Schutzstreifen Radverkehr Neßlerstraße
| Vorlage: | 2020/1394 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 01.12.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Stupferich |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.12.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 30.09.2020 eingegangen am: 30.09.2020 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 09.12.2020 7 öffentlich OA / Dez. 2 Einführung Radschutzstreifen bergaufwärts in der Neßlerstraße Antrag: Wir bitten die Stadtverwaltung folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zwischen Durlach und Grötzingen durchzu- führen: Entfernung des Mittelstreifen in der Neßlerstraße und Einrichtung eines Schutz- streifens für Radverkehr bergaufwärts. Eine Fortführung auf Grötzinger Seite (Neßler- und Staigstraße) wäre konsequent und sinnvoll (ebenfalls bergaufwärts). Hintergrund: Die Neßlerstraße, die für viele Radfahrende den ersten Streckenabschnitt beim Erklim- men des Turmbergs darstellt (bevor die Straße abzweigt und zur Reichardtstraße wird) ist recht breit und mit Mittelstreifen versehen. Diese Straße nimmt verhältnismäßig gro- ße Verkehrsmengen auf, darunter den Verkehr zwischen Grötzingen Süd und Durlach aber auch den Ausflugsverkehr auf den Turmberg und den Umfahrungsverkehr der Ritt- nertstraße von Stupferich bzw. BAB 8 kommend. Genaue Zahlen liegen uns leider nicht vor. Von der beantragten Maßnahme versprechen wir uns eine deutliche Aufwertung der kürzesten Radverbindung nach Grötzingen sowie eine deutliche Entspannung der Situa- tion für Radfahrende auf dem Turmberg. Es wird häufig beobachtet, dass Radfahrende dem hohen Kfz-Verkehrsaufkommen ausweichen wollen und stattdessen den schmalen, durch die grüne Böschung abgetrennten Fußweg nutzen und so zu Fuß Gehende be- Seite 2 __________________________________________________________________________________________ hindern. Von einer Entspannung der Situation auf der Straße würden somit alle profitie- ren: Auto- und Fahrradfahrende sowie zu Fuß Gehende. Es ist uns bekannt, dass die Einführung von Schutzstreifen für den Radverkehr außerorts (grundsätzlich) nicht zulässig ist. Das liegt nach unserer Auffassung jedoch nicht daran, dass das Instrument per se für nicht sinnvoll erachtet wird, sondern daran, dass u. a. Fragestellungen zur genauen Gestaltung dieser Schutzstreifen nicht hinreichend geklärt sind. Um diese Fragen zu beantworten, finden aktuell in 30 Kommunen in Baden- Württemberg Modellprojekte statt; darunter auch in der Stadt Karlsruhe (allerdings nur innerorts; d.h. z.B. auf engen Straßen eine Umwandlung in Kernfahrbahn mit beidseiti- gem Schutzstreifen). Ergebnisse aus diesen Untersuchungen sollen bereits Ende 2021 vorliegen und dann wird der Schutzstreifen für den Radverkehr voraussichtlich auch au- ßerorts zum regulären Instrumentarium gehören. Nach dem Verständnis der Antragsstel- lenden wäre eine Umsetzung grundsätzlich heute auch möglich, es bedarf jedoch einer individuellen Ausnahmegenehmigung. Somit soll vorgeschlagen werden, diese Ausnah- megenehmigung zu erwirken und dann eine sehr einfache Gestaltung für den Schutz- streifen zu wählen, sodass eine Anpassung der Gestaltung (Linienbreite, Farbe des Schutzstreifens, Beschilderung usw.) an die Ergebnisse der Modellprojekte angepasst werden kann. unterzeichnet von: Johannes Ruf und die Fraktion B90/Die Grünen im OR Durlach
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag B ́90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion eingegangen am: 30.09.2020 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1394 OA / Dez. 2 Schutzstreifen Radverkehr Neßlerstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 09.12.2020 7 X Kurzfassung Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag der Markierung eines Schutzstreifens in der Neßlerstraße und wird eine entsprechende Planung ausarbeiten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Nicht bekannt Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag der Markierung eines einseitigen Schutzstreifens in der Neßlerstraße. Von Seiten des Stadtplanungsamt werden die entsprechenden Planungen ausge- arbeitet und verwaltungsintern abgestimmt. Die Ergebnisse werden dem Ortschaftsrat Durlach vorgestellt. Da es sich bei der Neßlerstraße um eine innerörtliche Straße handelt, bedarf es kei- ner Ausnahmegenehmigung der höheren Straßenverkehrsbehörde.