THH 6600: Tiefbau

Vorlage: 2020/1339
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.11.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Städtisches Klinikum
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat Beratung Haushalt (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2020

    TOP: 1.16

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Nr. 247 DIE LINKE - Fahrradstraßen
    Extrahierter Text

    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 22.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Karlsruhe braucht Umsetzung der Musterlösung des Landes BW für Fahrradstraßen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 6600 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 541001-660 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen HAUSHALT 2021 Karlsruhe braucht Umsetzung der Musterlösung des Landes BW für Fahrradstraßen Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger  Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, 50% der vorhandenen Fahrradstraßen 2021 an die Musterlösung für Fahrradstraßen des Landes Baden-Württemberg anzupassen. Dies beinhaltet entsprechende Markierungen und Gewährleistung von Vorfahrtsregelungen für den Fahrradverkehr. Die dafür notwendigen Mittel werden von der Verwaltung ermittelt und in den Haushalt 2021eingestellt. Begründung: Im 20-Punkte-Programm zur Förderung des Radverkehrs in Karlsruhe wird ausgeführt, dass die aktuellen Re- gelwerke Anwendung finden sollen. Dies ist aktuell bei den Karlsruher Fahrradstraßen nicht der Fall. Mit ge- ringem Mittel Einsatz lässt sich hierdurch viel für die Attraktivität des Radverkehrs und seine Sichtbarkeit errei- chen. Im Vergleich zu der Musterlösung des Landes Baden-Württemberg für Fahrradstraßen, werden bei den Fahr- radstraßen in Karlsruhe viele Defizite deutlich. Dies betrifft vor allem die mangelnde Gewährleistung von Vorfahrtsregelungen. Der Fahrfluss wird durch die überwiegende „rechts-vor-links Regelung“ gebremst. Dies steht im Widerspruch zu dem Anliegen, Fahrrad- fahrenden auf diesen Straßen Vorrang einzuräumen. Durch die Vorfahrt für den Fahrradverkehr in Fahr- radstraßen wird dieser deutlich attraktiver. Auch die Sichtbarkeit und damit Sicherheit der Fahrradstraßen müsste deutlich erhöht werden. Dies betrifft insbesondere Querungsstellen. Die Musterlösung des Landes schlägt hier eine Rotfärbung der Furt, sowie Zu- satzschilder und Wartelinien für einmündende Straßen vor. Im Straßenverlauf soll ebenfalls mehr Sichtbarkeit durch größere und häufigere Markierungen, sowie durchgezogene Begrenzungslinien hergestellt werden. Der Sicherheit im Fahrradverkehr wird somit höhere Bedeutung eingeräumt. Parkende Kfz stellen auf Fahr- radstraßen das größte Risiko für Radfahrende dar. Darum sollte Ziel sein, die straßenbegleitende Parkierung zu reduzieren. Um der Rolle als fahrradfreundlicher Stadt gerecht zu werden, muss dem Fahrradverkehr endlich, beginnend auf den wichtigen Routen Vorrang vor dem Autoverkehr eingeräumt werden. Die Sperrung ausgewählter Straßen muss ambitioniert angegangen werden. 100 Meter reine Fahrradstraße reichen für Karlsruhe nicht aus. Unterzeichnet von: Für die Fraktion DIE LINKE: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • Antrag Nr. 248 DIE LINKE - Parkraumbewirtschaftung
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    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Eine aktivere Parkraumbewirtschaftung realisieren Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 3356600 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 54 I 5460-660 I Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! HAUSHALT 2021 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) wie folgt angepasst wird: Die Gebühren in der Tarifzone 1, der Tarifzone 2, den Stadtteilen Durlach und Mühlburg sowie auf gebüh- renpflichtigen Parkplätzen, im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr.13 des Straßenverkehrsgesetzen, werden für das Jahr 2021 jeweils doppelt so hoch als bisher angesetzt. Entsprechende zusätzliche Finanzmittel sind in den Einnahmen des Haushalts einzustellen. Begründung: Eine aktivere Parkraumbewirtschaftung, mitsamt einer Anordnung der Parkgebühren, ist eine zwingende Vo- raussetzung dafür, eine ökologische Mobilitätswende zu realisieren. Nur durch entsprechende Verknappung und Verteuerung des Parkraums wird entsprechend der ÖPNV und andere Mobilitätsarten stärker genutzt. Hierdurch wird auch ein Beitrag zur Ausfinanzierung der Mobilitätswende sowie eine angemessene Beteili- gung an der Errichtung und Instandhaltung der Parkflächen geleistet. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder

  • StN Antrag Nr. 247 DIE LINKE
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 247 Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produkt 332 541001 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Sachaufwendungen Karlsruhe braucht Umsetzung der Musterlösung des Landes BW für Fahrradstraßen Wir verweisen auf die Stellungnahmen zum Antrag und Ergänzungsantrag der DIE LINKE.- Gemeinderatsfraktion im Gemeinderat vom 28. Juli 2020 und dem Planungsausschuss vom 17. September 2020. Die vorhandenen Fahrradstraßen in Karlsruhe werden sukzessive an die Musterlösungen des Landes Ba- den-Württemberg soweit möglich angepasst. Die vom Land Baden-Württemberg erarbeiteten Musterlösun- gen sind jedoch nur teilweise auf die vorhandene Örtlichkeit mit den unterschiedlichsten Nutzungsansprü- chen und Randbedingungen übertragbar. Dadurch muss jede bestehende und zukünftige Fahrradstraße im Einzelfall geprüft werden. Die Prüfung beinhaltet die entsprechende Markierung und die Vorfahrtsregelung der Fahrradstraßen. I n sehr vielen Fällen ist es notwendig, vor einer Um- oder Neumarkierung den Asphaltbelag zu erneuern, damit die Markierung auch dauerhaft hält. Auch dies ist bei jeder einzelnen Maßnahme zu prüfen. Die Reduzierung der Parkflächen innerhalb von Fahrradstraßen wird kritisch gesehen. Durch die Weg- nahme der Parkflächen entsteht ein breiterer Straßenquerschnitt. Dieser erweckt beim Kfz-Verkehr den Ein- druck, Rad Fahrende überholen zu können, begünstigt den Schleichverkehr oder das nicht Einhalten vorge- schriebener Geschwindigkeiten. Sperren für den Kfz-Verkehr können im Einzelfall geprüft werden, dennoch Haushalt 2021 - Ergänzende Erläuterungen zu Antrag Seite - 2 muss die Erschließungsfunktion von einer Straße generell gewährleistet werden, zum Beispiel für Anlieger in Wohnquartieren oder für Gewerbetreibende. Die Verwaltung wird am Beispiel der Sophienstraße ein Konzept erarbeiten und dieses im Radlerforum vor- stellen. Aus Sicht der Verwaltung ist für das Haushaltsjahr 2021 keine Mittelerhöhung notwendig. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag auf zusätzliche Mitteleinstellung abzulehnen.

  • Neu StN Antrag 248 DIE LINKE
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 248 Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich 334 54 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Entgelte für öffentliche Leistungen oder Einrichtungen Eine aktivere Parkraumbewirtschaftung realisieren Die Verwaltung hat eine Vorlage zur Erhöhung der Parkgebühren erstellt. Diese konnte jedoch nicht wie vorgesehen noch im Dezember 2020 beraten und beschlossen werden. Dies soll in den ersten Sitzungen in 2021 nachgeholt werden. Die Verwaltung sieht dabei unter anderem eine deutliche Erhöhung der Parkent- gelte vor. So sollen sich die Gebühren in der Tarifzone 1 auf 1,00 Euro je 15 Minuten erhöhen. Die Maxi- malparkdauer von 60 Minuten kosten dann 4,00 Euro (vorher 2,50 Euro). In der Tarifzone 2 sollen sich die Gebühren auf 1,00 Euro je 30 Minuten erhöhen, so dass die Maximalparkdauer von 120 Minuten dann 4,00 Euro (vorher 2,50 Euro) kostet. Die Verwaltung hat in der 2. VÄL für den Umstellungsaufwand einma- lig 400.000 Euro sowie als Mehrerträge in 2021 500.000 Euro und in den Folgejahren 1,0 Mio. Euro ein- gestellt. Da der Verwaltungsvorschlag in Summe keine Verdoppelung der Parkgebühren für das Jahr 2021 vorsieht, ist der Antrag der Linke-Fraktion abzulehnen.

  • Auszug Protokoll THH 6600
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    Auszug Protokoll Haushaltsberatungen 15./16.12.2020 Teilhaushalt 6600 Ich rufe den Teilhaushalt 6600 Tiefbau auf. Antrag 247 (Seite 332): Umsetzung der Musterlösung des Landes BW für Fahrradstraßen (DIE LINKE.) Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Da möchte ich unseren Antrag insoweit konkretisieren, dass es sich hier um drei Straßen handelt, die wir nächstes Jahr umgesetzt sehen wollen. Das ist zum einen die Sophienstraße, da werden wir jetzt auch im Frühjahr die konkreten Planungen vorgestellt bekommen und dann könnten wir direkt loslegen und die Garten- und Bismarck- straße. Stadtrat Honné (GRÜNE): Nach dieser Konkretisierung können wir jetzt auch zustimmen, weil wir vorher das Problem hatten nicht zu wissen, wofür es überhaupt sein soll. Jetzt stimmen wir gerne zu. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Der Verwaltungsantwort ist wirklich nichts hinzuzufügen. Mehr zu machen, als nach und nach sowieso in die Hand genommen wird, ist wirklich rausge- schmissenes Geld. Der Vorsitzende: Ich muss jetzt noch mal nachfragen, ob die Straßen nicht sowieso in der Priorität oben stehen, das kann ich jetzt im Moment nicht erfassen. Es ist ja blöd, wenn das jetzt abgelehnt wird, und wir es ohnehin vorhatten. Vielleicht kann man das jetzt noch her- ausbekommen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Zumindest Teile der Sophien- und Bismarckstraße sind bereits Fahrradstraßen. Die Anfrage die ich habe, es gibt rechtliche Voraussetzungen für Fahr- radstraßen, werden die weiterhin geprüft? Beispielsweise in Karlsruhe-West, das ist ganz in der Nähe der Sophienstraße, wurde in der Rheinstraße ein überbreiter Radweg eingeführt. Aus unserer Sicht wird damit die rechtliche Zulässigkeit der Fahrradstraße infrage gestellt. Der Vorsitzende: Ich habe das so verstanden, dass es hier um die Umsetzung der Musterlö- sung geht, bei bestehenden Fahrradstraßen und nicht um neue Fahrradstraßen, wenn ich das richtig verstanden habe. Insofern hat sich die Antwort erledigt. Frau Stadträtin Göttel, ich glaube Sie wollten darauf hinweisen, dass es um die entsprechende Bemusterung geht. Können wir die Abstimmung kurz zurückstellen? Denn es ist im Moment aus meiner Sicht nicht mit Geld verbunden, sondern nur damit, dass wir in der Prioritätensetzung etwas hoch- legen und wenn das sowieso aus unserer Sicht machbar ist, dann brauchen wir es vielleicht gar nicht. Dann springen wir jetzt weiter und klären das mal gerade und liefern das nachher noch nach. Antrag 248 (Seite 334): Eine aktivere Parkraumbewirtschaftung realisieren (DIE LINKE.) Das haben wir schon angekündigt, dies in die Gemeinderatssitzung im Januar zu bringen und dann auch zum ersten März mit Ihnen klären, ob Sie damit einverstanden sind. So könnten wir den Antrag verweisen, wenn Sie damit einverstanden wären. Verwiesen in die entspre- chende Beschlussvorlage die da kommt. Sie ist fertig, es ist kein Spiel auf Zeit, Sie kommt wirklich. Auf der Seite 334 darf ich Ihnen noch mitteilen, dass wir auf der zweiten Veränderungsliste, die Auswirkungen über zukünftig von uns vorgesehenen Erhebung der Parkgebühren mit eingepreist, diesen Hinweis erlaube ich mir. Sie stimmen aber dem insgesamt aber erst dann mit der Vorlage der Beschlussvorlage der Verwaltung zu. Wir springen auf die Seite 347, da darf ich Sie darauf hinweisen, dass wir über die erste Ver- änderungsliste für die Schranke Weiherhof IP-Mittel für das Stadtamt Durlach eingestellt haben. Auf der Seite 351 haben wir eine Veränderung vorgenommen bezüglich der Theodor-Heuss- Allee, da diese erst 2022/23 umgesetzt werden kann, haben wir hier einen Betrag herausge- nommen. Das hat auch etwas damit zu tun, dass wir die Rittnertstraße vorziehen. Auf der Seite 353 kommen wir ebenfalls zu einer Anpassung über die erste Veränderungslis- te, den Bahnhofsvorplatz Süd, da haben wir die Gesamtkosten verringert können, die ur- sprünglich angesetzt waren. Auf der Seite 360 müssen wir die Gesamtkosten erhöhen, das hat wiederum an der Stelle wieder etwas mit der Rittnertstraße zu tun, auch das ist über die erste Veränderungsliste eingepreist. Auf der Seite 371 haben wir zusätzliche Mittel eingestellt zur Breitbandverlegung Rheinhafen und auch Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten Jahre vorgenommen. Die sind im Planentwurf an einem anderen Teilhaushalt enthalten, die haben wir nur umgeswitcht.