Ausscheiden des Ortschaftsrates Peter Hepperle; Verpflichtung von Peter Fehst

Vorlage: 2021/0008
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.01.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.01.2021

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Vorl.Nr. 86_Ausscheiden Peter Hepperle, Verpflichtung Peter Fehst
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Ausscheiden des Ortschaftsrates Peter Hepperle; Verpflichtung von Peter Fehst Vorlage Nr.: 86 Verantwortlich: Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 19. Januar 2021 3 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 19.01.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Peter Hepperle festgestellt. Unter Tagesordnungspunkt 2 der gleichen Sitzung hat der Ortschaftsrat weiter die Feststellung getroffen, dass Herr Peter Fehst gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der SPD für die restliche Amtszeit nachrückt. Herr Fehst hat am 18. Dezember 2020 schriftlich erklärt, dass er die Wahl zum Ortschaftsrat annimmt. Wie für die Gewählten zum Zeitpunkt der Wahl zum Ortschaftsrat, muss auch den als Ersatzmann festgestellten Bewerber zum Zeitpunkt seines Nachrückens durch den Ortsvorsteher für die Dauer seiner Amtszeit verpflichtet werden. Für die Verpflichtung schlägt die GemO folgenden Wortlaut vor: Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern. Danach soll der Gewählte die Verpflichtung durch die von ihm gesprochenen Worte: Ich gelobe es. bekräftigen. Anschließend wird eine von ihm entsprechende Niederschrift unterschrieben.