Strategie "Menschenwürdiges Wohnen fördern": Umgang mit sogenannten "Problemimmobilien" systematisieren

Vorlage: 2020/1358
Art: Antrag
Datum: 25.11.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Innenstadt-Ost, Mühlburg, Nordweststadt, Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.12.2020

    TOP: 19

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Interfraktioneller Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KAL/Die PARTEI-Gemeinderatsfraktion DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 24.11.2020 Vorlage Nr.: 2020/1358 Strategie "Menschenwürdiges Wohnen fördern": Umgang mit sogenannten "Problemimmobilien" systematisieren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.12.2020 19 x Unter „Problemimmobilien“ werden verwahrloste, nicht oder nicht angemessen genutzte, nicht ausreichend oder fehlerhaft bewirtschaftete oder zu ausbeuterischen Konditionen vermietete Gebäude verstanden. Von ausbeuterischen Zwecken muss z. B. bei überteuerten Mieten, verschimmelten Wohnungen oder sogenannten “Bettenburgen”, bei denen die Brandgefahr besonders hoch ist, gesprochen werden. Solche Unterkünfte sind auch in Karlsruhe zu finden, wie aktuelle Beispiele in Mühlburg oder in der Südstadt zeigen. Hintergrund dieser Missstände ist oft, dass deren Eigentümer*innen hohe Gewinne erzielen möchten; vereinzelt auch, dass sie mit der Verwaltung der Immobilien überfordert sind. Vorrangiges Ziel aller Maßnahmen soll es sein, die Wohnbedingungen für die jeweils betroffenen Menschen zu verbessern und Mietkosten für die Wohnungen auf ein vertretbares Maß zu senken. 1. Die Stadtverwaltung und das Jobcenter Stadt Karlsruhe streben eine Kooperationsvereinbarung mit dem Mieterverein Karlsruhe e.V. an und erarbeiten eine Strategie zum Umgang mit Mietpreisüberhöhungen oder Wuchermieten und zur Unterstützung und Beratung der Mieter*innen bei Mietminderungsverfahren. - Die Sozial- und Jugendbehörde prüft eine Begleitung dieses Projektes. 2. Die Stadtverwaltung prüft ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten beim Umgang mit den Besitzer*innen der entsprechenden Immobilien in Karlsruhe: - Erstellung einer Liste von „Problemimmobilien“ mit Vor-Ort-Begehungen - Anwendung der kommunalen Ermessensentscheidungen gegen konkrete bau-, feuer-, polizei- und abfallrechtliche Gefahren - Abgleich der Meldedaten mit den sich vor Ort aufhaltenden Personen - Abgleich der genutzten Müllbehälter mit der Anzahl der gemeldeten bzw. angetroffenen Bewohnerschaft. 3. Die Stadtverwaltung unterbreitet den Eigentümer*innen der „Problemimmobilien“ konkrete Unterstützungsangebote zur Beseitigung der Mängel. 4. Zu den vorgenannten Antragspunkten richtet die Stadtverwaltung einen Runden Tisch ein, mit allen beteiligten Ämtern und dem Jobcenter Stadt Karlsruhe und interessierten Vertreter*innen der Fraktionen. 5. Die Strategie „Menschenwürdiges Wohnen fördern“ wird im Sozial- und Hauptausschuss sowie im Migrationsbeirat vorgestellt und beraten. – 2 – Begründung/Sachverhalt: Es besteht ein starkes kommunales Interesse – sowohl in sozialer wie in stadtplanerischer Hinsicht - problematische Liegenschaften entweder in eine nachhaltige Nutzung zu überführen oder - wenn dies nicht (mehr) möglich ist - zu beseitigen und ggf. zu ersetzen. Dies kann je nach gegebenem Kontext zu unterschiedlichen Schwerpunkten bei der Wahl und Anwendung der einzusetzenden Instrumente führen. Daher ist jede einzelne Problemimmobilie als Einzelfall zu betrachten und zu analysieren. Führt beispielsweise die Beschaffenheit einer Immobilie durch Verwahrlosung, Verfall, bauliche Mängel oder Aspekte des Brandschutzes zu einer Gefährdung von Personen, besteht im Sinne der Gefahrenabwehr Handlungsbedarf. Die Stadt Mannheim verfolgt beispielsweise seit einigen Jahren die Strategie, einzelne Problemimmobilien aufzukaufen und diese in Konzepte der Quartiers-Stabilisierung einzubinden. Der antragstellenden Fraktionen liegen für Karlsruhe konkrete Informationen über folgende Mietverhältnisse vor (nur kleine Auswahl!): Fall1: Mutter mit erwachsenem Sohn; 20 m² (Zimmer mit Bad; Kochgelegenheit im Zimmer); Miete 600 € zzgl. Stromkosten; Miete wird vom Jobcenter Karlsruhe überwiesen/ Innenstadt-Ost Fall 2: Mutter mit erwachsener Tochter und minderjähriger Tochter; 20 m² (Zimmer mit Bad; Kochgelegenheit im Zimmer); 600 € Miete zzgl. Stromkosten, Miete wird vom Jobcenter Karlsruhe überwiesen/ Innenstadt-Ost Fall 3: Mutter mit Tochter; 25 m² (Zimmer mit Küche); Grundmiete 550 € plus 50 € NK plus 96 € Strom/ Südstadt Fall 4: Mann, Kellerwohnung; häufiger Wassereinbruch bei Regen; 450 € Miete plus NK/ Nordweststadt. Die antragsstellenden Fraktionen schlagen vor, dass Bewohner*innen solcher Immobilien das Angebot erhalten, über das Jobcenter Stadt Karlsruhe eine für sie kostenfreie juristische Beratung zu erhalten. Dies könnte für die Kund*innen des Jobcenters in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Karlsruhe e. v. oder mittels einer Kooperationsvereinbarung des Grundsicherungsträger mit einer Rechtsanwaltskanzlei, das mit der Durchsetzung der mietrechtlichen Ansprüche beauftragt wird geschehen. Grundlage hierfür sind die in SGB II festgeschriebenen Auskunfts- und Beratungspflichten. Der Jahresbeitrag in Höhe von derzeit 79 Euro für den Mieterverein Karlsruhe e. V. könnten im Rahmen der angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter übernommen werden. Von Seiten der Mietervereine kann dann eine umfassende Beratung und ggf. Vertretung (auch in gerichtlichen Verfahren) der Betroffenen vorgenommen werden. Mietrechtliche Ansprüche können auch an das Jobcenter abgetreten werden. Das Jobcenter verfolgt die Durchsetzung anstelle der Leistungsberechtigten im eigenen Namen. Der Grundsicherungsträger wird dann selbst Anspruchsinhaber. Unterzeichnet von: Michael Borner Aljoscha Löffler Verena Anlauf Christine Weber Lüppo Cramer Mathilde Göttel Lukas Bimmerle

  • StN Strategie Menschenwürdiges Wohnen fördern
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-, KAL/Die PARTEI-, DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/1358 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Strategie „Menschenwürdiges Wohnen fördern“: Umgang mit sogenannten „Problemimmobilien“ systematisieren Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.12.2020 19 x Kurzfassung Der interfraktionelle Antrag zielt auf die Verbesserung der Wohnbedingungen und Senkung der Mietkosten für Menschen mit niedrigem Einkommen in überteuerten Wohnimmobilien. Der Umgang mit sogenannten „Problemimmobilien“ bildet ein komplexes Themenfeld mit verschiedenen strategischen Handlungsoptionen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Mit der Initiierung des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe ‘97 ging als ein grundsätzliches Ziel einher, ihre Bewohner*innen benachteiligende Wohnbedingungen aufzuwerten. Insofern ist der Umgang mit Substandard-Immobilien kein Neuland in Karlsruhe. 1. Stadtverwaltung und Jobcenter streben eine Kooperationsvereinbarung mit dem Mieterverein Karlsruhe an, mit dem Ziel Mietpreiserhöhungen zu verhindern und die Mieter*innen bei Mietminderungsverfahren zu unterstützen; dies unter Begleitung der Fachstelle Wohnungssicherung der Sozial- und Jugendbehörde. In der Regel bewegen sich die Kosten der Unterkunft auch für kritisch zu betrachtende Immobilien im sozialhilferechtlich angemessen Rahmen. Das Jobcenter geht in Einzelfällen bei Anmietungen vor Ort und überprüft, ob die Angaben im Mietvertrag stimmen (Ausstattung und Größe der Wohnung). Das schließt die Möglichkeit eines Mietminderungsverfahren keinesfalls aus. Gemeinsam mit dem Mieterverein Karlsruhe gilt es, nach Möglichkeiten zu suchen, Mieter*innen bei diesen Verfahren zu unterstützen. 2. Die Stadtverwaltung erstellt eine Liste von Substandard-Immobilien, auf deren Basis Umgang und Maßnahmen entwickelt werden. Über Wohnungen oder Häuser, die sich in sehr schlechtem Bauzustand befinden, erhält die Stadt Karlsruhe bisher nur in wenigen Einzelfällen Informationen. Bei Bedenken bezüglich baurechtlicher Fragen wird das Bauordnungsamt eingeschaltet. In Einzelfällen kommt es hierbei zu entsprechenden Auflagen. Die Liste soll Immobilien beinhalten, die überhöhte Mieten, zu dichte Belegungen oder einen zu schlechten baulichen Zustand aufweisen. 3. Eigentümer*innen von Substandard-Immobilien werden – wie in der Vergangenheit auch – versucht zu kontaktieren mit dem Ziel, gegebenenfalls zu beraten bzw. die Immobilie über geeignete Investoren abzukaufen. Im ersten Schritt erfolgt eine Beratung mit dem Ziel, auf die Missstände hinzuweisen und eine Verbesserung herbeizuführen. Im Weiteren besteht die Möglichkeit einer Übernahme solcher Objekte durch Investoren, die bereit und finanziell in der Lage sind, in adäquaten Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen zu investieren. 4. Die Stadtverwaltung richtet ein Begleitgremium mit beteiligten Ämtern, dem Jobcenter und der Politik ein. 5. Die Strategie „Umgang mit Substandard-Immobilien“ wird im Sozial- und im Hauptausschuss vorgestellt.

  • Protokoll GR TOP 19
    Extrahierter Text

    Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 19 der Tagesordnung: Strategie "Menschenwürdiges Wohnen fördern": Umgang mit sogenannten "Problemimmobilien" systematisieren Interfraktioneller Antrag: GRÜNE, KAL/Die PARTEI, DIE LINKE. Vorlage: 2020/1358 Beschluss: Verwiesen in den Fachausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf und verweist auf die vorlie- gende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Borner (GRÜNE): Ich mache es wirklich sehr kurz, auf Ihre Bitte hin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister. Die antragstellenden Fraktionen erklären sich zufrieden mit der Antwort der Stadtverwaltung und wünschen eine weitere Beratung in den Ausschüssen. Dabei bitten wir, dass die Punkte 4 und 5 schnellstmöglich angegangen werden. Wir bitten zu- dem darum, dass auch der beantragte Migrationsbeirat in die Strategiediskussion einbezogen wird. Der Vorsitzende: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall, dann können wir das in den Fachausschuss verweisen und bei der Gelegenheit noch mal aufrufen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 14. Januar 2021