Erweiterung der Wald & Natur Kindertagesstätte "Im Dachsbau"

Vorlage: 2020/1393
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.12.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.12.2020

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • TOP 6 - Anlage1_Karte
    Extrahierter Text

  • TOP 6 - Beschlussvorlage Erweiterung_Waldkindergarten
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1393 Dez.5 Erweiterung der Wald & Natur Kindertagesstätte „Im Dachsbau“ gGmbH Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 09.12.2020 6 X Beschluss Der Ortschaftsrat Durlach nimmt die geplante Erweiterung der Wald & Natur Kinderta- gesstätte „Im Dachsbau“ gGmbH um eine weitere Gruppe zustimmend zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folge- erträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 09.12.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Erläuterungen Die Wald und Natur Kindertagesstätte „Im Dachsbau“ gGmbH betreibt seit dem 1. Januar 2014 eine Waldkindergartengruppe mit 20 Kindern im nördlichen Teil des Bergwalds (Distrikt VIII Bergwald, Abteilung 1, siehe Anlage 1 Karte). Aufgrund des hohen Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen möchte die Leitung der Einrichtung die Kindertagesstätte um zwei weitere Gruppen auf drei Gruppen mit insgesamt 60 Kindern erweitern. Eine Abstimmung mit der Sozial- und Jugendbehörde ist bezüglich des Bedarfs bereits erfolgt. In Absprache mit dem Trägervertreter ist von Seiten der SJB vereinbart, eine Gruppe in die Bedarfsplanung aufzunehmen. Die Inbetriebnahme ist zum 1. April 2021 vorgesehen (siehe Anlage 2). Der Stadtwald Distrikt VIII Bergwald ist Teil des Landschaftsschutzgebiets (LSG) „Berg- wald-Rappeneigen“. Laut der Schutzgebietsverordnung bedarf die Erweiterung der Wald-Kindertagesstätte der Erlaubnis durch die Untere Naturschutzbehörde. Das Forst- amt hat sich diesbezüglich mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie, bei einem Ortstermin am 05.10.2020 zur Erweiterung und zur potenziellen Aufenthalts- bereichen abgestimmt. Unweit der von der bestehenden Gruppe genutzten Waldfläche gibt es bereits eine Lich- tung im Wald, die sehr gut geeignet ist, eine neue Kindergruppe dauerhaft zu beherber- gen. Diese Stelle wurde bereits zum Spielen genutzt, Baumstämme und Ast-Tipis sind vorhanden. Ein Trampelpfad führt bereits zu diesem Platz und weiter zum Waldrand. Eine Beunruhigung des in Richtung Bebauung liegenden, weniger frequentierten Waldberei- ches wird durch diesen Standort vermieden. An dieser Stelle befinden sich zudem keine geschützten Biotope oder bekannten Lebensstätten gefährdeter Arten. Positiv ist zudem, dass die Entfernung zu der von der Kindertagesstätte genutzten Grundstücksfläche au- ßerhalb des Waldes nur kurz ist. Da die Fällung von Bäumen oder Gehölzen vertraglich ausgeschlossen wird und keine baulichen Maßnahmen benötigt werden, widerspricht die Nutzung durch eine weitere Gruppe an der vereinbarten Stelle nicht dem Schutzzweck des LSG. Die Untere Natur- schutzbehörde hat deshalb die Erlaubnis in Aussicht gestellt. Für eine zweite zusätzliche Gruppe ist der Platz jedoch nicht ausreichend. Die Einrichtung einer dritten Gruppe lehnen sowohl das Forstamt als auch der Umwelt- und Arbeitsschutz, Fachbereich Ökologie und die Untere Naturschutzbehörde wegen der zusätzlichen Beunruhigungen im Waldgebiet ab. Die Funktionenvielfalt des siedlungsna- hen Waldes als Erholungsraum, aber auch als Lebens- und Rückzugsraum verschiedener Tierarten muss hier insgesamt berücksichtigt werden. Drei Kindergruppen mit insgesamt 60 Kindern würden das Gebiet einseitig überlasten und so die Funktionenvielfalt beein- trächtigen. Auch das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch den Bring- und Holverkehr von 60 Kindern wäre für den Wald und die Zufahrtswege eine Überlastung (siehe Anlage 3). Eine forstrechtliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Geplant ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt als Waldbesitzerin und der Betreiberin. Darin werden insbesondere auch Fragen der Verkehrssicherungspflicht geregelt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss Der Ortschaftsrat Durlach nimmt die geplante Erweiterung der Wald & Natur Kinderta- gesstätte „Im Dachsbau“ gGmbH um eine weitere Gruppe zustimmend zur Kenntnis.