Verkaufsoffene Sonntage 2021 bis 2023 in Karlsruhe

Vorlage: 2020/1458
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.12.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Mühlburg, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.01.2021

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 1 zur Satzung Verkaufsoffene Sonntage 2021-2023
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021-2023 vom x x . x x .2021 (Amtsblatt vom xx.xx.2021) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Oktober 2020 (GBl. S. 910, 911), in Verbindung mit den § 8 Absatz 1 und 2, § 12, § 14 Absatz 1 sowie § 15 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg vom 14. Februar 2007 (GBI. S. 135), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Abwehr alkoholbedingter Störungen der öffentlichen Sicherheit vom 28. November 2017 (GBI. S. 631), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner Sitzung am xxxx.2021 folgende Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021-2023 beschlossen: § 1 Sachlicher Geltungsbereich Die Satzung regelt die verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet von Karlsruhe für die Jahre 2021, 2022 und 2023 §2 Örtlicher Geltungsbereich (1) Aus Anlass - des Stadtfestes am 10. Oktober 2021, 9. Oktober 2022 und 15. Oktober 2023 sowie - des Fests der Sinne am 25. April 2021, 8. Mai 2022 und 23. April 2023 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen in der Innenstadt an diesen Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Der Innenstadtbereich wird begrenzt durch das Durlacher Tor, Kapellen-, Rüppurrer-, Poststraße, Bahnhofplatz, Ebert-, Brauer-, Kriegs-, Yorck-, Blücher-, Moltke- bis Reinhold-Frank-Straße, Adenauerring bis Durlacher Tor. (2) Aus Anlass - der Durlacher Kerwe am 19. September 2021, 18. September 2022 und 17. September 2023 sowie - der Veranstaltung „Durlach blüht auf“ am 25. April 2021, 8. Mai 2022 und 23. April 2023 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Durlach an diesen Sonntagen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. (3) Aus Anlass der Mühlburger Kerwe am 12. September 2021, 11. September 2022 und 10. September 2023 dürfen die örtlichen Verkaufsstellen im Stadtteil Mühlburg in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. §3 Sonstiges Während der zugelassenen Zeit sind die Vorschriften des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes und die Bestimmungen nach § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten. §4 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 15 des Gesetzes über die Ladenöffnung handelt, wer gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstößt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu der in § 15 Abs. 2 des Gesetzes über die Ladenöffnung jeweils festgesetzten Höhe geahndet werden. §5 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Verkaufsoffene Sonntage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2020/1458 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Verkaufsoffene Sonntage 2021 bis 2023 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 19.01.2021 5 X vorberaten Gemeinderat 26.01.2021 3 x zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Die bisherige Satzung der Stadt Karlsruhe über verkaufsoffene Sonntage regelte die Jahre 2018 bis 2020. Für zukünftige verkaufsoffene Sonntage muss daher eine neue Satzung erlassen werden. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach und im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021-2023. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Zukunft Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am 09.12.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit KME – 2 – Ergänzende Erläuterungen Das Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg bestimmt, dass Geschäfte an drei Sonn- und Feiertagen im Jahr aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen geöffnet werden können. Es besteht die Möglichkeit, eine Beschränkung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige vorzunehmen, die von der Gemeinde festgelegt werden können. Sind verkaufsoffene Sonntage für einen bestimmten Gemeindebezirk freigegeben, hat dies nicht zur Folge, dass für alle anderen Gemeindebezirke die verkaufsoffenen Sonntage verbraucht sind. Die verkaufsoffenen Sonntage können für jeden Bezirk gesondert festgelegt werden. Insgesamt darf allerdings in jedem Bezirk die maximal erlaubte Zahl der verkaufsoffenen Sonntage nicht überschritten werden. Für die verkaufsoffenen Sonntage bedarf es eines Anlasses, auch sind im Vorfeld die Kirchen anzuhören. Laut Rechtsprechung muss es sich bei dem Anlass/der Veranstaltung um ein Ereignis mit einem gewissen Eigengewicht handeln, das dazu geeignet ist, unabhängig von der Ladenöffnung hinreichend Besucherinnen und Besucher anzuziehen. Es darf sich nicht um einen verkaufsoffenen Sonntag mit Begleitprogramm handeln. Der verkaufsoffene Sonntag muss dabei von geringerer Bedeutung sein als die Veranstaltung selbst. Sowohl der VGH Mannheim als auch das Bundesverwaltungsgericht haben sich in den letzten Jahren mit der Thematik der Sonntagsöffnung befasst. Hierbei wurde festgestellt, dass die Öffnung von Verkaufsstellen „aus Anlass“ eines Marktes an jährlich höchstens drei Sonn- und Feiertagen nur zulässig sei, wenn die prägende Wirkung der Veranstaltung für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung überwiege, weil sich letztere lediglich als Annex zur Veranstaltung darstelle. Das setze voraus, dass die Ladenöffnung in engem räumlichem Bezug zum konkreten Veranstaltungsgeschehen stehe und prognostiziert werden könne, dass die Veranstaltung für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anziehe, der die bei einer alleinigen Öffnung der Verkaufsstellen zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteige, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kämen. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Beurteilung in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2020 nochmals bestätigt. Der Gesetzgeber dürfe nur zu Sonntagsöffnungen ermächtigen, die jeweils durch einen zureichenden Sachgrund von einem Gewicht getragen werden, das den zeitlichen und räumlichen Umfang der Öffnung rechtfertige. Anlassbezogene Sonntagsöffnungen müssten sich stets als Annex zur anlassgebenden Veranstaltung darstellen. Sie dürften nur zugelassen werden, wenn die dem zuständigen Organ bei der Entscheidung über die Sonntagsöffnung vorliegenden Informationen und die ihm sonst bekannten Umstände die schlüssige und nachvollziehbare Prognose erlauben, die Zahl der von der Veranstaltung selbst angezogenen Besucherinnen und Besucher werde größer sein als die Zahl derjenigen, die allein wegen einer Ladenöffnung am selben Tag – ohne die Veranstaltung – kämen. Der jetzt zur Beschlussfassung vorgelegte Entwurf für eine Satzung bezieht sich auf die Jahre 2021 bis 2023. Die für das Citymarketing verantwortliche Karlsruhe Marketing und Event GmbH (KME) beantragte in Absprache mit der Cityinitiative CIK als Interessenvertretung des Innenstadthandels mit Schreiben vom 20. Februar 2020 die verkaufsoffenen Sonntage im September/Oktober für die Verkaufszentren Mühlburg, Durlach und für die Innenstadt von Karlsruhe. Außerdem beantragt sie drei weitere Sonntage im April/Mai für Durlach und die Innenstadt. – 3 – Angehört worden sind im Vorfeld: - Evangelisches Dekanat Karlsruhe, - Katholisches Dekanat Karlsruhe, - Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, - Einzelhandelsverband Nordbaden e.V., - ver.di, Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald, - Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine, - Stadtamt Durlach, - sämtliche Ortsverwaltungen. Keine Einwendungen wurden von Seiten der Ortsverwaltungen Grötzingen, Neureut und Wettersbach vorgebracht. Die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine e.V. und der Handelsverband Nordbaden gaben keine Stellungnahme ab. Das Katholische Dekanat Karlsruhe und die Evangelische Kirche in Karlsruhe äußerten in einer gemeinsamen Stellungnahme, dass man grundsätzlich nicht mit der Ausweitung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage einverstanden sei. Sie wenden sich gegen jede Einschränkung des Sonntagsschutzes. Dennoch verstehen sie die Nöte des Einzelhandels und halten es für wichtig, dass deren Existenzgrundlage geschützt werde. Sie halten es für nachvollziehbar, dass die besonderen Belastungen durch die aktuelle Krisenlage besondere Maßnahmen erfordern. In der Abwägung der Güter sei ihnen jedoch der Schutz des Sonntags wichtiger, da die Sonn- und Feiertage nicht nur der seelischen Erhebung dienen, sondern auch eine wichtige kulturelle Errungenschaft sei, die geschützt werden und bleiben müsse. Sonn- und Feiertage würden gemeinsam geteilte freie Zeit schaffen und damit Gelegenheit zur Begegnung mit anderen Menschen und mit Gott. Da die Anlassveranstaltung für den Sonntag nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes prägend sei und ein selbständiges Ereignis darstellen müsse, müsse der Einschätzung eine schlüssige und vertretbare Prognose zugrunde liegen, die von der Stadt zu treffen sei. Außerdem müsste ein enger räumlicher Bezug zwischen der Veranstaltung und dem Bereich der geöffneten Geschäfte bestehen. Soweit im Einzelfall das gesamte Stadtgebiet einbezogen werde, scheine dies rechtlich nicht zulässig zu sein. In München und Frankfurt seien auf Klage der Gewerkschaft ver.di und der KAB verkaufsoffene Sonntage untersagt worden, da die Stadt nach Ansicht der Richter das Gebiet, in dem die Geschäfte öffnen sollten, zu groß gefasst hatte. Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) stellt sich hinter die Ansichten und Empfehlungen der beiden Dekanate der Evangelischen Kirche Karlsruhe und der Katholischen Kirche. Außerdem wies sie darauf hin, die Ladenöffnungen nicht vor dem Ende der Gottesdienste, also nicht vor 12 Uhr beginnen zu lassen. Die Gewerkschaft ver.di gab an, bei der Grundaussage zu bleiben, dass Sonntagsöffnungen zu vermeiden seien, auch wenn sie vom Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen gebilligt würden. Deshalb werde sich ver.di immer kritisch mit dem Thema auseinandersetzen und Verstöße öffentlich machen sowie darauf hinwirken, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies scheine bei dem vorliegenden Antrag der Fall zu sein. Die Ladenöffnung könne sich an den besagten Terminen aber nur wie im Antrag beschrieben auf die Innenstadt und die Stadtteile beziehen. Außerdem wurde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22. Juni 2020 verwiesen. Die Verwaltung schlägt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung als auch der vorgebrachten Einwände vor, auch zukünftig verkaufsoffene Sonntage durchzuführen. Die verkaufsoffenen Sonntage in Mühlburg und in Durlach finden anlässlich der traditionellen Kerwe, der verkaufsoffene Sonntag in der Innenstadt im Rahmen des Stadtfestes statt. Wie die KME mitteilte, wurde – 4 – durch eine repräsentative Umfrage eines unabhängigen Instituts belegt, dass rund 70 Prozent der Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung Stadtfest diese nur wegen des Rahmenprogramms besuchen. Das Einzugsgebiet der Veranstaltung bezieht sich auf einen Radius von 40 Kilometern um Karlsruhe. Es werden seitens der Stadtmarketing Karlsruhe GmbH 250.000 Besucherinnen und Besucher zu diesen Veranstaltungen erwartet. Aus Sicht der Verwaltung ist daher davon auszugehen, dass für diese Tage die jeweilige Veranstaltung eine größere Bedeutung hat, als der verkaufsoffene Sonntag. Hinsichtlich der Anzahl der jährlichen Sonntage sowie deren zeitliche Festlegung schlägt die Verwaltung deshalb vor, die von der KME in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Einzelhandelszentren Innenstadt, Durlach und Mühlburg gewünschten Termine anlässlich der Mühlburger Kerwe, der Durlacher Kerwe und des Weinfestes sowie des Stadtfestes in der Innenstadt zu beschließen. An diesen Tagen gibt es auch jeweils einen Anlass dafür, der aus der Sicht der Verwaltung den restlichen Vorgaben für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages entspricht. Nach Mitteilung der KME werden für die Jahre 2021 bis 2023 folgende Termine für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen vorgeschlagen: - Mühlburg (Mühlburger Kerwe): 12. September 2021 11. September 2022 10. September 2023 - Durlach (Durlacher Kerwe, Weinfest): 25. April 2021 19. September 2021 8. Mai 2022 11. September 2022 23. April 2023 10. September 2023 - Innenstadt (Stadtfest): 25. April 2021 10. Oktober 2021 8. Mai 2022 9. Oktober 2022 23. April 2023 15. Oktober 2023 Anlass für die außerdem von der KME beantragten verkaufsoffenen Sonntage am 25. April 2021, 8. Mai 2022 und 23. April 2023 für die beiden Verkaufszentren Innenstadt und Durlach sind die Veranstaltungen „Fest der Sinne“ und die in Durlach seit Jahren bestehende Veranstaltung „Durlach blüht auf“. Durch eine Kooperation zwischen Durlach und der Karlsruher Innenstadt sind beide Veranstaltungen miteinander verbunden. Das Fest der Sinne in der Innenstadt stellt eine Fortentwicklung des Frühlingsfestes dar. Diese ist nach den Ausführungen der KME eine gebündelte Veranstaltung und bindet hochwertige Genusserzeugnisse der Region ein, bis in die Pfalz und das Elsass, einen Schokoladenmarkt, einen Floh- und Stoffmarkt sowie Live- Musik und Angebote für Familien. Diese Veranstaltung wird überregional beworben und zieht laut KME als einzige Veranstaltung mit einem Markt dieser Qualität Besucherinnen und Besucher nach Karlsruhe. Es werden seitens der KME 250.000 Besucherinnen und Besucher erwartet. Die seit Jahren in Durlach bestehende Veranstaltung „Durlach blüht auf“ beinhaltet nach den Ausführungen der KME neben einem Weinfest eine große Ausstellung zur nachhaltigen Mobilität und eine facettenreiche Blumenausstellung. – 5 – Wie die KME mitteilt, wurde durch eine repräsentative Umfrage seitens eines unabhängigen Instituts, die anlässlich des verkaufsoffenen Sonntags im Mai 2017 durchgeführt wurde, belegt, dass an diesem Tag insgesamt 69,4 Prozent der Besucherinnen und Besucher die Innenstadt nur wegen der Veranstaltungen besuchen, 21,7 Prozent aufgrund des Festes der Sinne, 14,8 Prozent aufgrund des Flohmarktes, 13,2 Prozent aufgrund des Schokoladenmarktes, 12,4 Prozent aufgrund der damaligen Heimattage und 7,3 Prozent aufgrund des Genussmarktes. Laut der Befragung besuchten nur 14,1 Prozent der Befragten die Innenstadt aufgrund der offenen Verkaufsstellen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der KME zu folgen und die Sonntage als verkaufsoffene Sonntage zuzulassen. Die Verwaltung empfiehlt, den beiliegenden Satzungsentwurf zu beschließen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach und im Hauptausschuss die als Anlage 1 beigefügte Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021-2023.

  • TOP 3
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Januar 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5 Punkt 3 der Tagesordnung: Verkaufsoffene Sonntage 2021 bis 2023 in Karlsruhe Vorlage: 2020/1458 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ortschaftsrat Durlach und im Hauptaus- schuss die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung über verkaufsoffene Sonntage 2021- 2023. Abstimmungsergebnis: Bei 36 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Wir schlagen Ihnen hier die Fortsetzung der schon über lange Jahre bewährten Kultur in der Stadt Karlsruhe vor. Von der Landesgesetzgebung her wäre es möglich, drei verkaufsoffene Sonntage einzurichten. Wir haben hier in Karlsruhe gute Erfahrungen gemacht mit jeweils auch unterschiedlich gestuften zwei verkaufsoffenen Sonntagen, immer jeweils geknüpft an traditi- onsreiche Festivitäten und Veranstaltungen. Das hat in den letzten Jahren noch eine größere Bedeutung bekommen, weil Sie ja wissen, dass auch bei entsprechenden Gerichtsurteilen deut- lich geworden ist, dass ein verkaufsoffener Sonntag immer sozusagen eine Begleitmusik zu ei- nem anderen wichtigen Ereignis sein muss, das die Menschen anzieht, und nicht der originäre Grund für eine solche Verkaufsöffnung am Sonntag sein kann. Das setzen wir jetzt in einer Satzung fort, die dies dann für die nächsten drei Jahre regelt. Das ist aus meiner Sicht auch ein gutes Zeichen einer Fortsetzung, einer erfolgreichen Tradition und Handhabung hier in Karlsruhe und sichert bei allen Unsicherheiten, die es im Leben im Moment trotzdem ja immer noch gibt, eine gewisse Verlässlichkeit in der Planung zu. – 2 – Wir haben lange darüber diskutiert im Hauptausschuss, ob dieser Apriltermin jetzt Sinn macht oder nicht Sinn macht. Der Apriltermin ist aber an das Fest der Sinne geknüpft. Das Fest der Sinne hat immer auch etwas mit Frühling zu tun gehabt und so mit dem beginnenden Leben wieder auf der Straße und anderswo. Insofern macht es aus meiner Sicht jetzt wenig Sinn, zu sagen, wir glauben ja sowieso nicht dran, dass man im April einen verkaufsoffenen Sonntag macht. Das würde ich in der Tat an der Stelle für ein falsche Signal halten, weil man dann im Grunde nur über einen verkaufsoffenen Sonntag in diesem Jahr entscheiden würde. Das fände ich auch ein kritisches Signal. Auf der anderen Seite macht es auch keinen Sinn zu sagen, aus meiner Sicht, wir verschieben dann dieses Fest der Sinne und den verkaufsoffenen Sonntag, wenn es denn dann im Sommer irgendwann passt. Weil ich dann die große Befürchtung hätte, dass wir uns damit aus dieser Tradition schon von der Festlegung im Kalender so weit entfernen, dass es eine Angriffsfläche bietet, das dann in Frage zu stellen. Und wir sind sehr froh, dass wir in den letzten Jahren keine juristischen Auseinandersetzungen um unsere verkaufsoffenen Sonntage hatten, wie das an- derswo im Land ja durchaus immer wieder erfolgt ist. Deswegen würden wir auch bei unserer Empfehlung bleiben, dass jetzt hier so, genau wie in den letzten Jahren, festzulegen, und wenn dann alles super gut läuft, könnte man vielleicht Ende April auch schon diesen Weg gehen. Ich bin mir zwar sicher, dass es da nach wie vor noch gewisse Auflagen geben wird, aber möglicher- weise wäre trotzdem so ein Fest, das ja auch überwiegend im Freien stattfindet, möglich. Es weiß im Moment keiner. Das noch mal zur Diskussion im Hauptausschuss und jetzt steigen wir in die Diskussion im Ge- meinderat ein. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Bei der Öffnung an maximal zwei Sonntagen pro Jahr handelt es sich um Ausnahmen, die wir großteils vor dem Hintergrund der aktuellen Situation mittragen. Das heißt, die GRÜNE Fraktion wird dem vorliegenden Satzungsentwurf heute mehrheitlich zu- stimmen. Wir gehen davon aus, dass die Öffnungen und vor allem aber natürlich die anlassgebenden Feste neben der Wirtschaftsförderung auch zur Belebung der Innenstadt beitragen. Der lokale Einzelhandel ist von der Corona-Pandemie stark betroffen. Im Jahr 2021 müssen wir, betreffend der geplanten Feste aber abwarten. Lokales Einkaufen mit Liefer- und Bringservices und Klick und Collect-Lösungen sollen weiter stark beworben und innovative Internetauftritte und Social Media Aktionen des lokalen Einzelhandels unterstützt werden. Die Politik lässt einen Einzelhandel nicht im Regen stehen. Die GRÜNEN geführte Landesregie- rung hat die Corona-Hilfen für den Einzelhandel bis Juni 2021 verlängert und aufgestockt und die Bundesregierung unterstützt mit den Überbrückungshilfen 3 auch bis Juni. Aber jetzt mal ganz unabhängig von der Pandemie, ob verkaufsoffene Sonntage den Umsatz im Einzelhandel tatsächlich erhöhen, ist nicht eindeutig belegt. Der verkaufsoffene Sonntag soll einen Annex, also die Begleitmusik zu einer Veranstaltung darstellen. Der Anlass soll im Zentrum stehen. Da- her ist das Fest der Anlass, also diese Veranstaltung so zu gestalten, dass ich eben wegen dieser und deren Attraktivität in die Stadt bzw. in den betreffenden Stadtteil pilgere. Und da wäre ich bei dem Stichwort pilgern. Vielen ist der Sonntag heilig oder auch die Zeit mit der Familie als ein gemeinsamer, freier Tag sehr wichtig. Viele haben keinen Sonntag. Sie sind – 3 – es gewohnt, im Schichtdienst für uns, für die Bürger*innen im Krankenhaus, im Senior*innen- heim, in der Straßenbahn oder früh morgens beim Fegen des Europaplatzes zu arbeiten. An- dere unterhalten uns an Sonntagen, abseits der Pandemie, mit Kunst und Kultur und wieder an- dere bringen uns Pizza oder einen Kaffee. Dennoch, der arbeitsfreie Sonntag ist ein hohes Gut in unserer Gesellschaft und eine zivilisatorische Errungenschaft, die die Gewerkschaften hart erstritten haben. Der Schutz der Arbeitnehmer*innen ist dabei das zentrale Argument. Deshalb werden ein paar meiner Fraktionskolleg*innen heute gegen die vorgeschlagene Satzung zur Sonntagsöffnung stimmen. In Zeiten des Internets, rund um die Uhr Bestellungen, müssen wir das „Wie“ der Arbeitswelt auch wirklich besonders streng im Blick halten. Arbeitnehmer*innen weiter schützen und ebenso lokale Start-Ups, Soloselbstständige und Unternehmer*innen unterstützen und, wie schon erwähnt, unsere Innenstädte lebendig halten. Auch deshalb stimme ich, wie der Großteil meiner Fraktion, für den vorliegenden Entwurf. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Ja, die Sonntage, gerade in den kommenden Jahren, verkaufsoffen zu gestalten, wird eine Maßnahme sein, die wir im Sinne der Wirtschaftsförderung auslegen, denn wir hatten es ja schon in der vorherigen Debatte, dass natürlich der Einzelhandel neben vielen in besonderem Maße durch die Pandemie und durch die Schließungszeiten leidet. Daran hängen Arbeitsplätze und an Arbeitsplätzen hängen Familien, die auf diese Einkünfte angewie- sen sind. Seien sie Arbeitgeber, seien sie Arbeitnehmer. In Anbetracht der Lage, dass sich in Karlsruhe von April bis November letzten Jahres etwa 50.000 Menschen in Kurzarbeit befanden, lässt uns das besondere Erfordernis bestärken, dass wir hier jede Maßnahme, die in irgendeiner Form den Menschen Arbeit und Lohn bringt, fördern müssen. Der Sonntag ist und das ist aus unserem christlichen Bild heraus, natürlich auch ein Tag des Herrn. Es finden die Gottesdienste statt. Wir haben aber auch hier die Stellungnahme der Kir- chen gelesen, die sich ja gerade auch in Anbetracht der Nöte des Einzelhandels und in der Situa- tion der Besonderheiten einer Krisenzeit offen zeigen für die Öffnung der Sonntage, mit Rück- sicht darauf, die Öffnungszeiten nach den Gottesdiensten, also ab 12 Uhr, beginnen zu lassen. Das halten wir für eine sehr moderate und ausgewogene Entscheidung. Uns ist es wichtig bei dieser Entscheidung, dass eben auch Kirchen und gläubige Menschen und auch die Menschen, für die der Sonntag eben auch der Tag der Familie oder der Tag der Ruhe ist, Berücksichtigung finden. Aber wir meinen, dass die vorgesehene Zahl der zu öffnenden Sonntage angemessen erscheint, um hier allen Interessen gerecht zu werden. Wir hoffen natürlich sehr, dass der April- termin stattfinden kann. Wir halten es auch für richtig, den jetzt zu beschließen. Absagen kann man letztlich immer. Wenn aber absehbar ist, dass das sich bis April hinziehen wird mit Schlie- ßungen und Pandemiebeschränkungen, dann sollte man das frühzeitig natürlich signalisieren, sodass hier nicht unnötig Aufwand betrieben wird seitens der Geschäftsbetreiber oder derjeni- gen, die die Feste ausrichten. Stadträtin Ernemann (SPD): Meine Fraktion stimmt mehrheitlich, aber nicht in Gänze der Vor- lage zu. So in regelmäßigen Abständen hier im Hause führen wir eigentlich immer wieder die gleiche Diskussion um die Satzungsänderung für verkaufsoffene Sonntage. Es gibt auch immer die glei- chen Argumente Für und Wider. Die religiösen Gründe, Frau Kollegin Dogan hat es ja ausge- führt, können wir durchaus nachvollziehen und aus religiösen Gründen wird sich auch bei uns – 4 – ein Teil der Fraktion enthalten. Auch die Bedenken der Gewerkschaften, dass das also ein ar- beitnehmerfreier Tag sein soll, können wir auch nachvollziehen. Nichtsdestotrotz denken wir, in unsicheren Zeiten brauchen die Geschäfte auch Verlässlichkeit. Die Verlässlichkeit geben wir ihnen, indem wir heute die Satzung beschließen und die Tage festlegen, an denen die verkaufs- offenen Sonntage stattfinden. Ob sie letztlich stattfinden, das ist eine andere Frage aufgrund der derzeitigen Situation. Vor allem auch eben der April oder die Apriltermine, aber nichtsdes- totrotz müssen wir dem Einzelhandel Verlässlichkeit bieten und das machen wir heute, indem wir der Satzung zustimmen. Stadtrat Høyem (FDP): Unsere Fraktion hat, wie immer, zwei verschiedene Haltungen zu den verkaufsoffenen Sonntagen. Ein Kollege stimmt dagegen, meine eigene Haltung kann ich am besten mit einem Zitat ausdrü- cken. Ich habe das Gesetz über Öffnungszeiten für Geschäfte in meinem Heimatland miteinge- bracht. Wahrscheinlich das kürzeste Gesetz zu diesem Thema. Ich zitiere das Gesetz für Öff- nungszeiten für Geschäfte in meinem Heimatland. Zitat: „Die Geschäfte könne prinzipiell 24 Stunden täglich an allen Tagen im Jahr geöffnet habe.“ So ist es dort. Damit ist unsere unter- schiedliche Abstimmung auch zu verstehen. Stadträtin Fenrich (AfD): Selbstverständlich stimmt auch meine Fraktion der Beschlussvorlage zu. Aber ein paar kritische Anmerkungen möchte ich doch machen. Nach dem Ende des Lockdowns muss der Einzelhandel und mit diesem auch kulturelle Einrich- tungen und Sporteinrichtungen sowie Gastronomie wieder durchstarten können. Erforderlich dafür sind interessante Unterhaltungs-, Einkaufs- und Erlebnisangebote und gute Parkmöglich- keiten. Nämlich nur dann kann das gelingen. Dazu müssen wir uns aber zum Einzelhandel be- kennen. Und zum Beispiel dem Ruf der Rot-Rot-Grünen-Fraktionen nach einer autofreien Stadt widerstehen. Soeben hat eine Rot-Rot-Grüne-Mehrheit eine drastische Erhöhung der Parkgebühren beschlos- sen und damit dem stationären Handel die rote Karte gezeigt. Diese Damen und Herren werden leider nie begreifen, dass ein florierender Einzelhandel auch ein guter Steuerzahler ist. Noch im- mer sind sie der Auffassung, dass sie ihre überzogenen Wunschprojekte, wie im letzten Haus- halt leider realisiert, schon irgendwie bezahlt werden können. Welch ein Trugschluss. Was mich persönlich dann doch gewundert hat, ist die Tatsache, dass die drei möglichen verkaufsoffenen Sonntage nach den rechtlichen Vorgaben nicht ausgeschöpft wurden. Dies insbesondere des- halb, weil zu hören und zu lesen ist, dass z. B. der Handelsverband Baden-Württemberg, Frau Sabine Hartmann, nach mehr verkaufsoffenen Sonntagen verlangt, auch ohne Anlass, also ohne Tradition. Ähnliche Apelle hören wir auch von der Kollegin Lorenz, die in den BNN sich sehr be- sorgt über den Handel äußerte. Wie dem auch sei, diese Initiative als Interessenvertretung hat zusammen mit dem sehr umtrie- bigen und rührigen Herrn Wacker von der KME sich auf ein bis zwei verkaufsoffene Sonntage geeinigt. Ich möchte betonen, dass meine Fraktion absolut hinter unserem Einzelhandel steht. Wenn diese eine weitere Unterstützung in dieser Art benötigt, werden wir, die AfD, das poli- tisch mittragen, auch über drei offene Sonntage hinaus und auch, wenn keine traditionellen Er- eignisse dies rechtfertigen. Entgegenstehende Gesetze kann man in Notsituationen außer Kraft setzen. Auch das haben wir in der jüngsten Vergangenheit sogar ganz ohne Notsituation – 5 – erleben dürfen. Und falls man für einen verkaufsoffenen Sonntag eine Tradition braucht, dann kann diese ja jetzt begonnen werden. Denn, wenn man Traditionen mit fadenscheinigen Grün- den auf den historischen Müll kippt, dann können Traditionen auch neu begründet werden, so meine ich das jedenfalls. Und noch etwas, lassen wir nicht zu, dass unsere Karlsruher Großprojekte, wie die U-Strab auf Sand gebaut sind. Die immensen jährlichen Kosten nach Fertigstellung sind nur gerechtfertigt, wenn unsere Bürger und Bürgerinnen die Stadt in Besitz nehmen und den durch die U-Strab ge- wonnenen Freiraum auch nutzen. Dazu gehört eine lebendige Innenstadt mit ansprechenden Geschäften. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Als LINKE. lehnen wir im Einklang mit den Gewerkschaften ver- kaufsoffene Sonntage generell ab, weil die Beschäftigten im Einzelhandel eine Arbeitszeitbe- grenzung brauchen und dazu gehört eben ein freier Sonntag definitiv dazu. Denn ein freier Sonntag ist wesentlich, um sich erholen zu könne. Natürlich auch für die Freizeitgestaltung und für die Zeit mit der Familie und das sieht übrigens auch unser Grundgesetz so. Mag sein, dass bis zu drei Sonntage unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sind, aber trotzdem bleibt es grundsätzlich ein Eingriff in die verdiente freie Zeit der Beschäftigten, die vielfach in der Corona-Krise über sich hinausgewachsen sind. Und vielleicht wollen die ja auch bei dem Fest der Sinne mitfeiern. Auch ist es überzogen zu glauben, zwei Tage wären die Rettung des stationären Einzelhandels, da hat eine attraktive Gestaltung der Innenstadt oder eine Regulierung des Onlinehandels si- cher eine ganz andere Bedeutung. Und welche Blüte die permanente Forderung nach Flexibili- tät unter Missachtung des Privatlebens trägt, das kann man sehr schön in den aktuellen Mel- dungen über den geplanten Stellenabbau bei H&M nachlesen. Denn die Kette möchte beim Stellenabbau vor allem Mütter, die aus der Elternzeit zurückkommen, entlassen. Der Grund, halten Sie sich fest, weil diese aufgrund familiärer Verpflichtungen nicht flexibel an den umsatz- starken Samstagen oder Abendstunden einsetzbar sind. Klammer auf (was für ein Respekt vor der Lebensleistung von Frauen), Klammer zu. Das offenbart doch ein ganz falsches Selbstver- ständnis. Eine Erwartungshaltung, dass Arbeitnehmende für ihren Arbeitgeber, auch auf Kosten ihres Familienlebens, zur Verfügung zu stehen haben. Dem müssen wir nicht Vorschub leisten. Der freie Sonntag gehört den Beschäftigten. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Also, die Sitzung heute hat für mich fast schon ein bisschen Satire- Character. Während der Handel seit Wochen zu ist, diskutieren wir jetzt über verkaufsoffene Sonntage. Ich kann gar nicht auf alles eingehen, was jetzt hier heute gesagt worden ist. Liebe Frau Fahringer, nochmal eins zur Info zur Überbrückungshilfe 2, die seit April am Start ist, kann ich Ihnen sagen, noch nicht ein einziger Händler hat aus dieser Überbrückungshilfe Geld gese- hen. Und die Überbrückungshilfe 3 ist noch gar nicht online, jetzt, Ende Januar. Und gestern kam in den Medien, frühestens Mitte März gibt es daraus Geld, falls überhaupt. Das mal soviel dazu. Und, Herr Cramer, mir ist auch bewusst, dass viele andere Branchen Probleme haben. Nicht nur der Handel, der wird jetzt hier für die verkaufsoffenen Sonntage natürlich gern hier zitiert. Ich möchte dazu mal was Prinzipielles sagen. Auch unter den Einzelhändlern ist das ein strittiges Thema. Manchen finden ihn super gut und sagen, ich brauche ihn unbedingt und andere sagen, – 6 – ich lasse ihn über mich ergehen, mir bringt er umsatztechnisch nichts. Weil die Leute, die sonn- tags zum Einkaufen kommen, die kommen dann dafür am Montag und am Samstag nicht. Also es ist eine Verschiebung und ich habe mehr Kosten, weil ich verbrauche mehr Strom und das Personal bekommt sonntags z. B. Zuschläge, und liebe Kollegin Göttel, meine Damen freuen sich immer auf den verkaufsoffenen Sonntag, weil da viel los ist und die Zeit schnell rumgeht und sie einfach mehr Lohn bekommen. Also, nicht alle, ich habe es schon mal gesagt, Unternehmen sind Halsabschneider und Böse- wichte. Das ist mir doch sehr, sehr pauschal. Prinzipiell ist es so, von der Struktur, dass es in den großen Städten, wie jetzt z. B. Karlsruhe, vom Umsatz her nicht viel bringt. Es ist eigentlich mehr eine Bespaßung anhand des Festes. Es kommen viele Menschen, die nur ganz günstige Dinge kaufen, eine Bratwurst essen, ein Eis schlecken und dann gehen sie wieder. In den B- Centren und in den kleinen Städten, wie jetzt z. B. Bretten oder Bruchsal, da sind diese Tage richtig gute Erfolge, weil viele Menschen aus anderen Städten kommen, die sonst nicht nach Bruchsal zum Einkaufen fahren und dort auch mal hängen bleiben. Also, man muss das ja diffe- renziert sehen. Und noch ein Satz zum Schluss und dann muss ich mich beim Kollegen Høyem bedanken, ich persönlich, meine persönliche Meinung wär auch die Liberalisierung der Öff- nungszeiten, weil es ist sehr branchenspezifisch. Wenn ich mal von mir ausgehe, wenn ich jetzt Möbel kaufen möchte in einem Möbelhaus, würde ich das lieber am Sonntag mit der ganzen Familie tun, oder eine Küche planen. Und die könnten von mir aus und da ist bei denen auch nichts los, montags und dienstags zulassen. Und ich glaube, das wäre denen auch ganz recht. Während andere Branchen sagen, bei mir ist Donnerstag und Freitag der Spitzentag, weil da ne- bendran am Supermarkt die Angebote sind und dann die Kunden vorbeikommen. Ich fände das am gerechtesten, wenn das jeder entscheiden kann. Dann wäre es auch richtig und es gäbe auch nicht das Geschimpfe immer über den Onlinehandel. Da kann ich sonntags kaufen, es kann jeder für sich entscheiden, wann er denkt, Umsätze zu machen. Sie dürfen mir doch glauben, dass keiner der Händler seine Ladentür zulässt, wenn er weiß, da ist kein Geld zu verdienen, in meiner Stadt ist um sechs der Gehweg hochgeklappt, dann ma- chen die auch um sechs die Läden zu. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Ich möchte noch mal von unserer Seite festhalten. Es gibt hier eine Gesetzeslage in Baden-Württemberg, das mag man richtig oder falsch finden, aber diese Gesetzeslage lässt drei verkaufsoffene Sonntag zu. Ich bin persönlich sehr, sehr froh, dass wir diese eher sehr konservative Gesetzeslage haben, weil der Wert des Sonntags für die Familien auch verknüpft mit religiösen Bedeutungen und auch mit Arbeitnehmerfreundlichkeit hat aus meiner Sicht in der Deutschen Geschichte und auch in den letzten Jahrzehnten einen, zu recht, hohen Stellenwert. Und eine gewisse Grundrhythmisisierung ist, glaube ich, für die ganze Ge- sellschaft auch etwas sehr Prägendes und Wichtiges. Und insofern sehe ich das als Kompromiss an, dass eine Festlegung auf drei mögliche verkaufs- offene Sonntage auch ein klares Bekenntnis dazu ist, dass es 40 nicht verkaufsoffene Sonntage gibt und ich finde es so gut. Der Kompromisscharakter dieser Lösung zeigt ja auch das Abstim- mungsverhalten verschiedener Fraktionen hier. Wo es eben auch mitten durch die Fraktion na- türlich eine Aufteilung gibt und ein guter Kompromiss ist der, der dann am Ende trotzdem eine Mehrheit findet. Und da hat sich eben in Karlsruhe dieses Zwei-Sonntage-Model bewährt, ver- knüpft mit entsprechenden Anlässen. Deswegen ist es auch jetzt nicht so ganz einfach mal zu sagen, wir fangen eine neue Tradition an, weil ja Corona ist und deswegen machen wir noch – 7 – einen verkaufsoffenen Sonntag. Alle, die das im letzten Herbst versucht haben in Baden-Würt- temberg, sind gerichtlich gescheitert, weil es nicht nachvollziehbar war, warum jetzt plötzlich noch ein neues Fest aus dem Nichts auftauchte, um dann eben einen verkaufsoffenen Sonntag zu machen. Und umgekehrt war es so, weil man die Feste nicht mehr machen konnte, mussten auch die verkaufsoffenen Sonntage zu bleiben. Obwohl sie eigentlich von der Corona-Lage her noch möglich gewesen wären. Da hätte ich mir auch eine höhere Flexibilität an der Stelle gewünscht. Aber auch das ist nicht etwas, dass wir hier als Stadt Karlsruhe beschließen können, sondern das wird an anderer Stelle entschieden. Und deswegen glaube ich, haben wir hier eine gute Gemengelage, und ich darf mich auch für die faire Diskussion bedanken. Also, ich habe schon zum verkaufsoffenen Sonntag in meinem Leben ganz andere Diskussionen geführt. Und ich weiß auch und ich bin Ihnen, Frau Lorenz, sehr dankbar, dass Sie noch mal gesagt haben, dass es auch unter den Einzelhändlern sehr unterschiedlich gesehen wird. Als seinerzeit das Land Baden-Württemberg die drei ver- kaufsoffenen Sonntage eingeführt hat - man hatte vorher nur zwei, die Kollegin Rastätter wird sich erinnern, an die Landtagsbeschlussfassung - hat eine CDU-Abgeordnete, die Ihnen allen bestens bekannt ist, mit dem Argument, dass das im Einzelhandel nicht gewünscht wird, als ein- zige aus der CDU-Fraktion dagegen gestimmt. Also, da gab es auch sehr spannende Diskussio- nen in der Vergangenheit, weil auch durchaus der inhabergeführte Einzelhandel manchmal an der Stelle mehr Vorteile oder auch Nachteile sieht. Für die Ketten ist es in der Tat aber mittler- weile auch tariflich so geregelt, so erlebe ich das zumindest, dass sie doch ein großes Mitspra- cherecht haben, ob sie an diesem Sonntag eingesetzt werden oder nicht. Und bei größeren Per- sonalbeständen gibt es immer auch Menschen, so erleben wir das in der Stadtverwaltung auch, die durchaus mal an dem ein oder anderen Sonntag auch ihre Vorteile sehen. Insofern ist es ein Kompromiss. Ich danke Ihnen für diese Diskussion. Wir gehen jetzt hier die Entscheidung hinein und ich bitte um Ihr Votum - ja, vielen Dank, das ist doch eine deutliche Mehrheit und eine gute Ansage über die Akzeptanz dieser Kompromisslö- sung zwischen den verschiedenen Lagern. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Februar 2021