Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates zur Verpflichtung des Oberbürgermeisters Dr. Frank Mentrup

Vorlage: 2021/0005
Art: Beschlussvorlage
Datum: 08.01.2021
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 23.02.2021

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Wahl GR für Verpflichtung OB
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2021/0005 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: HA Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates zur Verpflichtung des Oberbürgermeisters Dr. Frank Mentrup Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 23.02.2021 1 x Beschlussantrag Der Gemeinderat wählt zur Vornahme der Verpflichtung des Oberbürgermeisters Dr. Frank Mentrup gemäß § 42 Absatz 6 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Herrn Stadtrat Lüppo Cramer und für den Fall seiner Verhinderung Herrn Stadtrat Michael Zeh. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach § 42 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderates. Die Verpflichtung soll rasch nach dem Amtsantritt, d. h. nach rechtskräftiger Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl (§ 32 Absatz 4 des Kommunalwahlgesetzes) erfolgen. Es entspricht allgemeiner Übung und Tradition der Stadt Karlsruhe, dass das jeweils dienstälteste Gemeinderatsmitglied die Verpflichtung vornimmt. Die Verwaltung schlägt deshalb Herrn Stadtrat Lüppo Cramer als dienstältestes Gemeinderatsmitglied vor. Für den Fall der Verhinderung von Herrn Stadtrat Lüppo Cramer wird das zweitdienstälteste Gemeinderatsmitglied, Herr Stadtrat Michael Zeh, vorgeschlagen. Die Verpflichtung findet in der Gemeinderatssitzung am 23. März 2021 statt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat wählt zur Vornahme der Verpflichtung des Oberbürgermeisters Dr. Frank Mentrup gemäß § 42 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Herrn Stadtrat Lüppo Cramer und für den Fall seiner Verhinderung Herrn Stadtrat Michael Zeh.

  • Abstimmungsergebnis Top1
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 21. Plenarsitzung des Gemeinderates 23. Februar 2021, 15:30 Uhr öffentlich Kongresszentrum, Gartenhalle Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates zur Verpflichtung des Oberbürgermeisters Dr. Frank Mentrup Vorlage: 2021/005 Beschluss: Der Gemeinderat wählt zur Vornahme der Verpflichtung des Oberbürgermeisters Dr. Frank Mentrup gemäß § 42 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Herrn Stadtrat Lüppo Cramer und für den Fall seiner Verhinderung Herrn Stadtrat Michael Zeh. Abstimmungsergebnis: Bei 43 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Ich nehme an, dass dazu keine Aussprache erforderlich ist und bitte Sie um Ihr Votum. – Das sieht ziemlich einstimmig aus. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. März 2021