Baumersatzpflanzungen für Fällungen in der Ringelberghohl
| Vorlage: | 2020/1423 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 02.12.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.12.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Baumersatzpflanzungen für Fällungen in der Ringelberghohl Grüne Liste Grötzingen (GLG) - Ortschaftsratsfraktion Vorlage.: 123 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 9.12.2020 4 ☒ ☐ In Grötzingen müssen aus unterschiedlichsten Gründen Bäume gefällt werden. Sei es, dass ein Neubau ansteht wie z. B. die geplante Kindertagesstätte an der Ringelberghohl, oder dass aus Gründen der Verkehrssicherung Bäume weichen müssen. Damit z. B. die Ringelberghohl wieder für Spaziergänger geöffnet werden kann, müssen voraussichtlich zahlreiche Bäume gefällt werden und es entfällt die Chance auf ein Stück unberührte Natur und ein sich entwickelndes Biotop. Wir alle wissen hinsichtlich der ökologischen und klimatischen Bedeutungen der Wälder und jedes einzelnen Baumes. Bäume sind Wasserspeicher und Lebensräume vieler Tier- und Pflanzenarten. Sie produzieren Sauerstoff und mindern das Treibhausgas CO2. Bäume beeinflussen das Mikroklima und reinigen die Luft. Bäume haben volkswirtschaftliche Bedeutung: gegen Wind, Lärm und Erosion und dienen nicht zuletzt unserem Wohlbefinden. Grötzingen kann nun anhand der Hohl unmittelbaren Klimaschutzmaßnahmen ausüben, indem nach den Fällungen mehr getan wird, als in der Karlsruher Baumschutzsatzung steht. Wir beantragen: Für jeden Baum, der in der Ringelberghohl gefällt werden muss, werden im Ort, unabhängig vom Umfang des Stammes, mindestens drei neue Bäume gepflanzt. Antrag
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Baumersatzpflanzungen für Fällungen in der Ringelberghohl Grüne Liste Grötzingen (GLG) - Ortschaftsratsfraktion Vorlage.: 123 Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 9.12.2020 4 ☒ ☐ Kurzfassung Der Wunsch zur Pflanzung von drei Bäumen für jeden gefällten Baum vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen ist grundsätzlich nachvollziehbar, stößt aber an Grenzen, weil es derzeit an ausreichend vielen Standorten für Ersatzpflanzungen und den zusätzlich erforderlichen Ressourcen, insbesondere für Pflege und Bewässerung fehlt. Die grundsätzliche Entscheidung über die geforderten Ersatzpflanzungen obliegt dem Gemeinderat. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☒ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Stellungnahme zum Antrag – 2 – Ergänzende Erläuterungen Nach derzeitigem Stand des Fachgutachtens für die Ringelberghohl sind 28 Baumfällungen und 5 Teilfällungen erforderlich. Bei den Teilfällungen bleibt ein Baumtorso bis 4 m Höhe erhalten. Eine abschließende Bewertung kann allerdings erst nach endgültiger Durchsicht des Baumgutachtens vom Gartenbauamt abgegeben werden. Die Kosten für die Neupflanzung eines Baumes belaufen sich auf durchschnittlich 1.700 Euro, sofern keine umfassenderen Tiefbauarbeiten oder evtl. Leitungsumlegungen erforderlich sind. Zurzeit gibt es noch keine abgeprüften potentiellen Baumstandorte, in denen Bäume neu gepflanzt werden können. Diese Prüfung muss erst noch erfolgen. Zu den Pflanzkosten addieren sich noch die Kosten für Baumpflege und -kontrolle sowie insbesondere die Baumwässerung in den ersten 5 Standjahren. Der derzeit angestrebte Ausgleich für die Baumfällungen richtet sich nach der Karlsruher Baumschutzsatzung, wobei für jeden gefällten Baum ein Ersatzbaum gefordert wird. Die gewünschten Neupflanzungen mit einem Ausgleich 1:3 sind nachvollziehbar, aber nur möglich, wenn die notwendigen Ressourcen und Standorte für die Bäume zur Verfügung stehen. Aufgrund der gewünschten Dimension der Kompensation obliegt die Entscheidung in diesem Fall dem Gemeinderat. Beschluss (intern): 1. Kontierungsobjekt: Sender: Empfänger: 2. z. d. A. (Aktenzeichen) Dez. 5 Siehe Anlage GBA Siehe Anlage OV-Team GBA Sachbearbeitung Kasimir Kuketz / Fabian Collet Telefon: R 7636 R 6751 G:\GBA\_ZD\Leitung\Sekretariat\Mitarbeiter\Collet\2020\StN GLG-Antrag-Baumersatzpflanzungen-Ringelberghohl 27.11.2020.docx