Nachrücken von Peter Fehst als Nachfolger für den ausscheidenden Ortschaftsrat Peter Hepperle
| Vorlage: | 2021/0007 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 08.01.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.01.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Thema Nachrücken von Peter Fehst als Nachfolger für den ausscheidenden Ortschaftsrat Peter Hepperle Vorlage Nr.: 85 Verantwortlich: Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Wettersbach 19. Januar 2021 2 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO rückt Herr Peter Fehst als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der SPD zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 als Nachfolger des ausgeschiedenen Ortschaftsrates Peter Hepperle für die restliche Amtszeit nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO fest, dass bei Herrn Peter Fehst kein Hinderungsgrund vorliegt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 19.01.2021 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Der Ortschaftsrat Wettersbach hat unter Tagesordnungspunkt 1 der heutigen Ortschaftsratssitzung das Ausscheiden des Ortschaftsrates Peter Hepperle festgestellt. Nach dem Ausscheiden von Herrn Hepperle rückt gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der SPD zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 Herr Peter Fehst für die restliche Amtszeit nach. Herr Fehst ist von der Tatsache des Nachrückens in den Ortschaftsrat mit Schreiben vom 9. Dezember 2020 schriftlich benachrichtigt worden und hat daraufhin mitgeteilt, dass er die Wahl annimmt. Gleichzeitig hat er erklärt, dass kein Hinderungsgrund für seinen Eintritt in den Ortschaftsrat gemäß § 29 (1-4) i. V. mit § 72 GemO vorliegt. Diese Erklärung allein ist nach dem Gesetz nicht ausreichend. Gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO ist durch den Ortschaftsrat förmlich festzustellen, ob bei Herrn Fehst ein Hinderungsgrund gegeben ist. Diese Feststellung hat der Ortschaftsrat zu treffen. Antrag an den Ortschaftsrat: Gemäß § 31 (2) i. V. mit § 69 (1) GemO rückt Herr Peter Fehst als nächster Ersatzbewerber des Wahlvorschlages der SPD zur Ortschaftsratswahl am 26. Mai 2019 als Nachfolger des ausgeschiedenen Ortschaftsrates Peter Hepperle für die restliche Amtszeit nach. Der Ortschaftsrat stellt gemäß § 29 (5) i. V. mit § 72 GemO fest, dass bei Herrn Peter Fehst kein Hinderungsgrund vorliegt.