Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe - Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Vorlage: 2021/0041
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.01.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Sozialausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.06.2021

    TOP: 3

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.06.2021

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen_Bestands- und Bedarfsaufstellung
    Extrahierter Text

    - Anlage - Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe Gleichstellungsbeauftragte Stand: April 2021 Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) Bestands- und Bedarfsaufstellung 2 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Inhaltsverzeichnis I. Einleitung...................................................................................................................................................4 Die Istanbul-Konvention............................................................................................................................4 Kernbegriffe der Konvention......................................................................................................................4 Umsetzungszuständigkeit und Rolle der Kommunen..................................................................................5 II. Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe.......................................................................................6 Ausgangslage in Karlsruhe........................................................................................................................6 Verfahren der Konzeptentwicklung............................................................................................................8 III. Ergebnisse der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe..........................11 Istanbul-Konvention: Artikel 8 – Finanzielle Mittel...................................................................................11 Istanbul-Konvention: Artikel 10 – Koordinierungsstelle............................................................................13 Istanbul-Konvention: Artikel 16 – Vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme....................16 Istanbul-Konvention: Artikel 22 – Spezialisierte Hilfsdienste.....................................................................18 Istanbul-Konvention: Artikel 23 – Schutzunterkünfte................................................................................21 Istanbul-Konvention: Artikel 26 – Schutz und Unterstützung für Zeuginnen und Zeugen, die Kinder sind...24 IV. Fazit ....................................................................................................................................................... 25 V. Anhang: Detaillierte Bestandsaufnahme ................................................................................................... 26 Literaturverzeichnis ...................................................................................................................................... 34 3 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Schaubild zum Vorgehen bei und nach einem Polizeieinsatz bei Häuslicher Gewalt.....................7 Abbildung 2: Projektablauf und Zeitplan........................................................................................................8 Abbildung 3: Arbeitsschritte je Konzeptphase...............................................................................................10 Abbildung 4: Ausweitung der Vernetzung und Koordinierung.......................................................................14 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Kapitel der Istanbul-Konvention mit kommunaler Relevanz.............................................................8 Tabelle 2: Konzeptphasen..............................................................................................................................9 Tabelle 3: Freiwillige Leistungen und Pflichtaufgaben ohne Weisung mit Bezug auf Gewalt gegen Frauen.....11 Tabelle 4: Fachberatungsstellen – Personalbedarf........................................................................................19 Tabelle 5: Frauenberatungsstellen – Angebot, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit..............................................26 Tabelle 6: Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt - Angebot, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit....................28 Tabelle 7: Opfer- und Traumaambulanz (BIOS) - Angebot, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit.............................29 Tabelle 8: Fachberatungsstellen für Prostituierte - Angebot, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit...........................29 Tabelle 9: Fachberatungsstelle Menschenhandel - Angebot, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit...........................30 Tabelle 10: Frauenhäuser – Anzahl Betten und Zimmer................................................................................31 4 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention I. Einleitung Die Istanbul-Konvention Der Europarat hat 2011 in Istanbul die „Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ als völkerrechtlichen Vertrag beschlossen. Sie ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Die so genannte Istanbul-Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument im europäischen Raum zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. In Deutschland ist sie die bisher stärkste rechtliche Grundlage zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. In insgesamt 81 Artikeln verpflichtet die Konvention die unterzeichnenden Staaten zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention, Intervention, zum Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Zentral ist der Konvention zufolge die Bereitstellung eines bedarfsgerechten und finanziell abgesicherten Hilfesystems aus Fachberatungsstellen und Schutzunterkünften. Die Konvention stellt klar, dass die strukturelle Ursache von Gewalt gegen Frauen die historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Unterdrückung und Diskriminierung der Frau durch den Mann geführt haben. Sie fordert deshalb die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern als wesentliches Element der Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt. Kernbegriffe der Konvention Der Schutz der Konvention bezieht sich vorrangig auf Frauen. Der Begriff umfasst auch Mädchen unter 18 Jahren. Die Istanbul-Konvention erkennt an, dass auch Männer Opfer von Häuslicher Gewalt werden, jedoch deutlich seltener als Frauen. Die unterzeichnenden Staaten werden ermutigt, dieses Übereinkommen auf alle Opfer Häuslicher Gewalt anzuwenden, den Schutz von betroffenen Männern also mit einzubeziehen. Der Fokus soll aber auf Frauen liegen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet, gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt vorzugehen. Das sind solche, die sich entweder gegen Frauen richten oder Frauen unverhältnismäßig stark treffen. Dazu gehören:  psychische Gewalt (Artikel 33)  Nachstellung (Artikel 34)  körperliche Gewalt (Artikel 35)  sexuelle Gewalt (Artikel 36)  Zwangsheirat (Artikel 37)  Verstümmelung weiblicher Genitalien (Artikel 38)  Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation (Artikel 39)  Sexuelle Belästigung (Artikel 40)  Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ (Artikel 40) 5 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Einige Personengruppen werden im Rahmen der Konvention als besonders schutzbedürftig identifiziert, weil sie in erhöhtem Maße von Diskriminierungen, Einschränkungen und Bevormundung sowie struktureller Benachteiligung betroffen sind. Zu ihnen zählen unter anderem Frauen mit Behinderungen, in der Prostitution tätige Frauen, zugewanderte und geflüchtete Frauen, wohnungslose Frauen, Kinder und Seniorinnen. Umsetzungszuständigkeit und Rolle der Kommunen Seit der Ratifizierung gilt die Istanbul-Konvention in Deutschland im Range eines Bundesgesetzes. Als völkerrechtlicher Vertrag ist die Konvention von allen staatlichen Stellen auf allen staatlichen Ebenen bei der Auslegung und Anwendung innerstaatlichen Rechts zu beachten – zum Beispiel von Behörden und Gerichten. Die Istanbul-Konvention fordert ein ganzheitliches und koordiniertes Vorgehen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, das alle staatlichen Ebenen einbezieht. Aufgrund des Föderalismus fallen in Deutschland wesentliche Aufgaben der Gewaltprävention und des Opferschutzes in die Zuständigkeit der Länder oder werden von diesen an die Kommunen delegiert. Entsprechend ist auch die Zuständigkeit für die Umsetzung der Konvention dort verortet. 1 Bereits vor Inkrafttreten der Istanbul-Konvention hat das Land Baden-Württemberg Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ergriffen. Es hat 2014 den Landesaktionsplan gegen Gewalt an Frauen 2 verabschiedet, fördert Frauen- und Kinderschutzhäuser 3 und seit Januar 2021 auch den Auf- und Ausbau der Fachberatungsstellen 4 . Die Istanbul-Konvention setzt darüberhinausgehende, neue Maßstäbe. Die größte Verantwortung bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen liegt bisher bei den Kommunen. Sie haben frühzeitig über freiwillige Leistungen Fachberatungsstellen für Frauen finanziert und die Koordinationsfunktion des kommunalen Hilfesystems übernommen. Die Kommunen haben die Professionalisierung und Fortentwicklung der Angebote begleitet und getragen. Die genaue Abgrenzung der Zuständigkeit von Land und Kommunen bezüglich der Istanbul- Konvention ist noch ungeklärt. Für dieses Jahr hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg eine Studie angekündigt, in der die Zuständigkeit des Landes und die Handlungsbedarfe für weitere Maßnahmen auf Landesebene geklärt werden sollen. Fest steht schon jetzt: Die Kommunen werden weiterhin eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen spielen. Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit mehrfach für ein proaktives Vorgehen in diesem Themenfeld eingesetzt, etwa mit der Einrichtung einer Projektgruppe im Jahr 2000 und mit dem Auftrag zur Konzeptentwicklung für eine Täterberatungsstelle im Jahr 2001. Mit dem Beschluss des Sozialausschusses zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vom 11. Juli 2018 ist die Stadt 1 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2020 2 Ministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, 2014 3 Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, 2020 4 Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, 2021 6 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention erneut zu einer Vorreiterin unter den Kommunen in Deutschland geworden, die landesweite Aufmerksamkeit erfährt. II. Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe Ausgangslage in Karlsruhe In Karlsruhe besteht ein gewachsenes Angebot von Fachberatungsstellen für Frauen 5 . Es ist aus dem Zusammenschluss von engagierten Frauenprojekte, Trägern und Kommunalpolitiker*innen entstanden und stetig weiterentwickelt worden. Diese Infrastruktur wird seit vielen Jahren im Rahmen der freiwilligen Leistungen von der Stadt Karlsruhe unterstützt, sowohl finanziell als auch durch die Koordinationsfunktion der Gleichstellungsbeauftragten im Auftrag des Oberbürgermeisters. Im Jahr 2000 wurde unter der Federführung der städtischen Gleichstellungsbeauftragten der Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ eingerichtet. Ziel ist die enge Verzahnung der Schutzmaßnahmen. Mitwirkende des Koordinationskreises sind aktuell:  Gleichstellungsbeauftragte, Stadt Karlsruhe  Frauenberatungsstelle Karlsruhe, Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V.  Frauenberatungsstelle, Sozialdienst katholischer Frauen Karlsruhe Stadt und Landkreis Karlsruhe  Frauenhaus, Sozialdienst katholischer Frauen Karlsruhe  Antigewalt-Beratung, Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.  Allgemeiner Soziale Dienst, Stadt Karlsruhe  Ordnungs- und Bürgeramt, Stadt Karlsruhe  Polizeipräsidium Karlsruhe, Schutzpolizeidirektion, Führungsgruppe  Polizeipräsidium Karlsruhe, Opferschutz Der Koordinationskreis tagt drei- bis viermal im Jahr. Ergebnisse des Koordinationskreises „Häusliche Gewalt überwinden“: 1. Schaffung von Strukturen durch Vernetzung aller relevanten Akteur*innen  zur Identifikation und Behebung von Reibungspunkten beim Zusammenwirken der Akteur*innen bei der Intervention gegen Gewalt an Frauen (Interventionskette)  zur wechselseitigen Information über Hilfsangebote und Angebotsänderungen  zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Hilfsangebote für die Opfer und die Täter  zum Austausch zu rechtlichen und politischen Neuerungen 2. Schaffung von Prozessen durch Festlegung des Vorgehens  bei und nach einem Polizeieinsatz (siehe Abbildung 1, folgende Seite)  bei der Unterbringung von gewaltbetroffenen Frauen außerhalb von Beratungs- und Öffnungszeiten 5 Beratungsschwerpunkte: Häusliche Gewalt, Sexualisierte Gewalt, Sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, Menschen in der Prostitution, Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung 7 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 3. Sensibilisierung zum Thema durch abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit  Veranstaltungen und Plakataktionen  Mehrsprachige Materialien zur rechtlichen Situation sowie zum Hilfesystem in Karlsruhe Die Istanbul-Konvention verpflichtet dazu, die Arbeit zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu intensivieren und auszuweiten. Auf diesen Impuls haben alle Akteur*innen des Hilfesystems und die Kommunalpolitik in Karlsruhe lange gewartet. Abbildung 1: Schaubild zum Vorgehen bei und nach einem Polizeieinsatz bei Häuslicher Gewalt 8 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Verfahren der Konzeptentwicklung Projektablauf und Zeitplan Abbildung 2: Projektablauf und Zeitplan Für die Konzeptentwicklung wurde eine Projektstelle mit 0,5 VZÄ für zwei Jahre geschaffen. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass dies nicht ausreichend ist. Innerhalb dieses Zeitrahmens wird die Konzeptentwicklung für Phase I (siehe unten) abgeschlossen. Für die Konzeptentwicklung für Konzeptphase II entsprechend des genannten Zeitplans ist eine Verlängerung und Aufstockung der Projektstelle erforderlich. Es ist geplant, das Gesamtprojekt zur Konzeptentwicklung im Jahr 2024 abzuschließen. Perspektivisch gesehen ist die Umsetung der Istanbul-Konvention eine Daueraufgabe. Im Rahmen des Projekts wird geprüft, wie die Koordinationsfunktion in der Stadtverwaltung institutionalisiert sein sollte und welcher Stellenumfang dafür notwendig wäre. Auswahl der relevanten Kapitel der Istanbul-Konvention Die Istanbul-Konvention umfasst zwölf Kapitel mit insgesamt 81 Artikeln. Im ersten Arbeitsschritt wurde geprüft, welche Artikel der Konvention für die kommunale Ebene relevant sind. Im Kern sind dies Kapitel III Prävention und Kapitel IV Schutz und Unterstützung sowie einzelne Artikel der Kapitel II, V, VI und VII (siehe Kasten in Tabelle 1). Tabelle 1: Kapitel der Istanbul-Konvention mit kommunaler Relevanz Kapitel Artikel Name I. 1- 6 Allgemeine Verpflichtungen II. 7- 11 Ineinandergreifende politische Maßnahmen und Datensammlung III. 12-17 Prävention IV. 18-28 Schutz und Unterstützung V. 29-48 Materielles Recht  Sorgerecht  Gewaltdefinitionen Beschluss Sozialausschuss 2018 2019 Bewilligung Projektstelle Projektbeginn 2020 2022 Ende Konzephase I Projektstellenende Ende Konzeptphase II Projektende 2024 ab 2024 Beginn Koordinierung: Maßnahmenumsetzung Konzeptfortschreibung 9 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention VI. 49-58 Verfahrensrecht und Schutzmaßnahmen  Gefährdungsanalyse  Schutzanordnung VII. 59-61 Migration und Asyl VIII. 62-65 Internationale Zusammenarbeit IX. 66-70 Überwachungsmechanismus X. 71 Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften XI. 72 Änderungen des Übereinkommens XII. 73-81 Schlussbestimmungen Zwei Phasen der Konzeptentwicklung Um die Komplexität der Aufgabe den vorhandenen Personalressourcen anzupassen, wurde die Konzeptentwicklung anhand der Gewaltformen in zwei Phasen aufgeteilt: Tabelle 2: Konzeptphasen Konzeptphase 1: Konzeptphase 2:  Häusliche und sexualisierte Gewalt  Menschenhandel, Zwangsprostitution, Ausstieg aus der Prostitution  Zwangsheirat  Verstümmelung weiblicher Genitalien  Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation  Straftaten im Namen der sogenannten „Ehre“ Die Gewaltformen Häusliche und sexualisierte Gewalt wurden für die erste Konzeptphase ausgewählt. Hier ist die größte Anzahl betroffener Frauen zu verzeichnen. Es existieren bereits eine Hilfsinfrastruktur und Netzwerke, auf die im Rahmen der Konzeptentwicklung aufgebaut werden kann. Das Thema Menschenhandel und Zwangsprostitution wurde hinzugenommen und um das Thema Ausstieg aus der Prostitution ergänzt. Es besteht ein großes politisches Interesse an der Weiterentwicklung des Hilfesystems in diesem Themenbereich. Prozessbeteiligte Die Konzeptentwicklung in Phase I erfolgt unter Beteiligung des Koordinationskreises „Häusliche Gewalt überwinden“ sowie der Fachberatungsstellen für Prostituierte. In Konzeptphase II ist die Vernetzung und Zusammenarbeit mit Fachexpert*innen der dort behandelten Gewaltformen erforderlich. 10 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Arbeitsschritte In jeder der beiden Konzeptphasen werden die folgenden Arbeitsschritte durchgeführt: Abbildung 3: Arbeitsschritte je Konzeptphase Zurzeit befinden wir uns in Konzeptphase I, Arbeitsschritt 1. Bestands- und Bedarfsaufnahme. Ergebnisse liegen bereits vor und werden in Kapitel III vorgestellt. Es ist geplant, die Bestands- und Bedarfsaufnahme im Sommer 2021 für Konzeptphase 1 abzuschließen. 1. Bestands- und Bedarfsaufnahme - Netzwerkanalyse - Fallanalysen - Befragung der Trägereinrichtungen 2. Bestands- und Bedarfsbewertung Abgleich mit der Istanbul-Konvention: - Wo erfüllt die Stadt die Anforderungen? - Wo bestehen Doppelstrukturen? - Wo können Synergien hergestellt werden? - Welche Schutzlücken gibt es zu schließen? - Welche wesentlichen Akteur*innen fehlen bislang im Prozess? - Welche Abläufe müssen optimiert oder neu konzipiert werden? 3. Entwicklung von Handlungsempfehlungen 4. Präsentation und Beschluss in politischen Gremien 5. Umsetzung 11 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention III. Ergebnisse der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Karlsruhe Istanbul-Konvention: Artikel 8 – Finanzielle Mittel Anforderungen Artikel 8 verpflichtet zur Bereitstellung angemessener finanzieller und personeller Mittel zur Erreichung der Ziele und Vorgaben der Istanbul-Konvention. Die Mittel sollen für alle Gewaltformen zur Verfügung stehen. Die Mittelzuweisung soll entsprechend der zur Umsetzung notwendigen Aufgaben auch an nichtstaatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure erfolgen 6 . Es liegen nur für einige Formen geschlechtsspezifischer Gewalt Fachempfehlungen und Kennzahlen zur bedarfsgerechten Versorgung vor. Die existierenden Fachempfehlungen werden bei den entsprechenden Artikeln zum Schutz- und Hilfesystem jeweils näher ausgeführt. Eine vollständige und genaue Bezifferung der finanziellen und personellen Anforderungen ist zurzeit noch nicht möglich. Durch die im Rahmen der Istanbul-Konvention vorgeschriebene Statistik, Evaluation und Forschung (Artikel 10), werden mittelfristig weitere Fachempfehlungen entstehen. Ist -Stand Die Stadt Karlsruhe fördert Projekte im Bereich „Freiwillige Leistungen und weisungsfreie Pflichtaufgaben mit Bezug auf Gewalt gegen Frauen“. Die Gesamtsumme der kommunalen Förderungen liegt im Jahr 2021 bei 806.280,00 Euro. Tabelle 3: Freiwillige Leistungen und Pflichtaufgaben ohne Weisung mit Bezug auf Gewalt gegen Frauen 7 Produkt Zuschuss- empfänger*in Zuschusszweck Ansatz 2019 in Euro Ansatz 2020 in Euro Ansatz 2021 in Euro 31.60 Sozialdienst katholischer Frauen Frauenberatungsstelle (Clearingstelle) 35.592,06 35.592,00 35.592,00 31.60 Sozialdienst katholischer Frauen Tandemberatung mit dem Verein für Jugendhilfe 41.885,00 41.885,00 41.885,00 31.60 Sozialdienst katholischer Frauen Kindergruppe Nangilima 21.564,20 21.564,00 21.564,00 6 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 7 und 52f 7 Auszug aus dem Haushaltsplan, Aufstellung der Sozial- und Jugendbehörde, Abteilung Finanzen, IT, Beschaffung 12 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Produkt Zuschuss- empfänger*in Zuschusszweck Ansatz 2019 in Euro Ansatz 2020 in Euro Ansatz 2021 in Euro 31.60 Verein für Jugendhilfe Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum 101.099,50 103.555,00 111.155,00 31.60 Wildwasser und Frauennotruf e.V. Betriebskostenzuschuss 154.999,52 154.999,52 216.175,00 31.60 Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. Betriebskostenzuschuss Frauenberatungsstelle (Haus 13) 144.196,35 144.196,00 178.660,00 31.60 Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. Clearingstelle der Frauenberatungsstelle 20.000,12 20.000,12 20.992,00 31.60 Behandlungsinitiative Opferschutz BIOS-BW e.V. Opfer- und Traumaambulanz Karlsruhe/Baden 14.325,00 14.325,00 14.325,00 41.40 Diakonisches Werk Straßenprostitution - Förderung der Beratung Luis.e 128.591,00 128.591,00 142.307,00 41.40 Diakonisches Werk Straßenprostitution - Förderung mobile med. Versorgung Luis.e 0,00 0,00 23.625,00 Gesamtausgaben Freiwillige Leistungen Gewalt gegen Frauen 662.252,75 664.707,64 806.280,00 Bedarfsaufstellung Die Bestands- und Bedarfsaufnahme hat folgende Bedarfe ergeben:  Sichere und angemessene Finanzierung der bestehenden Fachberatungsstellen und Schutzangebote  Sichere und angemessene Finanzierung von Maßnahmen zur Ausweitung des Hilfsangebots und zur Behebung von Schutzlücken  Sicherung und angemessene Finanzierung der Koordinierungsstelle zur Steuerung der Weiterentwicklung 13 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Istanbul-Konvention: Artikel 10 – Koordinierungsstelle Anforderungen Artikel 10 sieht die Errichtung einer oder mehrerer offiziellen Stellen vor, die für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen und zur Verhütung und Bekämpfung aller von diesem Übereinkommen erfassten Formen von Gewalt zuständig sind. Diese Stellen koordinieren die in Artikel 11 8 genannte Datensammlung sowie analysieren und verbreiten ihre Ergebnisse. Es muss sichergestellt sein, dass diese Koordinierungsstellen allgemeine Informationen über getroffene Maßnahmen erhalten und mit den ihnen entsprechenden anderen Koordinierungsstellen direkt kommunizieren und Kontakt pflegen können. Der Artikel enthält die Verpflichtung, offiziellen Stellen die genannten Aufgaben zu übertragen. Dafür können neue Stellen geschaffen werden oder es werden bestehende Stellen mit den Aufgaben betraut. Diese Stellen müssen auf der jeweiligen Strukturebene 9 existieren, die für die Umsetzung dieser Maßnahmen verantwortlich ist. In Deutschland sind dies mehrere, die Bundes-, Landes- und auf kommunale Ebene. Die Koordinierungsstellen gewährleisten, dass die Maßnahmen gebündelt werden, gut koordiniert sind und auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wirksam umgesetzt werden. Die Bewertung politischer Ansätze und Maßnahmen setzt voraus, dass gesicherte Kenntnisse zu den Bedarfen der Opfer vorliegen. Deshalb haben die nach diesem Artikel gegründeten Stellen ebenfalls die Aufgabe, die Erhebung und Analyse der erforderlichen Daten sowie die Verbreitung der gewonnenen Ergebnisse zu koordinieren. 10 Ist -Stand Der Oberbürgermeister hat die Federführung für das Thema „Häusliche Gewalt überwinden“ und das Projekt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Auftrag des Sozialausschusses an die Gleichstellungsbeauftragte übertragen. Für die Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wurde im Oktober 2019 eine Projektstelle mit 0,5 VZÄ geschaffen, die am 1. April 2020 besetzt wurde. Diese ist auf zwei Jahre befristet. Die Anforderungen der Istanbul-Konvention in Artikel 10 sind weitgehender als der bisherige Auftrag: Die Aufgaben beziehen sich auf alle Gewaltformen. Außerdem sind Koordinierungsstellen in der Istanbul-Konvention auf Dauer angelegt. 8 Istanbul-Konvention: Artikel 11 – Datensammlung und Forschung. Der Artikel fordert in regelmäßigen Abständen die Erhebung von genau aufgeschlüsselten statistischen Daten für alle der in der Istanbul-Konvention genannten Gewaltformen. 9 Bundes-, Landes- und kommunale Ebene 10 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 7f und 53f 14 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Bedarfsaufstellung Der finanzielle und personelle Bedarf für eine ausreichend ausgestattete Koordinierungsstelle für die Stadt Karlsruhe wird im Rahmen des Projekts geprüft. Ein Beispiel für die dauerhafte Einrichtung einer solchen Stelle ist die Stadt Frankfurt am Main, wo der Magistrat 2020 entschied, diese im Frauenreferat einzurichten und mit einer*m Fachreferent*in, einer Assistenz und Sachmitteln auszustatten 11 . Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein fortlaufender Prozess, der nicht nur den Bereich „Häusliche Gewalt überwinden“ umfasst, sondern auf weitere Gewaltformen ausgedehnt und mit den allgemeinen Hilfsdiensten verknüpft werden muss (siehe Abbildung 4). Abbildung 4: Ausweitung der Vernetzung und Koordinierung Aus Sicht der Gleichstellungsbeauftragten bestehen folgende vordringliche Koordinierungsbedarfe:  Fortführung und Intensivierung der Aufgaben zum Thema „Häusliche Gewalt überwinden“ nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention  Initiierung von Arbeitskreisen zu weiteren Gewaltformen als Grundlage von institutionenübergreifender Zusammenarbeit  Verknüpfung von spezialisierten und allgemeinen Hilfsdiensten 11 https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27B_5_2021%27; abgerufen 20. April 2021 Allgemeine Hilfsdienste - Wohnen - Arbeit - u.a. Verstüm- melung weiblicher Genitalien Zwangs- abtreibung und Zwangs- sterilisation Gewalt im Namen der so genannten Ehre Zwangs- prostitution und Menschen- handel Sexualisierte Gewalt Häusliche Gewalt Zwangsheirat 15 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention  Steuerung der Weiterentwicklung von spezialisierten Hilfestrukturen, um Synergien zu schaffen, Doppelstrukturen zu vermeiden und Betroffene in das allgemeine Hilfesystem einzubinden  Bearbeitung der Bedarfe in Einzelprojekten und je nach Notwendigkeit, die Einberufung und Koordination von zusätzlichen temporären oder kontinuierlichen Arbeitskreisen  Vernetzung der Koordinierungsstelle in Arbeitskreisen zur Istanbul-Konvention auf Landes- und Bundesebene 16 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Istanbul-Konvention: Artikel 16 – Vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme Anforderungen Artikel 16 verpflichtet zur Einrichtung und Unterstützung von Maßnahmen und Programmen, die darauf abzielen, Täter*innen Häuslicher Gewalt zu lehren, in zwischenmenschlichen Beziehungen ein gewaltfreies Verhalten anzunehmen, um weitere Gewalt zu verhüten und von Gewalt geprägte Verhaltensmuster zu verändern. Des Weiteren besteht die Verpflichtung zur Einrichtung und Unterstützung von Behandlungsprogrammen, die darauf abzielen zu verhindern, dass Täter und Täterinnen, insbesondere Sexualstraftäter*innen, erneut Straftaten begehen. Von vorrangiger Bedeutung ist dabei die Sicherheit, die Unterstützung und die Menschenrechte der Opfer, weshalb die Programme in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Hilfsdiensten für Opfer ausgearbeitet und umgesetzt werden. Die Programme sollen Straftäter dazu ermutigen, die Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen und über ihre Haltung gegenüber Frauen sowie ihre Sicht auf das andere Geschlecht zu reflektieren. Diese Art der Intervention erfordert ausgebildete und qualifizierte Betreuer*innen (Fachspezifische Ausbildung und zum Wesen Häuslicher Gewalt, kulturelle und sprachliche Kompetenzen). Die Teilnahme an diesen Programmen erfolgt nach einer entsprechenden Entscheidung des Gerichts oder auf freiwilliger Basis. In beiden Fällen kann dies beim Opfer ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen und zum Verbleib beim Täter führen. Daher sind die Bedürfnisse und die Sicherheit der Opfer sowie ihre Menschrechte vorrangig zu berücksichtigen. Speziell entwickelte Programme für Sexualstraftäter*innen sollen das Rückfallrisiko vermindern. 12 Ist -Stand Fachberatungsstellen für Täter und Täterinnen  Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum Anti-Gewalt Beratung für Männer und Frauen, Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V.  Behandlung und Nachsorge von Gewalt- und Sexualstraftäter*innen und Tatgeneigten, Präventionsprojekt und Forensische Ambulanz Baden, Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. Detaillierte Bestandsaufnahme siehe Anhang, Seite 26. 12 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 10 und 62f 17 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Bedarfsaufstellung Die Bestands- und Bedarfsaufnahme hat folgende Bedarfe ergeben:  Dauerhaft und verlässlich gesicherte Finanzierung zur Sicherung und Weiterentwicklung des bestehenden Angebots für Täter und Täterinnen  Verpflichtende Tandemberatungen und Ausweitung der Anti-Gewalt-Trainings  Konzeptionelle Weiterentwicklung der Tandemberatung mit begleitender Evaluation  Engere Vernetzung der Täterberatungsstellen mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, den Familiengerichten und der Justiz  Umgangsrecht: Besserer Schutz des Kindes und des von Gewalt betroffenen Elternteils bei konflikthaftem Umgang durch neue Konzepte  Beratung und Schutzangebot für männliche Opfer von Häuslicher Gewalt; Vernetzung zu Angeboten im Landkreis  Zentrale Beratungsvermittlung (Anti-Gewalt-Zentrum Karlsruhe) 18 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Istanbul-Konvention: Artikel 22 – Spezialisierte Hilfsdienste Anforderungen Artikel 22 sieht vor, für alle Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, und deren Kinder, spezialisierte Hilfsdienste in angemessener geographischer Verteilung für sofortige sowie kurz- und langfristige Hilfe bereitzustellen oder für deren Bereitstellung zu sorgen. Der Artikel enthält die Verpflichtung, verschiedene spezialisierte Hilfsdienste mit angemessenen Ressourcen einzurichten oder einrichten zu lassen. Den Opfern soll optimale Hilfe und eine an ihre genauen Bedürfnisse angepasste Unterstützung angeboten werden. Die Angebote sollen ausreichend verbreitet und für alle Opfer von Gewalt zugänglich sein. Das Personal muss qualifiziert und erfahren sein sowie vertiefte Kenntnisse über geschlechtsspezifische Gewalt aufweisen 13 . Eine bedarfsgerechte Personalausstattung der Fachberatungsstellen entspricht gemäß dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V. (bff) 6,5 VZÄ je 100.000 Einwohner*innen für Beratung und Prävention sowie weiteren Stellenanteilen pro VZÄ für Verwaltung, Leitung und Öffentlichkeitsarbeit 14 . Ist -Stand Fachberatungsstellen Häusliche und sexualisierte Gewalt 15  AllerleiRauh Fachberatungsstelle bei sexueller Gewalt, Sozial- und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe  Frauenberatungsstelle Karlsruhe (inklusive Clearingstelle) Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V.  Frauenberatungsstelle SkF Karlsruhe (inklusive Clearingstelle, Tandemberatung, Stalking) Sozialdienst katholischer Frauen, Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V.  Opfer- und Traumaambulanz Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.  Wildwasser und FrauenNotruf Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e.V. 13 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 12 und 68f 14 bff Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, 2018: Die Fachberatungsstellen: Aktiv gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Stark für die Gesellschaft – gegen Gewalt; Frauen gegen Gewalt e.V . Berlin; Seite 36 bis 42 15 Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD), Sozial- und Jugendbehörde, Stadt Karlsruhe fällt nach Definition der Istanbul-Konvention unter „Artikel 20 - Allgemeine Hilfsdienste“. 19 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Fachberatungsstellen Zwangsprostitution und Menschenhandel  Luis.e Beratungsstelle für Prostituierte, Diakonisches Werk Karlsruhe  Mariposa Frauencafé Beratungs- und Anlaufstelle für Prostituierte, The Justice Project e.V. Karlsruhe  OASE Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel, The Justice Project e.V. Karlsruhe Die Beratungsstellen bieten ein breites Beratungsangebot. Die Erreichbarkeit ist während der Öffnungszeiten gewährleistet. Sie sind nur eingeschränkt barrierefrei. Die Personalausstattung beträgt bei allen Fachberatungsstellen zusammen gerechnet derzeit 17 VZÄ. Keine der Fachberatungsstellen beschäftigt Personal in Vollzeit. Die Beraterinnen verfügen über ein hohe, fachspezifische Qualifikation und Erfahrung, werden teilweise aber nicht tarifgerecht entlohnt. Detaillierte Bestandsaufnahme siehe Anhang, Seite 26-30. Bedarfsaufstellung Für die Stadt Karlsruhe ergibt sich ein Gesamtpersonalbedarf von 29 VZÄ für die Frauenberatungsstellen, über alle Gewaltformen (siehe Tabelle 4 und Fußnote 14). Das sind 12 VZÄ mehr als derzeit vorhanden. Tabelle 4: Fachberatungsstellen - Personalbedarf Einwohnerzahl Karlsruhe 2019 16 Personalbedarf gesamt Beratung Prävention Verwaltung, Leitung, Öffentlichkeitsarbeit 4,5 Vollzeitstellen / 100.000 2 Vollzeitstellen / 100.000 Differenzierte Verteilung von Stelleanteilen pro Beratungs-/ Vollzeitstelle 308.625 ~29 ~14 ~6 ~9 Entsprechend wurden in der Bestands- und Bedarfsaufnahme folgende Bedarfe benannt:  Höhere Personalausstattung für  die Ausweitung des Beratungsangebots  die Abdeckung auf weitere Gewaltformen 17  das Erreichen weiterer Personengruppen  das Leisten von Präventions- und Vernetzungsarbeit 16 Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Statistikstelle; Statistisches Jahrbuch 2020, Seite 32, Tabelle 302 Wohnberechtigte Bevölkerung; Stichtag 31. Dezember 2019 17 Gewaltformen laut Istanbul-Konvention; Gewaltformen, die durch neue Medien zunehmen wie zum Beispiel Digitale Gewalt; Gewaltformen, deren Betroffene wenige Anlaufstellen haben wie zum Beispiel rituelle und organisierte Gewalt 20 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention  Höhere finanzielle Ausstattung  zur Umsetzung einer angemessenen tariflichen Entlohnung und tarifgebundenen Lohnentwicklung  um qualifiziertes und erfahrenes Personal zu gewinnen Hinweis:  Neu: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Integration Baden- Württemberg für die Förderung des Auf- und Ausbaus von Fachberatungsstellen vom 15. März 2021  Gefördert werden Personal, Qualifizierung und Fortbildung, Prävention und Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit und Abbau von Zugangsbarrieren.  Fachberatungsstellen, die bereits eine kommunalen Förderung erhalten, werden nur dann gefördert, wenn die Kommune ihre bisherige Förderung nicht reduziert oder beendet 18 . Weitere genannte Bedarfe:  Verstetigung der Finanzierung zur Sicherung des bestehenden Angebots  Ausbau der Vernetzung  zur Weiterentwicklung des bestehenden Angebots in den Bereichen Häusliche und sexualisierte Gewalt  zum weiteren Aufbau des Angebots zum Ausstieg aus der Prostitution  zur Entwicklung innovativer Projekte, zum Beispiel Anti-Gewalt-Zentrum: Hilfezentrum für von Gewalt betroffene Frauen mit  zentraler Notrufstelle und Webseite  Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst  Clearingstelle  Beratungsangebot zu verschiedenen Gewaltformen unter einem Dach  Notaufnahmeunterkunft  Präventions- und Schulungsangebot  Weiterentwicklung bestehender Beratungskonzepte  Entwicklung eines Angebots zum Schutz und zur Unterstützung von Frauen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, die von Menschenhandel betroffen sind.  Überprüfung, wie die lokalen Angebote von Personengruppen angenommen werden, die als besonders schutzbedürftig gelten 19 . 18 Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, 2021: Verwaltungsvorschrift Fachberatungsstellen; vom 15. März 2021; Az.:-25-4918.1-002/6-; siehe Punkt 4.3; https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/gegen-gewalt-an-frauen/hilfe-und-unterstuetzung/ 19 Personengruppen laut Istanbul-Konvention: schwangere Frauen und Mütter von Kleinkindern, Frauen mit Behinderungen, in ländlichen/ab-geschiedenen Gegenden lebende Frauen, Konsumentinnen toxischer Substanzen, Prostituierte, Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit, Migrantinnen, Flüchtlinge ohne Papiere, Homosexuelle, Bisexuelle, Nonbinäre oder Transsexuelle, sowie HIV-Positive Personen, Obdachlose, Kinder und Seniorinnen, Männer 21 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Istanbul-Konvention: Artikel 23 – Schutzunterkünfte Anforderungen Artikel 23 verpflichtet dazu, geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl zu ermöglichen, um Opfern, insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere Unterkunft zur Verfügung zu stellen und aktiv auf Opfer zuzugehen. Die Schutzunterkünfte sollen zu jeder Tages- und Nachtzeit die sofortige Unterbringung der Opfer gewährleisten. Das Vorhalten vorübergehender Unterkünfte (zum Beispiel Obdachlosenunterkunft) reichen nicht aus, da sie nicht die erforderlichen Hilfen bieten und die Rechte des Opfers nicht im erforderlichen Maße stärken. Es sind spezialisierte Frauenhäuser erforderlich, um die Vielzahl der zusammenhängenden Probleme der Opfer in Bezug auf ihre Gesundheit, Sicherheit, Existenzsicherung, berufliche Zukunft und das Wohlergehen ihrer Kinder zu bearbeiten. Sie bieten nicht nur Unterkunft, sondern Unterstützen die Opfer dabei, eine von Gewalt geprägte Beziehung zu beenden, ihr Selbstwertgefühl wiederzufinden, mit traumatischen Erfahrungen umzugehen und die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben nach ihren Vorstellungen zu legen. Um die Sicherheit und den Schutz der Frauen und ihrer Kinder zu gewährleisten, muss ein individueller Schutzplan auf Basis der Einschätzung der Situation des Opfers erstellt werden. Außerdem muss die Sicherheit in der Einrichtung gewährleistet sein, da ein Risiko für Angriffe durch die Gewalttäter für die Frauen und ihre Kinder sowie für das Personal und andere in unmittelbarer Nähe wohnende Personen. Deshalb ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei in Sicherheitsfragen unerlässlich. Die Istanbul-Konvention fordert mindestens einen Familienplatz in einem Frauenhaus pro 10.000 Einwohner*innen 20 . Ein Familienplatz setzt sich zusammen aus dem Platz für die Frau plus die durchschnittliche Anzahl von Kindern pro Frau im jeweiligen Staat 21 . Als Datengrundalge für die Anzahl der Kindern wird die jährliche Geburtenziffer verwendet. Diese lag im Jahr 2019 in Deutschland bei 1,54 Kindern je Frau 22 . Gemäß diesem Berechnungsschlüssel sind in der Stadt Karlsruhe mit 308.625 Einwohner*innen mindestens 79 Frauenhausplätze erforderlich, davon 31 für Frauen und 48 für deren Kinder. Die Anzahl der Schutzunterkünfte soll sich nach dem tatsächlichen Bedarf richten. Dunkelfeldberechnungen deuten darauf hin, dass dieser wesentlich höher ist 23 . Auch für die Opfer sonstiger Formen von Gewalt hängt die Anzahl der Einrichtungen vom tatsächlichen Bedarf ab. 24 20 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 12 und 69 21 Siehe Koch et.al, 2018, Bedarfsanalyse zur Vorhaltung eines bedarfsdeckenden Angebots an Frauen- und Kinderschutzhäusern und spezialisierten Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg, Seite141 22 DESTATIS 2019 23 Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, 2014: Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen vom 24. November 2014; Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Stuttgart; Seite 9 24 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 12 und 69 22 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Ist -Stand Schutzunterkünfte Häusliche und sexualisierte Gewalt  Autonomes Frauenhaus Karlsruhe Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V.  Frauenhaus SkF Karlsruhe Sozialdienst katholischer Frauen, Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V.  Second-Stage-Projekt „anKOMMEN“ Nachsorgeprojekt, Autonomes Frauenhaus Karlsruhe Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. Schutzunterkünfte Zwangsprostitution und Menschenhandel  Ausstiegsapartments für Frauen in der Prostitution (befindet sich im Aufbau) Diakonisches Werk Karlsruhe  Notunterkunft für Frauen in der Prostitution Diakonisches Werk Karlsruhe  OASE Schutzhaus für Betroffene von Menschenhandel The Justice Project e.V. Karlsruhe Aktuell verfügt Karlsruhe über insgesamt 54 Frauenhausplätze für Frauen und ihre Kinder, die von Häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, in 28 Zimmern. Sieben Schutzhausplätze stehen für Betroffene von Menschenhandel zur Verfügung. Für Frauen, die in der Prostitution tätig sind, existieren fünf Plätze in einer Notunterkunft. Detaillierte Bestandsaufnahme siehe Anhang, Seite 30-32. Bedarfsaufstellung In Karlsruhe fehlen gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention mindestens 25 Frauenhausplätze. In der Bestands- und Bedarfsaufstellung wurden darüber hinaus folgende Bedarfe genannt:  Aufstockung der Stellenanteile und Schaffung neuer Personalstellen  zur Umsetzung eines höheren Betreuungsschlüssels sowie einer intensiveren und durchgängigeren Betreuung im Schutzhaus  zur Weiterbildung der Mitarbeiterinnen  Tarifliche Entlohnung  Weiterentwicklung des Standards in den Schutzhäusern  Ausbau der Beratungsräume 23 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention  Einrichtung kleiner abgeschlossenerer Wohneinheiten mit separaten Sanitäranlagen, mehr Gemeinschaftsräume und Küchen, angemessene Größe der Wohnräume, Gebäudesicherheit  Einrichtung von barrierefreien Zugängen und behindertengerechte Ausstattung  Sicherung des bestehenden Angebots  Weiterentwicklung des bestehenden Angebots durch  Frauenhausfinanzierung unabhängig von der tatsächlichen Belegung  Kostenfreier Zugang zum Frauenhaus für Betroffene (Rechtsanspruch)  Finanzielle Unterstützung für Dolmetscher*innenpool  Verstetigung der Finanzierung und Ausbau der bisher projektbasierten Anschlussunterbringung und Nachsorgebetreuung  Wohnkonzepte zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit  Konzeptionelle Weiterentwicklung des bestehenden Schutzangebots  Schutzangebot schaffen für Opfer weiterer Gewaltformen 25  Erreichen von weiteren Personengruppen 26  Einrichtung von Schutzwohnung und Ausstiegsapartments für Zwangsprostituierte  Schaffen eines Schutzhauses für Frauen und Männer mit Söhnen über 12 Jahren, die von Häuslicher Gewalt betroffen sind 27 sowie Schutzplätze für Männer, die von Zwangsprostitution und Menschenhandel betroffen sind 25 Gewaltformen laut Istanbul-Konvention; Gewaltformen, die durch neue Medien zunehmen wie zum Beispiel Digitale Gewalt; Gewaltformen, deren Betroffene wenige Anlaufstellen haben wie zum Beispiel rituelle und organisierte Gewalt 26 Personengruppen laut Istanbul-Konvention: schwangere Frauen und Mütter von Kleinkindern, Frauen mit Behinderungen, in ländlichen/ab-geschiedenen Gegenden lebende Frauen, Konsumentinnen toxischer Substanzen, Prostituierte, Angehörige einer ethnischen oder nationalen Minderheit, Migrantinnen, Flüchtlinge ohne Papiere, Homosexuelle, Bisexuelle, Nonbinäre oder Transsexuelle, sowie HIV-Positive Personen, Obdachlose, Kinder und Seniorinnen, Männer 27 Für Männer und Frauen mit Söhnen über 12 Jahren befindet sich die nächstliegende Möglichkeit im Landkreis Karlsruhe: „Geschütztes Wohnen“ Schutz bei häuslicher Gewalt SopHiE gGmbH, Bruchsal 24 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Istanbul-Konvention: Artikel 26 – Schutz und Unterstützung für Zeuginnen und Zeugen, die Kinder sind Anforderungen Die Schutz- und Hilfsdienste für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, müssen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern, die Zeug*innen davon geworden sind, gebührend berücksichtigen. Dies umfasst die altersgerechte psychosoziale Beratung für Kinder. Die Konfrontation mit Gewalt und körperlichen, sexuellen oder psychischen Misshandlungen zwischen den Eltern und sonstigen Familienmitgliedern hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Kinder. Sie lösen Angstzustände aus, es entstehen Traumata und Entwicklungsstörungen. Die Bedürfnisse von Kindern, die Zeug*innen von Gewalttaten geworden sind, müssen berücksichtigt werden. Der Begriff Zeug*innen bezieht sich nicht nur auf die direkte Anwesenheit bei der Begehung der Gewalttat, sondern auch auf das längerfristige Ausgesetzsein von Gewalt und deren Auswirkungen. Die psychosozialen Maßnahmen sollen dem Alter und dem Entwicklungsstand angepasst sein und speziell für Kinder entwickelt werden, um das Trauma zu bewältigen. Bei allen angebotenen Diensten muss das übergeordnete Interesse des Kindes beachtet werden. 28 Ist -Stand Kinderprogramme Häusliche und sexualisierte Gewalt  BIOS-Youngsters Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.  Kinder- und Jugendprojekt „AUFtauchen“, Frauenberatungsstelle Karlsruhe Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V.  Kindergruppe „NANGILIMA“, Frauenberatungsstelle SkF Karlsruhe Sozialdienst katholischer Frauen, Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. Detaillierte Bestandsaufnahme siehe Anhang, Seite 32. Bedarfsaufstellung In der Bestands- und Bedarfsaufstellung wurden folgende Bedarfe genannt:  Ausweitung des Angebots für weitere Altersgruppen  Zeitliche Ausweitung des Angebots (häufigere Beratungstermine und Gruppentreffen)  Präventionsprojekte in Kindergärten, Schulen, Jugendgruppen und Wohngruppen  Zielgruppengerechte Prävention über Online-Medien 28 Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul, vgl. Seite 13 und 71 25 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention IV. Fazit Die vorliegenden Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsaufstellung wurden unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten mit Beteiligung des Koordinationskreises „Häusliche Gewalt überwinden“ und der Arbeitsgruppe Ausstieg aus der Prostitution erarbeitet. Sie beziehen sich zunächst nur auf die Gewaltformen Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt sowie Menschenhandel und Zwangsprostitution. Sie zeigen, dass das Hilfesystem in Bezug auf viele Vorgaben der Konvention bereits gut aufgestellt ist. Es ist aber erkennbar, dass in einigen Bereichen im Rahmen der verpflichtenden Vorgaben der Istanbul-Konvention Nachbesserungs- und Entwicklungsbedarfe bestehen, um vorhandene Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote bereitzustellen und auszubauen. Im nächsten Arbeitsschritt werden die Ergebnisse bewertet und Handlungsempfehlungen erstellt, die dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Anschließend erfolgt Konzeptphase II für die weiteren Gewaltformen mit den gleichen Arbeitsschritten: Bestands- und Bedarfserhebung, Bestands- und Bedarfsbewertung und Erstellung von Handlungsempfehlungen. Die vorliegenden Ergebnisse erfordern folgende Beschlüsse: 1. Die Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird wie beschrieben fortgesetzt und auf alle Formen von Gewalt gegen Frauen ausgeweitet. 2. Das vierjährige Projekt wird entsprechend des im Konzept genannten Zeitplans bis 2024 zu Ende geführt. Dafür ist die Verlängerung der Projektstellenlaufzeit um zwei Jahre notwendig. Die Verlängerung erfolgt im Rahmen des verwaltungsinternen Projektstellenverfahrens. Der Projektstellenumfang muss mindestens die aktuell bestehenden 0,5 VZÄ umfassen. 3. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Häusliche Gewalt mit einer bedarfsdeckenden Infrastruktur zu verhüten und zu bekämpfen. Die Bereitstellung von Schutzunterkünften und Unterstützungsdiensten sind damit staatliche Pflichtaufgaben. Bisher erfolgte die Finanzierung dieser Infrastruktur in Karlsruhe ausschließlich durch kommunale Mittel und Eigenmittel der Trägereinrichtungen. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die angemessene und bedarfsdeckende Finanzierung jedoch mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention durch bundeseinheitliche Regelungen sowie die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel zu garantieren. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt die Finanzierung der Infrastruktur allein bei der Kommune. 26 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention V. Anhang: Detaillierte Bestandsaufnahme Artikel 16: Fachberatungsstellen für Täter und Täterinnen Hilfsangebot Die „Beratungsstelle bei Gewalt im sozialen Nahraum“ des Vereines für Jugendhilfe Karlsruhe e.V. bietet für Stadt und Landkreis Täter*innenarbeit an. Das Angebot umfasst:  Einzelberatung von Tätern und Täterinnen  Anti-Gewalt-Trainings für Männer und Frauen  Tandemberatung (Paarberatung)  Gewaltprävention und Nachsorge Bei Tandemberatungen besteht eine Kooperation mit der „Frauenberatungsstelle SkF Karlsruhe des Sozialdienst katholischer Frauen, Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V.“, welche im Rahmen von Paarberatungen auch Täterarbeit leistet. Außerdem bietet die „Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.“ Behandlungsprogramme für Täter, Täterinnen und tatgeneigte Personen bei Häuslicher und sexueller Gewalt im Einzugsgebiet Baden-Württemberg an. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. Die Teilnahme kann verpflichtend sein, wenn Auflagen durch das Gericht oder den Allgemeinen Sozialen Dienst vorliegen. Artikel 22: Fachberatungsstellen für Häusliche und sexualisierte Gewalt sowie Zwangsprostitution und Menschenhandel Hilfsangebot In Karlsruhe können sich Betroffene von Häuslicher und sexualisierter Gewalt an insgesamt fünf Fachberatungsstellen wenden. Zwei Fachberatungsstellen bieten Hilfe und Beratung für Prostituierte an. Eine weitere Fachberatungsstelle bietet spezifische Hilfe für Betroffene von Menschenhandel an. Beide Frauenberatungsstellen („Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V.“ und „Sozialdienst katholischer Frauen, Stadt und Landkreis Karlsruhe e.V.“) bieten Hilfe und Beratung für Frauen, die von Häuslicher Gewalt betroffen sind. Tabelle 5: Frauenberatungsstellen - Angebot, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit Hilfsangebot Beratungsangebot Erreichbarkeit Barrierefreiheit  Hilfe zur Selbsthilfe  Clearingstelle  Krisenintervention  Gefährdungslage klären  Sicherheitskonzept erstellen  Einzelberatung (persönlich, telefonisch)  Gruppenangebote  Psychosoziale Beratung zur Gewalterfahrung  Beratung zu Existenzsicherung,  Kein Notdienst außerhalb der Bürozeiten; Anruf- beantworter verweist an den Notdienst des Allgemeinen  Kostenfreies Beratungs- angebot für alle betroffenen Frauen  Männer werden im Rahmen der Tandemberatung (Frauenberatungs 27 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Hilfsangebot Beratungsangebot Erreichbarkeit Barrierefreiheit  Kontaktaufnahme zu Behörden und Justiz unterstützen  Information zu Gewaltschutz- gesetzt, polizeilichen Schutzmöglich- keiten und Möglichkeiten des Strafrechts  Information zu Sorge- und Umgangsrecht  Weitervermittlung an andere Akteur*innen im Hilfesystem bei spezifischem und langfristigem Unterstützungs- bedarf  Lösung von Multiproblemlagen durch die Nutzung von Netzwerken Erziehungsfragen, Mütterberatung, Trennung und Scheidung  Unterstützung bei der Entwicklung einer gewaltfreien Lebensperspektive  Beratung zu Stalking (FBS SkF 29 )  Tandemberatung (FBS SkF)  Sprechstunde für jugendliche Frauen bei Mobbing, Gewalt und Zwangsheirat (FBS Karlsruhe 30 )  Präventions- angebote durch Online Seminare, in Schulen, für Jugendliche und Erwachsene Sozialen Dienst der Stadt und an das bundesweite Hilfetelefon  Akute Notfälle außerhalb der Bürozeiten werden durch die Polizei, den Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt und von den Frauenhäusern versorgt  Die Beratungs- stellen bieten im Anschluss zeitnah Beratung an -stelle SkF) beraten  bei einer Suchterkrankung oder einer akuten psychischen Erkrankung ist vor der Beratung eine ärztliche Vorbehandlung notwendig  nicht ausreichend barrierefrei  eigenfinanzierte Dolmetscher*- innen; teilweise Dolmetscher*- innenleistungen innerhalb des Teams Beide Frauenberatungsstellen übernehmen im wöchentlichen Wechsel die Funktion der Clearingstelle. Fälle von Häuslicher Gewalt, die bei Polizei und Ordnungs- und Bürgeramt eingehen, werden mit dem Einverständnis der von Gewalt betroffenen Person an die Clearingstelle weitergegeben. Die Frauenberatungsstellen wenden sich dann proaktiv mit einem Beratungsangebot an die betroffene Person. Die Clearingstelle ist ein wichtiges Instrument, um die durch die Bedrohung in ihrer Handlungsfreiheit häufig eingeschränkten Personen mit dem Hilfsangebot zu erreichen. Die sehr gute Zusammenarbeit der verschiedenen Akteur*innen des Hilfesystems in diesem Bereich wird durch die Vernetzung im Koordinationskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ ermöglicht. Angebot der Clearingstelle  Proaktive Kontaktaufnahme mit den Betroffenen  Klärung des aktuellen Schutzbedürfnisses  Bei Kindeswohlgefährdung: Kontaktaufnahme zum Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Karlsruhe  Informationen zum Gewaltschutzgesetz  Information zu Gefährdungseinschätzung und Notfallplan  Information zur psychosozialen parteilichen Beratung und dem Hilfesystem in Karlsruhe 29 Frauenberatungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen, Stadt und Landkreis Karlsruhe e.V. 30 Frauenberatungsstelle Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. 28 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Angebot der Clearingstelle  Bei Bedarf: Weitervermittlung an weitere Akteur*innen im Hilfesystem  Bei Bedarf: Weiterführende Beratung in der Frauenberatungsstelle Zwei Fachberatungsstellen bieten Hilfe und Beratung bei sexueller Gewalt an. Die Beratungsstelle „Wildwasser und FrauenNotruf“ befindet sich in freier Trägerschaft. Die Beratungsstelle „AllerleiRauh“ ist eine Einrichtung der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe. Tabelle 6: Fachberatungsstellen bei sexueller Gewalt - Angebot, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit Hilfsangebot Beratungsangebot Erreichbarkeit Barrierefreiheit  Beratung für alle Geschlechter, bis 27 Jahre, im Stadtgebiet Karlsruhe (AllerleiRauh)  Beratung für Mädchen und Frauen, ohne Altersbe- schränkung, in Stadt und Landkreis Karlsruhe (Wildwasser)  therapeutische Begleitung für Betroffene  Bei Bedarf, Kooperation mit weiteren Fachkräften oder Weiter- vermittlung an Akteur*innen im Hilfenetzwerk  Einzelberatung (persönlich, telefonisch, teilweise auch Online und über Chat)  Gruppenberatung für Familien  Beratung bei posttraumatischen Belastungs- reaktionen  Beratungsgespräche für Eltern oder Bezugspersonen  Beratung nach § 8 a/b SGB VIII (Kindeswohl- gefährdung) bei Verdacht auf sexuelle Gewalt (AllerleiRauh)  Beratung zu Anzeige und Strafverfahren (Wildwasser)  Beratung und Fortbildung von Fachkräften  Präventionsprojekte  Kein Notdienst außerhalb der Bürozeiten; Anrufbeantworter und Webseite verweisen bei akuten Gefährdungen an den Notdienst des Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt und an die Polizei  Sowie an weitere Stellen wie das bundesweite Hilfetelefon, an die Gewalt- ambulanz der Universitätsklinik Heidelberg und die Opfer- und Traumaambulanz (BIOS)  Kostenfreies Beratungs- angebot für alle Betroffenen  Berück- sichtigung von psychischen Erkrankungen oder kognitiven Beeinträchti- gungen bei der Beratung  Beratungsstelle „AllerleiRau“ mit Aufzug und barrierefreiem WC  Beratungsstelle „Wildwasser und FrauenNotruf“ mit Aufzug  Einsatz von Dolmetscher*- innen (AllerleiRauh nutzt kostenfrei den Dolmetscher*- innenpool der Stadt) Zusätzlich können sich Betroffene von Häuslicher und sexualisierter Gewalt an die Opfer- und Traumaambulanz der „Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V.“ wenden. 29 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Tabelle 7: Opfer- und Traumaambulanz (BIOS) - Angebot, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit Hilfsangebot Beratungsangebot Erreichbarkeit Barrierefreiheit  Für Kinder und Erwachsene  Für alle Personen, die Opfer von Gewalt und sexueller Gewalt geworden sind  Für Zeug*innen, Nahestehende und Hinterbliebene von Opfern von Straftaten  Kurz- und langfristige psychologische Beratung  Behandlung von Traumata  Rechtsberatung  Nur während der Bürozeiten  Kein Notdienst außerhalb der Bürozeiten  Kostenfreies Beratungsangebot für alle Betroffenen  Verweis von Personen mit schweren und akuten psychischen Erkrankungen an stationäre Einrichtungen  Barrierefreier Zugang durch Aufzug  Dolmetscher*innen- leistungen innerhalb des Teams In Karlsruhe können sich die in der Prostitution tätigen Frauen an zwei Fachberatungsstellen für Prostituierte wenden. Das Hilfsangebot wird durch „Luis.e, Diakonisches Werk Karlsruhe“ und „Mariposa, The Justice Project e.V. Karlsruhe“ bereitgestellt. Tabelle 8: Fachberatungsstellen für Prostituierte - Angebot, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit Hilfsangebot Beratungsangebot Erreichbarkeit Barrierefreiheit  Aufsuchende Arbeit auf dem Straßenstrich und in Bordellbetrieben, Stadt und Landkreis Karlsruhe  Krisenintervention, Stabilisierung und Versorgung mit Notwendigem (Essen, Trinken, Kleidung)  Unterbringung in sicherer Unterkunft, Schutzeinrichtungen und andere Schutzmaßnahmen  Unterstützung und Begleitung bei Behörden- angelegenheiten  Weitervermittlung an andere Hilfen, zum Beispiel in therapeutische Hilfsangebote  Einzelberatung  Psychosoziale Beratung und Begleitung  Gewalt- prävention in Beratungs- gesprächen und durch Infomaterial (zum Beispiel Broschüren)  Beratung und Unterstützung bei Anzeige- erstattung  Außerhalb der Bürozeiten bietet die Fachberatungs- stelle Luis.e keinen Notdienst an.  Die Fachberatungss telle Mariposa bietet eine Rund-um-die- Uhr Rufbereitschaft für die AG Rotlicht der Kriminalpolizei Karlsruhe an. Die AG Rotlicht dient als Notrufnummer.  Kostenfreies Beratungs- angebot  Für in der Prostitution tätige oder tätig gewesene Frauen und Männer  Wohnhaft oder tätig in der Stadt oder im Landkreis Karlsruhe  Aufzug und barrierefreies WC teilweise vorhanden; Zugang zu Beratungs- räumen teilweise barrierefrei  Einsatz eigen- finanzierte Dolmetscher*- 30 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Hilfsangebot Beratungsangebot Erreichbarkeit Barrierefreiheit innen; teilweise Dolmetscher*- innenleistungen innerhalb des Teams Zusätzlich finden Betroffene von Menschenhandel in der Fachberatungsstelle „OASE, The Justice Project e.V. Karlsruhe“ Hilfe und Unterstützung. Tabelle 9: Fachberatungsstelle Menschenhandel - Angebot, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit Hilfsangebot Beratungsangebot Erreichbarkeit Barrierefreiheit  Identifizierung von Fällen in Geflüchteten- unterkünften  Krisenintervention und akute Schutzmaßnahmen  Aufnahme in das Schutzhaus  Unterstützung bei Asyl- und Strafverfahren  Begleitung bei Behörden- angelegenheiten  Lösung von Multiproblemlagen wird häufig erschwert durch Asylthematik  Aufbau von Netzwerken zur Sensibilisierung von Akteur*innen  Hilfebedarfs- klärung  Trauma- pädagogische Beratung  vorbereitende Integrations- programme  Rund-um-die- Uhr Bereitschafts- dienst außerhalb der Bürozeiten; für Bewohnerinnen des Schutzhauses sowie für die Kriminalpolizei Karlsruhe  Kostenfreies Beratungs- angebot  Kein barrierefreier Zugang  Keine behinderten- gerechte Ausstattung Artikel 23: Schutzunterkünfte Hilfsangebot In Karlsruhe können von Häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder in zwei Frauenhäusern Schutz finden:  Derzeit stehen insgesamt 54 Betten in 28 Zimmern zur Verfügung.  In der Regel werden die Betten zu gleichen Teilen von Frauen und Kindern belegt.  Die Zimmer verfügen über eine unterschiedliche Anzahl an Betten, so dass auch Frauen mit mehreren Kindern aufgenommen werden können.  In den Wohngemeinschaften teilen sich die Bewohnerinnen Gemeinschaftsküche und Bad. Teilweise ist ein zusätzlicher Aufenthaltsraum vorhanden. 31 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Tabelle 10: Frauenhäuser – Anzahl Betten und Zimmer Ist-Stand Frauenhausplätze Anzahl Betten Anzahl Zimmer Anzahl Wohneinheiten Autonomes Frauenhaus Karlsruhe 14 7 2 Frauenhaus SkF Karlsruhe 40 21 4 Die Frauenhäuser bieten neben Schutz und Unterkunft vor allem psychosoziale Beratung und Begleitung für von Häuslicher Gewalt betroffene Frauen an. Tabelle 11: Frauenhäuser - Angebot, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit Hilfsangebot Beratungsangebot Erreichbarkeit Barrierefreiheit  Krisen- intervention  Begleitung zu behördlichen, juristischen, gerichtlichen oder medizinischen Terminen  Unterstützung im Alltag  Hilfe zur Selbsthilfe; Weg in ein selbst- bestimmtes Leben  Einzelberatung  Gruppen- angebote  Überwindung der erlebten physischen, psychischen, sexuellen, sozialen und ökonomischen Gewalt  Lösung von Multiproblem- lagen durch die Nutzung von Netzwerken (Zusammen- arbeit von Akteur*innen im Hilfesystem in Arbeitskreisen)  Notdienste und Rufbereitschaft  Bei Nichterreichbarkeit verweist der Anrufbeantworter an die Polizei oder das Hilfetelefon.  In akuten Fällen kann die Polizei Frauen über das Wochenende in einem Hotel unterbringen.  Fähigkeit zur Selbstversorgung muss gegeben sein  Suchtmittel- abhängige und akut psychisch kranke Frauen werden nicht aufgenommen.  Männliche Kinder über 12 Jahren werden nicht aufgenommen.  nicht barrierefrei, nicht behinderten- gerecht ausgestattet  Aufnahmen nach Gefährdungslage aus dem gesamten Bundesgebiet  Finanzierung des Aufenthalts durch Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) oder auf Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz (AsylbLG) 32 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention In Karlsruhe finden auch Prostituierte und Betroffene von Menschenhandel Schutz und Unterstützung. Tabelle 12: Notunterkunft und Schutzhaus – Anzahl Betten und Zimmer Ist-Stand Schutzhausplätze Anzahl Betten Anzahl Zimmer Anzahl Wohneinheiten Notunterkunft für Frauen in der Prostitution 5 5 1 Schutzhaus für Betroffene von Menschenhandel OASE 7 (+ Kinderbetten) 7 1 Die Notunterkunft für Frauen in der Prostitution wurde im März 2020 geschaffen. Sie bietet Frauen eine Unterkunft, die aufgrund pandemiebedingt veränderter Arbeitsbedingungen ihren Wohnraum in Karlsruhe verloren haben. Angebot Notunterkunft für Prostituierte  Fünf Einzelzimmer in einer Wohngemeinschaft; gemeinsame Nutzung von Küche- und Aufenthaltsraum sowie Sanitäranlagen  Die Ausstattung der Räume enthält nur das Notwendigste.  Kostenfreies Angebot  Das Hilfs- und Beratungsangebot der Fachberatungsstelle für Prostituierte Luis.e des Diakonischen Werk Karlsruhe kann genutzt werden.  Die Absicht aus der Prostitution auszusteigen ist keine Aufnahmebedingung. Das Schutzhaus für Betroffene von Menschenhandel bietet den Betroffenen Schutz, Unterkunft sowie zielgruppengerechte psychosoziale Beratung und Betreuung. Angebot Schutzhaus für Betroffene von Menschenhandel  Sieben geflüchtete Frauen können aufgenommen werden, bei Bedarf auch mit Kindern bis zu fünf Jahren.  Das Einzugsgebiet umfasst Baden-Württemberg, der Schwerpunkt liegt auf Stadt und Landkreis Karlsruhe.  Die Fähigkeit zur Verständigung in englischer Sprache ist Voraussetzung.  Außerhalb der Bürozeiten wird eine Rund-um-die-Uhr Bereitschaftsdienst für die Bewohnerinnen des Schutzhauses sowie für die Kriminalpolizei Karlsruhe angeboten.  Kostenfreies Angebot  Nicht barrierefrei und nicht behindertengerecht ausgestattet  Auch hier sind die Frauen von Multiproblemlagen betroffen, die jedoch häufig von Asylthemen dominiert werden. 33 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Artikel 26: Kinderprogramme Häusliche und sexualisierte Gewalt Hilfsangebot Die Frauenberatungsstellen bieten spezielle Programme für Kinder und Jugendliche an. Tabelle 13: Frauenberatungsstelle - Angebote für Kinder Frauenberatungsstelle Karlsruhe 31 Frauenberatungsstelle SkF 32  Kinder- und Jugendprojekt „AUFtauchen“  psychosoziale Einzelberatung  pädagogisches Spielangebot für Kinder und Jugendliche  Altersgruppe von vier bis 18 Jahren  Kindergruppe „NANGILIMA“  sozialpädagogisches Angebot  Aufarbeitung von Erfahrungen nach Beendigung der Häuslichen Gewalt, mit begleitender Elternarbeit  Grundschulkinder Das Präventionsprojekt „Herzklopfen“ des Vereins zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. leistet Präventionsarbeit an Schulen. Auch in den Frauenhäusern werden Kinder von qualifizierten Mitarbeiterinnen bei der Bearbeitung der Gewalterfahrungen unterstützt. Das Angebot von „BIOS-Youngster“ besteht seit Herbst 2020 und richtet sich an minderjährige Klienten und Klientinnen. Es beinhaltet:  kurz- und langfristige psychologische Beratung  die Behandlung von Traumata  speziell für Kinder entwickelte psychosozialen Maßnahmen zur Trauma Bewältigung  an Alter und Entwicklungsstatus angepasst 31 Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder e.V. 32 Sozialdienst katholischer Frauen, Stadt und Landkreis Karlsruhe e.V. 34 | Stadt Karlsruhe | Gleichstellungsbeauftragte | Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen – Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Literaturverzeichnis bff Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, 2018: Die Fachberatungsstellen: Aktiv gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Stark für die Gesellschaft – gegen Gewalt; Frauen gegen Gewalt e.V.; Berlin Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2020): GREVIO. Erster Sachstandsbericht der Bundesrepublik Deutschland. Europarat, 2011: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und erläuternder Bericht (Istanbul-Konvention); Istanbul European Agency for Fundamental Rights, 2014: Violence against women: an EU-wide survey - Main results; Publications Office of the European Union; Luxembourg GREVIO Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, 2016: Fragebogen zu gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Durchführung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul- Konvention); Europarat Strasbourg Koch, Ute; Meyer, Thomas; Deremetz, Anne; Briggs-Rayment, Daniel, 2018, Bedarfsanalyse zur Vorhaltung eines bedarfsdeckenden Angebots an Frauen- und Kinderschutzhäuser und spezialisierten Fachberatungsstellen gegen Gewalt an Frauen in Baden-Württemberg, Institut für angewandte Sozialwissenschaften Stuttgart Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, 2014: Landesaktionsplan Baden-Württemberg gegen Gewalt an Frauen vom 24. November 2014; Stuttgart Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, 2021: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Förderung des Ausbaus von Fachberatungsstellen für Menschen in der Prostitution, für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, gegen häusliche Gewalt und gegen sexualisierte Gewalt sowie von Interventionsstellen, von Frauennotrufen und von Beratungsstellen bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend (Verwaltungsvorschrift Fachberatungsstellen); vom 15. März 2021; Az.:-25-4918.1-002/6- Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, 2020: Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen an Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden- Württemberg vom 26. Mai 2020 –Az.: 25-4918.2-001/4– Müller, Ursula; Schröttle, Monika, 2004: Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland. Eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland – im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Berlin Stadt Karlsruhe, Amt für Stadtentwicklung, Statistikstelle: Statistisches Jahrbuch 2020

  • Bekämpfung Gewalt gegen Frauen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0041 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: ZJD Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sozialausschuss 17.06.2021 3 x Gemeinderat 22.06.2021 8 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsaufstellung für ein kommunales Konzept zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der beschriebenen Form weiter fortzusetzen, die Projektstellenlaufzeit um zwei Jahre zu verlängern und die Unterstützung der bestehenden Hilfs- und Beratungsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, fortzusetzen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Im Jahr 2017 hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ("Istanbul-Konvention") ratifiziert. Dieser Menschenrechtsvertrag ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, dessen Vorgaben umzusetzen. Der Sozialausschuss hat mit Beschluss vom 18. Juli 2018 die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept für die Fortsetzung der Aufgaben zum Thema häusliche Gewalt in Karlsruhe zu erarbeiten und im Rahmen dieses Konzepts die Vorgaben der Istanbul-Konvention umzusetzen. Für die Konzeptentwicklung wurde eine Projektstelle mit 0,5 VZÄ für zwei Jahre geschaffen. Die vorliegenden ersten Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsaufstellung (siehe Anlage) wurden unter Federführung der Gleichstellungsbeauftragten mit Beteiligung des Koordinationskreises „Häusliche Gewalt überwinden“ und der Arbeitsgruppe Ausstieg aus der Prostitution erarbeitet. Sie beziehen sich zunächst nur auf die Gewaltformen Häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt sowie Menschenhandel und Zwangsprostitution. Die Ergebnisse der Bedarfs- und Bestandsaufnahme zeigen, dass das Hilfesystem in Bezug auf viele Vorgaben der Konvention bereits gut aufgestellt ist. Es ist aber erkennbar, dass in einigen Bereichen im Rahmen der verpflichtenden Vorgaben der Istanbul-Konvention Nachbesserungs- und Entwicklungsbedarfe bestehen, um vorhandene Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue Hilfsangebote auszubauen. Entsprechend werden in der Folge Vorlagen zu notwendigen Maßnahmen erstellt und zur Beschlussfassung vorgelegt. Aufgrund der aktuellen finanziellen Gegebenheiten kann die Stadt Karlsruhe derzeit keine zusätzlichen freiwilligen Aufgaben übernehmen. Dennoch empfiehlt die Stadtverwaltung, folgende Umsetzungsschritte anzugehen: • Die Konzeptentwicklung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird wie beschrieben fortgesetzt und auf alle Formen von Gewalt gegen Frauen ausgeweitet. • Das vierjährige Projekt wird entsprechend des im Konzept genannten Zeitplans bis 2024 zu Ende geführt. Dafür ist die Verlängerung der Projektstellenlaufzeit um zwei Jahre notwendig. Die Verlängerung erfolgt im Rahmen des verwaltungsinternen Projektstellenverfahrens. Der Projektstellenumfang muss die aktuell bestehenden 0,5 VZÄ umfassen. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland verpflichtet, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Häusliche Gewalt mit einer bedarfsdeckenden Infrastruktur zu verhüten und zu bekämpfen. Die Bereitstellung von Schutzunterkünften und Unterstützungs-diensten sind damit staatliche Pflichtaufgaben. Bisher erfolgte die Finanzierung dieser Infrastruktur in Karlsruhe ausschließlich durch kommunale Mittel und Eigenmittel der Trägereinrichtungen. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die angemessene und bedarfsdeckende Finanzierung jedoch mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention durch bundeseinheitliche Regelungen sowie die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel zu garantieren. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt die Finanzierung der Infrastruktur allein bei der Kommune. – 3 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Sozialausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der beschriebenen Form weiter fortzusetzen, die Projektstellenlaufzeit um zwei Jahre zu verlängern und die Unterstützung der bestehenden Hilfs- und Beratungsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, fortzusetzen.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 8 22.06.2021
    Extrahierter Text

    Niederschrift 26. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Juni 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 8 der Tagesordnung: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Karlsruhe - Konzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention Vorlage: 2021/0041 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Sozialausschuss, die Verwaltung zu beauf- tragen, die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der beschriebenen Form weiter fortzusetzen, die Projektstellenlaufzeit um zwei Jahre zu verlängern und die Unterstützung der bestehenden Hilfs- und Beratungsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, fortzusetzen. Abstimmungsergebnis: Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 8 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Sozialausschuss: Wir legen ein erstes Ergebnis einer klaren Beauftragung aus dem Gemeinderat vor. Wir zeigen das Vorgehen, den Stand und das geplante Arbeitsergebnis. Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll zu bekämpfen, ist das übergeordnete Ziel. Das strategische Ziel bildet sich in einer analyseba- sierten Entscheidungsgrundlage für die Weiterentwicklung, vor allem der Unterstützungsange- bote. Konkretes Ziel wird dann werden, dass es Handlungsempfehlungen geben soll, über die der Gemeinderat auch zukünftig noch entscheidet. Nach unserer Wahrnehmung sind wir eine der ersten Kommunen, die dies so systematisch und auch konsequent angehen. Wir sind auch mit den anderen Kommunen in einem engen Austausch und in die entsprechende Erarbeitung von Leitfäden miteinbezogen. Wir müssen uns aber auch an manches neu herantasten. Es gibt zum Teil wenige Vorbilder in diesem Bereich. Aber wie wichtig das Thema nach wie vor ist, und dass es auch sehr konsequent umgesetzt werden sollte, zeigen, glaube ich, viele Einzelbeispiele, die Sie auch der täglichen Presse entnehmen können. Da tröstet es auch wenig, dass die Situa- tion in anderen Ländern offensichtlich noch viel dramatischer ist. – 2 – Gleichzeitig übernehmen wir damit natürlich auch eine gewisse Orientierungsoption, an der man sich aus anderen Städten in Deutschland, aber auch insgesamt orientieren kann. Soweit will ich es mal heute belassen, und jetzt kommen wir in die Debatte. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Schön, dass wir hier in Karlsruhe Vorbild sind. Denn im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt sind wir alle gefragt, die Gesellschaft, die verschiedenen politischen Ebenen, ebenso wie die Privatwirtschaft, die Medien und die Wissenschaft. Denn diese Gewalt hat viele Gesichter, und die Übergriffe finden jeden Tag und in allen Lebensberei- chen statt, und zwar unabhängig von Einkommen, unabhängig von der Bildung. Frauen und Mädchen sind leider im besonderen Maß von dieser geschlechtsspezifischen Gewalt betroffen. Teils werden diese Taten aus purem Frauenhass begangen. Die Gewalt im häuslichen und per- sönlichen Nahbereich wird oft verharmlost, wie Sie es eben schon gesagt haben, sowohl in den Medien, aber leider auch in der Rechtsprechung. Die traurige Wahrheit ist nämlich, dass in Deutschland jede vierte Frau von Partnerschaftsgewalt betroffen ist und an jedem dritten Tag eine Frau von ihrem Partner bzw. von ihrem Ex-Partner getötet wird. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns hier in Karlsruhe heute mit diesem Thema, mit dieser Istanbul-Konvention befas- sen und uns dazu bekennen und bekräftigen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt hier in Karlsruhe keinen Platz haben. Es ist so wichtig, dass wir die Machtkomponente bei Gewalt im Geschlechterverhältnis betrach- ten, und dass wir wegkommen von den patriarchalen Mustern, die Männer und Jungen im Lau- fe ihrer Sozialisation erlernen. Denn genau darum geht es auch bei der Istanbul-Konvention des Europarats. Es geht einerseits um den Schutz vor akuter Gewalt, um Beratung, um Unterstüt- zung bei akuter Gewalt, aber es geht eben andererseits auch um Aufklärung und um Präventi- on. Es geht darum, dass die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Schutz der körperlichen Unversehrtheit nicht ausreichen, Frauen und Mädchen ausreichend vor Gewalt zu schützen oder sie tatsächlich zu schützen. Wir GRÜNE unterstützen deshalb natürlich die Fortsetzung der Konzeptentwicklung zur Umset- zung, die Ausweitung auf alle Gewaltformen – es ist ein sehr weiter Gewaltbegriff in der Istan- bul-Konvention -, und wir unterstützen auch die Verlängerung der Projektstelle. Wir nehmen den Anhang als Zwischenbericht zur Kenntnis und sind gespannt auf die Bewertung und die Handlungsempfehlungen, die daraus folgen, ebenso wie auf die zweite Konzeptphase. Es zeigt sich, dass das Karlsruher Hilfesystem in Hinblick auf die Gewaltformen häusliche Gewalt, sexua- lisierte Gewalt, Zwangsprostitution und Menschenhandel auf der einen Seite schon ganz gut aufgestellt ist, aber andererseits wird jetzt schon deutlich, dass auch Defizite und Handlungsbe- darf bestehen. Und jetzt ist die Frage, schaffen wir das noch vor der nächsten Haushaltsberatungen, Ja oder Nein. Das heißt, wir müssten uns dann mit der Verwaltung verständigen, wie wir im Herbst da- mit umgehen. Es zeichnet sich bereits ab, dass wir beispielsweise eine Koordinierungsstelle brauchen werden in irgendeiner Form. Als weitere Beispiele möchte ich nur die geringe Perso- nalausstattung der Frauenberatungsstellen, die teilweise nicht tarifgerechte Entlohnung oder auch einfach die fehlenden Frauenhausplätze betonen. Ich werde es an dieser Stelle belassen. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Das Thema häusliche Gewalt betrifft in erster Linie überwiegend Frauen. Für uns war immer klar, dass auch Kinder, gerade in der Familie, wenn sie die Gewalt zwischen den Eltern erleben, unmittelbar betroffen sind, vor allem psychische und seelische – 3 – Schäden davontragen. In den vergangenen Wochen haben wir gesehen, dass dieses Thema aku- ter wird. Wir befürchten, dass die Dunkelziffern steigen aufgrund der Corona-Situation, das die Frauen in den Familien, in denen es zu solchen Eskalationen, zu Gewalt in verschiedensten Formen kommt - das kann physische als eben auch seelischer Gewalt sein, durch die Isolation, in der man sich aufgrund der Pandemie-Auflagen befunden hat -, keine Möglichkeit hatten, zum einen durch die soziale Kontrolle als Opfer erkannt zu werden, aber auch sich an Stellen zu wenden, wo sie Hilfe bekommen können. Für uns ist daher auch die Fortführung dieses Projekts wichtig, weil wir wissen wollen, wie diese Dunkelziffer ist. Stimmt es, was uns die Träger zuspiegeln, was wir auch in den Medienberich- ten lesen können, dass die Ziffer gestiegen sei? Eie schaffen wir es auch, dass sich Opfer Hilfe suchen? In Karlsruhe waren wir bisher immer sehr gut aufgestellt, auch weil das Thema durch den Koalitionskreis „Häusliche Gewalt überwinden“ bereits im Jahr 2000 ins Leben gerufen war. Das zeigt natürlich, dass wir uns als Kommune auch vor Inkrafttreten der Istanbul-Konvention, die erst zum 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten sind, schon immer dieses Themas ernsthaft angenommen haben. Wir haben gute Netzwerkpartner durch die verschiedenen Trä- ger der Frauenvereine, der Beratungsstellen, der Polizeibehörden, Ordnungsdienst, der sozialen Dienste und auch der entsprechenden Ämter in der Stadt, was auch von der Gleichstellungsbe- auftragten gut koordiniert wurde und auch von der jetzigen, von Frau Meister, gut koordiniert wird. Wir sehen aber auch, und das zeigt uns diese Analyse, wir müssen schauen, wo können wir Doppelstrukturen vermeiden, wo können wir Synergien herstellen, aber vor allem, welche Schutzlücken gibt es zu schließen. Das wird das Ziel sein dieser Analyse und dieses Projekts, das wir in Auftrag gegeben hatten, zu erkennen, wo auch in unserer Stadt nach wie vor Handlungs- bedarfe bestehen. Wir sehen natürlich, dass das Thema „Haushalt“ und „keine zusätzlichen freiwilligen Aufgaben“ in der Vorlage erläutert ist, aber das Projekt ist begonnen. Es ist wichtig. Wir müssen auch schauen, dass vielleicht auch das Land Projektfördermittel mehr auf die Kommunen zuspielt. Wie gesagt, wir tragen das Projekt daher auf jeden Fall weiter. Stadträtin Melchien (SPD): Die Debatte zur Beschlussvorlage dient auch aus unserer Sicht nicht zur Diskussion, ob wir der vorgeschlagenen Projektverlängerung zustimmen. Die ist selbstver- ständlich, die ist unumgänglich und dringend geboten. Gerne schon früher, spätestens aber nach Ablauf dieser Zeit, müssen wir uns der Frage stellen, inwieweit und vor allem in welcher Höhe dauerhaft für die Umsetzung unseres kommunalen Konzepts zur Istanbul-Konvention Personal im Gleichstellungsbüro notwendig ist. Es ist in der Anlage sehr klar geschrieben, diese Koordinierung ist eine Daueraufgabe. Es ist ein wichtiges und verpflichtendes Feld kommunal- politischen Handelns, der Schutz von Frauen vor Gewalt. Ich möchte allen danken und die Chance nutzen, meinen Dank auszusprechen. Sehr viele, die an dem vorliegenden Bericht mitgearbeitet haben, waren selbstverständlich federführend im Gleichstellungsbüro. Alle Beteiligten werden weiter ihre Arbeit fortsetzen. Es wurde bereits angesprochen, dass die Istanbul-Konvention tatsächlich alle Bereiche gegen jegliche Form ge- schlechtsspezifischer Gewalt vorsieht. Das ist jetzt ein erster Zwischenbericht. Der zeigt auch aus unserer Sicht, dass wir ein gutes und differenziertes Hilfesystem haben. Er zeigt aber auch genauso, dass auch wir Nachbesserungs- und Entwicklungsbedarfe haben und deswegen auch daraus ein nötiger, gebotener Ausbaube- – 4 – darf folgt. Ich möchte hier nur beispielsweise die Anpassung der Frauenhausplätze, aber auch die Anpassung des Beratungsangebots, vor allem was weitere Gewaltformen betrifft, wie bei- spielsweise auch die genannte digitale Gewalt ansprechen. Wir freuen uns, dass jetzt spätes- tens klar ist, dass alle staatlichen Ebenen gefordert sind, werden aber auch weiterhin unsere kommunale Verantwortung übernehmen und uns weiterhin tatkräftig dafür einsetzen, dass hier wir ein Vorankommen ist in unserer Arbeit, in unserem Bemühen. Was vonseiten der Verwaltung nun folgen muss, sind neben der Weiterentwicklung des Kon- zepts, das bereits jetzt in der Beschlussvorlage vorgesehen ist, die angekündigten Beschlussvor- lagen. Wir als SPD-Fraktion werden gerne unseren Teil dazu beitragen, die bestehenden Bera- tungs- und Hilfsangebote den Bedarfen entsprechend anzupassen und weiterhin Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Stadtrat Jooß (FDP): Zuerst vielen Dank für die Vorlage, die sehr umfangreich war. Es gibt na- türlich auch hier viel zu tun. Wir sind nämlich noch lange nicht am Ziel mit der Istanbul- Konvention. Es ist erst der Anfang hier gemacht. Es gibt noch viel zu tun und wesentlich viel Luft nach oben. Deshalb stimmen wir der Projektverlängerung heute sehr gerne zu. Frau Dogan hat es schon gesagt, gerade jetzt lässt Corona wieder grüßen in dieser Zeit, deswe- gen ist es umso wichtiger, dass wir am Ball bleiben. Deswegen stimmen wir der Vorlage zu. Stadträtin Ansin (KAL/Die PARTEI): Uns liegen 34 Seiten mit detaillierten Fakten vor. Danke dafür an die Verwaltung, an die Projektstelle, die zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen eingerichtet wurde. Nicht zuletzt auch aufgrund unseres Antrags vom Sep- tember 2019. Im Redebeitrag zu diesem Antrag haben wir bereits darauf hingewiesen, dass in Karlsruhe schon vieles installiert ist, damit Frauen, die Gewalt erleben oder von Gewalt bedroht sind, Beratung und Schutz erhalten, und dass uns die Sicherung und der Ausbau dieser Instituti- on und Beratungsstellen wichtig ist. Der vorliegende Beschlussvorschlag der Verwaltung zielt nun darauf ab, die Unterstützung der bestehenden Hilfs- und Beratungsangebote für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, fortzusetzen. Das ist gut, aber das ist nicht genug. Die Verwaltung hat klar und deutlich aufgezählt, in welchen Bereichen Bedarfe zu finden sind. Ich habe keinen Bereich gefunden, der keinen Bedarf hat: mehr Personal für die verschiedenen Beratungsstellen, mehr Frauenhausplätze, eine bessere Absicherung der Schutzhäuser, tarifli- che Entlohnung der Mitarbeiterinnen, Ausbau der Präventions- und Vernetzungsarbeit, um nur einiges zu nennen. Die Sicherung der bestehenden Angebote reicht nicht. Längerfristig müssen Bedarfe gedeckt werden, mit erstens mehr Personal, zweitens sicheren finanziellen Mitteln, drittens Unterstützung bei der Wahrung des Bestandes bzw. Verbesserung. Bei der nächsten Haushaltsberatung werden wir mit Sicherheit mit Anträgen aus diesem Bereich zu tun haben. Meine Partei und meine Fraktion wird keinem der Antragstellerinnen ihre Unterstützung ver- weigern. Stadträtin Fenrich (AfD): Eigentlich ist es für eine zivilisierte Gesellschaft mehr als beschämend, dass Gewalt gegen das schwache Geschlecht immer noch stattfindet. So ist es als sehr positiv zu begrüßen, dass die Bundesrepublik Deutschland vor ca. dreieinhalb Jahren dieser Konvention beigetreten ist. Andere Länder steigen wieder aus, das gehört allerdings jetzt nicht in die Stadt- politik. Es ist also sehr positiv zu begrüßen und es ist in der Form oder in der Art eines Bundes- gesetzes, kein formelles Bundesgesetz, aber quasi wie ein Bundesgesetz zu behandeln. Die – 5 – Kommunen stehen hier ganz vorne, tätig zu werden, das ist auch klar. Die Aufgabenverlagerung ist an die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Meister, übertragen worden, die das sehr engagiert in die Hand genommen hat, mit Hilfe einer Teilkraft. Dafür unser ausdrücklicher Dank an Frau Meister. Diese Aufgaben müssen wir weiterhin sehr ernst nehmen und sehr gut erledigen. Die Stadt ist somit auf einem guten Weg. Jetzt komme ich zum eigentlichen Problem, die Finanzierung. Es ist an sich eine Schande, dass es eine Art Bundesgesetz ist, die Bundesrepublik hier in die Bresche springt und die Kommunen alleine lässt. Das kann und darf nicht sein. Der Bund ist hier in der Pflicht. Er hat für die entspre- chenden Finanzmittel zu sorgen. Es ist zwar erwähnenswert, dass die Stadt im letzten Haushalt ca. 25 Prozent mehr Ausgaben für soziale Träger ausgegeben oder bewilligt hat, die im Bereich der Beratung tätig werden. Das ist sehr löblich. Ich würde mir wünschen, dass für die Karlsruher Frauen, für unsere Bürgerinnen, das an vorderster Stelle steht, dass man hier was gegen Gewalt tut. Wir haben so viele Anträge durchgehen lassen, die auch freiwillige Leistungen betreffen. Wenn ich an LBTQI denke, das haben wir gemacht. Das kann man für richtig oder falsch halten, das kann man diskutieren. Aber wir haben unsere Bürgerinnen vernachlässigt, und das ist eben nicht zu tolerieren. Unsere Bürgerinnen haben ein Recht darauf, dass sie gewaltfrei leben kön- nen, und dass sie entsprechende kommunale Hilfe in Anspruch nehmen können. Die Kommunen können das natürlich auf Dauer nicht schultern und daher appelliere ich an Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, alles zu unternehmen, vielleicht im Wege der Zusam- menarbeit oder der Kontaktaufnahme mit dem Städtetag oder Städte- und Gemeindetag, dass dieser bestrebt ist, Finanzmittel beim Bund locker zu machen. Das muss sein, dazu haben Sie die Pflicht. Den Beschluss tragen wir selbstverständlich mit. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Zunächst einmal, wir sind ein sehr starkes Geschlecht. Ich meine, dass der Kampf gegen Frauen schon so laut geworden ist, kann man nur als ein Zeichen unserer Stärke werten. Dann noch - diese Bemerkung sei mir gegönnt -, der Kampf gegen Gewalt gegen queere Menschen und der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen gehören wirklich untrennbar zusammen. Denn die Quelle ist beides Mal die gleiche Form von Menschenhass. Aber die Corona-Pandemie mit der dabei verbundenen Aufforderung #stayathome hat deutlich ge- macht, dass nicht für alle zu Hause bleiben gleich Sicherheit bedeutet. Denn Gewalt gegen Frauen geht überwiegend, das wurde hier schon viel gesagt, von ihrem nahen Umfeld aus, und dass der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen eben kein nice-to-have ist, haben hier viele deut- lich gemacht. Es muss eine Pflichtaufgabe sein. Das wurde hier auch schon angesprochen. Wir haben das auch als Gemeinderat bekräftigt, indem wir in dieser Legislaturperiode uns selbst verpflichtet haben, dass das bisherige Niveau der Hilfen für Betroffene und aber auch für Tä- ter*innenberatung mindestens beizubehalten ist. Die Istanbul-Konvention, welche alle staatlichen Ebenen, auch uns als Kommunen, auffordert, Gewalt gegen Frauen effektiv zu bekämpfen, gibt uns natürlich deutlich Recht. Dies zieht sich wie ein roter Faden durch die nun vorliegende Bestands- und Bedarfsermittlung. Sie zeigt auf der einen Seite, dass wir in Karlsruhe hinsichtlich häuslicher Gewalt schon sehr gut aufgestellt sind. Es geht aber noch um mehr, denn die Ermittlung zeigt auch Handlungsbedarfe. Hier wurde schon viel von meinen Vorrednerinnen angesprochen, aber es geht natürlich zum Beispiel um die Anzahl der Frauenhausplätze, auch besonders Frauenhausplätze für Mütter mit Söhnen, die älter sind als 12 Jahre. Auch die Tariftreue bei der Bezahlung der Beraterinnen bleibt natürlich eine Baustelle. – 6 – Ich bin gespannt, was die Weiterführung der Evaluation ergibt und stimme der Stelle sehr gerne zu. Das sollte man wirklich nicht unter Haushaltsvorbehalt stellen. Das tut auch die Verwaltung nicht. Ich finde es sehr amüsant, wie hier in der Vorlage mit Textbausteinen jongliert wird. Zitat, alle Vorlagen natürlich wieder: Stadt kann keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen überneh- men, dann direkt im nächsten Satz: Dennoch empfiehlt die Stadtverwaltung... Ich glaube, dieser Empfehlung kann man sich mit voller Begeisterung anschließen. Gewalt gegen Frauen, nur weil sie Frauen sind, muss endlich einer düsteren Vergangenheit angehören. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): In Anbetracht meiner etwas lädierten Stimme möchte ich nicht noch einmal die guten und sehr guten Argumente meiner Vorrednerinnen und meines Vorred- ners wiederholen. Ich möchte nur noch zwei Punkte hinzufügen. Zum einen, Gewalt, egal in welcher Form und egal gegen wen, ist zu verurteilen. Ich möchte nicht irgendwelche Gruppen gegeneinander ausspielen. Es gehört nicht in unsere Gesellschaft und nicht unter uns Men- schen. Der Punkt 2 ist, ich freue mich auch über die Beschlussvorlage und ganz besonders, dass wir in Karlsruhe auch eine Art Leuchtturm sind, was das betrifft, und dass der Zusammenhalt hier im Gemeinderat doch recht groß zu sein scheint. Was mich immer wieder verblüfft, wenn man draußen mit Bürgern spricht, dann denkt man, Gewalt gegen Frauen ist etwas aus dem vorigen Jahrhundert. Gerade die letzten Monate haben uns gezeigt, wenn man auf engem Raum zu Hause sitzt, wie schnell das Problem da ist in den Familien. Mich persönlich schockiert - ich hatte das auch schon im Umfeld -, wie lange Frauen bereit sind, zu schweigen. Es stellt sich die Frage, warum. Ist es aus wirtschaftlichen Gründen? Ist es wegen der Kinder? Ist es wegen der Reputation? Vermutlich eine Mischung aus allem und noch ein paar Gründe mehr. Und deswegen möchte ich an Sie alle appellieren, wenn Ihnen was auffällt, wenn Sie was be- merken, auch wenn es nur einen Hauch von einem Anschein hat, bieten Sie Ihre Hilfe an, helfen Sie demjenigen, den Weg zu gehen. Es ist sicherlich nicht einfach für eine Frau mit Kindern in ein Frauenhaus zu gehen und dort Wochen oder Monate zuzubringen. Deswegen ist es ganz wichtig, vor allem für uns als gewählte Volksvertreter, wenn einem so was auffällt, das auf je- den Fall zu begleiten und zur Unterstützung auch zu ermutigen, aus diesem schlimmen Kreislauf auszubrechen. – 7 – Der Vorsitzende: Vielen Dank für die Debatte. Wir kommen zur Abstimmung. – Das ist ein- stimmige Zustimmung. Eine schöne Beauftragung auf diesem Weg, weiter zu verfahren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Juli 2021