Abschluss von Rahmenverträgen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

Vorlage: 2021/0033
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.01.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.02.2021

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Rahmenvertraege_Arbeitsnehmerueberlassung
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0033 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: AfA Abschluss von Rahmenverträgen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 09.02.2021 4 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 an die Firmen Studitemps GmbH (für Lose 1, 2, 3, 6), SYNERGIE Personal Deutschland GmbH (für alle Lose), Orizon GmbH (für Lose 2, 4, 5, 6, 7) und BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG (für Lose 1, 3, 4, 5, 7) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Bietenden Rahmenverträge im Kaskadeverfahren mit einem kalkulatorischen Gesamtwert von 881.956,70 EURO inklusive Mehrwertsteuer abzuschließen. Die Abrechnung und somit der absolute Auftragswert beruht auf der Menge der tatsächlich abgerufenen Personalstunden in Abhängigkeit der zu kompensierenden Krankheitsausfälle des Stammpersonals. 2. Das Amt für Abfallwirtschaft verfolgt das Ziel, die tatsächlichen Ausgaben für Leiharbeit mit den ergriffenen Maßnahmen (Betriebliches Eingliederungsmanagement, Fehlzeiten- und Rückkehrgespräche, Gesundheitszirkel u.a.) unter Berücksichtigung des Equal Pays weiterhin zu senken. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 881.956,70 EURO 881.956,70 EURO Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – – 3 – Ergänzende Erläuterungen I. Gegenstand des Verfahrens Beim Amt für Abfallwirtschaft (AfA) kommt es immer wieder zu personellen Engpässen aufgrund von Krankheitsausfällen und Urlaubszeiten des Stammpersonals. Um eine zuverlässige und kontinuierliche Aufgabenerfüllung besonders in den Bereichen Abfallentsorgung (Hol- und Bringsystem) und Stadtreinigung zu gewährleisten, ist es jedoch unabdingbar, kurzfristig auf Ersatzpersonal im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassungen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zurückgreifen zu können. Um den kurzfristigen Bedarf an Ersatzpersonal abdecken zu können, ist der Abschluss von Rahmenverträgen zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG vorgesehen. Der Gemeinderat hat am 14. Mai 2019 die Einführung von Equal Pay für Leiharbeitskräfte ab dem ersten Einsatztag beschlossen. Dies bedeutet die Gewährung der bei der Stadt Karlsruhe als Entleiherin geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen sowie Konditionen des Arbeitsentgeltes. Im Rahmen des Vergabeverfahrens mussten die Bieter*innen eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die Vorgaben zum Equal Pay ab dem ersten Tag des Einsatzes der Leiharbeitskraft uneingeschränkt eingehalten werden. Auf Verlangen haben die Auftragnehmer die Weiterreichung des Equal Pay an die Leiharbeitskraft in geeigneter Weise (zum Beispiel Lohnabrechnung, Kontoauszug oder ähnliches) nachzuweisen. Die Kontrolle soll stichprobenweise erfolgen. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsbereiche und somit auch unterschiedlichen Tätigkeitsprofilen wurden mehrere Fachlose gebildet. Fachlose Beschreibung Los 1 Ungelernte Hilfskräfte als Müllladerinnen und Mülllader Los 2 Ungelernte Hilfskräfte als Straßenreinigerinnen und Straßenreiniger und zum Einsatz bei der Laubsammlung und beim Winterdienst Los 3 Ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz auf Wertstoffstationen, Kompostierungsanlagen und der Abfallumladeanlage Los 4 Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer Los 5 Kfz-Mechatronikerinnen und –Mechatroniker Los 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine Los 7 Köchin und Koch Für jedes Los (Aufgabenbereich) sollen Rahmenverträge mit den jeweils drei wirtschaftlichsten Bietenden geschlossen werden. Beim jeweiligen Abruf von Personal muss die Rangfolge der Bietenden berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass wenn der bzw. die angefragte Vertragspartner*in aus Kapazitätsgründen nicht liefern kann, in Reihenfolge der Wirtschaftlichkeit der bzw. die nächste Vertragspartner*in ausgewählt wird (Kaskadeverfahren). Die Rahmenverträge haben eine Laufzeit vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022. Die kurze Laufzeit wurde gewählt, um erste Erfahrungen mit Equal Pay im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zu sammeln und gegebenenfalls im Rahmen einer erneuten Ausschreibung nachsteuern zu können. – 4 – II. Auftragswertschätzung Die tatsächlich anfallenden Kosten sind von den teilweise unvorhersehbaren Bedarfen abhängig und können aus diesem Grund stark variieren. In den vergangen drei Jahren wurde ein durchschnittliches Volumen von ca. 24.000 Arbeitsstunden pro Jahr durch Leiharbeitskräfte im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung abgedeckt. Ein Großteil entfiel auf den Bereich der Entsorgungslogistik (Müllladerinnen und Mülllader sowie Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer). Der Auftragswert ohne Berücksichtigung von Equal Pay wurde durch das Sachgebiet Personal auf ca. 643.000 € (brutto) geschätzt. Dies erfolgte aufgrund der aktuellsten Preisentwicklungen auf dem Arbeitnehmerüberlassungsmarkt. Der Wert darüber hinaus ergibt sich durch die Zahlung des Equal Pay. Die Kosten (brutto) für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung beliefen sich im Kalenderjahr 2018 auf insgesamt 823.537,30 Euro, im Kalenderjahr 2019 auf insgesamt 819.792,00 Euro und im Kalenderjahr 2020 voraussichtlich auf insgesamt 556.344,25 Euro (der Dezember 2020 wurde hierbei prognostiziert). An der Entwicklung der Kosten zeigt sich, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Reduzierung der Leiharbeit greifen und erste Wirkungen zeigen. Das selbst gesetzte Ziel der Reduzierung der Kosten (brutto) der Leiharbeitskräfte um ca. 260.000 Euro (durchschnittlich pro Monat 4 Leiharbeitende weniger im Einsatz) wurde somit erreicht. Erfreulicherweise ist die Fehlzeitenquote des Amtes für Abfallwirtschaft im Kalenderjahr 2020 gesunken. Lag im Kalenderjahr 2019 die Fehlzeitenquote des Amtes für Abfallwirtschaft allgemein noch bei 6,82 Prozent bzw. speziell bei der Entsorgungslogistik (gewerblicher Bereich) bei 14,68 Prozent, konnte im Kalenderjahr 2020 die Fehlzeitenquote des Amtes für Abfallwirtschaft allgemein um ca. 1 Prozent auf 5,81 Prozent und speziell bei der Entsorgungslogistik (gewerblicher Bereich) um mehr als 2 Prozent auf nunmehr 12,93 Prozent gesenkt werden. Ob sich dieser Trend fortsetzt und die angestrebten Einsparungen bei den Abrufen der Leiharbeitskräfte erreicht werden können, lässt sich allerdings erst nach erfolgreicher Bewältigung der Coronapandemie abschließend evaluieren. Weiterhin wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) konsequent umgesetzt und an Rückkehr- und Fehlzeitengesprächen festgehalten sowie der bereits angestoßene Gesundheitszirkel in der Entsorgungslogistik wieder aufgenommen (Pause aufgrund der Coronaverordnung) und auf weitere Bereiche des Amts für Abfallwirtschaft ausgeweitet. Darüber hinaus wurde ab dem 1. September 2021 im Bereich der Kantine ein Ausbildungsplatz für eine Fachkraft im Gastgewerbe und im Bereich der Wertstoffstationen ein weiterer Ausbildungsplatz als Fachkraft für Kreislaufwirtschaft geschaffen. Das AfA erhofft sich dadurch perspektivisch geringere Abrufe von Leiharbeitskräften in diesen Bereichen. III. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 214.000 € (netto) liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 2 GWB und § 14 Absatz 2 VgV. Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 9. Oktober 2020. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform subreport, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 12. Oktober 2020. Im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe wurde die Bekanntmachung am 16. Oktober 2020 veröffentlicht. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. – 5 – Bis zum Ende der Angebotsfrist am 23. November 2020, 11:00 Uhr, gingen für die 7 Fachlose 33 Angebote von 7 Bietern ein. Los 1 - Ungelernte Hilfskräfte als Müllladerinnen und Mülllader Rang Firma Betrag (brutto) 1 Studitemps GmbH 610.939,06 EURO 2 Synergie Personal Deutschland GmbH 631.876,13 EURO 3 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG 645.755,76 EURO 4 Bieter D 645.755,76 EURO 5 Bieter E 785.728,32 EURO/ Ausschluss 6 Bieter F 857.008,46 EURO Los 2 - Ungelernte Hilfskräfte als Straßenreinigerinnen und Straßenreiniger und zum Einsatz bei der Laubsammlung und beim Winterdienst Rang Firma Betrag (brutto) 1 Studitemps GmbH 47.722,40 EURO 2 Synergie Personal Deutschland GmbH 49.359,16 EURO 3 Orizon GmbH 50.463,48 EURO 4 Bieter D 50.483,20 EURO 5 Bieter E 64.563,28 EURO/ Ausschluss Los 3 - Ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz auf Wertstoffstationen, Kompostierungsanlagen und der Abfallumladeanlage Rang Firma Betrag (brutto) 1 Studitemps GmbH 15.966,36 EURO 2 Synergie Personal Deutschland GmbH 16.513,13 EURO 3 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG 16.876,26 EURO 4 Bieter D 16.876,26 EURO 5 Bieter E 22.716,86 EURO/ Ausschluss Los 4 - Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer Rang Firma Betrag (brutto) 1 Synergie Personal Deutschland GmbH 111.851,84 EURO 2 Orizon GmbG 114.336,56 EURO 3 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG 123.447,20 EURO 4 Bieter D 151.212,96 EURO Los 5 - Kfz-Mechatronikerinnen und –Mechatroniker Rang Firma Betrag (brutto) 1 Synergie Personal Deutschland GmbH 13.706,56 EURO 2 Orizon GmbH 14.008,16 EURO 3 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG 16.240,00 EURO 4 Bieter D 18.652,80 EURO/ Ausschluss – 6 – Los 6 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine Rang Firma Betrag (brutto) 1 Studitemps GmbH 13.864,32 EURO 2 Synergie Personal Deutschland GmbH 14.337,60 EURO 3 Orizon GmbH 14.650,80 EURO 4 Bieter D 14.650,80 EURO 5 Bieter E 14.964,00 EURO/ Ausschluss Los 7 - Köchin/Koch Rang Firma Betrag (brutto) 1 Synergie Personal Deutschland GmbH 13.159,04 EURO 2 Orizon GmbH 13.446,72 EURO 3 BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG 14.523,20 EURO 4 Bieter D 13.734,40 EURO/ Ausschluss IV. Prüfung und Wertung Nach formaler Prüfung mussten 2 Bieter wegen fehlender Unterlagen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VGV vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Die übrigen Angebote werden nach rechnerischer und fachlicher Prüfung zur Wertung zugelassen. Gemäß § 127 Absatz 1 GWB soll der Zuschlag auf die wirtschaftlichsten Angebote erteilt werden. Die Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote erfolgte durch das Zuschlagskriterium „niedrigster Preis“ je Los. Bei den Losen 1, 3 und 6 musste - aufgrund von Preisgleichheit zwischen jeweils den zwei drittplatzierten Bietern - der Zuschlag per Losverfahren entschieden werden. Das Losverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchgeführt. Das kalkulatorische und maximale Auftragsvolumen je Los ergibt sich aus dem Angebotspreis des jeweiligen Drittplatzierten. Die Abrechnung und somit der absolute Auftragswert beruht auf der Menge der tatsächlich abgerufenen Personalstunden in Abhängigkeit der zu kompensierenden Krankheitsausfälle und Urlaubszeiten des Stammpersonals. Los 1 - Ungelernte Hilfskräfte als Müllladerinnen und Mülllader Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. Studitemps GmbH 2. Synergie Personal Deutschland GmbH 3. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 1 beträgt maximal 645.755,76 EURO inklusive Mehrwertsteuer. – 7 – Los 2 - Ungelernte Hilfskräfte als Straßenreinigerinnen und Straßenreiniger und zum Einsatz bei der Laubsammlung und beim Winterdienst Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. Studitemps GmbH 2. Synergie Personal Deutschland GmbH 3. Orizon GmbH Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 2 beträgt maximal 50.463,48 EURO inklusive Mehrwertsteuer. Los 3 - Ungelernte Hilfskräfte zum Einsatz auf Wertstoffstationen, Kompostierungsanlagen und der Abfallumladeanlage Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. Studitemps GmbH 2. Synergie Personal Deutschland GmbH 3. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 3 beträgt maximal 16.876,26 EURO inklusive Mehrwertsteuer. Los 4 - Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. Synergie Personal Deutschland GmbH 2. Orizon GmbH 3. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 4 beträgt maximal 123.447,20 EURO inklusive Mehrwertsteuer. – 8 – Los 5 - Kfz-Mechatronikerinnen und -Mechatroniker Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. Synergie Personal Deutschland GmbH 2. Orizon GmbH 3. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 5 beträgt maximal 16.240,00 EURO inklusive Mehrwertsteuer. Los 6 - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kantine Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. Studitemps GmbH 2. Synergie Personal Deutschland GmbH 3. Orizon GmbH Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 6 beträgt maximal 14.650,80 EURO inklusive Mehrwertsteuer Los 7 - Köchin/Koch Die Angebote der Firmen in der Rangfolge des Wertungsranges sind die wirtschaftlichsten Angebote. 1. Synergie Personal Deutschland GmbH 2. Orizon GmbH 3. BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf die oben genannten Angebote zu erteilen und mit den Firmen Rahmenverträge für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 abzuschließen. Der kalkulatorische Auftragswert für Los 7 beträgt maximal 14.523,20 EURO inklusive Mehrwertsteuer. Für alle Lose zusammen beträgt der kalkulatorische Auftragswert insgesamt 881.956,70 EURO inklusive Mehrwertsteuer. – 9 – Beschluss: I. Antrag an den Hauptausschuss 1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 an die Firmen Studitemps GmbH (für Lose 1, 2, 3, 6), SYNERGIE Personal Deutschland GmbH (für alle Lose), Orizon GmbH (für Lose 2, 4, 5, 6, 7) und BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG (für Lose 1, 3, 4, 5, 7) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Bietenden Rahmenverträge im Kaskadeverfahren mit einem kalkulatorischen Gesamtwert von 881.956,70 EURO inklusive Mehrwertsteuer abzuschließen. Die Abrechnung und somit der absolute Auftragswert beruht auf der Menge der tatsächlich abgerufenen Personalstunden in Abhängigkeit der zu kompensierenden Krankheitsausfälle des Stammpersonals. 2. Das Amt für Abfallwirtschaft verfolgt das Ziel, die tatsächlichen Ausgaben für Leiharbeit mit den ergriffenen Maßnahmen (Betriebliches Eingliederungsmanagement, Fehlzeiten- und Rückkehrgespräche, Gesundheitszirkel u.a.) unter Berücksichtigung des Equal Pays weiterhin zu senken.

  • Protokoll TOP 4 HA
    Extrahierter Text

    Niederschrift 16. Sitzung Hauptausschuss 9. Februar 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 4 der Tagesordnung: Abschluss von Rahmenverträgen zur gewerbsmäßigen Arbeitneh- merüberlassung Vorlage: 2021/0033 Beschluss: 1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Rahmenverträge zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitneh- merüberlassungsgesetz für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 an die Fir- men Studitemps GmbH (für Lose 1, 2, 3, 6), SYNERGIE Personal Deutschland GmbH (für alle Lose), Orizon GmbH (für Lose 2, 4, 5, 6, 7) und BPM Zeitarbeit GmbH & Co.KG (für Lose 1, 3, 4, 5, 7) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den Bietenden Rahmenverträge im Kaskadeverfah- ren mit einem kalkulatorischen Gesamtwert von 881.956,70 EURO inklusive Mehrwert- steuer abzuschließen. Die Abrechnung und somit der absolute Auftragswert beruht auf der Menge der tatsächlich abgerufenen Personalstunden in Abhängigkeit der zu kompen- sierenden Krankheitsausfälle des Stammpersonals. 2. Das Amt für Abfallwirtschaft verfolgt das Ziel, die tatsächlichen Ausgaben für Leiharbeit mit den ergriffenen Maßnahmen (Betriebliches Eingliederungsmanagement, Fehlzeiten- und Rückkehrgespräche, Gesundheitszirkel u.a.) unter Berücksichtigung des Equal Pays weiterhin zu senken. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf. – 2 – Bürgermeisterin Lisbach fasst den Inhalt der Vorlage zusammen. Sie führt weiter aus, dass auf das Mittel der Leiharbeit nicht grundsätzlich verzichtet werden könne, da immer wieder unplan- bare kurzfristige Ausfälle zu kompensieren seien. Sie bedankt sich herzlich beim Amt für Abfall- wirtschaft für die geleistet Arbeit. Stadtrat Honné (GRÜNE) lobt die Erfolge des Amts für Abfallwirtschaft zur Verminderung der Leiharbeit und begrüßt die Einführung von Equal Pay und die vorgelegte Beschlussvorlage. Stadtrat Pfannkuch (CDU) weist darauf hin, dass das Instrument der Leiharbeit weiterhin not- wendig sein werde auch wenn es durch die Entwicklung im Amt für Abfallwirtschaft erfreulicher Weise abgesenkt werden konnte. Stadtrat Marvi (SPD) lobt ebenfalls die Absenkung der Leiharbeit und das Vorangehen in Bezug auf Equal Pay. Stadtrat Hock (FDP) hebt ebenfalls die gute Entwicklung der Leiharbeitsquote hervor. Er sehe es jedoch auch kritisch, dass auf Leiharbeit grundsätzlich verzichtet werden könne. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) weist auf die schwierige Situation der Personen hin, die durch Werk- verträge gebunden werden. Die Werkverträge sollten durch Verträge mit Arbeitnehmerüberlas- sung ersetzt werden. Er weist darauf hin, dass die Beschäftigten in Arbeitnehmerüberlassung durch den Betriebsrat vertreten werden könnten. Zudem biete sich bei der Arbeitnehmerüber- lassung die Möglichkeit eine Festanstellung zu erhalten. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) teilt nicht die Auffassung, dass durch die Reduzierung der Leihar- beit Qualitätsprobleme entstehen würden. Es werde am Ziel festgehalten, dass die Stadt eine gute Arbeitgeberrolle einnehme. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) hebt hervor, dass die gute Ausgestaltung des Arbeitsklimas und der Gesundheitsprävention unmittelbare Wirkung auf die Leiharbeitsquote habe. Der Vorsitzende lässt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage ab- stimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 17. Februar 2021