Satzung der Stadt Karlsruhe für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebühren-satzung), Informationsvorlage
| Vorlage: | 2020/1386 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 30.11.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Neureut |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach, Neureut, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.12.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
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Informationsvorlage Thema Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Beratungsfolge dieser Vorlage Stadt Karlsruhe Neu reut Vorlage Nr.: Nr. Verantwortlich: Dez. 5 Gremium Termi n I TOP I ö I nö I Ergebnis Ortschaftsrat Neureut 08.12.2020 4 IZI D D D D D Information (Kurzfassung) Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung). Informationsvorlage für den Ortschaftsrat Neureut über die anstehenden Gebührenänderungen zum 01.01.2021. Auf die Anlagen wird verwiesen. finanzielle Auswirkungen Ja D Nein ~ Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen I E (Zuschusse und Ähnliches) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja D rträge Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Nein 0 Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: 0 Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) 0 Umschichtungen innerhalb des Dezernates D Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. COrRelevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Nein ~ Ja D positiv D geringfügig D Bei Ja: Begründung I Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) negativ D erheblich D IQ-relevant Nein ~ Ja D Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ~ Ja D durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ~ Ja D abgestimmt mit -2- Ergänzende Erläuterungen Siehe Anlagen. Beschluss: 1. Antrag an den Ortschaftsrat oder Ausschuss 1. Der Ortschaftsrat nimmt die beigefügte Vorlage für den Hauptausschuss und Gemeinderat zur Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis. II. Kontierungsobjekt: Sender: Empfänger: III. Auf die Tagesordnung der Sitzung des OR am 08.12.2020 IV. Übersendung der Vorlage an die Mitglieder des Ortschaftsrates oder Ausschusses. V. z. d. A. (Aktenzeichen) Ortsvorsteher Hauptamt· Rechnungsamt Bauamt Sachbearbeitung FBA, S. Mayer Telefon: 133-6910 Beschlussvorlage ~ Stadt Karlsruhe #.k. Der Oberbürgermeister Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung} Vorlage Nr.: Nr. 2020/1279 Verantwortlich: Dez. 5 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 25. November 2020 6 D IZI vorberaten Hauptausschuss 8. Dezember 2020 18 D IZI Gemeinderat 22. Dezember 2020 IZI D Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1 a. Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft, b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kostenüber-und Unterdeckungen der Jahre 2016- 2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 303.625,49 Euro und Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2016-2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -280.511, 18 Euro in der Gebührenkalkulation 2021, c) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der Unterdeckungen 2018 und 2019 in Höhe von insgesamt saldiert -592.052,52 Euro laut Anlage 13. Finanzielle Gesamtkosten Einzahlungen I Erträge Jährliche laufende Belastung Auswirkungen der Maßnahme (Zuschüsse und (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten Ähnliches) abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja D Nein ~ Text eingeben Text eingeben Text eingeben Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja D Nein D Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: D Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) D Umschichtungen innerhalb des Dezernates D Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. COrRelevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Nein ~ Ja D positiv D geringfügig D Bei Ja: Begründung I Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) negativ D erheblich D IQ-relevant Nein ~ Ja D Korridorthema Text eingeben Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ~ Ja D durchgeführt am Datum eingeben Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ~ Ja D abgestimmt mit Datum eingeben -2- 1. Vorlagebegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum O 1.01.2019 eine Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon war'en die Grabnutzungsrechts-und Bestattungsgebühren bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahren, die Nutzungsrechtsgebühren für die Reihen-, Wahlgräber und Kolumbarien mit einem Kostendeckungsgrad von 80% sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. In Anlage 2 sind die alten und neuen Gebührensätze einschließlich der prozentualen Veränderungen ausgewiesen. 1.1 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation In den angeschlossenen Berechnungen (Anlagen 3 bis 11) sind die nach den Vorschriften der § § 11 und 14 KAG errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvorschläge der Verwaltung ausgewiesen. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Bereich nach der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 -943.271,12 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtausschöpfen der Gebührenobergrenzen durch einen Kostendeckungsgrad von 80% bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber und Kolumbarien sowie Rundungsdifferenzen und fehlende Kostendeckung bei Kinderbestattungen und Kindergräbern zusammen. In Bereichen mit angestrebter Kostendeckung von 100% sollen Unterdeckungen aufgrund von Rundungsdifferenzen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 77,93% und ist auch im Vergleich mit anderen Städten in Baden- Württemberg auf einem guten Niveau. Kostendeckungsgrad Ettlingen 70% Reutlingen 80% Stuttgart 69% Ulm 64% Das neue Gebührenverzeichnis liegt in der Anlage 1 a bei. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10./11. März 2020 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für den Haushalt 2021 sowie die Ergebnisrechnung 2020 auf 1 % festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 enthält kalkulatorische Zinsen in Höhe von rund 0,35 Mio. Euro. 1.2 Erläuterungen zum Ergebnisausgleich Der Teilhaushalt 6900 -Friedhof und Bestattung-weist aus Vorjahren noch Über-und Unterdeckungen auf, die mit dieser Gebührenkalkulation zum Teil ausgeglichen werden sollen (Anlage 13). Die Verwaltung schlägt vor, die noch offene Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2016 mit einem saldierten Restbetrag in Höhe von 227.293,94 Euro, die Kostenunterdeckung aus 2017 mit einem saldierten Restbetrag von -268.038,41 Euro, die Kostenunterdeckung aus 2018 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von - -3- 71.075, 16 Euro und die Kostenunterdeckung aus 2019 mit einem saldierten Teilbetrag von -168.691, 55 Euro in die Gebührenkalkulation 2021 einzubeziehen bzw. zu verrechnen (Anlage 3). Über die Einbeziehung des danach noch offenen Ergebnisausgleichs 2018, saldiert -277.816,03 Euro und des Ergebnisausgleichs 2019 saldiert -314.236,49 Euro sollte der Gemeinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. 2. Einzelfeststellungen 2.1. Nutzungsrechtsgebühren für Gräber Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 beschlossen, bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahre auf die Grabnutzungsrechtsgebühren zu verzichten und den Kostendeckungsgrad bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihen-, Wahlgräber und Kolumbarien auf 80 % festzusetzen. Die tarifvertraglich gestiegenen Personalaufwendungen, die Einbeziehung von Über-und Unterdeckungen aus Vorjahren und die unterschiedliche Entwicklung des Bestandes der Grabarten machen eine differenzierte Gebührenanpassung bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber sowie Kolumbarien/ Grüfte und Baumpatenschaften erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die aus den Anlagen 4-7 ersichtlichen Kostendeckungsgrade zu beschließen, weil höhere Gebührensteigerungen als die vorgeschlagenen (vgl. Anlage 2) den Gebührenschuldnern nicht zugemutet werden sollen. 2.2 Bestattungsgebühren Die unterschiedliche Einbeziehung der Über-und Unterdeckungen aus den Jahren 2016-2019 und gestiegene Personalaufwendungen machen bei den Bestattungsgebühren Gebührenerhöhungen nötig. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon sind die Bestattungsgebühren für Kinder (vgl. Ziffer 1 ). 2.2.1 Kapellen-und Leichenhallen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, bei der Gebührenfestsetzung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten, in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, nicht einzubeziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Leichenhallen beläuft sich daher im Haushaltsjahr 2021 auf 282.638, 90 Euro. Die Gebühren für die Benutzung der Kapellen-und Leichenhallen können konstant gehalten werden. Sofern sich unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 11.03.2008 Kostenüberdeckungen im Bereich der Leichen-und Trauerhallen ergeben, führen diese zu einer Reduzierung des Fixkostenzuschusses um die Höhe der Kostenüberdeckungen. Andernfalls würde durch einen vom Steuerhaushalt getragenen Zuschuss eine an den Gebührenzahler zu erstattende Überdeckung entstehen. 2.2.2 Krematorium Im Bereich des Krematoriums sind trotz der ansteigenden Zahl an Kremationen aufgrund der Einbeziehung von Über-und Unterdeckungen aus Vorjahren Gebührenanpassungen notwendig. Die Gebühren für die Einäscherungen von Verstorbenen erhöhen sich von derzeit 255 Euro auf 275 Euro brutto. -4- Die Gebühr für die Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau war bisher im Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung unter Gebührenziffer 4.4. 5 ausgewiesen. Diese beinhaltete die Mithilfe der Mitarbeiter des Krematoriums bei der amtsärztlichen Leichenschau und die Auslage für die amtsärztliche Leichenschau. Seit Mitte 2019 erfolgt die amtsärztliche Leichenschau ausschließlich im Krematorium. Die Kosten für die amtsärztliche Bescheinigung, 36 Euro brutto, werden dem Friedhofs-und Bestattungsamt in Rechnung gestellt und an die Auftraggeberinnen und Auftraggeber der Bestattung weiterberechnet. Künftig wird daher die Gebühr für die Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau im Gebührenverzeichnis unter Ziffer 4.4. 5.1 und nachrichtlich die Auslage für die amtsärztliche Leichenschau unter Gebührenziffer 4.4. 5.2 ausgewiesen. 2.2.3 Urnenbeisetzungen/Umbettung und Ausgrabung von Urnen Die gestiegenen Personalaufwendungen, die Einbeziehung der Über-und Unterdeckungen aus Vorjahren und bessere Serviceleistungen, z.B. Begleiten der Angehörigen von der Friedhofskapelle zum Grab machen eine Anpassung der Gebühren für die Beisetzung, Umbettung und Ausgrabung von Urnen erforderlich. 2.3 Verwaltungsgebühren Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung wurde bisher auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe erhoben. Sofern Gebührentatbestände in unterschiedlichen Satzungen geregelt werden, ist nach dem Bestimmtheitsgrundsatz auf dem jeweiligen Bescheid die Rechtsgrundlage anzugeben. Aus Vereinfachungsgründen schlägt die Verwaltung vor, die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung ab dem 01.01.2021 in das Gebührenverzeichnis der Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen. 3. Gebührenschuldner Durch die Aufnahme der Verwaltungsgebühr muss zwischen verschiedenen Gebührenschuldnern/innen differenziert werden, da für die Benutzungsgebühr ein erweiterter Personenkreis gemäß §2 Abs. 5 KAG in Betracht kommt. Der §2 über die Gebührenschuldner/innen wurde dahingehend angepasst. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1 a . Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft, b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kosten über-und Unterdeckungen der Jahre 2016- 2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -303.625.49 Euro und Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2016-2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -280.511, 18 Euro in der Gebührenkalkulation 2021, c) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der Unterdeckungen 2018 und 2019 in Höhe von insgesamt saldiert -592.052,52 Euro laut Anlage 13. -5- Anlagenübersicht Anlage 1 Anlage 1 a Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung. Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2021 Berechnung der Gebühren für Reihengräber 2021 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber 2021 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte 2021 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften 2021 Berechnung der Bestattungsgebühren 2021 mit Einzelberechnungen der Teilleistungen aus den Anlagen 8a bis 8f Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten 2021 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen 2021 Berechnung der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Übersicht über den Stand des Ergebnisausgleichs für den THH 6900 Seit O 1 .01.2019 gültiges Gebührenverzeichnis Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2020 (GBI. S. 910), der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. November 2017 (GBI. S. 592, 593), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22. Dezember 2020 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 D ie Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991 ), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2018 (Amtsblatt vom 14. Dezember 2018), wird wie folgt geändert: 1. § 1 erhält folgende Fassung: ,,§ 1 Gebührenpflicht Zur Deckung des Aufwandes für das Friedhofs-und Bestattungswesen und der damit verbundenen Amtshandlungen erhebt die Stadt Karlsruhe Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünft ig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der in Ziffer 8 genannten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz." 2. § 2 erhält folgende Fassung: ,,§ 2 Gebührenschuldner/-in (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühr ist verpflichtet, 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. wer die Gebührenschuld der Stadt Karlsruhe gegenüber durch schriftlic he Erklärung übernommen oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Bezahlung der Benutzungsgebühr ist beziehungsweise sind verpflichtet 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt, 2. wer die Bestattungseinrichtungen benutzt, 3. die nach §§ 21 Absatz 1, Nr . 1, 31 Absatz 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes bestattungspflichtigen Angehörigen. (3) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner. Artikel 2 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 11.12.2018, erhält die aus Anlage 1 a ersichtliche Fassung. Artikel 3 Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Geb. Nr. 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1. 1.4 1.1.5 1.2 1.2.1 1.2.2 2 2.1 2.1.1 2.1.1.1 2.1.2 2.1.2.1 2.2 2.2.1 3 3.1.1 3.1.2 3.2 3 .3 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4. 1.3 4 .2 4.2.1 4.2.2 4 .3 4.3.1 4.3.2 4.3.2.1 4.3.2.2 4.3.2.3 4.3.3 4.3.3.1 4. 3.3.2 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4. 3.1 4.4.3.2 4.4.4 4.4.5 4.4.5.1 4.4.5.2 Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom Gebührenart/ Leistun sbeschreibun Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer der Ruhezeit Erdbestattungsreihengrab Gebührensatz Euro -Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 647,00 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 809,00 Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wetter sb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit) - Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld gebührenfrei - Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofes - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- Urnenreihengrab Urnenreihengrab Urnenreihengrab -anonym- Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einem Wahlgrab (pro Jahr) Erdbestattungswahlgrab - an Wegen und in Feldern -an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte - an bevorzugten Plätzen -an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte Urnenwahlgrab Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) in Kolumbarien und Urnengrüften Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) - 1. Größe (eintürig) - 2. Größe (zweitürig) - 3. Größe (Eckplatz) Bestattungsgebühren Erdbestattungsgebühren -Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -Kinder bis zu 10 Jahren -Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg Feuerbestattungsgebühren -Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -Kinder bis zu 10 Jahren Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf -die Benutzung der Leichenhalle -die Benutzung der Trauerhalle -Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -Kinder bis 10 Jahre - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg -die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium -Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -Kinder bis zu 10 Jahren Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr Tiefergraben einer Grabstätte Grabaushub über Normalgröße Öffnen und Schließen der Leichenhalle -außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr -nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen Benutzung des Sektionsraumes Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau hiervon: Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau gebührenfrei 821,00 584,00 758,00 74,00 49,00 119,00 94,00 69,00 43,00 135,00 67,00 234,00 148,00 201,00 333,00 466,00 1.200,00 gebührenfrei gebührenfrei 928,00 gebührenfrei 95,00 300,00 gebührenfrei gebührenfrei 48,00 gebührenfrei 269,00 115,00 70,00 117,00 188,00 58,00 22,00 36,00 Geb. Nr. 4.5 4.5.1 4.5.1.1 4.5.1.2 4.5 .2 5 5.1 5.1 5. 1.1.1 5. 1.1.2 5.1.1 .3 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.3 5.3.1 5.3.1 5.4 5.4.1 5.4.2 6. 6.1 6.2 7. 7.1 8. 9. 9.1 , gültig ab 01.01.2021 Gebührenart/ L . Besondere Gebühren Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -Kinder bis zu 10 Jahren Einstellen und Warten Umbettungen / Ausgrabungen Umbettung von Erdbestatteten Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe - Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit - Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit - Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit ei ner weiteren Bestattung Ausgrabungen von Erdbestatteten Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung Wiederbestattung eines bereits Bestatteten Umbettung von Urnen Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher Friedhöfe - im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung Ausgrabung von Urnen Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts Beisetzung einer Urne von auswärts Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren -an Wegen - in Feldern Sonstige Gebühren In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Umsatzsteuer In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4.2, 4.4.5, 4.4.5.1, 4.4.5.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. Verwaltungsgebühren Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung Anlage 1a 718,00 gebührenfrei 95,00 3.450,00 2.683,00 2.683,00 2.300, 00 269,00 1.533,00 370,00 251,00 304,00 364,00 5.120,00 6.830,00 20,00 Anlage 2 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Geb. Gebührenart/ Gebührensatz Veränderung Veränderung Nr. Leistunqsbeschreibunq alt Euro neu Euro in Euro in % 1 Gebühr für ein Reihengrab auf d ie Dauer der Ruhezeit 1.1 Erdbestattungsreihengrab 1. 1.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 612,00 647,00 35,00 5,72 1.1.2 - Erwachsene und Kinder über 1 O Jahre (25 J. Ruhezeit) 765,00 809,00 44,00 5,75 1.1.3 - Kinder bis 1 O Jahre im Kinderfeld 0,00 0,00 0,00 0,00 1.1.4 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofes 0,00 0,00 0,00 0,00 1.1.5 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre anonym 784,00 821,00 37,00 4,72 1.2 Urnenreihengrab 1.2.1 Urnenreihengrab 551,00 584,00 33,00 5,99 1.2.2 Urnenreihengrab anonym 724,00 758,00 34,00 4,70 2 Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (pro Jahr) 2.1 Erdbestattungswahlgrab 2.1.1 -an Wegen und in Feldern 72,00 74,00 2,00 2,78 2.1.1.1 -an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte 47,00 49,00 2,00 4,26 2 .1.2 - an bevorzugten Plätzen 116,00 119,00 3,00 2,59 2.1.2.1 - an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte 90,00 94,00 4,00 4,44 2.2 Urnenwahlgrab 67,00 69,00 2,00 2,99 2.2.1 Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte 42,00 43,00 1,00 2,38 3 Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1 in Kolumbarien und Urnengrüften 133,00 135,00 2,00 1,50 3.1.2 Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung 66,00 67,00 1,00 1,52 3.2 im Obergeschoß des Bürklin'schen 228,00 234,00 6,00 2,63 Mausoleums 3.3 im Kellergeschoß des Bürklin'schen 146,00 148,00 2,00 1,37 Mausoleums 3.4 Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.1 1 . Größe (eintürig) 197,00 201,00 4,00 2,03 3.4.2 2 . Größe (zweitürig) 324,00 333,00 9,00 2,78 3.4.3 3. Größe (Eckplatz) 451,00 466,00 15,00 3,33 4 Bestattungsgebühren 4.1 Erdbestattungsgebühren 4.1.1 - Erwachsene und Kinder über 1 O Jahre 1.165,00 1.200,00 35,00 3,00 4.1 .2 - Kinder bis zu 1 O Jahren 0,00 0,00 0,00 0,00 4.1.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg 0,00 0,00 0,00 0,00 4.2 Feuerbestattungsgebühren 4 .2.1 - Erwachsene und Kinder über 1 O Jahre 896,00 928,00 32,00 3,57 4 .2.2 - Kinder b is zu 10 Jahren 0,00 0,00 0,00 0,00 4.3 Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1 - die Benutzung der Leichenhalle 95,00 95,00 0,00 0,00 4 .3.2 - die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2 .1 - Erwachsene und Kinder über 1 O Jahre 300,00 300,00 0,00 0,00 4.3.2.2 - Kinder bis zu 1 O Jahren 0,00 0,00 0,00 0,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg 0,00 0,00 0,00 0,00 4.3.3 - die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematoriu m von 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 1 O Jahre 46,00 48,00 2,00 4,35 4.3.3.2 - Kinder bis zu 1 O Jahren 0,00 0,00 0,00 0,00 Anlage 2 Geb. Gebührenart/ Gebührensatz Veränderung Veränderung Nr. Leistun sbeschreibun alt Euro neu Euro in Euro in% 4.4 Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1 Tiefergraben einer Grabstätte 259,00 269,00 10,00 3,86 4.4.2 Grabaushub über Normalgröße 111,00 115,00 4,00 3,60 4 .4 .3 Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1 - außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr 64,00 70,00 6,00 9,38 4 .4 .3.2 -nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 111,00 117,00 6,00 5,41 4 .4.4 Benutzung des Sektionsraumes 172,00 188,00 16,00 9,30 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau 60,00 58,00 -2,00 -3,33 hiervon: 4.4.5.1 Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau 22,00 4.4.5.2 nachrichtlich: Auslage für die Amtsärztliche Leichenschau 36,00 4.5 Besondere Gebühren 4 .5.1 Einäscher ung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsru he beigesetzt wird. 4.5.1.1 - Erwachsene und Kinder über 1 O Jahre 696,00 718,00 22,00 3,16 4 .5.1.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 0,00 0,00 0,00 0,00 4 .5.2 Einstellen und Warten 95,00 95,00 0,00 0,00 5 Umbettungen/ Ausgrabungen 5.1 Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1 Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5. 1.1.1 - Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit 3.363,00 3.450,00 87,00 2,59 5.1.1.2 - Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit 2.6 16,00 2.683,00 67,00 2,56 5.1.1.3 - Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung 2.616,00 2.683,00 67,00 2,56 5.2 Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1 Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab 2.242,00 2.300,00 58,00 2,59 5.2.2 Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung 259,00 269,00 10,00 3,86 5.2.3 Wiederbestattung eines bereits Bestatteten 1.494,00 1.533,00 39,00 2,61 5.3 Umbettung von Urnen 5.3.1 Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher 354,00 370,00 16,00 4,52 Friedhöfe 5.3.1.1 - im Zusammenhang m it einer weiteren Bestattung 240,00 251,00 11,00 4, 58 5.4 Ausgrabung von Urnen 5.4.1 Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 291,00 304,00 13,00 4,47 auswärts 5.4 .2 Beisetzung einer Urne von auswärts 345,00 364,00 19,00 5,51 6. Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 6 .1 - an Wegen 4 .670,00 5.120,00 450,00 9,64 6.2 - in Feldern 6.230,00 6.830,00 600,00 9,63 7 Sonstige Gebühren 7.1 In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 8. Umsatzsteuer In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4 .2, 4 .4 .5, 4 .4.5.1, 4.4.5.2, 4.5.1.1, 4 .5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. 9 . Verwaltungsgebühren 9 .1 Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung* 20,00 20,00 0,00 0,00 *neu, bisher in der Verwaltungsgebührensatzung Bezeichnung Personal-und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach-u. Dienstleistungen Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) Umlaaen + ILV + ZGK Gesamtkosten Verwaltunqsqebühren Privatrechtliche Leistunqsentqelte Erstattunaen Erträae (ohne Bestattunasaebühren) Fixkostenzuschuss Leichen-u. Trauerhallen Einbezoqener Erqebnisausqleich: Erqebnisausqleich 2016(restlich) Eraebnisausaleich 2017 (restlich) Eraebnisausaleich 2018 (teilweise) Ergebnisausgleich 2019 (teilweise) nachrichtlich: hiervon verrechnet* Gebührenbedarf ------- Gebührenaufkommen -- Kostendeckunncnrad Bezeichnung Personal-und Versoraunasaufwendungen Aufwendungen für Sach-u. Dienstleistunqen Abschreibunqen und Zinsen (kalk. Kosten) Umlaqen + ILV + ZGK Gesamtkosten Verwaltungsgebühren Privatrechtliche Leistunqsentqelte Erstattungen !Erträae (ohne Bestattunasa,,bühren) Fixkostenzuschuss Leichen-u. Trauerhallen Einbezogener Ergebnisausgleich: Erqebnisausqleich 2016(restlich) Erqebnisausaleich 2017 (restlich) Eraebnisausaleich 2018 (teilweise) Ergebnisausgleich 2019 (teilwei se) nachrichtlich: hiervon verrechnet* ~ebührenbedarf - Gebührenaufkommen Kostendeckunasarad nicht berücksichtigt sind, da nicht gebührenfähig: - Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2021 Reihengräber Wahlgräber Kolumbarlen Baumpatenschaften Leichenhallen Trauerhallen 178.418,54 € 375.600, 19 E 312.111,14 E 36.591,01 € 606,87 E 26.359,90 € 2.500,00 E 3 .000,00 E 5.250,00 E 9.000,00 € 12.500,00 E 274.500,00 E 0,00 € 326,00 E 82.596,00 E 0,00 € 61.461,59 E 221.177,31 E 533.406,07 € 2.299.362,53 E 641.012,57 € 19.569,86 € 100.224,68 E 319.468, 17 € 714.324,61 E 2.678.288,72 € 1 1.040.969 71 f 65.16086 € 174.793, 14 E 841.505,37 E 1 0,00€ 0,00€ O,OOE O,OOE O,OOE O,OO_E 61.461,59 E 221.177,31 E -6 .266,46 E -11.225,62 E -94.422,00 E -8 .826,01 E 755,74 E -28.698,89 E -26.087,88 € ~6!2,29 E - 11.741,72 E -39.516,74 E 48.342,7 5 E 755,74 E 725.550.23 € 2.n2.110.12 € 1.040.693, 17 € 76.146,84 € 148.296,90 € j 646.415,94 € >----- 2.200.200,00 € 1 -+ - - 577.195,00 € - 832.5~.54 « 76.033,61 ~ -- 147.1~.oo €.}- 64~000,00 € ,- -79,35%1 - -- 79,55% 80,00% 99,85% 99,24% 99,78% Leichenträger Einäscherungen Urnenbeiseuungen Aus-/Umbett.Erd Aus-/Umbett.Urne Gesamt 251.568,20 E 376.209,99 E 300.242,09 € 9.588,06 € 16.942,63 € 2.127.341,96 E 3.000,00 € 265. 750,00 E 1.500,00 € 1.500,00 € 1.500,00 E 590.250,00 € 2.048,00 E 292.291,00 E 0,00 € 0,00 E 0,00 E 673.093,90 € 112.855,94 € 295.992,04 E 171.625,18 € 9 .295,26 € 10.460,03 E 4 .679.261,90 € 369.472, 15 E 1.230 .243,03 E 473.367,27 E 20.383,32 E 28.902,66 E 8.069.947,76 E 0,00 E 0,00 E 0,00 € 000€ 0,00€ 000€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 282 .638,90 € 253.739,23 E -1.458,01 E -1.751,85 E 227 .293,94 € -14.008,25 € -33 .246,52 E -3.895,60 E -5.284, 17 E -268.038,41 € -116.202,23 E 7 .791, 17 E -9,96 E 468.2 9 E -71.075, 16 € -129 .620,06 E 445,25 E -168.691,55 E - 245.822,29 E 7 .791,17 E 445,25 E 468,29 E 303.625,49 E 383.480,40 € , 1.222.326,09 € 498.822.~ E' -- 25.301,64 € -- 35.470,39 € 8.067.820,04 4i -- 1 381.600.00 € , 1.216.932,77 € 496.720,00 € 25.298,00 € __ 35.415,00 € 7.124.548,92 ~ 1 99.51% 99,56% 99,58% 99,99% 99,84% 88,31% -vom Bund nicht erstattete Kosten für: Kriegsgräber (-55.417, 13 €) - ein nicht in den Gebührenbedarf eingerechneter Anteil öffentliches Grün, Vorratsgelände, Ehrengräber (-9 55.223, 11 €) Jüdische Friedhöfe (-63.358, 1 O E) Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 77,98%. Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zu lässig. Abrundungen der Gebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer geringen rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. *Die Verrechnung erfolgt bei mehreren Beträgen immer mit der am längsten bestehenden Über/-Unterdeckung Anlage 3 Grabaushub 243.103,34 E 10.250,00 € 13.194,00 € 165.989,57 € 432.536 92 E O,OOE -16.968,97 € -43.099,21 € 492.605, 10 4i - 490.435,!)0 ~ 99,56% Einbeziehung gebühren rechtliches Eraebnis 2016-2019 -2 80.511 18 € Berechnung der Gebühren für Reihengräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2021 abzgl. sonstige Erlöse Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift) Gebührenbedarf 2021 Berechnun des Gebührenaufkommens 714.324,61 Euro 0,00 Euro 11.225,62 Euro 725.550,23 Euro (für Dauer der Ruhezeit)* Gebühren-Kosten-Vorschlag Gebühr Geb.Nr. Bezeichnun ober renze deckun s rad neu Euro 1.1 Erdbestattungsreihengrab 1.1.1 Erwachsene und Kinder 809,53 80% 647,00 32,35 über 10 Jahre 1.1.2 Erwachsene und Kinder 1.011,92 80% 809,00 32,36 über 10 Jahre (Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) 1.1.3 Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld 557,62 0% 0,00 1.1.4 Kinder bis zu 2 Jahre im 169,77 0% 0,00 Kleinkinderfe ld des Hauptfriedhofes 1.1.5 Erwachsene und Kinder 1.027,31 80% 821,00 41,05 über 10 Jahre -anonym- 1.2 Urnenreihengrab 1.2 .1 Urnenreihengrab 730,28 80% 584,00 29.20 1.2.2 Urnenreihengrab -anonym-948,05 80% 758,00 37,90 Gebührena ufkommen gesamt 2021 neu Über-/ Unterdeckung(-) in Euro -148.355.23 Kostendeckungsgrad 79,55% * Ruhezeiten: 20 Jahre Anzahl 115 20 5 5 10 300 400 Erwachsene Erwachsene Kinder Kleinkinder 25 Jahre (Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) 15 Jahre 6 Jahre Anlage 4 Gebühren- aufkommen neu Euro 74.405,00 16.180,00 0,00 0,00 8.210,00 175.200,00 303.200,00 577.195,00 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Leistungsbeschreibung/Gebührentatbestand Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Wahlgrab mit Trauerfeier, incl. Deko, Orgelspiel und Tieferlegung Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Reihengrab mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab mit Trauerfeier, Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o . Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Kolumbariennische mit Trauerfeier, Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o. Verw.Geb.) Erdbestattung eines Kindes unter 10 Jahren im Kinderfeld mit Trauerfeier Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich Urnenwahlgrab und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o .Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich U rnenreihengrab und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich M it hilfe (o .Verw.Geb.) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird, ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und mit Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau einschließlich Mithilfe (o . Verw.Geb.) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird, ohne Trauerfeier, ohne Leichenha llenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und ohne Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Kapellen-und Leichenhallen- benutzung und ohne Überführung zum Krematorium, einschließlich Urnenwahlgrab (o . Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab mit Trauerfeier und Orgelspiel. Der Verstorbene ist bereits durch den Amtsarzt besichtigt und wird durch ein Bestattungsunternehmen direkt zur Trauerfeier in die Kapelle und anschließend in das Krematorium verbracht (o . Verw.Geb.) Gebühren alt Euro 2 . 864,00 1.777,00 2.302,00 3.622,00 gebührenfrei 2 .002,00 1.213,00 321,00 255,00 1.795,00 2.095,00 Anlage 12 Gebühren Änderung neu Euro in% 2.949,00 2,97 1.847,00 2.366,00 3.686,00 gebührenfrei 2 .066,00 1.270,00 333,00 275,00 1.865, 00 2 .165,00 3,94 2.78 1,77 0,00 3,20 4.70 3.74 7,84 3,90 3,34 1 1 Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen Ergebnisausgleich Stand ~ dem vorgeschlagenen Ergebnisau!9leich 2016 2017 2018 2019 Reihenoräber - € - 11.225,62 € -45.695,86 € -18.253,11 € Wahloräber - € -94.422,00 € - 42.793,74 € - 139.345,33 € Kolumbarien - € -8.826,01 € 48.619,29 € -39.516,74 € Baumpatenschaften - € 755,74 € -35.225, 15 € -5.897,20 € Leichenhallen -6.266,46 € - 28.698,89 € - 25.106,02 € -18.062,47 € Trauerhallen -€ -26.087,88 € -18.731,00 € -58.840,34 € Grabaushub - 16.968,97 € - 43.099,21 € - 84.402,68 € - 41.757,36 € Leichenträqer - € -14.008,25 € -37.603,30 € -24.636,13 € Einäscherunqen 253.739,23 € - € - 116.202,23 € - 129.620,06 € Urnenbeisetzunaen - € - 33.246,52 € 7.791,17 € - 5.951,48 € A us-/Umbett. Erd -1.458,01 € - 3.895,60 € - 9,96 € 445,25 € A us-/Umbett. Urne - 1.751,85 € - 5.284,17 € 468,29 € -1.493,07 € Gesamt 227.293,94 € - 268.038.41 € -348.891,19€ - 482.928,04 € Stand nidl dem vorgeschlagenen Ergebnisau!9leich 2016 2017 2018 2019 Reihenqräber - € - € - 45.695,86 € - 18.253,11 € Wahlaräber - € - € - 42.793,74 € -139.345,33 € Kolumbarien - € - € - € - € Baumpatenschaften - € -€ -23.483,43 € -5.897,20 € Leichenhallen - € - € -25.106,02 € -18.062,47 € Trauerhallen - € - € -18.731,00 € -58.840,34 € Grabaushub - € - € - 84.402,68 € -41.757,36 € Leichenträaer - € - € -37.603,30 € -24.636,13 € Einäscherunoen - € - € - € - € Urnenbeisetzunaen - € - € - € -5.951,48€ A us-/Umbett.Erd - € - € - € - € Aus-/Umbett. Urn e - € - € - € - 1.493,07 € Gesamt - € - € - 277.816,03 € - 314.236.49 € Anlage 13 1 1 Geb. Nr. 1.1 1.1.1 . 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.2 1.2.1 1.2.2 2 2.1 2.1.1 2.1.1.1 2.1.2 2.1.2.1 2.2 2 .2.1 3 3.1.1 3.1.2 3.2 3.3 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4 .1.3 4.2 4 .2 .1 4 .2 .2 4.3 4.3.1 4.3.2 4 .3.2. 1 4.3.2.2 4.3.2.3 4 .3.3 4.3.3.1 4.3.3.2 4.4 4.4.1 4.4.2 4.4.3 4.4.3.1 4.4.3.2 4.4.4 4.4.5 Anlage 14 Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 12.12.2018, gültig ab 01.01.2019 Gebührenart/ Leistun sbeschreibun Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer der Ruhezeit Erdbestattungsreihengrab Gebührensatz Euro - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 612,00 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 765,00 Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit) - Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld gebührenfrei - Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofes - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- Urnenreihengrab Urnenreihengrab Urnenreihengrab -anonym- Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einem Wahlgrab (pro Jahr) Erdbestattungswahlgrab - an Wegen und in Feldern - an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte - an bevorzugten Plätzen - an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte Urnenwahlgrab Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) in Kolumbarien und Urnengrüften Erhalt einer Kolumba riennische ohne Neubelegung im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) - 1. Größe (eintürig) - 2. Größe (zweitürig) - 3. Größe (Eckplatz) Bestattungsgebühren Erdbestattungsgebühren - Erwachsene und Kinder über 1 O Jahre - Kinder bis zu 1 O Jahren - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg Feuerbestattungsgebühren - Erwachsene und Kinder über 1 O Jahre - Kinder bis zu 1 O Jahren Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf - die Benutzung der Leichenhalle - die Benutzung der Trauerhalle - Erwachsene und Kin der über 1 O Jahre - Kinder bis 10 Jahre - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg - die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium - Erwachsene und Kind er über 10 Jahre - Kinder bis zu 1 O Jahren Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr Tiefergraben einer Grabstätte Grabaushub über Normalgröße Öffnen und Schließen der Leichenhalle - außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr - nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen Benutzung des Sektionsraumes Durchführung amtsärztlicher Leichenschau gebührenfrei 784,00 551,00 724,00 72,00 47,00 116, 00 90,00 67,00 42,00 133,00 66,00 228,00 146,00 197,00 324,00 451,00 1.165, 00 gebührenfrei gebührenfrei 896,00 gebührenfrei 95,00 300,00 gebührenfrei gebührenfrei 46,00 gebührenfrei 259,00 111,00 64,00 107,00 172,00 60,00 Geb. Nr. 4 .5 4.5.1 4.5.1.1 4.5.1.2 4.5.2 5 5.1 5.1.1 5.1.1.1 5.1.1.2 5.1.1.3 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.3 5.3.1 5.3.1.1 5.4 5.4 .1 5.4 .2 6. 6.1 6.2 7 . 7.1 8. Gebührenart/ Leistun sbeschreibun Besondere Gebühren Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird - Erwachsene und Kinder über 1 O Jahre - Kinder bis zu 10 Jahren Einstell en und Warten Umbettungen / Ausgrabungen Umbettung von Erdbj!statteten Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe - Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit - Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit - Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung Ausgrabungen von Erdbestatteten Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nacht räglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab Zuschl ag für das Ausgraben aus der Tieferlegung Wiederbestattung eines bereits Bestatteten Umbettung von Urnen Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher Friedhöfe - im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung Ausgrabung von Urnen Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts Beisetzung einer Urne von auswärts Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren -an Wegen - in Feldern Sonstige Gebühren In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. Umsatzsteuer In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4.2, 4.5.1.1, 4 .5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 4.4.5 und 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. Gebührensatz Euro 696,00 gebührenfrei 95,00 3.363,00 2.616,00 2.616,00 2.242,00 259,00 1.494,00 354,00 240,00 291,00 345,00 4.670,00 6.230,00 Anlage 15 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Sat- zung vom 11. Dezember 2018 (Amtsblatt vom 14. Dezember 2018) Aufgrund des§ 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBI. S. 221 ), der§§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Ba- den-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2017 (GBI. S. 592, 593), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung des Aufwandes für das Friedhofs-und Bestattungswesen erhebt die Stadt Karlsruhe Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Sofern die der Gebührenerhe- bung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der in Ziffer 8 genannten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuer- satz. §2 Gebührenschuldner/-in (1) Gebührenschuldner/-in ist, - wer die gebührenpflichtige Leistung veranlasst, - wer nach öffentlichem Recht, insbesondere nach § § 21, 31 Bestattungsgesetz Ba- den-Württemberg, verpflichtet ist, die Leistung zu veranlassen. (2) Mehrere Schuldner/-innen haften als Gesamtschuldner/-innen. - 1 - Karlsruher Stadtrecht-Stand: 1. Januar 2019 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs-und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) §3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leis- tung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. §4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof-und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht werden, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden oder für sie Sicherheit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehr- stelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablaufzeitpunkt zu erwerben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht verbrauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungsbetrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungs- gebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. §6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd-und Feuerbestattungen enthalten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle,· b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Friedho- fes (höchstens 4 Träger), - 2 - 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren fü r das Friedhofs-und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Haupt- friedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistüngen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. §7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Um- bettungen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes -Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes b) bei Umbettungen -Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes §8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. - 3 -