Instandsetzen und gegebenenfalls Asphaltieren von Wegen in Anlagen und Grünzonen
| Vorlage: | 2020/1354 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 24.11.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.12.2020
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/1354 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Instandsetzen und gegebenenfalls Asphaltieren von Wegen in Anlagen und Grünzonen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.12.2020 33 x Aus gegebenem Anlass und aufgrund der bevorstehenden dunklen und nassen Jahreszeit bitten wir die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. Nach welchen Kriterien/Vorgaben werden innerhalb der Stadtgrenzen Wege in Anlagen und Grünzonen asphaltiert und nach welchen nur mit einer wassergebundenen Decke versehen? Bei der Überlegung für die Entscheidung einer wassergebundenen Decke müssen im Einzelfall besondere Kriterien berücksichtigt werden. Vorteile sind geringe Herstellungskosten, gute Begehbarkeit und naturnahes Aussehen. Nachteile sind hohe Unterhaltungskosten. Zudem ist die Belastbarkeit von witterungsbedingten Einflüssen (bei langanhaltenden Regenfällen kann es zu Verschlammung kommen) abhängig. Ausgewiesene Radwege werden grundsätzlich asphaltiert. In den letzten Jahren wurden einige wassergebundene Wege in der Waldstadt asphaltiert. Der Pflegeaufwand war hoch, weil die Wegeflächen im Wald häufig gereinigt werden müssen. 2. Werden die Kosten für eine Asphaltierung den Kosten für die Herstellung mit einer wassergebundenen Decke und damit einhergehend einer häufigeren Instandsetzung gegenübergestellt? Wie hoch sind/wären die jeweiligen Kosten? In welchem Zeitraum amortisiert sich die Asphaltierung? Die Herstellung einer asphaltierten Fläche kostet circa zwei Drittel mehr als die Herstellung einer wassergebundenen Fläche. Nach einem Zeitraum von 10 Jahren halten sich die Herstellungskosten und die Unterhaltungskosten die Waage. Nach 30 Jahren sind die entstandenen Gesamtkosten für Herstellung und Unterhaltung bei einer wassergebundenen Fläche circa dreimal so hoch wie die einer asphaltierten Fläche. 3. Wird der Zustand der Wege in regelmäßigen Zeitabständen überprüft, wenn ja, in welchen Zeitabständen? Bei den Anlagenwegen in den öffentlichen Grün- und Parkanlagen, sowie in Spiel- und Freizeitanlagen handelt es sich um untergeordnete Wege. Bei diesen Wegen findet keine regelmäßige dokumentierte Kontrolle und auch kein Winterdienst statt. Die Beschäftigten des Gartenbauamtes sind regelmäßig für Pflegearbeiten in den Anlagen und melden festgestellte Mängel der Bezirksleitung. Wenn Meldungen aus der Bevölkerung kommen, werden diese möglichst zeitnah behoben. – 2 – 4. Wird der Zustand, insbesondere der nicht asphaltierten Wege -unabhängig von Prüfungen unter Ziffer 2 - auch nach besonderen Wetterlagen, wie z. B. Regen, Frost u.ä., überprüft? Nach starken Regenfällen und Überschwemmungen werden bestimmte Weg hinsichtlich Pfützenbildung und Ausschwemmungen überprüft. Bisher werden die Wege nach einer Frostperiode nicht überprüft. Die Wege sind nach einer Frostperiode aufgeweicht und weniger belastbar, was bei reinem Fußgängerverkehr hingenommen werden kann. Durch den nun erlaubten Rad- und Rollerverkehr kann die aufgeweichte Wegedecke beschädigt werden. Dies führt zu höheren Unterhaltungskosten. Das Gartenbauamt beobachten die Entwicklung und wird bei Bedarf eine andere Belagsart wählen. Besonders wichtig ist die Pflege der Wege im Herbst. Das Laub muss regelmäßig entfernt werden um die Lebensdauer der Wassergebundenen Deckschicht zu verlängern. 5. Richten sich Art und Weise der Instandsetzung von nicht asphaltierten Wegen nach einem bestimmten Vorhabenplan? Wenn ja, wie ist dieser beschaffen? Das Gartenbauamt hat eine Dienstanweisung für „Wassergebundene Wege und Plätze“. Hier ist auch die Pflege dieser Flächen geregelt. Die Pflege ist stark abhängig von ihrer Nutzung. Bei Wegen die wenig benutzt werden ist der Aufwand für die Entfernung von Wildwuchs sehr hoch. Werden Wege viel benutzt muss die Deckschicht in regelmäßigen Abständen nachgelegt werden. In bestimmten Abständen müssen die Wege und Platzflächen saniert werden. Kleiner Sanierungsarbeiten werden von den Bezirken durchgeführt. Größere Sanierungsmaßnahmen werden an Fachfirmen vergeben. 6. Wird vor einer Instandsetzung nicht asphaltierter Wege die Zusammensetzung des Baumaterials hinsichtlich Haltbarkeit und Belastbarkeit geprüft? Wenn ja, wie? Bei dem Aufbau einer wassergebundenen Decke sind die Auswahl des Materials und der Aufbau der einzelnen Schichten sehr wichtig. Die unterschiedlichen Schichten müssen aufeinander abgestimmt sein. Das verwendete Material muss der DIN 18315 entsprechen. Das Gartenbauamt verwendet nur Material, das der Norm entspricht. Auch die angewandte Bauweise ist regelgerecht. Das Problem ist allerdings die nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Wege durch Fahrzeuge und Fahrräder oder Roller, für die sich die wassergebundene Bauweise, insbesondere bei aufgeweichtem Zustand, grundsätzlich nicht eignet.
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Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier AfD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 24.11.2020 Vorlage Nr.: 2020/1354 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: GBA Instandsetzen und gegebenenfalls Asphaltieren von Wegen in Anlagen und Grünzonen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.12.2020 33 x Aus gegebenem Anlass und aufgrund der bevorstehenden dunklen und nassen Jahreszeit bitten wir die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. Nach welchen Kriterien/Vorgaben werden innerhalb der Stadtgrenzen Wege in Anlagen und Grünzonen asphaltiert und nach welchen nur mit einer wassergebundenen Decke versehen? 2. Werden die Kosten für eine Asphaltierung den Kosten für die Herstellung mit einer wassergebundenen Decke und damit einhergehend einer häufigeren Instandsetzung gegenübergestellt? Wie hoch sind/wären die jeweiligen Kosten? In welchem Zeitraum amortisiert sich die Asphaltierung? 3. Wird der Zustand der Wege in regelmäßigen Zeitabständen überprüft, wenn ja in welchen Zeitabständen? 4. Wird der Zustand insbesondere der nicht asphaltierten Wege -unabhängig von Prüfungen unter Ziffer 2 - auch nach besonderen Wetterlagen, wie z. B. Regen, Frost u.ä., überprüft? 5. Richten sich Art und Weise der Instandsetzung von nicht asphaltierten Wegen nach einem bestimmten Vorhabenplan? Wenn ja, wie ist dieser beschaffen? 6. Wird vor einer Instandsetzung nicht asphaltierter Wege die Zusammensetzung des Baumaterials hinsichtlich Haltbarkeit und Belastbarkeit geprüft? Wenn ja, wie? 7. In welchen zeitlichen Abständen werden nicht asphaltierte Wege instandgesetzt? 8. Werden von Fahrradfahrern* viel befahrene, nicht asphaltierte Wege auch in kürzeren, unter Umständen außerplanmäßigen Intervallen instandgesetzt, wenn ersichtlich ist, dass der Belag ausgefahren, uneben oder mit Bodenwellen/Löchern versehen ist? In welchen Fällen trifft dies zu? Sachverhalt: Im gesamten Stadtgebiet gibt es zahlreiche Wege in Anlagen und Grünzonen, die keinen Asphaltbelag, sondern eine wassergebundene Oberfläche aufweisen. Oftmals werden diese Wege von Fahrradfahrern* und Fußgängern* gemeinsam genutzt. Durch schnelles Fahren und abruptes Abbremsen, aber auch durch willkürliche "Bremstests" jugendlicher Radler*, sind nicht asphaltierte Wege bereits kurze Zeit nach einer Instandsetzung ausgefahren und weisen Bodenwellen oder gar Löcher auf. – 2 – Selbst nach nur einem halben Tag ganz normalen Regens vereinigen sich die hierdurch rechts und links des Weges entstandenen Pfützen mittig zu Seen, die stellenweise über eine derartige Größe verfügen, die es Fußgängern* unmöglich machen, trockenen Schuhes und nicht in Schlangenlinien gehend ihren Weg fortzusetzen. Das verwandte Baumaterial ist teils derart schlecht, dass schon bei Nässe Rutschgefahr besteht - und bei Frost ein Begegnungsverkehr von Fußgängern und Radfahrern* zu einem Vabanque-Spiel wird. Passieren dann, wie gesagt, auch noch Radfahrer* bzw. elektrobetriebene Lieferdienste in nicht unbeträchtlichem Tempo diese Wege, ist auch nasse und verschmutzte Kleidung von Fußgängern* und Radfahrern* die Folge. Mit der verwaltungsseitig viel beschworenen gegenseitigen Rücksichtnahme ist es dann schnell vorbei. Seit geraumer Zeit - eigentlich seit das Radfahren auf den genannten Wegen durch die Änderung der Polizeiverordnung erlaubt wurde - ist dieser Zustand zu beklagen, so dass sich zwangsläufig die zuvor genannten Fragen ergeben. Bei besagter Wetterlage stehen die Fragesteller*der Verwaltung zwecks Demonstration der beschriebenen Verhältnisse gerne zur Verfügung. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich * Wir verwenden das generische Maskulinum.
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Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 33 der Tagesordnung: Instandsetzen und gegebenenfalls Asphaltieren von Wegen in Anlagen und Grünzonen Anfrage: AfD Vorlage: 2020/1354 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Januar 2021