Barrierefreie Spielplätze
| Vorlage: | 2021/0055 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.01.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 27.01.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Barrierefreie Spielplätze SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: 131 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 27.01.2021 2 ☒ ☐ Spielplätze sind Begegnungsorte, an denen sich Menschen unterschiedlichster Altersgruppen und verschiedener Gesellschaftsschichten mit ihren Kindern treffen. Dabei wird Kindern mit einer Behinderung die Möglichkeit, unbeschwert zu spielen, aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen oft verwehrt. Die Um- bzw. Neugestaltung des Spielplatzes an der Weingartener Straße bietet uns die Chance, den Inklusionsgedanken bereits im frühen Kindesalter zu berücksichtigen. Die SPD-Ortschaftsratsfraktion stellt nachfolgenden Antrag: Im Rahmen der Um- bzw. Neugestaltung des Spielplatzes an der Weingartener Straße soll bei der Planung barrierefreies Spielgerät berücksichtigt werden, damit Kinder mit Handicap auch für sie geeignete Spielgeräte vorfinden. Diese Vorgehensweise ist bei der Erneuerung aller Spielplätze zu beachten. Antrag
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Barrierefreie Spielplätze SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage.: 131 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 27.01.2021 2 ☒ ☐ Kurzfassung Das Gartenbauamt berücksichtigt seit vielen Jahren standardmäßig bei der Neuplanung von Spielplätzen Aspekte zur Inklusion unterschiedlicher Nutzer*innen-Gruppen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Bedeutung der Spielplätze als integrative Orte ist seit Langem bekannt. Hierbei ist richtigerweise die Integration unterschiedlicher Nutzer*innen-Gruppen sinnvoll und muss Beachtung finden. Auch die Inklusion von Menschen mit körperlicher oder geistiger Einschränkung steht bei der Planung von Spielplätzen im Fokus. Sowohl bei der Neuplanung wie auch bei der Generalsanierung bestehender Spielplätze wird grundsätzlich die barrierefreie Erschließung berücksichtigt. Ebenso werden standardmäßig bei den Sitzbereichen ausreichend großer Belagsflächen geschaffen, bei dem z. B. ein Mensch im Rollstuhl Platz findet. Bei der Auswahl der Spielgeräte wird darauf geachtet, Angebote zu schaffen, die auch von Personen mit Einschränkungen genutzt werden können, wie z. B. die Vogelnestschaukel, unterfahrbare Sandspieltische oder Angebote zur Sinneserfahrung wie Drehscheiben etc. Solche Angebote können von einer Vielzahl eingeschränkter Nutzer*innen gut benutzt werden. Sie bieten zudem die Möglichkeit der gemeinsamen Interaktion zwischen den unterschiedlichen Nutzer*innen. Auf dem Kinderspielplatz Weingartener Straße wird die Vogelnestschaukel ersetzt. Das Gartenbauamt prüft einen barrierefreien Spieltisch für den Sandspielbereich. Am Markt existieren auch Sonder-Spielgeräte für stark eingeschränkte Personen. Diese sind vor allem für die Nutzung in betreuenden Einrichtungen konzipiert. Sie haben der Zielgruppe entsprechend nur einen geringen Aufforderungscharakter für die meisten Kinder und stellen für diese keine Herausforderungen dar, was aber genau Sinn der Spielangebote ist, mit denen die Motorik und Bewegung gefördert werden soll. Solche Sonder-Spielgeräte sind auf den öffentlichen Spielplätzen nicht sinnvoll und werden daher nicht verwendet.