Bauanträge
| Vorlage: | 2021/0057 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 20.01.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.01.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 133a Verantwortlich: OV Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 27.01.2021 4 ☒ ☐ Bauvoranfrage: Neubau einer Kindertagesstätte Mühlstraße 5, Flurstück 157/2 und 157/3 Für das Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor, somit muss sich das Bauvorhaben nach den Bestimmungen des § 34 BauBG richten: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Die Fragestellung zum Antrag auf einen Bauvorbescheid nach § 57 LBO werden wie folgt beantwortet: 1. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu bewerten. Ist ein Neubau mit der Nutzung Kindertagesstätte genehmigungsfähig? Grundsätzlich ist eine Kindertagesstätte in der Ortsmitte genehmigungsfähig. Die Grundstücksfläche, die überbaut wird, fügt sich ebenfalls ein – auch wenn diese relativ hoch ist. Grundsätzlich fügt sich das Vordergebäude mit dem Satteldach in die Ortstruktur ein. Leider fehlt eine Höhenangabe. Das hintere Gebäude fügt sich mit 2 Geschossen ebenfalls ein. Ein weiteres ist nicht zu befürworten. 2. Ist die Berechnung der Abstandsflächen mit 0,4 der Gebäudehöhe gemäß LOB § 5,7 genehmigungsfähig? Ja, der Faktor 0,4 ist die Norm und daher genehmigungsfähig. 3. Ist eine Wandhöhe von 8m bei zweigeschossiger Bebauung möglich oder was ist die maximale Wandhöhe? 2 Stockwerke mit einer Höhe von 8 Metern sind genehmigungsfähig 4. Ist eine spätere Aufstockung mit ca. 12 m Traufhöhe (dreigeschossig) genehmigungsfähig? Ein Dreigeschoss entspricht nicht der Ortstruktur. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt der Stellungnahme zu. Beschlussvorlage
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 133b Verantwortlich: OV Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 27.01.2021 4 ☒ ☐ Bauantrag: Erweiterung des Wohngebäudes Unterer Lichtenbergweg 5, Flurstück 7844/3 Für das Gebiet liegt kein Bebauungsplan vor, somit muss sich das Bauvorhaben nach den Bestimmungen des § 34 BauBG richten: „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“ Die Erweiterung des Wohngebäudes fügt sich in allen Punkten ein. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu. Beschlussvorlage
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 133c Verantwortlich: OV Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 27.01.2021 4 ☒ ☐ a) Bauantrag: Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garagen Am Liepoldsacker 6, Flur-St. 9097 Bebauungsplan 502 Junge Hälden Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten bis auf die geplanten Dachgauben und eine geringfügige Überschreitung der Baulinie. Diese sind laut Bebauungsplan nicht gestattet. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag unter der Maßgabe zu, dass die geplanten Dachgauben bzw. –aufbauten wegfallen, sowie die Baulinie eingehalen wird. Beschlussvorlage
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Bauantrag Vorlage Nr.: 133d Verantwortlich: OV Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 27.01.2021 4 ☒ ☐ Bauantrag: Neubau und Umbau von Logistikhallen Greschbachstr. 5 und 5d, Flurstück 8545/37 und 8545/45 Die Firma Pfeiffer & May Karlsruhe GmbH möchte eine neue Logistikhalle bauen, sowie bestehende Lagerhallen um- und anbauen. Ebenso sollen Büro- und Sozialgebäude an- bzw. umgebaut werden und eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stimmt dem Bauantrag zu unter der Maßgabe. Dass die Ziele des Klimaschutzkonzeptes 2030 entsprechend eingehalten werden. Beschlussvorlage