Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofgebührensatzung) - Anhörung des Ortschaftsrats nach § 70 Abs. 1 GemO
| Vorlage: | 2020/1407 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 30.11.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.12.2020
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Vorlage Nr.: Nr. 52 Verantwortlich: Dez. 5 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 25. November 2020 6 ☐ ☒ Hauptausschuss 8. Dezember 2020 ☐ ☒ Gemeinderat 22. Dezember 2020 ☒ ☐ Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1a. Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft, b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2016- 2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 303.625,49 Euro und Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2016-2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -280.511,18 Euro in der Gebührenkalkulation 2021, c) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der Unterdeckungen 2018 und 2019 in Höhe von insgesamt saldiert -592.052,52 Euro laut Anlage 13. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Text eingeben Text eingeben Text eingeben Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Text eingeben Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Datum eingeben Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Datum eingeben Beschlussvorlage – 2 – 1. Vorlagebegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 01.01.2019 eine Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon waren die Grabnutzungsrechts- und Bestattungsgebühren bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahren, die Nutzungsrechtsgebühren für die Reihen-, Wahlgräber und Kolumbarien mit einem Kostendeckungsgrad von 80% sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. In Anlage 2 sind die alten und neuen Gebührensätze einschließlich der prozentualen Veränderungen ausgewiesen. 1.1 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation In den angeschlossenen Berechnungen (Anlagen 3 bis 11) sind die nach den Vorschriften der §§ 11 und 14 KAG errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvorschläge der Verwaltung ausgewiesen. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Bereich nach der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 -943.271,12 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtausschöpfen der Gebührenobergrenzen durch einen Kostendeckungsgrad von 80% bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber und Kolumbarien sowie Rundungsdifferenzen und fehlende Kostendeckung bei Kinderbestattungen und Kindergräbern zusammen. In Bereichen mit angestrebter Kostendeckung von 100% sollen Unterdeckungen aufgrund von Rundungsdifferenzen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 77,93% und ist auch im Vergleich mit anderen Städten in Baden- Württemberg auf einem guten Niveau. Stadt Kostendeckungsgrad Ettlingen 70% Reutlingen 80% Stuttgart 69% Ulm 64% Das neue Gebührenverzeichnis liegt in der Anlage 1a bei. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10./11. März 2020 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für den Haushalt 2021 sowie die Ergebnisrechnung 2020 auf 1% festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 enthält kalkulatorische Zinsen in Höhe von rund 0,35 Mio. Euro. 1.2 Erläuterungen zum Ergebnisausgleich Der Teilhaushalt 6900 -Friedhof und Bestattung- weist aus Vorjahren noch Über- und Unterdeckungen auf, die mit dieser Gebührenkalkulation zum Teil ausgeglichen werden sollen (Anlage 13). Die Verwaltung schlägt vor, die noch offene Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2016 mit einem saldierten Restbetrag in Höhe von 227.293,94 Euro, die Kostenunterdeckung aus 2017 mit einem saldierten Restbetrag von -268.038,41 Euro, die Kostenunterdeckung aus 2018 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von - – 3 – 71.075,16 Euro und die Kostenunterdeckung aus 2019 mit einem saldierten Teilbetrag von -168.691,55 Euro in die Gebührenkalkulation 2021 einzubeziehen bzw. zu verrechnen (Anlage 3). Über die Einbeziehung des danach noch offenen Ergebnisausgleichs 2018, saldiert -277.816,03 Euro und des Ergebnisausgleichs 2019 saldiert -314.236,49 Euro sollte der Gemeinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. 2. Einzelfeststellungen 2.1. Nutzungsrechtsgebühren für Gräber Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 beschlossen, bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahre auf die Grabnutzungsrechtsgebühren zu verzichten und den Kostendeckungsgrad bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihen-, Wahlgräber und Kolumbarien auf 80 % festzusetzen. Die tarifvertraglich gestiegenen Personalaufwendungen, die Einbeziehung von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren und die unterschiedliche Entwicklung des Bestandes der Grabarten machen eine differenzierte Gebührenanpassung bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber sowie Kolumbarien/ Grüfte und Baumpatenschaften erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die aus den Anlagen 4-7 ersichtlichen Kostendeckungsgrade zu beschließen, weil höhere Gebührensteigerungen als die vorgeschlagenen (vgl. Anlage 2) den Gebührenschuldnern nicht zugemutet werden sollen. 2.2 Bestattungsgebühren Die unterschiedliche Einbeziehung der Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2016-2019 und gestiegene Personalaufwendungen machen bei den Bestattungsgebühren Gebührenerhöhungen nötig. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon sind die Bestattungsgebühren für Kinder (vgl. Ziffer 1). 2.2.1 Kapellen- und Leichenhallen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, bei der Gebührenfestsetzung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten, in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, nicht einzubeziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Leichenhallen beläuft sich daher im Haushaltsjahr 2021 auf 282.638,90 Euro. Die Gebühren für die Benutzung der Kapellen- und Leichenhallen können konstant gehalten werden. Sofern sich unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 11.03.2008 Kostenüberdeckungen im Bereich der Leichen- und Trauerhallen ergeben, führen diese zu einer Reduzierung des Fixkostenzuschusses um die Höhe der Kostenüberdeckungen. Andernfalls würde durch einen vom Steuerhaushalt getragenen Zuschuss eine an den Gebührenzahler zu erstattende Überdeckung entstehen. 2.2.2 Krematorium Im Bereich des Krematoriums sind trotz der ansteigenden Zahl an Kremationen aufgrund der Einbeziehung von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren Gebührenanpassungen notwendig. Die Gebühren für die Einäscherungen von Verstorbenen erhöhen sich von derzeit 255 Euro auf 275 Euro brutto. – 4 – Die Gebühr für die Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau war bisher im Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung unter Gebührenziffer 4.4.5 ausgewiesen. Diese beinhaltete die Mithilfe der Mitarbeiter des Krematoriums bei der amtsärztlichen Leichenschau und die Auslage für die amtsärztliche Leichenschau. Seit Mitte 2019 erfolgt die amtsärztliche Leichenschau ausschließlich im Krematorium. Die Kosten für die amtsärztliche Bescheinigung, 36 Euro brutto, werden dem Friedhofs- und Bestattungsamt in Rechnung gestellt und an die Auftraggeberinnen und Auftraggeber der Bestattung weiterberechnet. Künftig wird daher die Gebühr für die Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau im Gebührenverzeichnis unter Ziffer 4.4.5.1 und nachrichtlich die Auslage für die amtsärztliche Leichenschau unter Gebührenziffer 4.4.5.2 ausgewiesen. 2.2.3 Urnenbeisetzungen/Umbettung und Ausgrabung von Urnen Die gestiegenen Personalaufwendungen, die Einbeziehung der Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren und bessere Serviceleistungen, z.B. Begleiten der Angehörigen von der Friedhofskapelle zum Grab machen eine Anpassung der Gebühren für die Beisetzung, Umbettung und Ausgrabung von Urnen erforderlich. 2.3 Verwaltungsgebühren Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung wurde bisher auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe erhoben. Sofern Gebührentatbestände in unterschiedlichen Satzungen geregelt werden, ist nach dem Bestimmtheitsgrundsatz auf dem jeweiligen Bescheid die Rechtsgrundlage anzugeben. Aus Vereinfachungsgründen schlägt die Verwaltung vor, die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung ab dem 01.01.2021 in das Gebührenverzeichnis der Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen. 3. Gebührenschuldner Durch die Aufnahme der Verwaltungsgebühr muss zwischen verschiedenen Gebührenschuldnern/innen differenziert werden, da für die Benutzungsgebühr ein erweiterter Personenkreis gemäß §2 Abs. 5 KAG in Betracht kommt. Der §2 über die Gebührenschuldner/innen wurde dahingehend angepasst. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1a. Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft, b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2016- 2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -303.625,49 Euro und Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2016-2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -280.511,18 Euro in der Gebührenkalkulation 2021, c) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der Unterdeckungen 2018 und 2019 in Höhe von insgesamt saldiert -592.052,52 Euro laut Anlage 13. – 5 – Anlagenübersicht Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Anlage 1 a Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung Anlage 2 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Anlage 3 Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung. Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2021 Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber 2021 Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber 2021 Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte 2021 Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften 2021 Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 2021 mit Einzelberechnungen der Teilleistungen aus den Anlagen 8a bis 8f Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten 2021 Anlage 10 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen 2021 Anlage 11 Berechnung der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Anlage 13 Übersicht über den Stand des Ergebnisausgleichs für den THH 6900 Anlage 14 Seit 01.01.2019 gültiges Gebührenverzeichnis Anlage 15 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)
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Anlage 1 S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2020 (GBl. S. 910), der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. November 2017 (GBl. S. 592, 593), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22. Dezember 2020 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2018 (Amtsblatt vom 14. Dezember 2018), wird wie folgt geändert: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Gebührenpflicht Zur Deckung des Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen und der damit verbundenen Amtshandlungen erhebt die Stadt Karlsruhe Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der in Ziffer 8 genannten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz.“ 2. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 Gebührenschuldner/-in (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühr ist verpflichtet, 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. wer die Gebührenschuld der Stadt Karlsruhe gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Bezahlung der Benutzungsgebühr ist beziehungsweise sind verpflichtet 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt, 2. wer die Bestattungseinrichtungen benutzt, 3. die nach §§ 21 Absatz 1, Nr. 1, 31 Absatz 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes bestattungspflichtigen Angehörigen. (3) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner. Artikel 2 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 11.12.2018, erhält die aus Anlage 1 a ersichtliche Fassung. Artikel 3 Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Anlage 1a Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre647,00Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 809,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre718,00 Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit)4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeldgebührenfrei4.5.2Einstellen und Warten95,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofesgebührenfrei5Umbettungen / Ausgrabungen 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 821,00 1.2Urnenreihengrab5.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.1Urnenreihengrab584,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-758,00Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.450,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.683,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1Erdbestattungswahlgrab Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.683,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern74,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte49,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2- an bevorzugten Plätzen119,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte94,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2Urnenwahlgrab69,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.300,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte43,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung269,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.533,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften135,005.3Umbettung von Urnen 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung67,005.3.1Umbettung einer Urne 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums234,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe370,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums148,005.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) Bestattung251,00 3.4.1- 1. Größe (eintürig)201,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)333,005.4Ausgrabung von Urnen 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)466,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts304,00 4Bestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts364,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.200,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei6.1- an Wegen5.120,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei6.2- in Feldern6.830,00 4.2Feuerbestattungsgebühren7.Sonstige Gebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre928,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste 4.2.2- Kinder bis zu 10 JahrengebührenfreiLeistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle95,008.Umsatzsteuer 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre300,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahregebührenfrei 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 9.Verwaltungsgebühren 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre48,009.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung20,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte269,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße115,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr70,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen117,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes188,00 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau58,00 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau22,00 4.4.5.2nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau36,00 Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom , gültig ab 01.01.2021 In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4.2, 4.4.5, 4.4.5.1, 4.4.5.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten.
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Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer der Ruhezeit 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre612,00647,0035,005,72 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre (25 J. Ruhezeit)765,00809,0044,005,75 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld0,000,000,000,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofes0,000,000,000,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre anonym784,00821,0037,004,72 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab551,00584,0033,005,99 1.2.2Urnenreihengrab anonym724,00758,0034,004,70 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (pro Jahr) 2.1Erdbestattungswahlgrab 2.1.1- an Wegen und in Feldern72,0074,002,002,78 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,0049,002,004,26 2.1.2- an bevorzugten Plätzen116,00119,003,002,59 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,0094,004,004,44 2.2Urnenwahlgrab67,0069,002,002,99 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,0043,001,002,38 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften133,00135,002,001,50 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung66,0067,001,001,52 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen 228,00234,006,002,63 Mausoleums 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen 146,00148,002,001,37 Mausoleums 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)197,00201,004,002,03 3.4.22. Größe (zweitürig)324,00333,009,002,78 3.4.33. Größe (Eckplatz)451,00466,0015,003,33 4Bestattungsgebühren 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.165,001.200,0035,003,00 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg0,000,000,000,00 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre896,00928,0032,003,57 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle95,0095,000,000,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre300,00300,000,000,00 4.3.2.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 0,000,000,000,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg0,000,000,000,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium von 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre46,0048,002,004,35 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Gebührensatz Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % Gebührensatz 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte259,00269,0010,003,86 4.4.2Grabaushub über Normalgröße111,00115,004,003,60 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr64,0070,006,009,38 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen111,00117,006,005,41 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes172,00188,0016,009,30 4.4.5Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau60,0058,00-2,00-3,33 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau22,00 4.4.5.2nachrichtlich: Auslage für die Amtsärztliche Leichenschau36,00 4.5Besondere Gebühren 4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird. 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre696,00718,0022,003,16 4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 4.5.2Einstellen und Warten95,0095,000,000,00 5Umbettungen / Ausgrabungen 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.363,003.450,0087,002,59 5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.616,002.683,0067,002,56 5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.616,002.683,0067,002,56 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.242,002.300,0058,002,59 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung259,00269,0010,003,86 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.494,001.533,0039,002,61 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher 354,00370,0016,004,52 Friedhöfe 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung240,00251,0011,004,58 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 291,00304,0013,004,47 auswärts 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts345,00364,0019,005,51 6.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 6.1- an Wegen4.670,005.120,00450,009,64 6.2- in Feldern6.230,006.830,00600,009,63 7Sonstige Gebühren 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 8.Umsatzsteuer In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4.2, 4.4.5, 4.4.5.1, 4.4.5.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. 9.Verwaltungsgebühren 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung*20,0020,000,000,00 *neu, bisher in der Verwaltungsgebührensatzung
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Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2021 Anlage 3 BezeichnungReihengräberWahlgräber KolumbarienBaumpatenschaftenLeichenhallenTrauerhallenGrabaushub Personal- und Versorgungsaufwendungen178.418,54 €375.600,19 €312.111,14 €36.591,01 €606,87 €26.359,90 €243.103,34 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen2.500,00 €3.000,00 €5.250,00 €9.000,00 €12.500,00 €274.500,00 €10.250,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)0,00 €326,00 €82.596,00 €0,00 €61.461,59 €221.177,31 €13.194,00 € Umlagen + ILV + ZGK533.406,07 €2.299.362,53 €641.012,57 €19.569,86 €100.224,68 €319.468,17 €165.989,57 € Gesamtkosten714.324,61 €2.678.288,72 €1.040.969,71 €65.160,86 €174.793,14 €841.505,37 €432.536,92 € Verwaltungsgebühren Privatrechtliche Leistungsentgelte Erstattungen Erträge (ohne Bestattungsgebühren)0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen61.461,59 €221.177,31 € Einbezogener Ergebnisausgleich: Ergebnisausgleich 2016(restlich)-6.266,46 €-16.968,97 € Ergebnisausgleich 2017 (restlich)-11.225,62 €-94.422,00 €-8.826,01 €755,74 €-28.698,89 €-26.087,88 €-43.099,21 € Ergebnisausgleich 2018 (teilweise)48.619,29 €-11.741,72 € Ergebnisausgleich 2019 (teilweise)-39.516,74 € nachrichtlich: hiervon verrechnet*48.342,75 €755,74 € Gebührenbedarf725.550,23 €2.772.710,72 €1.040.693,17 €76.146,84 €148.296,90 €646.415,94 €492.605,10 € Gebührenaufkommen 577.195,00 €2.200.200,00 €832.554,54 €76.033,61 €147.165,00 €645.000,00 €490.435,00 € Kostendeckungsgrad79,55%79,35%80,00%99,85%99,24%99,78%99,56% BezeichnungLeichenträgerEinäscherungenUrnenbeisetzungenAus-/Umbett.ErdAus-/Umbett.UrneGesamt Personal- und Versorgungsaufwendungen251.568,20 €376.209,99 €300.242,09 €9.588,06 €16.942,63 €2.127.341,96 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen3.000,00 €265.750,00 €1.500,00 €1.500,00 €1.500,00 €590.250,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)2.048,00 €292.291,00 €0,00 €0,00 €0,00 €673.093,90 € Umlagen + ILV + ZGK112.855,94 €295.992,04 €171.625,18 €9.295,26 €10.460,03 €4.679.261,90 € Gesamtkosten369.472,15 €1.230.243,03 €473.367,27 €20.383,32 €28.902,66 €8.069.947,76 € Verwaltungsgebühren0,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte0,00 € Erstattungen0,00 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren)0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen282.638,90 € Einbezogener Ergebnisausgleich: Ergebnisausgleich 2016(restlich)253.739,23 €-1.458,01 €-1.751,85 €227.293,94 € Ergebnisausgleich 2017 (restlich)-14.008,25 €-33.246,52 €-3.895,60 €-5.284,17 €-268.038,41 € Ergebnisausgleich 2018 (teilweise)-116.202,23 €7.791,17 €-9,96 €468,29 €-71.075,16 € Ergebnisausgleich 2019 (teilweise)-129.620,06 €445,25 €-168.691,55 € nachrichtlich: hiervon verrechnet*245.822,29 €7.791,17 €445,25 €468,29 €303.625,49 € Gebührenbedarf383.480,40 €1.222.326,09 €498.822,62 €25.301,64 €35.470,39 €8.067.820,04 € Gebührenaufkommen 381.600,00 €1.216.932,77 €496.720,00 €25.298,00 €35.415,00 €7.124.548,92 € Kostendeckungsgrad99,51%99,56%99,58%99,99%99,84%88,31% *Die Verrechnung erfolgt bei mehreren Beträgen immer mit der am längsten bestehenden Über/- Unterdeckung -280.511,18 € Einbeziehung gebührenrechtliches Ergebnis 2016-2019 Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 77,98%. Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Gebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer geringen rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. Jüdische Friedhöfe (-63.358,10 €) - ein nicht in den Gebührenbedarf eingerechneter Anteil öffentliches Grün, Vorratsgelände, Ehrengräber (-955.223,11€) nicht berücksichtigt sind, da nicht gebührenfähig: - vom Bund nicht erstattete Kosten für: Kriegsgräber (-55.417,13 €)
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Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze GebührenGebührenÄnderung alt Euroneu Euroin % Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Wahlgrab2.864,002.949,002,97 mit Trauerfeier, incl. Deko, Orgelspiel und Tieferlegung Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Reihengrab1.777,001.847,003,94 mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab mit Trauerfeier,2.302,002.366,002,78 Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Kolumbariennische mit Trauerfeier,3.622,003.686,001,77 Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o. Verw.Geb.) Erdbestattung eines Kindes unter 10 Jahren im Kinderfeld mit Trauerfeiergebührenfreigebührenfrei0,00 Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich2.002,002.066,003,20 Urnenwahlgrab und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o.Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.213,001.270,004,70 Urnenreihengrab und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o.Verw.Geb.) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,321,00333,003,74 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und mit Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau einschließlich Mithilfe (o. Verw.Geb.) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,255,00275,007,84 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und ohne Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Kapellen- und Leichenhallen-1.795,001.865,003,90 benutzung und ohne Überführung zum Krematorium, einschließlich Urnenwahlgrab (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab2.095,002.165,003,34 mit Trauerfeier und Orgelspiel. Der Verstorbene ist bereits durch den Amtsarzt besichtigt und wird durch ein Bestattungsunternehmen direkt zur Trauerfeier in die Kapelle und anschließend in das Krematorium verbracht (o. Verw.Geb.) Leistungsbeschreibung/Gebührentatbestand
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Anlage 13 2016201720182019 Reihengräber- € 11.225,62 €- 45.695,86 €- 18.253,11 €- Wahlgräber- € 94.422,00 €- 42.793,74 €- 139.345,33 €- Kolumbarien- € 8.826,01 €- 48.619,29 € 39.516,74 €- Baumpatenschaften- € 755,74 € 35.225,15 €- 5.897,20 €- Leichenhallen6.266,46 €- 28.698,89 €- 25.106,02 €- 18.062,47 €- Trauerhallen- € 26.087,88 €- 18.731,00 €- 58.840,34 €- Grabaushub16.968,97 €- 43.099,21 €- 84.402,68 €- 41.757,36 €- Leichenträger- € 14.008,25 €- 37.603,30 €- 24.636,13 €- Einäscherungen253.739,23 € - € 116.202,23 €- 129.620,06 €- Urnenbeisetzungen- € 33.246,52 €- 7.791,17 € 5.951,48 €- Aus-/Umbett.Erd1.458,01 €- 3.895,60 €- 9,96 €- 445,25 € Aus-/Umbett. Urne1.751,85 €- 5.284,17 €- 468,29 € 1.493,07 €- Gesamt227.293,94 € 268.038,41 €- 348.891,19 €- 482.928,04 €- 2016201720182019 Reihengräber- € - € 45.695,86 €- 18.253,11 €- Wahlgräber- € - € 42.793,74 €- 139.345,33 €- Kolumbarien- € - € - € - € Baumpatenschaften- € - € 23.483,43 €- 5.897,20 €- Leichenhallen- € - € 25.106,02 €- 18.062,47 €- Trauerhallen- € - € 18.731,00 €- 58.840,34 €- Grabaushub- € - € 84.402,68 €- 41.757,36 €- Leichenträger- € - € 37.603,30 €- 24.636,13 €- Einäscherungen- € - € - € - € Urnenbeisetzungen- € - € - € 5.951,48 €- Aus-/Umbett.Erd- € - € - € - € Aus-/Umbett. Urne- € - € - € 1.493,07 €- Gesamt- € - € 277.816,03 €- 314.236,49 €- Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich
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Anlage 14 Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre612,00Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 765,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre696,00 Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit)4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeldgebührenfrei4.5.2Einstellen und Warten95,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofesgebührenfrei5Umbettungen / Ausgrabungen 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 784,00 1.2Urnenreihengrab5.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.1Urnenreihengrab551,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-724,00Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.363,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.616,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1Erdbestattungswahlgrab Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.616,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern72,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2- an bevorzugten Plätzen116,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2Urnenwahlgrab67,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.242,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung259,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.494,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften133,005.3Umbettung von Urnen 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung66,005.3.1Umbettung einer Urne 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums228,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe354,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums146,005.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) Bestattung240,00 3.4.1- 1. Größe (eintürig)197,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)324,005.4Ausgrabung von Urnen 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)451,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts291,00 4Bestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts345,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.165,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei6.1- an Wegen4.670,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei6.2- in Feldern6.230,00 4.2Feuerbestattungsgebühren7.Sonstige Gebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre896,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste 4.2.2- Kinder bis zu 10 JahrengebührenfreiLeistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle95,008.Umsatzsteuer 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre300,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahregebührenfrei 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre46,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte259,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße111,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr64,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen107,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes172,00 4.4.5Durchführung amtsärztlicher Leichenschau 60,00 Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 12.12.2018, gültig ab 01.01.2019 In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 4.4.5 und 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten.
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Anlage 15 ____________________________________________________________________________________________ - 1 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2019 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Sat- zung vom 11. Dezember 2018 (Amtsblatt vom 14. Dezember 2018) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Ba- den-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung des Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhebt die Stadt Karlsruhe Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Sofern die der Gebührenerhe- bung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der in Ziffer 8 genannten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuer- satz. § 2 Gebührenschuldner/-in (1) Gebührenschuldner/-in ist, - wer die gebührenpflichtige Leistung veranlasst, - wer nach öffentlichem Recht, insbesondere nach §§ 21, 31 Bestattungsgesetz Ba- den-Württemberg, verpflichtet ist, die Leistung zu veranlassen. (2) Mehrere Schuldner/-innen haften als Gesamtschuldner/-innen. 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 2 - § 3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leis- tung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. § 4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof- und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht werden, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden oder für sie Sicherheit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehr- stelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablaufzeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht verbrauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungsbetrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungs- gebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. § 6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestattungen enthalten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle, b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Friedho- fes (höchstens 4 Träger), 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 3 - d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Haupt- friedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. § 7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Um- bettungen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes - Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes b) bei Umbettungen - Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.