Entlassung durch Rückgabe des Ortschaftsratsmandats nach § 16 (1) Ziff. 2 und § 16 (1) Ziff. 3 GemO für die Ortschaftsrätin Beatrix Raviol
| Vorlage: | 2021/0012 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.01.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.01.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Entlassung durch Rückgabe des Ortschaftsratsmandats nach § 16 (1) Ziff. 2 und Ziff. 3 GemO für die Ortschaftsrätin Beatrix Raviol Vorlage Nr.: 90 Verantwortlich: Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 19. Januar 2021 7 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und stellt fest, dass Frau Beatrix Raviol aufgrund ihrer beruflichen Veränderung und ihrer mehr als 10-jährigen Zugehörigkeit zum Ortschaftsrat Wettersbach von der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Gemeinde entbunden werden kann (§16 (1) Ziff. 2 und Ziff. 3 GemO). Die rechtswirksame Entscheidung des Ortschaftsrates beendet die Zugehörigkeit von Beatrix Raviol zum Ortschaftsrat Wettersbach. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 19.01.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Frau Ortschaftsrätin Beatrix Raviol bittet mit Schreiben vom 20.12.2020 um die Entlassung aus dem Ortschaftsrat Wettersbach zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Entlassung aus dem Ortschaftsrat bedarf der förmlichen Anerkennung. Die Entscheidung und Feststellung darüber trifft der Ortschaftsrat. Die Feststellungsverfügung ist zu begründen, mit Rechtsmittelbelehrung zu versehen und förmlich zuzustellen bzw. gegen Unterschrift zu eröffnen. Mit Hinweis auf die Gemeindeordnung stellt Herr Frank fest, dass Frau Beatrix Raviol aufgrund ihrer beruflichen Veränderung und ihrer mehr als 10-jährigen Zugehörigkeit zum Ortschaftsrat Wettersbach die Voraussetzung für eine Entbindung von der ehrenamtlichen Tätigkeit erfüllt. Antrag an den Ortschaftsrat : Der Ortschaftsrat nimmt von den Vorbemerkungen Kenntnis und stellt fest, dass Entlassungsgründe nach § 16 (1) Ziff. 2 und 3 GemO vorliegen. Die rechtswirksame Entscheidung des Ortschaftsrates beendet die Zugehörigkeit von Beatrix Raviol zum Ortschaftsrat Wettersbach.