Vergabe der Reinigungsleistungen Hauptfeuerwache und Integrierte Leitstelle, Zimmerstraße 1
| Vorlage: | 2021/0032 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.01.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Branddirektion |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.02.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0032 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: BD Vergabe der Reinigungsleistungen Hauptfeuerwache und Integrierte Leitstelle, Zimmerstraße 1 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 09.02.2021 5 X Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und beschließt die Vergabe der Reinigungsleistungen für die Hauptfeuerwache und Integrierten Leitstelle in der Zeit vom 1. April 2021 bis 31. März 2023 mit der Option der Verlängerung um zweimal 12 Monate (längstens bis 31. März 2025) an die Firma Kramer GmbH, Hünderstraße 1, 74080 Heilbronn. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, dem betreffenden Bieter den Zuschlag zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 101.250,00 Jährliche Reinigungskosten Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☒ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Die Hauptfeuerwache der Branddirektion wird voraussichtlich zum 1. April 2021 in das neue Gebäude in der Zimmerstraße 1, 76137 Karlsruhe, umziehen. Damit gehen beide Bauabschnitte, die Hauptfeuerwache und die Integrierte Leitstelle am Standort Zimmerstraße 1 in Betrieb. Die Reinigungsleistungen beider Gebäude sollen ab 1. April 2021 zusammen an einen neuen Auftragnehmer vergeben werden. Als Dienstleistungsvergabe ist dabei die Berücksichtigung von Mindestlohn sowie den gültigen Tariflöhnen im Gebäudereinigungsgewerbe zu beachten. Die Vergabe wurde als offenes Verfahren gemäß §§ 119 Absatz 2 GWB und 14 Absatz 2 VgV am 2. November 2020 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gestartet. Eine Veröffentlichung erfolgte außerdem auf www.bund.de, im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe und auf den Internetseiten der Stadt Karlsruhe unter www.karlsruhe.de. Die Vergabeunterlagen waren ab 4. November 2020 auf der Vergabeplattform subreport/ELViS abrufbar. Von den 46 Firmen, die sich auf subreport/ELViS registriert haben, gaben bis zum Ende der Angebotsfrist am 3. Dezember 2020 25 Unternehmen fristgerecht Angebote ab. Von diesen 25 Angeboten mussten aufgrund von Änderungen an den Vergabeunterlagen vier Angebote formal ausgeschlossen werden. Da das wirtschaftlichste Angebot lediglich über das Wertungskriterium Preis ermittelt wird, wurden von den verbliebenen 21 Angeboten die drei in der Rangfolge vorne liegenden Angebote fachlich geprüft. Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung dieser drei Angebote ergibt es für die Firmen nachstehende Reihenfolge (bezogen auf die nach Option möglichen zwei Jahre): 1. Bieter 202.419,08 € brutto (2 Jahre) 404.838,16 € brutto (4 Jahre) 2. Bieter 218.701,66 € brutto (2 Jahre) 437.403,32 € brutto (4 Jahre) 3. Bieter 221.822,64 € brutto (2 Jahre) 443.645,28 € brutto (4 Jahre) Unter Berücksichtigung dieser Rangfolge soll gemäß § 127 Absatz 1 GWB der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma Kramer GmbH, Heilbronn zu erteilen. Der Bieter Kramer GmbH erfüllt die festgelegten Eignungskriterien. Er wird als fachkundiges und leistungsfähiges Unternehmen beurteilt. Das für den Zuschlag vorgesehene Angebot weist ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis auf. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und beschließt die Vergabe der Reinigungsleistungen für die Hauptfeuerwache und Integrierte Leitstelle in der Zeit vom 1. April 2021 bis 31. März 2023 mit der Option der Verlängerung um zweimal 12 Monate (längstens bis 31. März 2025) an die Firma Kramer GmbH, Hünderstraße 1, 74080 Heilbronn. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, dem betreffenden Bieter den Zuschlag zu erteilen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 16. Sitzung Hauptausschuss 9. Februar 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 5 der Tagesordnung: Vergabe der Reinigungsleistungen Hauptfeuerwache und Inte- grierte Leitstelle, Zimmerstraße 1 Vorlage: 2021/0032 Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt von den Erläuterungen Kenntnis und beschließt die Vergabe der Rei- nigungsleistungen für die Hauptfeuerwache und Integrierten Leitstelle in der Zeit vom 1. April 2021 bis 31. März 2023 mit der Option der Verlängerung um zweimal 12 Monate (längstens bis 31. März 2025) an die Firma Kramer GmbH, Hünderstraße 1, 74080 Heilbronn. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, dem betreffenden Bieter den Zuschlag zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) verweist er auf Seite 2 der Vorlage, wonach die Berücksichtigung von Mindestlohn sowie die gültigen Tariflöhne im Gebäudereinigungsgewerbe zu beachten seien. Herr Werle (Hauptamt) stellt klar, dass es keine Verpflichtung gebe, dem billigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen. Vielmehr sei das wirtschaftlichste Angebot maßgebend. Auf Nachfrage von Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) teilt er mit, dass immer die Angemessenheit der Preise berücksichtigt werde. Der Vorsitzende lässt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, über die Vorlage ab- stimmen und stellt einstimmige Zustimmung fest. Er schließt die öffentliche Sitzung um 16:51 Uhr. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 17. Februar 2021