Einrichtung eines Zentralen Impfzentrums ZIZ in der Messe Karlsruhe
| Vorlage: | 2020/1443 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.12.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Branddirektion |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.12.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2020/1443 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: BD Einrichtung eines Zentralen Impfzentrums ZIZ in der Messe Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 22.12.2020 13 x Beschlussantrag (Kurzfassung) 1.Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum aktuellen Stand des Aufbaus eines Zentralen Impfzentrums (ZIZ) am Standort Messe Karlsruhe zur Kenntnis und ermächtigt den Oberbürgermeister, eine Vereinbarung über Aufbau, Betrieb und Rückbau des ZIZ mit dem Land Baden-Württemberg entsprechend der von den kommunalen Spitzenverbänden noch auszuhandelnden Fassung (Stand: 18.12.2020, 10:00 Uhr) abzuschließen. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine inhaltlich nicht wesentlich von derjenigen nach Ziffer 1 abweichende Vereinbarung über Aufbau, Betrieb und Rückbau eines Kreisimpfzentrums (KIZ) in der Schwarzwaldhalle in Karlsruhe mit dem Land Baden-Württemberg abzuschließen. 3. Unter der Voraussetzung, dass die nach Ziffern 1 und 2 abzuschließenden Vereinbarungen lediglich die Erbringung veranstaltungstypischer Dienstleistungen zum Gegenstand haben, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, statt des Abschlusses der Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg einen Gesellschafterbeschluss in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH zu fassen, der die Geschäftsführung verpflichtet, diese Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg abzuschließen. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, unter den Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 für den Fall, dass die Stadt Karlsruhe Vertragspartner des Landes Baden-Württemberg werden sollte, ein entsprechendes Unterauftragsverhältnis über veranstaltungstypische Dienstleistung mit der KMK abzuschließen. Die Geschäftsführung der KMK wird nicht zur Übernahme medizintypischer Leistungen verpflichtet. Details sind in einer konzerninternen Vereinbarung noch zu regeln. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Einrichtung Im Rahmen der Pandemiebewältigung kommt der gelingenden Umsetzung der Impfstrategie des Landes eine zentrale Bedeutung zu. Die Herausforderungen in diesem Zusammenhang sind enorm. Ein wesentlicher Schlüssel für den Erfolg ist bei alldem, dass die Aufgaben der maßgeblichen Akteure klar definiert werden und von diesen dann professionell umgesetzt werden können. Um zur Pandemiebewältigung die Umsetzung der Impfstrategie so schnell wie möglich sicherzustellen, wird die Impfung in einem ersten Schritt über zentrale Impfzentren (ZIZ) des Landes an neun Standorten durchgeführt. Hinzu kommt der Einsatz von mobilen Impfteams (MIT). In einem zweiten Schritt sollen die Zentralen Impfzentren bis zum 15. Januar 2021 durch Kreisimpfzentren (KIZ) in sämtlichen Stadt- und Landkreisen ergänzt werden, um eine bestmögliche Impfung gemäß der vom Bund vorgegebenen Prioritäten sicher zu stellen. Der Betrieb der ZIZ ist derzeit bis Mitte April, der der KIZ bis Ende Juni geplant. Für das zweite Quartal 2021 ist sukzessive die Überführung in die Regelversorgung und damit die Impfung durch die hausärztlichen Praxen vorgesehen. Die Länder errichten Impfzentren mit angegliederten mobilen Impfteams. Die Umsetzung der Impfstrategie ist Landesaufgabe. Das Land liefert die Impfstoffe, das Impfzubehör und die persönliche Schutzausrüstung. Mit der Umsetzung der operativen Aufgaben, nämlich Errichtung, Betrieb und Rückbau der Impfzentren, möchte das Land Baden-Württemberg durch eine vertragliche Vereinbarung sog. Vorortpartner beauftragen. Grundlage dieser Beauftragung soll die Impfstrategie des Landes Baden- Württemberg sein. Diese vertragliche Vereinbarung, die sowohl für das Zentrale Impfzentrum als auch das Kreisimpfzentrum abzuschließen ist, ist zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden- Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg) zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht final ausgehandelt (Stand: 18.12.2020, 10:00 Uhr). I. Aufbau des Zentralen Impfzentrums Messe Karlsruhe Der Aufbau des Zentralen Impfzentrums auf dem Messegelände in Rheinstetten ist parallel gleichwohl erfolgt und die Zurverfügungstellung der Infrastruktur und Ausrüstung weitgehend abgeschlossen. Es wurde eine Personal- und Schichtplanung zur stufenweisen Inbetriebnahme des Impfzentrums in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Impfdosen erstellt. Auf dieser Basis wird derzeit das erforderliche Personal akquiriert. Für das medizinische Personal kann hierbei jedoch noch keine vertragliche Bindung erfolgen, da die hierfür notwendige Aufgabenverteilung Gegenstand der Vertragsverhandlungen zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Baden-Württemberg ist. II. Vertragliche Vereinbarung bezüglich ZIZ mit dem Land Baden-Württemberg Um die rechtzeitige Inbetriebnahme des Zentralen Impfzentrums am Standort Messe Karlsruhe nicht zu gefährden, soll der Oberbürgermeister ermächtigt werden, den von den Kommunalen Spitzenverbänden mit dem Land Baden-Württemberg ausgehandelten Vertrag entsprechend abzuschließen, entweder mit der Stadt Karlsruhe oder der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH als Vertragspartner. Letzteres kommt nur dann in Betracht, wenn Gegenstand der Vereinbarung lediglich die Erbringung „veranstaltungstypischer“ Dienstleistungen ist, wie etwa die – 3 – Zurverfügungstellung von Flächen und Hallen, der Infrastruktur wie Strom, Wasser, Wärme, Internet, die Erstellung von Hochbauten, die Gestellung von Sicherheitspersonal und ähnlichem. Für den Fall, dass die Stadt Karlsruhe Vertragspartner des Landes Baden-Württemberg wird, erklärt sich der Gemeinderat auch einverstanden, dass „veranstaltungstypische“ Dienstleistungen von der Stadt Karlsruhe bei der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH im Rahmen eines Unterauftragsverhältnisses beauftragt werden. Im Rahmen dieses Vertrages werden auch solche Aufwendungen berücksichtigt, die schon vor Vertragsschluss entstanden sind. Die Geschäftsführung der KMK wird nicht zur Übernahme medizintypischer Leistungen verpflichtet. Details sind in einer konzerninternen Vereinbarung noch zu regeln. Der vom Sozialministerium zuletzt vorgelegte Entwurf der Vereinbarung des Landes Baden- Württemberg vom 13.12.2020 entsprach nach Auffassung der Verwaltung nicht der gesetzlich vorgesehenen Aufgabenverteilung. Auf Anregung zahlreicher Kommunen, darunter auch der Stadt Karlsruhe, verhandeln die kommunalen Spitzenverbände daher mit dem Land Baden-Württemberg mit dem Ziel, Verbesserungen für die kommunalen Gebietskörperschaften bei den Vertragsinhalten, und zwar im Wesentlichen in folgenden Punkten zu erreichen: a) Das Land Baden-Württemberg soll die medizinische Verantwortung und Haftung für den Betrieb der Impfzentren und die Durchführung der Impfstrategie des Landes übernehmen. b) Die in den Impfzentren tätigen Ärztinnen und Ärzte sowie das weitere medizinische Fachpersonal sollen beim Land Baden-Württemberg angestellt werden. Dies dient nicht nur der Vermeidung personeller Überlastung der Personalverwaltungen der Vorortpartner, sondern hat auch haftungsrechtliche Gründe. c) Die vom Land Baden-Württemberg vorgegebenen Obergrenzen für die Erstattung der Kosten der vom Vorortpartner übernommenen Aufgaben sollen erhöht oder ganz abgeschafft werden. Ziel ist es, dass das Land Baden-Württemberg die Kosten der vom Vorortpartner auszuführenden Aufgaben in voller Höhe erstattet. Dabei ist auch die besondere Situation des erstmaligen Aufbaus eines ZIZ unter enormem Zeitdruck zu berücksichtigen. d) Das Land Baden-Württemberg soll mehr Aufgaben und Verantwortung bei Bereitstellung und Betrieb der in den Impfzentren benötigten IT (Hard- und Software) übernehmen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Kommunalen Spitzenverbände und das Land Baden- Württemberg kurz vor Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung stehen (Stand: 18.12.2020, 10:00 Uhr). Sobald der betreffende Entwurf der Verwaltung vorliegt, wird dieses vertrauliche Dokument an die Mitglieder des Gemeinderats weitergegeben. III. Kreisimpfzentrum in der Schwarzwaldhalle Die Impfstrategie des Landes Baden-Württemberg sieht die Errichtung und den Betrieb von Kreisimpfzentren vor, die ab 15. Januar 2021 betriebsbereit sein sollen. Ein Kreisimpfzentrum soll in der Schwarzwaldhalle in Karlsruhe entstehen. – 4 – Für dessen Errichtung, Betrieb und Rückbau ist ebenfalls noch eine Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg zu schließen. Diese soll sich möglichst nah an der Vereinbarung zum Zentralen Impfzentrum Messe Karlsruhe orientieren. Beschluss: I. Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt 1.Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum aktuellen Stand des Aufbaus eines Zentralen Impfzentrums (ZIZ) am Standort Messe Karlsruhe zur Kenntnis und ermächtigt den Oberbürgermeister, eine Vereinbarung über Aufbau, Betrieb und Rückbau des ZIZ mit dem Land Baden-Württemberg entsprechend der von den kommunalen Spitzenverbänden noch auszuhandelnden Fassung (Stand: 18.12.2020, 10:00 Uhr) abzuschließen. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine inhaltlich nicht wesentlich von derjenigen nach Ziffer 1 abweichende Vereinbarung über Aufbau, Betrieb und Rückbau eines Kreisimpfzentrums (KIZ) in der Schwarzwaldhalle in Karlsruhe mit dem Land Baden- Württemberg abzuschließen. 3. Unter der Voraussetzung, dass die nach Ziffern 1 und 2 abzuschließenden Vereinbarungen lediglich die Erbringung veranstaltungstypischer Dienstleistungen zum Gegenstand haben, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, statt des Abschlusses der Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg einen Gesellschafterbeschluss in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH zu fassen, der die Geschäftsführung verpflichtet, diese Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg abzuschließen. Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, unter den Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 für den Fall, dass die Stadt Karlsruhe Vertragspartner des Landes Baden-Württemberg werden sollte, ein entsprechendes Unterauftragsverhältnis über veranstaltungstypische Dienstleistung mit der KMK abzuschließen. Die Geschäftsführung der KMK wird nicht zur Übernahme medizintypischer Leistungen verpflichtet. Details sind in einer konzerninternen Vereinbarung noch zu regeln.
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Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 13 der Tagesordnung: Einrichtung eines Zentralen Impfzentrums ZIZ in der Messe Karls- ruhe Vorlage: 2020/1443 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Informationen zum aktuellen Stand des Aufbaus eines Zenralen Impfzentrums (ZIZ) am Standort Messe Karlsruhe zur Kenntnis und ermächtigt den Oberbür- germeister, eine Vereinbarung über Aufbau, Betrieb und Rückbau des ZIZ mit dem Land Ba- den-Württemberg entsprechend der von den kommunalen Spitzenverbänden noch auszu- handelnden Fassung (Stand: 18.12.2020, 10:00 Uhr) abzuschließen. 2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, eine inhaltlich nicht wesentlich von derjenigen nach Ziffer 1 abweichende Vereinbarung über Aufbau, Betrieb und Rückbau eines Kreisimpfzent- rums (KIZ) in der Schwarzwaldhalle in Karlsruhe mit dem Land Baden-Württemberg abzu- schließen. 3. Unter der Voraussetzung, dass die nach Ziffern 1 und 2 abzuschließenden Vereinbarungen lediglich die Erbringung veranstaltungstypischer Dienstleistungen zum Gegenstand haben, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, statt des Abschlusses der Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg einen Gesellschafterbeschluss in der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH zu fassen, der die Geschäftsführung verpflichtet, diese Vereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg abzuschließen. Der Oberbürgermeis- ter wird darüber hinaus ermächtigt, unter den Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 für den Fall, dass die Stadt Karlsruhe Vertragspartner des Landes Baden-Württemberg werden sollte, ein entsprechendes Unterauftragsverhältnis über veranstaltungstypische Dienstleistung mit der KMK abzuschließen. Die Geschäftsführung der KMK wird nicht zur Übernahme medizin- typischer Leistungen verpflichtet. Details sind in einer konzerninternen Vereinbarung noch zu regeln. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung – 2 – Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf. Da entwickeln sich im Moment stündlich die Dinge und was hier zu der Beschlussvorlage, die uns auch einen entsprechenden Handlungsspielraum noch offen hält, wie wir ihn auch weiter bei den Vertragsverhandlungen brauchen, seit dem Ältestenrat gestern oder auch seit dem Ab- fassen dieser Beschlussvorlage geändert hat oder ergeben hat, dazu würde Frau Bürgermeiste- rin Lisbach noch etwas ausführen. Bürgermeisterin Lisbach: Ich kann Ihnen zunächst mal die erfreuliche Mitteilung machen, dass die Vertragsverhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land aus unserer Sicht sehr erfolgreich waren, und es liegt jetzt seit letztem Samstag, also nach Versen- dung der Beschlussvorlage, ein neuer Mustervertrag im Entwurf vor. Damit konnten auch so die größten Kritikpunkte ausgeräumt werden, die wir seitens der Stadt und des Städtetags hatten. Das Land ist für das Impfen zuständig, das geht aus dem Vertrag noch mal deutlich hervor und das übernimmt auch die entsprechenden vertraglichen Verpflichtungen im Großen und Ganzen so, wie wir das erwartet haben. Was noch aussteht, ist, - wir haben im Augenblick noch keine Bestätigung-, dass der notwen- dige Kabinettsbeschluss erfolgt, damit eben dieser Mustervertrag dann tatsächlich den Verträ- gen zu Grunde gelegt wird. Aber wir gehen davon aus, dass das jetzt auch erfolgt ist oder zeit- nah erfolgt. Was jetzt noch zu tun bleibt, ist, dass speziell für das ZIZ und anschließend für das KIZ noch ein spezieller Karlsruher Vertrag ausgearbeitet wird. Als Stadt beabsichtigen wir hier in die General- unternehmerschaft zu gehen, also, als sogenannter Vor-Ort-Partner zu agieren, wie es ja auch in Ihrer Vorlage als eine Variante dargestellt ist. Wir hatten heute Mittag dazu ein Gespräch mit dem Sozialministerium und ich sage mal, wir sind einigermaßen zuversichtlich, dass wir uns hier relativ schnell einig werden. Die Zeit drängt ja auch. Parallel zu diesen ganzen vertraglichen Klärungen laufen die Vorbereitungen zum Betrieb des Impfzentrums weiter. Nach aktuellem Sachstand wird der Impfstoff tatsächlich am Sonntag- nachmittag im ZIZ in Karlsruhe zur Verfügung stehen. Wir arbeiten jetzt alle, auch im Impf-Stab, mit Hochdruck daran, dass am Sonntag die ersten Impfungen durchgeführt werden können und dass danach eine stufenweise Inbetriebnahme abhängig von der Menge des jeweils zur Verfü- gung stehenden Impfstoffes passieren kann. Wir arbeiten, sage ich, mit Hochdruck daran, aber wir können im Augenblick noch nicht wirklich versichern, dass am Sonntag die erste Impfung erfolgt, weil einfach noch einige offene Fragen vorher zu klären sind. Neben der dargestellten endgültigen Vereinbarung mit dem Land, fehlt auch noch die Software, die da in verschiedenen Bereichen notwendig ist. Manches kommt jetzt ganz schnell, wird noch geliefert, aber wir hatten jetzt einfach auch noch keine Möglich- keit, dass dann entsprechend zu testen, die Abläufe zu testen, und dadurch bleibt es bis zum Schluss spannend. Es gibt noch organisatorische Fragen in Bezug auf die mobilen Impfteams zu klären, auch da sind wir dran, wie der Oberbürgermeister schon gesagt hat. Die Informations- lage, die ändert sich hier stündlich. Wir planen deswegen vor Weihnachten, was dann also heißt morgen, auch noch ein Pressegespräch zu machen und über den aktuellen Stand dann direkt – 3 – vor Weihnachten noch mal umfassend zu informieren, soweit das im Augenblick mit unserem Informationsstand möglich ist. Auf jeden Fall hat sich jetzt diese vertragliche Situation nach den Verhandlungen so entwickelt, dass wir Ihnen die Beschlussfassung heute uneingeschränkt empfehlen können. Wir sind da zu- versichtlich, dass es da jetzt schnell zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen kann. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Dann können wir einfach in die Beschlussfassung einsteigen und ich bitte Sie um Ihr Votum - das ist einstimmig, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Januar 2021