Erneuerung der Rittnertstraße zwischen Durlach und Thomashof einschließlich Hangsicherung

Vorlage: 2021/0025
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.01.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Rüppurr, Stupferich

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.01.2021

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 - Beschlussvorlage Erneuerung der Rittnertstraße zw. Durlach und Thomashof
    Extrahierter Text

    Gedr u c kt au f 1 0 0 P ro z ent Rec y c l i n g p ap i er Beratungsfolge dieser Vorlage Beschlussantrag Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 2017: 2.840.000 Euro 2020: 3.460.000 Euro Betrieb/Unterhaltung 30.500 Euro/a Kalkulatorische Kosten 160.000 Euro/a Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☒ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt im Zuge der HH- Beratungen 2017 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage Erneuerung der Rittnertstraße zwischen Durlach und Thomashof einschließlich Hangsicherung Erneute Projektvorstellung im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens Verantwortlich: Dez. 6 Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 01.12.2020 4 ☐ ☒ ☐ ☐ Der Ortschaftsrat Durlach nimmt nach Vorberatung im Bauausschuss und Hauptausschuss von der erneuten Projektvorstellung im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens Kenntnis und erklärt sich mit dem Gesamtkostenrahmen einverstanden. Vorlage Nr.: 2021/0025 Hauptausschuss 08.12.2020 ☐ ☒ Ortschaftsrat Durlach 20.01.2021 3 ☒ ☐ – 2 – 1.1 Kurzbeschreibung des Bauvorhabens und der Leistungen Die Rittnertstraße zwischen Durlach und Stupferich befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand, die Oberfläche der Fahrbahn weist in großen Teilbereichen Risse und Flickstellen auf. Sie muss kostenintensiv und kontinuierlich geprüft und insbesondere nach Frostperioden aufwendig ausgebessert werden. In einigen Bereichen zeigen die Ränder der Fahrbahn bereits Veränderungen des anstehenden Hanges auf. Zur Vermeidung einer Gefährdung der Standsicherheit, müssen die betroffenen Hangbereiche durch geeignete Maßnahmen gesichert werden. Hierfür erforderliche Untersuchungen wurden bereits beauftragt. Insgesamt wurden drei Varianten durch ein geotechnisches Ingenieurbüro geprüft. Im Ergebnis soll eine Spundwandsicherung die betroffenen Bereiche stabilisieren. Diese Variante stellte sich auch als die wirtschaftlichste Lösung dar. Die vorgesehene Sanierungsmaßnahme erstreckt sich auf einer Länge von circa 2.600 Metern zwischen der Ochsentorstraße und dem Thomashof. Auf der gesamten Strecke wird die Asphaltdeckschicht einschließlich der Asphaltbinderschicht abgefräst und neu aufgebaut. In den Bereichen der Hangrutschungen werden zusätzlich die genannten Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Entlang der Spundwandsicherungen muss die Straße im Vollausbau wiederaufgebaut werden. Auf Grund technischer Änderungen und zusätzlichen Anforderungen an die Bauabwicklung, musste die vor 3 Jahren erstellte Planung und Kostenberechnung überarbeitet werden. Das Projekt muss wegen der inhaltlichen Änderungen und der damit verbundenen Kostensteigerung erneut vorgestellt werden. Die Mehrkosten für das Projekt begründen sich wie folgt: Statische Sicherung der Rutschhänge - Hangsicherung Die ursprünglich geplante und vom Bodengutachter empfohlene Lösung für die Spundwandsicherung sah etwa 7 Meter lange Spundbohlen vor, die sich in den Felshorizont einbinden und damit keine Rückverankerung benötigen. Aus der verkehrlichen Betrachtung im Zuge der Koordinierung des Vorhabens mit anstehenden umliegenden Baumaßnahmen ergab sich die Notwendigkeit einer weitgehend halbseitigen Verkehrssicherung und die Durchführung in 2021. Die Rittnertstraße könnte trotz ihrer Ausweisung als Bedarfsumleitung (U 32) der Autobahn zwar prinzipiell vollgesperrt werden, jedoch stehen in 2021 und in den Folgejahren keine gleichwertigen Ersatzrouten zur Verfügung, die eine längere Vollsperrung unter Zustimmung der höheren Verkehrsbehörde ermöglichen würden. In 2021 finden keine Autobahnmaßnahmen statt, es müssen jedoch Baumaßnahmen des Regierungspräsidiums an B 3 und B 10 berücksichtigt werden. Ab 2022 sind dann wieder umfangreiche Fahrbandeckenerneuerung an der A 5 auf Höhe Karlsruhe-Rüppurr sowie anschließend Erneuerungsmaßnahmen am Autobahndreieck Karlsruhe geplant. Im Rahmen der Detailplanung zeigte sich, dass auf Grund der notwendigen Fahrstreifenbreite für den halbseitigen Verkehr eine Restbreite für das Baufeld verbleibt, die sich mit den notwendigen Baugeräten zur Spundwandherstellung mit der geplanten Spundwandlänge im Grenzbereich des Möglichen befindet. Eine Abfrage bei mehreren – 3 – Baugrundfirmen ergab, dass für diesen Einsatzfall nur einzelne Firmen über (in Bezug auf die zur Verfügung stehenden Baufeldbreite) noch passende Baugeräte zum Einbringen der Spundwände verfügen. – 4 – Im Hinblick auf die damit geringe Aussicht auf ein wirtschaftliches Angebot und auf das gleichzeitig sehr hohe Arbeitssicherheitsrisiko wurde die Spundwandlänge auf etwa 3,5 Meter reduziert, so dass die Herstellung der Spundwand ohne die vorgenannten Risiken möglich wird. Die Spundwände enden mit dieser Lösung bereits auf der Höhe des Felshorizonts, bedürfen jedoch in regelmäßigen Abständen einer Rückverankerung mit einem durchgehenden Kopfbalken am Spundwandkopf, was in Summe zur einer Aufwandserhöhung der Baukosten für die Spundwandsicherung von etwa 250.000 Euro führt. Für die zusätzliche Ausführungsplanung ergibt sich ein Mehrbetrag von knapp 35.000 Euro. Die Änderung der Spundwandsicherung führt außerdem noch in einem weiteren Aspekt zu einer höheren Kostensicherheit: Die Höhenlage des Felshorizonts, die im Baugrundgutachten nur abgeschätzt werden kann, spielt damit keine entscheidende Rolle mehr für die Standsicherheit, womit sich auch das Ausführungsrisiko bzw. Nachtragspotential reduziert. Zusammenfassend ist mit der nun zur Ausführung kommenden Lösung zwar zunächst ein Mehrbetrag verbunden, dafür jedoch eine größere Arbeits- und Kostensicherheit gewährleistet. Die Mehrkosten Hangsicherung belaufen sich auf etwa 285.000 Euro (brutto). Straßenbau – Deckensanierung und Vollausbau Armierungsgitter: Das Verlegen von Armierungsgitter unter der Binderschicht hat sich bei Deckensanierungen in den letzten Jahren bewährt. Die Lebensdauer der Straße wird verlängert, Grunderneuerungen werden hinausgezögert und es entstehen langfristige Kosteneinsparungen im Vergleich zur konventionellen Sanierung. Das Gitter verhindert auch das Durchschlagen von Reflexionsrissen in die neue Asphaltdeckschicht und wirkt zudem stabilisierend. Die Mehrkosten belaufen sich auf etwa 180.000 Euro (brutto) – 5 – 1.2 Kosten 2017 Baukosten Statische Sicherung der Rutschhänge 695.000 Euro Baukosten Straße 1.590.000 Euro Ingenieurleistungen 150.000 Euro Unvorhergesehenes 230.000 Euro Bauverwaltungskosten 175.000 Euro Gesamtkosten 2.840.000 Euro 2020 Baukosten Statische Sicherung der Rutschhänge 950.000 Euro Baukosten Straße 1.855.000 Euro Ingenieurleistungen 190.000 Euro Unvorhergesehenes 280.000 Euro Bauverwaltungskosten 185.000 Euro Gesamtkosten 3.460.000 Euro