt es 40 Privatpersonen oder Unternehmen, die gewerblich in Karlsruhe Zimmer vermieten. Wie viele Zimmer insgesamt zur Verfügung stehen, ist der Verwaltung leider nicht bekannt. 2. Wie wird überprüft bzw. kontrolliert und sichergestellt, dass eine solche Vermietung dort nicht stattfindet, wo dies laut Bebauungsplan und/oder baurechtlicher Genehmigung nicht erlaubt ist oder wo kein entsprechendes Gewerbe angemeldet wurde? Welche Aktivitäten seitens der Stadtverwaltung gab es bereits? Eine Überprüfung findet dann statt, wenn ein Antrag einer solchen Nutzung beim Bauordnungsamt eingeht oder eine Anzeige erfolgt. Der Gesetzgeber hat die Baukontrolle auf ein Mindestmaß zurückgeführt, danach richtet sich der Personalschlüssel für die Baukontrolleure. Ihre Aufgabe ist es primär, die baurechtlich erforderlichen Abnahmen und Nachschauen innerhalb eines Antragsverfahrens durchzuführen. 3. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen der Stadtverwaltung offen, um gegen diese Art der Zweckentfremdung von regulärem Wohnraum vorzugehen? Beabsichtigt die Stadtverwaltung, diese rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen? Wenn nein: warum nicht? In vielen Fällen mangelt es lediglich an der baurechtlichen Genehmigung, da die Vorhaben zulässig wären. Meist können keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, es mangelt also nur an der „formellen Rechtmäßigkeit“. Weitere rechtliche Möglichkeiten werden nicht gesehen. 4. Welche Kenntnisse hat die Stadtverwaltung über evtl. baulichen Mängel in solchen Anwesen (z. B. fehlender zweiter Rettungsweg oder sonstige Brandschutzmängel)? Wie oft werden diese „Beherbergungsbetriebe“ kontrolliert? Werden der Verwaltung bauliche Mängel oder fehlende 2. Rettungswege bekannt, so werden die entsprechenden Objekte in Augenschein genommen und erforderliche Maßnahmen mittels „rechtlicher Verfügungen“ durchgesetzt. 5. Setzen deren Betreiber*innen die nach dem Bundesmeldegesetz geforderten Meldepflichten um? Wie werden Verstöße gegen Meldepflichten geahndet? – 2 – Nach § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben sich Personen, die eine Wohnung beziehen, innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Ausnahme von dieser allgemeinen Meldepflicht besteht für Personen, die sonst im Ausland wohnen - sprich keine Wohnung in der Bundesrepublik haben. Für diesen Personenkreis begründet sich eine Meldepflicht im Falle des Bezugs einer privaten Wohnung gemäß § 27 Abs. 2 S. 3 BMG und im Falle des Bezugs einer Beherbergungsstätte gemäß § 29 Abs. 1 BMG jeweils erst nach dem Ablauf von drei Monaten nach dem Einzug. Inwieweit die in der Anfrage genannten Monteure und Saisonarbeitskräfte der Meldepflicht unterliegen, kann folglich nicht pauschal beantwortet werden, sondern bedarf vielmehr einer jeweils sachverhaltsbezogenen Einzelfallprüfung. Ungeachtet der vertraglichen Grundlagen des Wohnverhältnisses umfasst der Begriff der Wohnung im melderechtlichen Sinne indes jeden umschlossenen Raum, der zum Wohnen und Schlafen genutzt wird (§ 20 BMG). Die Pflichten der Betreiber von Beherbergungsstätten beschränken sich nach § 30 BMG lediglich auf die Bereithaltung besonderer Meldescheine und deren Aufbewahrung. Bei privaten Vermietungen sind Wohnungsgeber nach § 19 BMG verpflichtet, dem Meldepflichtigen eine entsprechende Bestätigung über den Einzug zum Zwecke der Anmeldung zur Verfügung zu stellen. Zuwiderhandlungen erfüllen jeweils den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 54 BMG und können mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Bereits heute geht die Verwaltung dieser bei grober Verletzung nach. 6. Beobachtet die Stadtverwaltung regelmäßig die einschlägigen Internetadressen, um einen Überblick über die in Karlsruhe angebotenen Unterkünfte für Monteur*innen zu bekommen? Kernaufgabe der Baurechtsbehörde ist die zügige Bearbeitung von Baugesuchen. Ein aktives Aufgreifen solcher Nutzungen würde zeitlich enorme Kapazitäten binden, sodass in dieser Zeit eine Vielzahl von Bauanträgen nicht bearbeitet werden könnte. In vielen Fällen ist die gewerbliche Vermietung zulässig und die Rettungswegsituation unkritisch. Es fehlt lediglich die formelle Rechtmäßigkeit. 7. Hält es die Stadtverwaltung für zielführend, den Umgang mit „diesen Immobilien in die Strategiediskussion „Umgang mit Substandard-Immobilien“ aufzunehmen? Aus Sicht der Verwaltung sind diese Fälle glücklicherweise relativ selten. Solange keine Gefahr für Leib und Leben besteht, sind sie aus baurechtlicher Sicht sehr schwer zu greifen.
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Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Februar 2021, 15:30 Uhr öffentlich Kongresszentrum, Gartenhalle Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 29. Punkt 30 der Tagesordnung: Prekäre Wohnverhältnisse für Saisonarbeiter*innen/Zimmer für Monteur*innen in Karlsruhe Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2021/0066 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadtrat Borner (GRÜNE): Ist es möglich, dieses Gewerberegister zu bekommen? Der Vorsitzende: Wir klären dies, Sie erhalten die Antwort. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. März 2021