Ausscheiden der Ortschaftsrätin Beatrix Raviol; Verpflichtung von Silke Noviello

Vorlage: 2021/0014
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.01.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.01.2021

    TOP: 9

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Vorl.Nr. 92_Ausscheiden Beatrix Raviol, Verpflichtung Silke Noviello
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Ausscheiden der Ortschaftsrätin Beatrix Raviol; Verpflichtung von Silke Noviello Vorlage Nr.: 92 Verantwortlich: Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 19. Januar 2021 9 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 19.01.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 7 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden der Ortschaftsrätin Beatrix Raviol festgestellt. Unter Tagesordnungspunkt 8 der gleichen Sitzung hat der Ortschaftsrat weiter die Feststellung getroffen, dass Frau Silke Noviello gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO als nächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlages der SPD für die restliche Amtszeit nachrückt. Frau Silke Noviello hat am 26.12.2020 schriftlich erklärt, dass sie die Wahl zur Ortschaftsrätin annimmt. Wie für die Gewählten zum Zeitpunkt der Wahl zum Ortschaftsrat, muss auch den als Ersatzfrau festgestellte Bewerberin zum Zeitpunkt ihres Nachrückens durch den Ortsvorsteher für die Dauer ihrer Amtszeit verpflichtet werden. Für die Verpflichtung schlägt die GemO folgenden Wortlaut vor: Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern. Danach soll die Gewählte die Verpflichtung durch die von ihr gesprochenen Worte: Ich gelobe es. bekräftigen. Anschließend wird eine von ihr entsprechende Niederschrift unterschrieben.