Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe: Abhalten von Ortschaftsratssitzungen ohne Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
| Vorlage: | 2020/1421 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.12.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Neureut, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.12.2020
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Satzung zur Änderung der Hauptsatzung Vorlage Nr.: 121 Verantwortlich: Dez. 1 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.12.2020 9 ☐ ☒ Ortschaftsrat Grötzingen 09.12.2020 2 x Gemeinderat 22.12.2020 x ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt – nach Anhörung des Ortschaftsrates und nach Vorberatung im Hauptausschuss – die aus der Anlage 1 ersichtliche Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☐ Ja ☒ durchgeführt am - siehe Seite 2 - Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen Durch § 22 der Hauptsatzung wird bestimmt, dass gemäß § 37 a Gemeindeordnung unter bestimmten Voraussetzungen „notwendige Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse und sonstiger gemeinderätlicher Gremien“ ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können. Die Ortschaftsräte sind hier ausdrücklich nicht genannt. Aus Gründen der Rechtsklarheit soll nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde deshalb auch für die Ortschaftsräte eine Bestimmung nach § 37 a Gemeindeordnung in die Hauptsatzung aufgenommen und § 22 der Hauptsatzung entsprechend ergänzt werden. Die vorliegende Änderung, die in die Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe einfließen soll, ermöglicht, dass gemäß § 37 a Gemeindeordnung unter den dort bestimmten Voraussetzungen auch notwendige Sitzungen der Ortschaftsräte sowie deren Ausschüsse ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden können. Eine konsolidierte Fassung sowie eine Synopse sind als Anlage 2 und 3 beigefügt. Die Anhörung der Ortschaftsräte erfolgte an folgenden Sitzungsterminen: Ortschaftsrat Durlach 9.12.2020 Ortschaftsrat Grötzingen 9.12.2020 Ortschaftsrat Hohenwettersbach 16.12.2020 Ortschaftsrat Neureut 8.12.2020 Ortschaftsrat Stupferich 11.12.2020 Ortschaftsrat Wettersbach 8.12.2020 Ortschaftsrat Wolfartsweier 8.12.2020