THH 2000: Finanzen

Vorlage: 2020/1328
Art: Beschlussvorlage
Datum: 18.11.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat Beratung Haushalt (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.12.2020

    TOP: 1.5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Nr. 9 KAL-Die PARTEI, DIE LINKE. - Gemeinwohlökonomie
    Extrahierter Text

    Fraktion DIE LINKE, Fraktion KAL/Die PARTEI, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Gemeinwohlökonomie in Karlsruhe fördern Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1423100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 11 I 1114-310 I Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen 60.000 60.000 60.000 60.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! HAUSHALT 2021 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Verwaltung 1. 60.000€ zur externen Beauftragung einer Gemeinwohlbilanzierung für eine städtische Gesellschaft, sowie eines städtischen Amtes, im Haushalt hinterlegt. 2. falls nach erfolgreicher Gemeinwohlbilanzierung, von jeweils einer städtischen Gesellschaft sowie einem städtischen Amt, die Finanzmittel noch nicht ausgeschöpft sind, dann sollen diese verwendet werden, um weitere Bilanzierungen bei städtischen Gesellschaften zu verwenden oder um Anreize zur Einführung der Ge- meinwohlbilanzierung bei Karlsruher Unternehmen zu setzen. Entsprechende Finanzmittel sind im Haushalt einzustellen. Begründung: Mit dem Beschluss vom 28.7.2020 wurde der interfraktionelle Antrag von Grüne, SPD und LINKE mit Unter- stützung von KAL/Die PARTEI mehrheitlich beschlossen. Gemeinsam mit der Verwaltung wurde dabei ent- schieden, dass mit einer städtischen Gesellschaft und einem städtischen Amt gestartet werden soll, um ent- sprechende Erfahrungen zu sammeln. Die Vorteile einer Gemeinwohlbilanzierung, im Sinne einer sozialen und ökologischen Berichterstattung und der möglicherweise verbundenen Nachjustierung des Handelns von Ämtern und Gesellschaften, wurden ausführlich dargelegt. Mit diesem Antrag sollen die hierfür notwendigen Finanzmitteln in den Haushalt eingestellt werden, um durch eine externe Person den gesamten Prozess zu koordinieren und gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen der Verwaltung und dem entsprechenden Eigenbetrieb, die Gemeinwohlbilanzierung zu verwirklichen. Unterzeichnet von: Für Fraktion DIE LINKE.: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder Für Fraktion KAL / Die PARTEI: Lüppo Cramer Michael Haug Rebecca Ansin Max Braun

  • StN Antrag Nr. 9 KAL-Die PARTEI, DIE LINKE
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 9 KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich 108 11 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Sachaufwendungen Gemeinwohlökonomie in Karlsruhe fördern Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2020 über eine n Antrag zu Gemeinwohl-Bilanzen bera- ten. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Volkswohnung GmbH im Jahr 2021 eine Gemeinwohl-Bilanz er- stellt. Erste Abstimmungsgespräche fanden hierzu bereits statt. Eine letztendliche Entscheidung hierüber müsste aber im Aufsichtsrat der Volkswohnung (VoWo) getroffen werden. Der Antrag zur Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz für ein städtisches Amt und den damit voraussichtlich erforderlichen Mittel in Höhe von circa 60.000 Euro ist dagegen vor dem Hintergrund der fehlenden perso- nellen Ressourcen in der Verwaltung, der aktuellen Finanzlage und der zu erwartenden finanziellen Ent- wicklung abzulehnen.

  • Antrag Nr. 10 DIE LINKE. - Kommunale Betriebsprüfer-innen
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    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Kommunale Betriebsprüfer*innen einstellen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1082000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 11 | 1132-200 I Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung 2,00 2,00 2,00 2,00 Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Personalaufwendungen Sachaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! HAUSHALT 2021 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 3 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen, dass 1.die Stadt Karlsruhe ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Steuerermittlungsverfahren (§ 21 Abs. 3 FVG) zur Gewerbesteuer wahrnimmt. 2. Hierfür werden im Rahmen eines Projektes zur kommunalen Betriebsprüfung zwei zusätzliche Personalstel- len in der Kämmerei, im Rahmen des Haushaltes 2021, eingerichtet. Ihre Aufgabe besteht in der Begleitung, Unterstützung und Intensivierung der Betriebsprüfung, durch das Finanzamt, mit der Zielsetzung, Fehler im Verfahren zu vermeiden und die gebotene Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchzusetzen. Entsprechende Personal- und Sachaufwendungen sind von der Verwaltung zu beziffern und im Haushalt einzustellen. Begründung: Gewerbesteuerprüfungen erfolgen durch das zuständige Finanzamt. Aktuell erfolgen die Betriebsprüfungen in einem langen Zyklus. Gemäß §§ 169, 170 AO (Abgabenordnung) verjähren Steueransprüche grundsätzlich 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Dies bedeutet, dass etwaige Steuerschul- den für weiter zurückliegende Jahre nicht mehr eintreibbar sind. Es ist zu befürchten, dass aufgrund dessen auch der Stadt Karlsruhe in erheblichem Umfang Gewerbesteuereinnahmen verloren gehen. Diese Einnahmen können grundsätzlich durch den Einsatz kommunaler Gewerbesteuerprüfer*innen gestei- gert werden. So sind die Gemeinden berechtigt, durch Gewerbebedienstete an Außenprüfungen der Steuer- pflichtigen teilzunehmen. Eine solche Teilnahme an den Prüfungen entlastet und unterstützt die Beschäftig- ten der Finanzämter, führt zu Synergieeffekten, erhöht die Gewerbesteuereinnahmen und führt zu einer grö- ßeren Steuergerechtigkeit. Damit können mehr Steuerpflichtige überprüft werden bzw. die Überprüfungszyk- len gesteigert werden. Die Teilnahme an Betriebsprüfungen ist gemäß § 21 Abs. 3 S. 2 FVG für Kommunen möglich. Wir, als Fraktion DIE LINKE. im Gemeinderat, wollen in einem ersten Pilotversuch, mithilfe der Einstellung von 2 Betriebsprüfer*innen, prüfen, welche Mehreinnahmen sich darüber erzielen lassen. Die ausschließlich posi- tiven Erfahrungen in anderen Städten zeigen, dass auf diese Weise Mehreinnahmen von mehreren 100.000 € bis zu mittleren 7-stelligen Beträgen möglich sind. Demgegenüber stehen lediglich die Personalkosten für die kommunalen Gewerbesteuerprüfer*innen. Damit könnten sich auch für die Stadt Karlsruhe erhebliche Mehr- einnahmen ergeben. Die von der Verwaltung auf unsere Anfrage am 18.2.2020 genannten Bedenken/Ein- schränkungen teilen wir nicht und halten die Risiken des Pilotversuchs für überschaubar, angesichts mögli- cher Mehreinnahmen, auf die wir dringend als Stadt angewiesen sind. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle HAUSHALT 2021 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 3 Mathilde Göttel Karin Binder

  • StN Antrag Nr. 10 DIE LINKE
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 10 Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich 108 11 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Personalaufwendungen Kommunale Betriebsprüfer*innen einstellen Die Linke Gemeinderatsfraktion beantragt, zur Wahrung der Mitwirkungsrechte in Steuerermittlungsverfah- ren zwei zusätzliche Personalstellen (2,0 VZW) für die kommunale Betriebsprüfung in der Stadtkämmerei einzurichten. Der Personalhaushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2021 sieht nur Stellenschaffungen im Umfang von 20 Vollzeitwerten für den Ausbau der Kitas, für die GTGS und für die Schulsozialarbeit, sowie 10 Vollzeitwerte für den Klimaschutz vor. We iter wird aus fachlicher Sicht auf die Antwort der Verwaltung im Gemeinderat zum Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18.02.2020 verwiesen. An der damaligen Einschätzung der Verwaltung hat sich seitdem nichts geändert. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

  • Antrag Nr. 11 KAL-Die PARTEI, DIE LINKE - Zulage Mitarbeiter-innen Klinikum
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    KAL/Die PARTEI, Die LINKE Gemeinderatsfraktionen, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Monatliche Zulage in Höhe von 300,-€ für Mitarbeiter*innen des Städtischen Klinikums Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! HAUSHALT 2021 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Städtisches Klinikum Karlsruhe Moltkestr.90 76133 Karlsruhe Sachverhalt | Begründung Die Stadt Karlsruhe finanziert dem Städtischen Klinikum Karlsruhe als zweckgebundene kommunale Zulage für alle Beschäftigten einen Betrag von je 300,-€/mtl. Diese Maßnahme soll zur Verhinderung des sonst unvermeidlichen Anwachsens des Pflegenotstandes wegen anhaltender Personalflucht sowie als Anerkennung für alle Berufsgruppen, die zum Gelingen des Ganzen bei- tragen. Begründung: Der personelle Notstand vor allem in der Pflege war schon kritisch vor der Corona-Pandemie und hat die Leis- tungsfähigkeit des SKK bereits partiell eingeschränkt, weil immer mehr Beschäftigte wegen von massiver Über- lastung und schlechter Bezahlung den Beruf verlassen haben oder in Teilzeit gegangen sind. Nach dem großen und teilweise gefährlichen Einsatz in der Pandemie wurden von Seiten der Bundespolitik und der Arbeitgeber deutliche, auch finanzielle Verbesserungen für die Beschäftigten in Aussicht gestellt. Bisher folgten diesen Absichtserklärungen keine Taten. Es ist zu befürchten, dass diese Enttäuschung zu neuem und verstärktem Verlassen des Pflegeberufes und zum weiteren Anwachsen der Teilzeitarbeit führt. Darüber hinaus werden die in großer Zahl rückkehr- willigen ehemaligen gut ausgebildeten Pflegekräfte abgeschreckt, weil sie erkennen müssen, sich nichts an Überlastung und schlechter Bezahlung ändern wird. Die damit heraufbeschworene verstärkte schwere Krise in der Krankenhausversorgung, die zum Kollabieren von Teilen der Gesundheitsversorgung führen wird, kann nur durch eine klare politische Entscheidung abge- wendet werden. Wenn man wirklich eine funktionierende Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung will, muss man sie schaffen. Die Stadt Karlsruhe kann mit diesem Beitrag deutlich machen, welches Gewicht für sie die Krankenhausversor- gung ihrer Bevölkerung hat und welche Wertschätzung dem personal am städtischen Klinikum entgegenge- bracht wird. Unterzeichnet von: Karlsruher Liste / Die PARTEI: Lüppo Cramer Rebecca Ansin Max Braun Michael Haug Die Linke: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • StN Antrag Nr. 11 KAL-Die PARTEI, DIE LINKE
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 11 KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe 110 4110-200 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Transferaufwendungen Monatliche Zulage in Höhe von 300 Euro für Mitarbeiter*innen des Städtischen Klinikums Eine Aufwertung der Pflegeberufe, auch vor dem Hintergrund des Einsatzes während der Corona-Pande- mie, ist aus Sicht des Klinikums wünschenswert. Eine finanzielle Aufwertung kann jedoch nur mit entspre- chender Gegenfinanzierung durch Bund und Länder vorgenommen werden, welche aktuell nicht abzusehen ist. Hierzu wird ergänzend auf die Stellungnahme der Verwaltung zum Gemeinderatsantrag der Gemeinde- ratsfraktion DIE LINKE "Mehr Geld für das Personal am Klinikum" vom 29. September 2020 verwiesen. Im Jahr 2020 beschäftigt das Städtische Klinikum durchschnittlich 4.633 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter Annahme einer, wie im Antrag dargestellten, monatlichen kommunalen Zulage von 300 Euro pro Monat ergeben sich bei Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils von circa 28 Prozent monatliche Kosten von rund 1,78 Millionen Euro pro Jahr somit 21,35 Millionen Euro. Diese sind durch das städtische Klini- kum nicht finanzierbar und somit durch den städtischen Haushalt auszugleichen. Zu sammenfassend lässt sich sagen, dass die im Antrag geforderte monatliche Zulage immense Kosten (pro Jahr rd. 21,35 Mio. Euro) für die Stadt Karlsruhe darstellt, welche nicht aufgebracht werden können. Die Verwaltung empfiehlt aus finanziellen Gründen, den Antrag abzulehnen.

  • Antrag Nr. 12 KAL-Die PARTEI, DIE LINKE. - Nightliner-Angebot
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    KAL/Die PARTEI, Die LINKE Gemeinderatsfraktionen, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbü rgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Nightliner-Angebot Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt   Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition  Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen Die Stadt Karlsruhe erarbeitet gemeinsam mit der VBK ein Konzept zur Wiederherstellung eines Nightliner- Angebots. Dieses soll mindestens die Varianten eines ausgedünnten Taktes sowie einer vollständigen Wie- derherstellung des Angebots von vor dem HSPKA enthalten. Die prognostizierten Maximalkosten werden in den Haushalt eingestellt. HAUSHALT2021 Nightliner-Angebot Sei te - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Verkehrsbetriebe Karlsruhe Tull astraße 71 76131 Karlsruhe Sachverhalt | Begründung Beg ründung: Viele Menschen, die nachts oder sehr früh morgens arbeiten müssen, sind auf ein verlässliches ÖPNV-Angebot in der Nacht angewiesen. Ebenso die Menschen, die auch unter der Woche am Karlsruher Nachtleben teilnehmen möchten. Üblicherweise fallen die Aktionstage für Studierende in Bars und Diskotheken gerade auf die Tage unter der Woche. Die Nightliner stehen hier für eine vollumfängliche Mobilität, die eine Großstadt wie Karlsruhe benötigt; für Sicherheit, insbesondere für Frauen; für Flexibilität und für Lebensqualität für alldiejenigen, die auf ein solches Angebot angewiesen sind. Die Maßnahme kommt den arbeitenden, feiernden und jungen Menschen in Karlsruhe gleichermaßen zu Gute wie unserem Nachtleben und der Gastronomie. Unterzeichnet von: Karlsruher Liste / Die PARTEI - Fraktion: Lüppo Cramer Max Braun Michael Haug Rebecca Ansin Die LINKE: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbü rgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Nightliner-Angebot auf Donnerstag ausweiten Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1142000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 54 I 5470-200 I Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! HAUSHALT2021 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Sei te - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger KVV Sachverhalt | Begründung De r Gemeinderat möge beschließen, dass das bestehende Nightliner-Angebot der KVV, welches von Freitag bis Sonntag den Karlsruher Bürger*in- nen zur Verfügung steht, auf den Donnerstag ausgeweitet werden soll. Die entsprechenden Kosten seitens der KVV sollen über einen städtischen Finanzausgleich übernommen wer- den. Entsprechende Finanzmittel sind von der Stadtverwaltung zu ermitteln und dementsprechend im Haushalt einzustellen. Begründung: Das Nightliner-Angebot des KVV findet insbesondere unter jungen Menschen von Freitag bis Sonntag über- aus große Resonanz und ist ein wichtiger Stützpfeiler, damit junge Menschen das Karlsruher Nachtleben ge- nießen können. Ohne dieses Angebot wären sowohl spürbare Beeinträchtigungen für das Nachtleben zu be- merken, als auch ein erhöhter Bedarf des Autos zu vernehmen. Wir, als Fraktion DIE LINKE. Im Gemeinderat, erachten eine Ausweitung des bestehenden Nightliners-Ange- bots auf Donnerstag als kurzfristige Maßnahme für überaus sinnvoll. Dies kann auch einen entsprechenden Impuls für die Karlsruher Bars & Kneipen darstellen. Trotz der schwierigen Haushaltssituation halten wir dies für finanzierbar. Spätestens mit der Fertigstellung der Kombilösung muss ein attraktives Angebot auch wochentags in der Nacht sichergestellt werden - z.B. für Arbeitnehmer*innen im Schichtdienst. Hierfür wäre der Einstieg in den Nachtverkehr am Donnerstag ein wichtiges Einstiegsprojekt. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder

  • StN Antrag Nr. 12 KAL-Die PARTEI, DIE LINKE
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 12 KAL-Die Partei-Gemeinderatsfraktion Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich 113 54 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Transferaufwendungen Nightliner-Angebot Die gestrichenen Nightliner-Leistungen von Montag bis Donnerstag wurden von lediglich ca. 80.000 Fahr- gästen pro Jahr (durchschnittlich 320 Fahrgäste pro Tag) genutzt. Bei der aktuellen Corona-Lage wäre auf- grund der damit verbundenen Einschränkungen (Sperrstunde, eingeschränkte Angebote) mit deutlich weni- ger Fahrgästen zu rechnen. Durch die Streichung dieser Leistungen wurde eine Kosteneinsparung von ca. 600.000 Euro pro Jahr reali- siert. Eine Wiedereinführung wäre mit Kosten in gleicher Größenordnung verbunden. Bei einer ausschließli- chen Einführung am Donnerstag wäre immer noch mit Mehrkosten von mindestens 120.000 Euro jährlich zu rechnen. Bei einem erwartbaren Fahrgastrückgang aufgrund der Corona-Krise würde sich das entspre- chende Defizit noch erhöhen. D ie Verwaltung weist darauf hin, dass die meisten Straßenbahn- und Stadtbahnlinien im Stadtgebiet auch wochentags bis circa 1:00 Uhr regulär verkehren. Auch die Fahrt um 4:30 Uhr am zentralen Umstiegsplatz am Marktplatz erfolgt weiterhin an jedem Wochentag, so dass Arbeitnehmende rechtzeitig zum Beginn ih- rer Frühschicht bei der Arbeit sein können. Weggefallen sind an den Wochentagen nur die Fahrten zwi- schen 1:30 Uhr und 3:30 Uhr. Haushalt 2021 - Ergänzende Erläuterungen zu Antrag Seite - 2 Aus Sicht der VBK und der Verwaltung steht der Nutzen der entfallenen Nightliner-Verbindungen in keinem Verhältnis zu den entstandenen Belastungen und Kosten. Das nächtliche ÖPNV-Angebot in Karlsruhe ist, i m Vergleich zu anderen Städten gleicher Größ e, immer noch überdurchschnittlich. Des Weiteren bedeutet der Wegfall der Nightliner-Verbindungen auch eine Entlastung für die Fahrerinnen und Fahrer von VBK und AVG. Nachtschichten sind für die Straßenbahnfahrenden körperlich besonders be- lastend. Auch für die Anwohner von Straßenbahnlinien ist die nächtliche Lärmentlastung von Vorteil. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

  • Antrag Nr. 13 - 13a DIE LINKE. - Kfz-Abmeldung gegen Jahresticket
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    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema KfZ Abmeldung gegen KVV Jahresticket für Senioren und darüber hinaus! Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1142000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 54 I 5470-200 I Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Transferaufwendungen 50.000 50.000 50.000 50.000 Transferaufwendungen 20.000 20.000 20.000 20.000 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! HAUSHALT 2021 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 3 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger KVV Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: 1. Die Verwaltung erarbeitet eine stadtweite Initiative, um Senior*innen ab 65 Jahren bzw. Menschen im Rentenbezug ab 60 Jahren dazu zu animieren, ihr KfZ gegen ein einmaliges KVV Jahresticket für 2 Zonen das abzumelden. 2. Zusätzlich wird es grundsätzlich allen Karlsruher*innen ermöglicht, bei Abmeldung des KfZ das einmalige KVV Jahresticket zu erhalten. Auch hier soll das Jahresticket für 2 Zonen gelten. Pendler*innen können nach Vorlage ihres Arbeitsortes ein Jahresticket für bis zu 7 oder mehr Waben erhalten. 3. Für Maßnahmenpunkt 1 sind 50.000€ in den Haushalt einzustellen. Zusätzlich werden 20.000 € pro Haus- haltsjahr für Antragspunkt 2 bereitgestellt. Diese Summen sollen für den Verlustausgleich für den KVV ver- wendet werden. Begründung: Für viele Senior*innen ist die Frage nach der Abgabe des Führerscheins im höheren Alter ein sensibles Thema. Zwar verursachen Senior*innen trotz eines Bevölkerungsanteils von 20 Prozent lediglich 14 Prozent aller Un- fälle. Wenn aber über 64-Jährige als PKW-Fahrer*innen an einem Unfall beteiligt sind, so trugen sie im Jahr 2016 in 67 Prozent der Fälle die Hauptschuld. Bei den über 74-Jährigen steigt die Zahl sogar auf 75 Prozent*. Zum Vergleich: Selbst in der Hochrisiko-Altersgruppe der 18- bis 21-Jährigen waren „nur“ 71 Prozent aller Unfälle selbst verschuldet**. Die individuelle Thematik entzieht sich pauschalen gesetzlichen Regelungen, fährt doch die eine mit 80 Jahren noch deutlich besser als der andere mit 60. Eine freiwillige Option auf Führerscheinverzicht, gekoppelt an ein alternatives Mobilitätsangebot, lädt Se- nior*innen daher nicht nur dazu ein, sich mit dem Thema Fahrfähigkeit und Alternativen auseinanderzuset- zen, sondern bietet auch konkrete Vorteile. Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe bleiben erhalten, die oft vorhandene Schwelle zum Übergang in die ÖPNV-Nutzung wird gesenkt. Und viele Senior*innen, denen die Führerscheinrückgabe mit einem Jahresticket versüßt wird, bleiben voraussichtlich auch in den Folgejahren beim ÖPNV. Eine Führerschein-gegen-Seniorenticket-Initiative sensibilisiert ältere Autofahrer*innen, hilft Unfälle zu ver- meiden und wirbt ganz allgemein für die stärkere Nutzung des ÖPNVs. Angesichts der Luftschadstoff- und Lärmbelastung sowie Stau und Fahrverboten ist jede*r Einzelne, die*der vom Individualverkehr auf öffentli- che Verkehrsmittel umsteigt, jeder PKW, der nicht mehr weiter betrieben wird, ein Gewinn für Mensch und Umwelt. Dies trägt auch den verabschiedeten Zielen einer nachhaltigen Mobilität im Rahmen des Klima- schutzkonzepts der Stadt Karlsruhe Rechnung. Darüber hinaus geht die demographische Entwicklung auch an Karlsruhe nicht vorbei. Mehr ältere ÖPNV- Nutzer*innen bedeuten mehr Nachfrage und die notwendigen Impulse zum Ausbau eines seniorengerechten öffentlichen Nahverkehrs müssen jetzt gesetzt werden. Nur so kann der ÖPNV eine echte Alternative zum motorisierten Individualverkehr werden, der auch die Senior*innen von heute und morgen mitnimmt. Grundsätzlich soll das Angebot eines Führerscheintauschs aber allen Bürger*innen zur Verfügung stehen, un- geachtet der Motivation oder der persönlichen Hintergründe. Der hohe Bestand an Kfz wird dauerhaft zu einem Problem in der Stadt, wenn bisher für den Autoverkehr reservierte Flächen auf andere Verkehrsmittel HAUSHALT 2021 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 3 umverteilt werden sollen. *Deutsche Verkehrswacht, Zahlenmaterial von 2016. **Statistisches Bundesamt (Destatis), 2017. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder

  • StN Antrag Nr. 13-13a DIE LINKE
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 13-13a Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich 113 54 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Transferaufwendungen KFZ Abmeldung gegen KVV Jahresticket für Senioren und darüber hinaus! Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag aus finanziellen und organisatorischen Gründen abzulehnen. Rege- lungen zur kostenlosen Gewährung von Fahrkarten bei Abmeldung eines Kraftfahrzeugs sollten einheitlich im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) getroffen werden. Entsprechende Anträge sollten im Aufsichtsrat des KVV eingebracht werden. Der KVV bietet bereits heute bei Abschluss einer Karte ab 65 die ersten 6 Monate kostenlos an, wenn der Fahrgast die Abmeldung seines Kraftfahrzeugs nachweist. Bei Fahrgästen die bereits im Besitz einer Karte ab 65 sind, werden bei entsprechendem Nachweis die nächsten 6 Monate beitragsfrei gestellt. Dieses An- gebot soll insbesondere ältere Menschen mit eingeschränkter Fahrtauglichkeit ansprechen und ein Anreiz sein, auf das Auto zu verzichten. Durch die Verknüpfung mit dem Abschluss eines Abonnements versucht der KVV diese Kunden dauerhaft an sich zu binden. Die entsprechende Regelung gilt verbundweit, eine Er- stattung von Kosten durch die Stadt Karlsruhe erfolgt nicht. A us Sicht der Verwaltung ist die derzeitige Regelung des KVV ausreichend. Eine Ausweitung auf weitere Personengruppen wird nicht als erforderlich angesehen. Ein e KVV-Jahreskarte für 2 Zonen kostet (ohne Ermäßigungsgründe) derzeit jährlich 684 Euro. Bei einem Haushaltsansatz von 20.000 Euro pro Haushaltsjahr (für Antragspunkt 2) könnten somit lediglich 29 Perso- nen jährlich das entsprechende kostenlose Jahresticket in Anspruch nehmen. Haushalt 2021 - Ergänzende Erläuterungen zu Antrag Seite - 2 Die Verwaltung empfiehlt, Tarifwünsche grundsätzlich in den Aufsichtsrat des KVV einzubringen, um ver- bundweit einheitliche Regelungen zu ermöglichen. Bei Sonderregelungen für einzelne Kommunen entsteht langfristig ein Flickenteppich von unterschiedlichen Regelungen im Verkehrsverbund ("Tarifdschungel"), welcher vermieden werden sollte.

  • Antrag Nr. 14 DIE LINKE - Alternative Finanzierung ÖPNV
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    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Externe Untersuchung „Alternative Finanzierungsmöglichkeiten des ÖPNV in Karlsruhe“ Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 2956100 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 51 | 5110-610 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Sachaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! HAUSHALT 2021 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 3 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen: 1. Die Verwaltung vergibt extern eine wissenschaftliche Studie zu den Möglichkeiten der alternativen Finan- zierung des ÖPNV in Karlsruhe abseits der Nutzer*innenfinanzierung. Dabei soll untersucht werden, inwie- weit aktuelle und zukünftige Kosten des Karlsruher ÖPNV mithilfe anderer Instrumente, wie dem derzeitigen Ticketverkauf, refinanziert werden können und wie die einzelnen Modelle sowohl hinsichtlich der Umsetzbar- keit und der Finanzen für die Stadt Karlsruhe ausgestaltet werden können. 2. Hierzu sollen insbesondere folgende Finanzierungsinstrumente untersucht werden: a. kommunale Nahverkehrsabgabe für Arbeitgeber*innen b. einmalige oder wiederkehrende ÖPNV-Erschließungsbeiträge c. ÖPNV Grundgebühr (analog zur Grundgebühr für Entsorgungsinfrastrukturen) d. Bürger*innenticket e. verpflichtendes Jobticket f. KfZ-Nahverkehrsabgabe in Form einer regelmäßigen Sonderabgabe für PKW-Halter*innen Entsprechend notwendige Finanzmittel sollen hierfür von der Verwaltung beziffert und im Haushalt einge- stellt werden. Begründung: Die Finanzierung des ÖPNV allein durch die Nutzer*innen und Zuschüsse der Stadt stößt bekanntlich an Grenzen, vor allem durch die notwendigen Investitionen in den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur. Dies haben sowohl der Oberbürgermeister als auch die Finanzbürgermeisterin in ihren Haushaltsreden angemerkt. Es bestehen derzeit einige denkbare Instrumente zur Drittnutzerfinanzierung für den ÖPNV, deren Sinnhaf- tigkeit und Umsetzbarkeit für Karlsruhe untersucht werden sollen. Viele davon wurden in der Grundlagenun- tersuchung „Instrumente zur Drittnutzerfinanzierung für den ÖPNV in Baden-Württemberg“ für das Ministe- rium für Verkehr Baden-Württemberg untersucht und bewertet. Einige davon sind möglicherweise nach lan- desrechtlichen Anpassungen für Karlsruhe anwendbar. Die Zielsetzung der externen Studie sollte hierbei sein, dass die möglichen Finanzierungsinstrumente konkret für Karlsruhe untersucht werden. Dazu gehört auch, dass entsprechende Modelle für Karlsruhe ausgestaltet werden und mögliche, zusätzliche Einnahmen für den Karlsruher ÖPNV eingeschätzt werden können. Bei Veränderungen der Gesetzeslage auf Landesebene z.B. für eine kommunale Nahverkehrssonderabgabe für Arbeitgeber*innen oder auf Bundesebene könnte die Stadt Karlsruhe mit den dann vorliegenden Informa- tionen aus der Studie sofort entsprechende Instrumente - bei entsprechendem Beschluss des Gemeinderats – in die Praxis umsetzen. HAUSHALT 2021 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 3 Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder

  • StN Antrag Nr. 14 DIE LINKE
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 14 Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich 113 54 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Sachaufwendungen Externe Untersuchung - Alternative Finanzierungsmöglichkeit ÖPNV Karlsruhe Die Verwaltung steht einer Finanzierung des ÖPNV durch alternative Finanzierungsmöglichkeiten grund- sätzlich offen gegenüber. Jedoch müssen zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen seitens des Landes feststehen, bevor eine Studie sinnvolle Ergebnisse für Karlsruhe liefern kann. Falls das Land die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht schafft oder die Rahmenbedingungen anders ausfallen, als in der Studie angenommen, dann sind die Ergebnisse der Studie wertlos und es wurden unnötig Steuergelder hierfür ausgegeben. Deshalb spricht sich die Verwaltung dafür aus, eine Studie erst dann in Auftrag zu geben, wenn das Land die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen hat. Nach Einschätzung der Verwaltung ist frühestens in 2022 mit ent- sprechenden Gesetzesänderungen des Landes zu rechnen. In einer Stellungnahme des Landesverkehrsministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion im Landtag (Drucksache 16 /7684) wurde mit Datum vom 04.02.2020 mitgeteilt, dass vor einer weiteren Diskussion und späteren Festlegung innerhalb der Landesregierung noch unter anderem die Ergebnisse einer vom Lan- desverkehrsministerium beauftragten vertiefenden Untersuchung abgewartet werden sollen. Di e Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Antrag Nr. 15 AfD - Indoor-Meeting streichen
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    AFD, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 10.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Thema: Indoor Meeting komplett streichen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 117 2000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 57 5750-200 Finanzhaushalt: Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Streichung -557.500 Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen HAUSHALT 2021 Seite 2 s.Hinweis - F1-Taste ! Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Indoor-Meeting incl. Infrastruktur Messe Sachverhalt | Begründung Dem Sport in Karlsruhe wäre mehr geholfen, wenn statt dem Indoor-Meeting die Karlsruher Sport- vereine besser gefördert würden. Wenn ein Indoor-Meeting stattfinden soll, muss es sich durch Sponsoring oder Eintrittsgelder selbst finanzieren. Es ist den Bürgern nicht zuzumuten, diese Veranstaltung zu bezahlen. Von der Großsportveranstaltung Leichtathletik-Indoor-Meeting haben unsere Sportvereine hier in der Stadt wenig bis gar nichts. Solange diese Veranstaltung in der Europahalle stattfinden konnte, war sie noch akzeptabel, nun ist sie aber zu einem internationalen Sportspektakel geworden, des- sen Austragungsort nicht mehr wirklich relevant ist. Statt in solche Veranstaltungen städtisches Geld zu stecken, sollten wir lieber unseren Karlsruher Sportvereinen in diesen Zeiten höchster Fi- nanzknappheit mehr unter die Arme greifen und lokale Sportveranstaltungen fördern und unter- stützen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Ellen Fenrich

  • StN Antrag Nr. 15 AfD
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 15 Alternative für Deutschland-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktbereich 116 57 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Transferaufwand Indoor Meeting komplett streichen Das INDOOR MEETING wurde zuletzt in der Sitzung des Gemeinderats am 26. Mai 2020 beraten und die Durchführung sowie Mittelbereitstellung für 2021 beschlossen. Die Planungen, insbesondere die Sponsoren- akquise und -bindung, die Abstimmungen mit dem Internationalen Leichtathletikverband sowie die Kommu- nikation haben unmittelbar danach begonnen. Zum jetzigen Stand – circa 3 Monate vor der Durchführung – erscheint der Verwaltung eine Absage als nicht zielführend. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Antrag Nr. 16 AfD - Grundsteuer B senken
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    AFD, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 10.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Thema: Grundsteuer B senken Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 119 2000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 61 6110-200 Finanzhaushalt: Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Reduzierung um 50 Punkte auf Stand 2015 Einnahmenreduzierung -5.850.000 Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen HAUSHALT 2021 Seite 2 s.Hinweis - F1-Taste ! Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger Sachverhalt | Begründung Die Anhebung der Grundsteuer B von 420% auf 470% hat das Wohnen in Karlsruhe um rund 5.850.000 € pro Jahr teurer gemacht. Mit diesem Antrag wollen wir dem Ziel, bezahlbares Wohnen in Karlsruhe zu gewährleisten, ein gutes Stück näher kommen. Denn mit der Senkung des Grundsteuersatzes auf das Niveau von 2015 wird das Wohnen in Karlsruhe direkt um rund 5.850.000 € günstiger. Die Grundsteuer trifft nicht nur Eigentümer sondern auch Mieter, da sie den Mietern mit den Nebenkosten in voller Höhe berechnet werden kann. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt, Oliver Schnell, Ellen Fenrich

  • StN Antrag Nr. 16 AfD
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 16 Alternative für Deutschland-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe 118 6110-200 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Steuern Grundsteuer B senken Eine Senkung des Grun dsteuerhebesatzes B ist aus Sicht der Verwaltung in der aktuellen finanziellen Situa- ti on nicht zielführend, da unter anderem auch eine Gegenfinan zierung nicht genannt wird. Im Übrigen trägt der gewerbliche Bereich derzeit mit mehr als 40 Prozent zum Grundsteueraufkommen der Stadt Karls- ruhe bei. Eine Senkung würde zu einem großen Teil dah er gerade nicht dem Wohnen zugutekommen. Die Verwaltung empfiehlt aus rei n finanziellen Gründen, den Antrag abzulehnen.

  • Antrag Nr. 17 - 17a DIE LINKE. - Grundsteuer erhöhen
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    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Grundsteuer erhöhen für eine soziale Wohnraumoffensive! Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 7Haushaltssatzung I Stadtkämmerei Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 61 I 6110-200 I Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Steuern auf 500 auf 500 auf 500 auf 500 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen HAUSHALT 2021 Grundsteuer erhöhen für eine soziale Wohnraumoffensive! Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A und B von 470 Prozentpunkte auf 500 Prozentpunkte erhöht wird. Die zusätzlichen Einnahmen sind im Haushalt zu berücksichtigen. Begründung: Die Stadt Karlsruhe ist durch die spezielle Situation aufgrund der Corona-Krise als auch struktureller Fehlent- wicklungen der Vergangenheit (insbesondere durch finanzielle Belastungen durch teure Großprojekte) in ei- ner finanziell angespannten Situation. Gleichzeit gibt es viele Aufgaben und Projekte, die notwendig sind, um Karlsruhe als lebenswerte Stadt zu erhalten und weiter auszubauen helfen. Dies sind beispielsweise: die Fi- nanzierung von gebührenfreien Kitas, die Sicherstellung einer vielfältigen Kulturlandschaft, bezahlbare Mie- ten oder die Realisierung einer radikalen klimapolitischen Wende inklusive eines attraktiven ÖPNV. Bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs wurde die Notwendigkeit dargestellt, zukünftig auch über die Ein- nahmenseite der Stadt zu sprechen. Dem stimmen wir zu, nicht jedoch dieses Thema (wiederum) zu verta- gen. Aus unserer Sicht sollte bereits mit dem Haushalt 2021 gehandelt werden, um die finanzielle Situation der Stadt zu verbessern. Deshalb beantragen wir einen Beschluss zur Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A und B. Das Gegenargument, dass Mieter*innen über die Maßen beansprucht würden, ist aus unserer Sicht nicht stichhaltig bzw. kann den Vorteil gesteigerter Einnahmen nicht aufwiegen. Die Grundsteuer macht nur einen geringen Anteil bei den Mieten aus. Eine Erhöhung um 30 Prozentpunkte würde sich hier nur geringfügig im Einzelnen niederschlagen. Die Beispielrechnung einer Mietwohnanlage mit 87 Wohnungen in Karlsruhe und 3 ha. Grundfläche würde folgendes Bild ergeben. Statt einer Belastung von jetzt 0,08 Euro / qm würde die Belastung auf ca. 0,085 Euro / qm steigen. Im Ergebnis wäre für eine 100 qm Wohnung einer vierköpfigen Familie eine Kostensteige- rung von 0,5 Euro im Monat bzw. 6 Euro im Jahr die Folge. Hausbesitzer*innen würden ebenfalls um ca. 6,4% mehrbelastet. Das entspricht bei einem Einfamilienhaus mit einem Wert von 300.000. € ca. 300 € Grundsteuer-Mehrbetrag im Jahr. Die Gesamteinnahmen der Stadt würden sich durch eine Erhöhung der Grundsteuer um ca. 3,5 Mio. € erhöhen. Diese Zusatzeinnahmen sind aus unserer Sicht eine gute Gegenfinanzierung für wohnungspolitische Maßnah- men, die langfristig günstige Mieten in Karlsruhe sichern bzw. Neubau mit günstigen Mieten fördern. Maß- nahmen wie Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz sowie die Unterstützung neuer Träger*innen eines ge- meinwohlorientierten Wohnungsbaus, in Form von Wohnprojekten, könnten damit zum Gewinn der Stadtge- meinschaft finanziert werden. Der Ankauf von Belegungsbindungen durch die Stadt könnte angegangen wer- den. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder

  • StN Antrag Nr. 17-17a DIE LINKE
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 17-17a Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe 118 6110-200 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Steuern Grundsteuer erhöhen für eine soziale Wohnraumoffensive! Eine Erhöhung der Grundsteuer (A und B) ist im Haushalt 2021 nicht vorgesehen. Das mögliche Potential einer Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes um 10 Prozentpunkte liegt bei rund 1,2 Millionen Euro, bei wie vorgeschlagen 30 Prozentpunkte dann bei rund 3,6 Millionen Euro. Grundsätzlich erachtet es die Verwaltung in der aktuellen Pandemie-Lage als schwierig, die Bürger*innen und Unternehmen zusätzlich zu belasten. D ie Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

  • Antrag Nr. 18 - 18b DIE LINKE. - Gewerbesteuersätze erhöhen
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    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Unternehmen an der Zukunft der Stadt beteiligen – Gewerbesteuerhebesätze erhöhen Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 7Haushaltssatzung I Stadtkämmerei Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 61 I 6110-200 I Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Steuern auf 450 auf 450 auf 450 auf 450 Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen HAUSHALT 2021 Unternehmen an der Zukunft der Stadt beteiligen – Gewerbesteuerhebesätze erhö- hen Seite - 3 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von 430 Punkten auf 450 Punkte angehoben. 2. Es wird sichergestellt werden, dass die Gewerbesteuerhebesätze regional koordiniert und festgelegt wer- den. Die Verwaltung wird beauftragt, die Harmonisierung der Gewerbesteuerhebesätze in der Region zu initi- ieren. Begründung: Die Stadt Karlsruhe steht vor enormen Herausforderungen in der Zukunft: sei es die Finanzierung von gebüh- renfreien Kitas, die Sicherstellung einer vielfältigen Kulturlandschaft, bezahlbare Mieten oder die Realisierung einer radikalen klimapolitischen Wende inkl. eines attraktiven ÖPNV. All dies sind wichtige Handlungsberei- che, um allen Menschen ein lebenswertes Karlsruhe zu ermöglichen. Immense Zahlungsverpflichtungen u.a. durch Kostenexplosionen der Großprojekte wie bspw. U-Strab, Stadthalle und Stadion stehen dem auf der anderen Seite entgegen. Nicht nur die Karlsruher Bürger*innen insgesamt profitieren von Investitionen in den oben genannten Berei- chen, sondern auch die Karlsruher Unternehmen – vom kleinen Einzelhändler bis zum großen IT-Konzern. Eine lebenswerte Stadt mit guter Infrastruktur, vielfältigen Kulturangeboten, bezahlbaren Mieten, gebühren- freien Kitas usw. ist ein wichtiger Standortfaktor für Unternehmen. Es ist richtig und notwendig, die Unter- nehmen stärker an den entsprechenden Investitionen und Ausgaben in die Zukunft zu beteiligen und in die Verantwortung zu ziehen. Daher halten wir als Fraktion DIE LINKE. eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebe- satzes für unabdingbar. Wir müssen aufgrund der strukturellen, aber auch der besonderen Finanzlage aufgrund von Corona, auch Finanzierungsmöglichkeiten ausloten, die auf den ersten Blick unattraktiv erscheinen. Der Haushaltsplan für 2021 prognostiziert ein zweistelliges Millionen-Minus im Gesamtergebnis, das auch in den nächsten Jahren nicht verschwinden wird, wenn wir nicht die Einnahmenseite des städtischen Haushalts stärken. Eine Kürzung von freiwilligen Leistungen in den Bereichen Soziales, Kultur oder Bildung kommt für uns als LINKE nicht in Betracht. Wir schlagen die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 430 auf 450 Punkte vor – dies ent- spricht einer Erhöhung der Gewerbesteuer für die Unternehmen in Höhe von 4,65%. Ein Einzelhandelsunter- nehmen mit einem Gewerbeertrag von beispielsweise 35.500 € hat damit eine jährliche Mehrbelastung von knapp 250 € gegenüber dem alten Gewerbesteuerhebesatz zu tragen. Größere Unternehmen mit höheren Erträgen werden höher belastet. Personenunternehmen, bspw. kleine Handwerks-, Dienstleistungs- oder Handelsbetriebe werden aufgrund der steuerlichen Verrechnung mit der Einkommenssteuer von einer Erhö- hung kaum getroffen; große, leistungsstarke Unternehmen können diese Mehrbelastung besser schultern. Durch die Erhöhung der Gewerbesteuer würde die Stadt Mehreinnahmen von über 16 Millionen € jährlich generieren (basierend auf den Gewerbesteuereinnahmen von 2019) und damit dringend benötigte Finanz- mittel freimachen für die Erhaltung und den Ausbau sozialer, kultureller und infrastruktureller Lebensberei- che. Bedenken, dass eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes Karlsruhe zu einem weniger attraktiven Wirt- schaftsstandort machen würde, teilen wir als Fraktion DIE LINKE nicht. In einer aktuellen Studie zur IHK- Region Ulm zeigt sich, dass die Höhe der Gewerbesteuer kein vorrangiger Faktor zur Ansiedlung von HAUSHALT 2021 Unternehmen an der Zukunft der Stadt beteiligen – Gewerbesteuerhebesätze erhö- hen Seite - 3 Unternehmen ist. Für Unternehmen wichtigere oder gleichwertige Kriterien sind Marktchancen, Arbeitskräf- tepotenziale, Wohnraum, Verkehrsanbindung (ÖPNV), technische Infrastruktur (Breitbandausbau), aber auch weiche Standortfaktoren für Fachkräfte, wie bspw. das Angebot an Kindertagesstätten und Schulen, Kultur- angebot etc.) und auch Leistungsfähigkeit der Verwaltungsstruktur1. Also alles Bereiche, die wir durch Inves- titionen in ein attraktives und lebenswertes Karlsruhe ausbauen wollen. Wir hielten es für falsch, die Generierung zusätzlicher Einnahmen wiederum auf zukünftige Haushalte zu ver- schieben. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer ist eine gangbare und eine der sinnvollsten und relevantesten Möglichkeiten der Stadt ihre Einnahmen zu sichern und zu erhöhen. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder https://www.ulm.ihk24.de/blueprint/servlet/re- source/blob/3826788/e45efc2806c7394a54c463c94473c4e9/ergebnisse-standortumfrage-2017-data.pdf1

  • StN Antrag Nr. 18-18b DIE LINKE
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 18-18b Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe 118 6110-200 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Steuern Unternehmen an der Zukunft der Stadt beteiligen - Gewerbesteuerhebesätze erhöhen Eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes ist im Haushalt 2021 nicht vorgese hen. Bereits heute liegt Karlsruhe mit Mannheim auf Platz 1 beim Ranking der Gewerbesteuerhebesätze. Alle anderen Kommunen haben niedrigere Hebesätze. Das mögliche Potential einer Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes um 10 Prozentpunkte liegt bei rund 7,5 Millionen Euro, bei wie vorgeschlagen 20 Prozentpunkte dann bei rund 15 Millionen Euro. Die Verwaltung erachtet es in der aktuellen Pandemie-Lage als schwierig, die Unternehmen zusätzlich zu belasten. Der jeweilige Steuerhebesatz wird vom Gemeinderat per Satzungsbeschluss festgelegt. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

  • Antrag Nr. 19 DIE LINKE. - Vergnügungssteuer erhöhen
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    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Vergnügungssteuer erhöhen! Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1192000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 61 | 6110-200 Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Steuern Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! HAUSHALT 2021 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Satzung der Stadt für die Erhebung einer Vergnügungssteuer wie folgt in § 4 Steuersätze und Min- deststeuer geändert wird: a) Die Steuer auf Spielgeräte und Spieleinrichtungen beträgt bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 25 % des monatlichen Einspielergebnisses, mindestens jedoch je Gerät und Kalendermonat -in Spielhallen 180,00 Euro -an anderen Aufstellorten 90,00 Euro. b) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit je Gerät und Kalendermonat -in Spielhallen 140,00 Euro -an anderen Aufstellorten 70,00 Euro. c) für Spieleinrichtungen i. S. von § 1 Abs. 2 b je Spieleinrichtung und Kalendermonat 600,00 Euro. Die Stadt ermittelt entsprechende zusätzliche Steuereinnahmen und stellt diese in den Haushalt ein. Begründung: Die derzeitige Haushaltslage erfordert die Erschließung zusätzlicher Einnahmen, sofern sie im Interesse der Allgemeinheit vertretbar sind. Eine moderate Anpassung der Vergnügungssteuer erscheint uns als Fraktion DIE LINKE. im Gemeinderat Karlsruhe sinnvoll, vor allem angesichts der Problematik der Spielsucht in der Ge- sellschaft. Eine Höhe von 25% des monatlichen Einspielergebnisses bei der Vergnügungssteuer wird von vie- len anderen Kommunen ebenfalls veranschlagt. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder

  • StN Antrag Nr. 19 DIE LINKE
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 19 Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe 118 6110-200 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Steuern Vergnügungssteuer erhöhen! Die Stadt Karlsruhe hat den Vergnügungssteuersatz in den letzten zehn Jahre wie folgt erhöht: 2010 auf 15 Prozent, 2012 auf 18 Prozent, 2014 auf 20 Prozent und 2018 auf 22 Prozent. Die Zahl der Spielhallen hat sich in diesem Zeitraum von 69 auf 59 reduziert und soll aufgrund des Landesglückspielgesetzes weiter deutlich eingeschränkt werden. Die Zahl der Spielgeräte ist von circa 1.200 auf 900 zurückgegangen. Aus einer Erhöhung des Steuersatzes von 22 auf 25 Prozent würde eine Steuermehreinnahme von circa 0,8 Mil- lionen Euro resultieren, sofern die Einschränkungen der Pandemie in 2021 vollständig beseitigt wären und das Spielverhalten wieder das ursprüngliche Niveau erreicht. Wegen der besonderen Belastungen in der Gastronomie und der Unterhaltungsbranche raten wir derzeit von einer weiteren Erhöhung des Steuersat- zes ab. Dessen ungeachtet werden wir die Vergnügungssteuer im Frühjahr 2021 im Rahmen einer Untersu- chung der steuerlichen Potentiale in einer Gesamtbetrachtung mit einbeziehen. D ie Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

  • Antrag Nr. 20 - 20 b DIE LINKE. - Einführung Übernachtungssteuer
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    Die Linke, Hebelstraße 13, 76133 Karlsruhe Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 76124 Karlsruhe 26.10.2020 HAUSHALT 2021 Antrag zum Thema Einführung einer Übernachtungssteuer in Karlsruhe Zuordnung im Haushaltsplan Seite im HH-Plan Teilhaushalt 1192000 Ergebnishaushalt: Produktbereich | Produktgruppe | Schlüsselposition 61| 6110-200 | Finanzhaushalt: Investive Maßnahme  Änderungen und neue Mittelanmeldungen Art 2021 2022 2023 2024 Stellenschaffung/-reduzierung Erhöhung/Reduzierung Erträge, Aufwendungen, Ein- oder Auszahlungen Steuern Personalaufwendungen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Bitte aus Liste auswählen Sperrvermerk Verpflichtungsermächtigung davon zahlungswirksam in Sonstige Änderungen Konzeption, Ziele, Maßnahmen, Kennzahlen s. Hinweis - F1-Taste ! HAUSHALT 2021 Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Seite - 2 Weitere Angaben bei Leistungen an Zuschussempfänger bitte Zuschussempfänger eintragen Sachverhalt | Begründung Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadt Karlsruhe eine Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer mit folgenden Rahmenbedin- gungen einstellt: a.Gegenstand der Übernachtungsteuer ist der Aufwand des Beherbergungsgastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen privaten Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel, Camping- und Reisemobilplatz und ähnliche Einrichtungen), der gegen Entgelt eine Beherbergungsmöglichkeit zur Verfügung stellt; b.Bemessungsgrundlage ist der vom Gast für die Beherbergung aufgewendete Betrag (ohne Mehrwert- steuer). c.Die Übernachtungsteuer beträgt fünf vom Hundert der Bemessungsgrundlage. Die Verwaltung beziffert entsprechende zusätzliche Steuereinnahmen sowie die dafür notwendigen Personal- aufwendungen und Sachkosten zur Abwicklung der Übernachtungssteuer und stellt diese in den Haushalt ein. Begründung: Karlsruher Bürger*innen tragen derzeit allein die Kosten der Infrastruktur sowie für Angebote, z.B. im Kultur- bereich, in Karlsruhe. Dabei profitieren viele Tourist*innen im Verlauf des Jahres von dieser Infrastruktur und nutzen diese beinahe kostenfrei. Daher sollen sich Tourist*innen mit einem kleinen Beitrag am Erhalt dieser Infrastruktur und Angebote beteiligen, um sie auch in der Zukunft in einem attraktiven Zustand beizubehal- ten. Deshalb fordern wir als Fraktion DIE LINKE. im Gemeinderat Karlsruhe die Einführung einer Übernach- tungssteuer, die erfolgreich auch in anderen Städten angewendet wird. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Karin Binder Mathilde Göttel

  • StN Antrag Nr. 20-20b DIE LINKE
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    HAUSHALT 2021 STELLUNGNAHME zu Antrag 20-20b Die Linke-Gemeinderatsfraktion --- --- --- --- --- --- --- --- --- Seite HH-Plan Produktgruppe 118 6110-200 Erlös-/Aufwandsart | Ein-/Auszahlungsart Steuern Einführung einer Übernachtungssteuer in Karlsruhe Die Einführung der Übernachtungssteuer als neue Steuer ist in der aktuellen Corona-Pandemie nicht vorge- sehen. Das Potential liegt nach Einschätzung der Verwaltung bei rund 0,5 bis 0,7 Millionen Euro. Überle- gungen zu einer Abgabe oder Steuer im touristischen Bereich fließen in die Betrachtung der Potentiale der städtischen Steuereinnahmen im Rahmen der Vorbereitungen für den nächsten Doppelhaushalt 2022/2023 mit ein. Die Verwaltung empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt, den Antrag abzulehnen.

  • Auszug Protokoll THH 2000
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    Auszug Protokoll Haushaltsberatungen 15./16.12.2020 Teilhaushalt 2000 Ich rufe damit den Teilhaushalt 2000 Finanzen auf. Wir springen auf die Seite 106. Hier darf ich Sie darauf hinweisen, dass wir in der 1. Veränderungsliste die Personalkosten HSPKA summenneutral noch einmal mit dem Teilhaushalt 1000 umgestellt haben. Damit kommen wir auf die Seite 108. Antrag 9 (Seite 108): Gemeinwohlökonomie in Karlsruhe fördern (KAL/Die PARTEI, DIE LINKE.) Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Vor wenigen Monaten haben wir in einem großen interfrak- tionellen Antrag beschlossen, dass wir den Weg in Richtung Gemeinwohlökonomie gehen. Die Verwaltung hat erfreulicherweise in der Antwort darauf zugesagt, dass eine städtische Gesellschaft bereits im Haushalt berücksichtigt ist. Wir wollen weiterhin daran festhalten, dass wir auch ein städtisches Amt gemeinwohlbilanzieren wollen und müssen deshalb münd- lich hier den Antrag abändern. Der würde sich jetzt so abändern, dass wir die Summe von 60.000 Euro auf 30.000 Euro reduzieren und mit einem Sperrvermerk versehen, bis wir ein städtisches Amt ausgewählt haben. Ich kann nur SPD und GRÜNE darum bitten, dem Antrag so zuzustimmen und unseren gemeinsamen Weg damit fortzuschreiten, dass wir die Stadt Karlsruhe in allen Belangen in Richtung Gemeinwohl orientieren und ausrichten wollen. Der Vorsitzende: Ich möchte Sie nur darauf hinweisen, dass nach unserer Schätzung die 60.000 Euro auch für ein solches Amt erforderlich sind und die 30.000 Euro nicht ausreichen. Stadtrat Zeh (SPD): Auch die SPD hält Gemeinwohlbilanzen für einen interessanten Ansatz. Es geht hier darum, Erfolge in Bezug auf faire Beschaffung, faire Arbeitsbedingungen und ähnliches zu erreichen. Es ist eine Beratung von außen notwendig. Das ist ganz klar, weil wir bisher keine Erfahrung haben. Aber wir wollen der Verwaltung zustimmen, dass wir zunächst einmal mit einer Gesellschaft, der VOLKSWOHNUG, anfangen und dann die Erfahrung weiter nutzen, um in den kommenden Jahren das weiter auszubauen. Stadträtin Weber (GRÜNE): Sie hatten erwähnt am Anfang unserer Sitzung, dass es ein Haushalt wird, der vom Umbau geprägt ist. Dieser Antrag geht genau in diese Richtung, dass wir einen Umbau unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaften benötigen. Es freut uns, dass mit der VOLKSWOHNUNG GmbH bereits Abstimmungsgespräche stattfanden, so dass im Jahr 2021 eine Gemeinwohlbilanz erstellt werden kann. Als städtisches Amt ist das Forst- amt sehr interessiert, eine Gemeinwohlbilanz zu erstellen. Da das Forstamt kein eigenes Per- sonal für so etwas hat, würde das Forstamt die Bilanz auf jeden Fall extern vergeben. Hierfür wären auch die 60.000 Euro vonnöten. Das Land hat erst kürzlich für den Staatswald eine solche Bilanz erstellen lassen, so dass man sich daran auch ein bisschen orientieren kann. Deshalb möchten wir dem Antrag der LINKE. zustimmen, 60.000 Euro zur externen Beauftra- gung einer Gemeinwohlbilanzierung für eine städtische Gesellschaft mit Sperrvermerk zu genehmigen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Hier sind wir dezidiert anderer Auffassung. Wir alle sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Wir alle haben in unseren Gesellschaften und in unseren Aus- schüssen auf Gemeinwohl zu achten. Wir brauchen nicht noch einen Supersachverständigen, der uns jetzt auch noch bei der Bilanzierung die Hand führt, nur weil Sie mit Ihrer sicherlich ideologischen Orientierung wohl argumentativ nicht durchzudringen scheinen. Wir brauchen diese Einrichtung nicht. Wir müssen hart an unseren Ämtern arbeiten, dass sie dem Ge- meinwohl verpflichtet bleiben, wie bisher auch. Aber so etwas brauchen wir nicht. Stadtrat Høyem (FDP): Ich verstehe, dass Herr Kollege Bimmerle an die SPD und die GRÜ- NEN appelliert hat, denn dort haben wir in diesem Gemeinderat die Mehrheit. Ich respektie- re, was Herr Zeh gesagt hat, dass die SPD nicht automatisch in diesem grün-linken Block mit- arbeitet. Wir haben am Anfang gesagt, dass wir keine Revolution via Hintertür wollen. Das will ich wiederholen. Wir haben eine besondere Situation. Wir wollen alle gerne Gemein- wohl haben. Aber nicht auf diesem Weg. Wir stimmen dagegen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Ich bin ein Freund der Gemeinwohlbilanzierung. Aber die Stadt Karlsruhe ist per se, wie Stadtrat Pfannkuch gesagt hat, ein gemeinwohlorientierter Betrieb. Sehr wohl geht es um die finanzielle Betrachtung. Es geht auch um andere Aspekte dabei. Es geht nicht um Umbau. Das ist eine falsche Bezeichnung. Beim Gemeinwohl geht es nicht um Umbau eines Konzerns, sondern es geht um eine andere Betrachtungsweise. Die finde ich richtig und nützlich. Aber ich folge der Verwaltung. Wir probieren es einmal bei einer Gesellschaft. Dann reden wir wieder darüber. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich will nur wissen, worüber wir jetzt abstimmen. Der Antragstel- ler hat reduziert auf 30.000 Euro mit Sperrvermerk. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Da die Verwaltung gerade gesagt hat, dass, wenn über- haupt, die 60.000 Euro notwendig sind, dann können wir nur über 60.000 Euro mit Sperr- vermerk abstimmen. Der Vorsitzende: Der Antrag steht, 60.000 Euro mit Sperrvermerk. Die GRÜNEN hatten sich auch auf den originären Antrag bezogen. Den stelle ich jetzt zur Abstimmung. – Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt. Antrag 10 (Seite 108): Kommunale Betriebsprüfer*innen einstellen, 2 Vollzeitstellen (DIE LINKE.) Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Wir würden auf einen Redebeitrag verzichten und direkt zur Abstimmung übergehen. Der Vorsitzende: Dann können wir gleich abstimmen. – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Auf der Seite 108 möchte ich ebenfalls noch darauf hinweisen, dass wir in der 1. Verände- rungsliste einen Mehrbetrag bei den Wirtschaftsgebühren einstellt haben. Auf der Seite 110 geht es dann weiter. Antrag 11 (Seite 110): Monatliche Zulage in Höhe von 300 Euro für Mitarbeiter*innen des Städtischen Klinikums (KAL/Die PARTEI, DIE LINKE.) Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Das ist ein Antrag, der vieles aufgreift, was in der Gesell- schaft an sich in Bewegung ist, nämlich die Frage, inwieweit wir das Personal, das unser Sys- tem am Laufen hält mit seinem Einsatz, ausreichend finanzieren können. Deshalb haben wir auch in Absprache mit dem Bündnis Krankenhaus statt Fabrik diesen Antrag gestellt, wohl wissend, dass er vor allem eine wichtige Entscheidung darüber sein wird, wie wir die finanzi- ellen Mittel einstellen. Denn ich denke, niemand in diesem Gemeinderat oder die große Mehrheit des Gemeinderates würde bestreiten, dass das Personal am Klinikum oder generell im Gesundheits- und Pflegebereich eine höhere Bezahlung verdient hätte, angesichts des Einsatzes. Wohl wissend sagen wir auch, dass diese Entscheidung heute nicht eine Entschei- dung darüber ist, ob man diesen Einsatz honoriert, sondern eine Frage darüber ist, ob Bund und Land endlich ihrer Verpflichtung nachkommen und das Gesundheits- und Pflegepersonal ausreichend bezahlen. Wir sehen an dieser Stelle die Notwendigkeit, dass Bund und Land handeln, sehen aber auch, dass wir hier vor Ort diese Problematik halten werden. Trotz des hohen Volumens wollen wir diesen Antrag abstimmen lassen, wohl wissend, dass wir dann überlegen müssen, wo die finanziellen Ressourcen möglich sind und ob für andere Themen dementsprechend Kürzungen erfolgen müssen. Wir haben gleich dazu noch eine Reihe von Finanzierungsanträgen. Das wäre eine Möglichkeit. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Hier kann man es kurz machen. Es ist schön, wenn sich eine Frak- tion für die Situation unserer Pflegerinnen und Pfleger im Klinikum stark macht. Das sehen wir natürlich genauso. Aber man muss doch auch die Verwaltungsantwort lesen. Wir sind nicht der richtige Adressat. Wenden Sie sich an den Bund. Der Bund kann übrigens für solche Mittel auf andere Ressourcen zugreifen. Das macht er bisher noch nicht. Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf. Nur, die Kommune ist nicht der Ausfallbürge für alle Probleme, die wir in diesem Lande haben. Stadtrat Riebel (GRÜNE): Die Pflegekräfte leisten wichtige Arbeit. Das ist ungefragt. Es ver- dient auch Anerkennung. Hier geht es aber um weit mehr als die Bezahlung. Es geht um Dienstplansicherheit, eigene Gestaltungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz und ein anerken- nender Umgang am Klinikum. Lassen Sie uns erst einmal daran arbeiten. Die Verhandlungen zu den Geldern sollten wir den Expert*innen überlassen, den Gewerkschaften. Diese konnte gerade einen kleinen Erfolg für die Beschäftigten erzielen. Dank dem Bund und dem Land gibt es zudem noch einen kleinen Bonus obendrauf. Auch muss die ausweichende Vergütung der Leistung durch die Krankenkasse mithilfe des Bundes und der Überwindung des DIG- Systems gewährleistet werden, damit für eine dauerhaft bessere Bezahlung der Weg berei- tet werden kann. Diesen Antrag müssen wir daher ablehnen. Stadträtin Uysal (SPD): Lieber Kollege Bimmerle, Sie haben grundsätzlich Recht, dass man das Arbeiten mit und für Menschen dringend aufwerten muss, um auch künftig noch ausrei- chend viele junge Menschen für eine Ausbildung in einem Pflegeberuf gewinnen zu können. Wir brauchen tatsächlich spürbare Verbesserungen. Verbesserungen im Bereich der Arbeits- bedingungen, angemessenerer Bezahlung, fehlender Aufstiegschancen. Das wird alles viel Geld kosten, außer Frage. Es ist auch wichtig, dass wir hier investieren. Allerdings sehen wir die Zuständigkeit, wie mein Vorredner, nicht bei uns, sondern bei Land und Bund. Deshalb werden wir heute diesen Antrag nicht mittragen. Wir fordern das Land und den Bund auf, die politischen Versprechungen zeitnah umzusetzen. Stadtrat Høyem (FDP): Nicht nur die Antragsteller schätzen den Pflegeeinsatz. Das tun wir alle. Es gibt auch andere Teile unserer Gesellschaft, die in dieser Zeit besonders stark einge- sprungen sind und Extraarbeit machen. Für uns ist es wichtig, was gesagt wurde, dass wir als Kommune nicht die Gehälter festlegen. Das ist eine Tarifverhandlung. Der Bund ist hier in der Pflicht. Stadträtin Ansin (KAL/Die PARTEI): Folgender Redebeitrag wird jetzt kommen von dem Bündnis Krankenhaus statt Fabrik. Sie haben geschluckt über den etwa 20 Mio. Euro kosten- den Antrag pro Jahr. Gehörten Sie zu denen, die im Frühjahr dem Gesundheitspersonal Bei- fall klatschten? Wenigstens virtuell im Geiste? Das hat nichts gekostet. Aber kostenlos wer- den die gewaltigen Probleme nicht beseitigt. Sie wissen hoffentlich Bescheid über die Prob- leme in den Kliniken und in Pflegeheimen. Pflegenotstand ist kein Fremdwort mehr. Aber wissen Sie, wie es konkret im Städtischen Klinikum aussieht? Sind Sie der Meinung, Ge- schäftsführung und Pflegedirektion tun alles, um die Probleme zu lösen? Sie tun etwas. Aber sie lösen wenig, weil sie innerhalb der vorgegebenen ökonomischen Rahmenbedingungen agieren. Ist Ihnen bewusst, wie die Probleme entstanden sind? Oder meinen Sie, so ein Pech, dass gerade uns das Fachpersonal fehlt. Die Finanzierung durch das Fallpauschalensystem hat zu immer mehr Fallzahlen geführt, während alles Personal außer den Fallzahlen generie- renden Ärzt*innen als Kostenfaktor relativ minimiert oder ausgesourced wurde. Inzwischen begreifen auch die eifrigsten Befürworter den sogenannten Fehlanreiz. Zu spät, die Krise ist da. Es sind außer der Pflege nahezu alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen betroffen. Auch die gut bezahlten Ärzt*innen flüchten wegen der Arbeit aus dem Beruf. Labor, Rönt- gen, Küchenfachkräfte, alle stehen unter Druck. Deshalb der Antrag für alle Beschäftigten. Reden Sie sich nicht ein, der Pflegenotstand im Klinikum ließe sich durch ein paar Stell- schrauben hier und Abwerbung ausländischer Fachkräfte dort, die anderswo fehlen werden, irgendwie beheben lassen. Denken Sie nur nicht, mit dem neuen Haus M wird alles besser. Da warten Sie auf Godot. Tatsächlich zeichnet sich ab, nach Corona und mit dem neuen Haus M werden weitere Kolle- ginnen und Kollegen fehlen. Belastungen der Pandemie und die Personalpolitik mit Verlusten von Beschäftigten als Verschiebungsmasse haben viele erschöpft und resignieren lassen. Die Flucht in Teilzeit oder ganz aus dem Beruf wird sich 2021 verstärken. Auch ohne Corona werden zukünftig Betten stillgelegt werden müssen. Das kostet übrigens auch viel Geld. Sei- en Sie sich bewusst, welche Verantwortung Sie tragen. Sie haben heute die Möglichkeit und die Chance, eine große Stellschraube zu drehen, um bei der Lösung der geschaffenen Prob- leme im Gesundheitswesen einen Schritt weiterzukommen. Morgen müssen Sie weiterdre- hen und Ihre bundespolitischen Verantwortlichen dazu bringen, die problemverursachenden Marktmechanismen zu ändern und das Fallpauschalensystem zugunsten der Selbstkosten- deckung abzuschaffen. Dann könnten Gesundheitsbeschäftigte ihre Qualifikation zugunsten guter Patientenversorgung voll zum Einsatz bringen und alle Patient*innen erhielten, was sie benötigen. Sie entscheiden: Weiter so oder Systemwechsel. Wenn es nicht gelingt, das Per- sonal zu halten und neues in ausreichender Zahl zu gewinnen, wird die Krise im Gesund- heitswesen und im Klinikum immer kritischer werden. Der Vorsitzende: Ich möchte zwei Dinge noch kurz ergänzen, damit die nicht so im Raum stehen bleiben. Ich halte die Pflegekräfte an Kliniken für nicht unterbezahlt. Ich kann aus meinen eigenen Erfahrungen im Klinikum sagen, dass es die Arbeitsbedingungen sind, die dort das Haupt- problem sind und nicht die Bezahlung. Viele gehen sogar aus den Kliniken weg in andere Bereiche, wo sie durchaus auch nicht besser bezahlt werden, aber sicherere Arbeitsbedin- gungen haben. Das Zweite ist, ich kann nur noch einmal an Sie alle appellieren, wir können bundespoliti- sche, landespolitische und sonstige Probleme nicht auf der kommunalen Ebene auffangen. Frau Ansin, Sie haben eben ganz viel Richtiges gesagt zu den Systemproblemen. Diese Sys- temprobleme bekomme ich aber nicht durch eine monatliche Zulage aufgefangen. Die müs- sen an anderer Stelle angegangen werden. Genau deswegen führt das, wenn Sie dem zu- stimmen würden, dazu, dass wir in eine ganz massive Konkurrenz zwischen den Krankenhäu- sern geraten, weil wir dann nämlich etwas zahlen, wozu andere Krankenhäuser nicht in der Lage und auch nicht verpflichtet sind. Das ist aus meiner Sicht die falsche Stellschraube, um an diesem Thema weiterzuarbeiten. Hier geht es also um zwei Dinge. Das Eine ist, wir müssen das Thema Krankenhaus anders lösen. Das können wir aber nicht für das Klinikum alleine machen, sondern das muss an an- derer Stelle auch gemacht werden. Und das Zweite ist, gerade in dieser Haushaltssituation können wir nicht alle Probleme, von denen wir an anderen Ebenen erwarten würden, dass sie angegangen werden, jetzt über den städtischen Haushalt versuchen einzufangen und uns damit noch in eine wie ich finde schwierige Konkurrenzsituation zu anderen Städten, zu an- deren Einrichtungen usw. zu begeben und damit ein Stück weit die Solidarität aufzugeben, die es geben muss, über den Städtetag, über die Krankenhausgesellschaft, über die Gewerk- schaften, um an diesem Systemproblem wirklich originär etwas zu verändern. Das sage ich jetzt einmal. Es gibt noch viele Anträge, bei denen man das nochmal wiederho- len könnte. Wir kommen damit zur Abstimmung. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Wir kommen damit auf der Seite 110 zu dem Hinweis, dass wir über die 2. Veränderungsliste die Verlustabdeckung aus 2020 auch noch in den Haushalt aufgenommen haben. Auf der Seite 111 über die 1. Veränderungsliste haben wir den Verlustausgleich für 2021 bis 2024 beim Eigenbetrieb Fußballstadion am Wildpark. Auf der Seite 111 haben wir die Ver- lustabdeckung aus 2020 über den gleichnamigen Eigenbetrieb. Auf der Seite 112 haben wir über die 1. Veränderungsliste die Konzessionsabgabe der Stadtwerke reduziert, weil wir hier mit weniger Erträgen rechnen. Wir kommen damit auf die Seite 113. Antrag 12 (Seite 113): Nightliner-Angebot, Konzeption (KAL/Die PARTEI, DIE LINKE.) Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Meine Unterlagen besagen, dass es tatsächlich zwei Anträge sein müssten, nämlich einmal der Antrag zur Einführung der Konzeption mit der Maximal- summe, und einmal ein Antrag zur Wiedereinführung des Nightliners am Donnerstag. Wir haben dieses Thema schon in den vergangenen Jahren ausführlich diskutiert. Wir wissen alle, wie schwierig die Situation ist, dass wir aber dennoch Handlungsbedarf wochentags sehen. Zumindest haben das einige Fraktionen immer wieder signalisiert. Wir sehen vor allem am Donnerstag eine Notwendigkeit, spätestens dann, wenn das kulturelle Leben, was wir uns gerade nicht vorstellen können, im Laufe des nächsten Jahres vielleicht wieder entstehen könnte, um eine Erreichbarkeit der Stadt über den öffentlichen Nahverkehr auch in der Nacht sicherzustellen. Deshalb werden wir beide Anträge mit einem Sperrvermerk versehen, weil es natürlich nur dann Sinn macht, einen solchen aufzuheben, wenn die Corona-Situation es zulässt. Denn in der Tat, aktuell würde dies keinen Sinn machen. Wir bleiben dabei, dass die Einführung des Nightliners in einer Konzeption, die wir noch aus- zugestalten haben, entweder den Weg zurück in die Vergangenheit oder einen anderen Weg, notwendig ist und die nächsten Jahre wieder auf die Tagesordnung kommen wird. Wir werden deshalb die beiden Anträge zur Abstimmung stellen. Stadtrat Honné (GRÜNE): Der Nightliner während der Woche kostet ungefähr 7 Euro pro Fahrgast. Das ist eine ganze Menge. Deshalb haben wir es bei den letzten Sparhaushalten eingespart. Inzwischen ist die finanzielle Situation eher schlechter als damals. Deshalb ist es sehr problematisch. Es kommt dazu, dass wir im Moment auch die Fahrer nicht haben. Die Fahrer reichen nicht einmal für das normale Programm, erst recht nicht für zusätzliche Nachteinsätze. All das muss erst einmal behoben werden. Dann können wir wieder darüber sprechen, ob das möglich ist. Stadtrat Maier (CDU): Gestatten Sie mir zum Anfang meines Wortbeitrags eine grundsätzli- che Anmerkung. Ich werde bei meinen nächsten Redebeiträgen die Grußformel weglassen, nicht aus mangelndem Respekt vor dem Amt des Oberbürgermeisters oder vor Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern einfach, um uns etwas Lebenszeit zu sparen, werde es dann aber ab nächster Woche logischerweise wieder formell richtig machen. Gerade im Umweltbereich und auch im ÖPNV-Bereich gäbe es viele wünschenswerte Dinge, die wir gerne mitgetragen hätten. Dazu hätten wir aber in der Vergangenheit - Verwaltungs- spitze und auch wir, Teile des Hauses – etwas verantwortungsvoller mit den Geldern, die wir hier verwalten, umgehen müssen. Von daher sehen wir momentan für viele, für 99 % der Dinge, die wir heute beraten, keine Möglichkeit, sie finanziell darzustellen und müssen leider viele davon ablehnen. Nun konkret, ich spreche jetzt zu Antrag Nr. 12, verbinde damit aber auch gleich meine Mei- nung zu Antrag Nr. 13. Wir werden diesen ablehnen. Es ist spannend zu beobachten, dass man beim Nightliner bei der Einführung Prügel bekam, bei der damaligen Reduzierung Prü- gel bekam und jetzt das erneut immer wieder gefordert wird. Der Kollege Honné hat schon einiges Richtiges gesagt. Es muss auch leistbar sein. Vor dem Hintergrund sehen wir aktuell das Angebot als ausreichend. Außerdem werden wir im ÖPNV-Bereich erst einmal abwarten müssen. Wir werden im nächsten Jahr einen Meilenstein erledigt haben. Viele Einschrän- kungen, die die Karlsruherinnen und Karlsruher ertragen mussten, werden dann behoben sein. Dann werden wir das Netz beobachten, wie es sich positiv entwickelt. Daran glauben wir fest. Dann können wir auch wieder über andere Dinge im ÖPNV-Bereich reden. Aber jetzt sollten wir erst einmal abwarten und genau hinschauen. Von daher Anträge 12 und 13 Ab- lehnung seitens der CDU. Stadträtin Uysal (SPD): Herr Kollege Bimmerle, lieber Lukas, auch hier hast du grundsätzlich Recht, dass wir über das Angebot in der Nacht sprechen müssen. Auch die SPD-Fraktion ist an Verbesserungen beim ÖPNV interessiert. Wir halten aber – das erwähne ich heute noch einmal – entsprechende Festlegungen bis zur Inbetriebnahme für verfrüht. Es ist nicht sinn- voll, über einzelne Maßnahmen jetzt zu entscheiden, ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept für den ÖPNV zu haben. Damit wir einen erfolgreichen, attraktiven ÖPNV haben, müssen wir das Ganze betrachten. Lassen Sie uns doch die Kombilösung abwarten und dann noch einmal über die Einzelheiten sprechen. Es ist einfach verfrüht und deshalb, wie in der Vergangenheit auch, heute ein klares Nein. Stadtrat Hock (FDP): Was meine Vorrednerin, Frau Uysal, gesagt hat, finde ich absolut rich- tig. Meine Fraktion hat dieses Thema auch schon im Gemeinderat aufgerufen, weil uns das Angebot des Nigthliners sehr wichtig war und immer noch ist. Aber eines muss man ganz klar sagen, es war dann die Aussage der Verkehrsbetriebe, dass nach Fertigstellung des Tunnels wieder automatisch auf uns zugekommen wird und dieses Konzept einmal vorgestellt wird, was man dann mit dem Nightliner vorhat. Deshalb: Wir sind sehr nahe bei Ihnen. Aber Stand heute ist es nicht möglich, dass wir jetzt zustimmen können. Wir sehen es wie Sie. Aber, bit- te, nach Fertigstellung des Tunnels lassen Sie uns hören, was man vorhat. Wenn man es dann immer noch nicht machen möchte, dann können wir auf jeden Fall zusammen etwas machen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Herr Maier, Sie werden von meiner Fraktion, von der Karlsruher Liste/Die PARTEI, immer wieder dieses Thema hören. Das ist für unsere Fraktion im ÖPNV ein sehr wichtiger Aspekt. Es war, Herr Honné, ein absolut politischer Fehler, dass wir damals aus Haushaltsspargründen dieses abgesetzt haben. Mich wundert insbesondere, dass gerade Sie dann in dem Fall mit Beträgen kommen, die teilweise kein richtiges Bild ab- geben. Wir werden weiterhin an diesem Thema dranbleiben. Herr Kollege Hock, für uns ist nicht abzusehen, das glauben wir auch nicht, dass dann, wenn die Kombilösung fertiggestellt wird, der Nightliner wieder aufgerufen wird. Ich prophezeie, dass dann mit dem Hinweis auf die Kombilösung erst recht der Nightliner nicht mehr eingesetzt werden wird. Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortbeiträge. Sie haben mich darauf hingewiesen, dass es um zwei Dinge geht. Einmal um die Konzeption und einmal um die Wiedereinführung des Donnerstags. Ich würde jetzt mit der Konzeption anfangen und die zur Abstimmung stel- len. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Wir kommen jetzt zur Wiedereinführung des Nightliners in der Nacht von Donnerstag auf Freitag. Auch da bitte ich Sie um Ihr Votum. – Auch das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Antrag 13 (S. 113): Kfz-Abmeldung gegen KVV-Jahresticket für Senior*innen und darüber hinaus (DIE LINKE.) Antrag 13 a (S. 113) Kfz-Abmeldung gegen KVV-Jahresticket sonstige Karlsruher Einwoh- ner*innen (DIE LINKE.) (Zuruf Stadtrat Bimmerle/DIE LINKE.) Ist erledig? – Gut, dann haben wir die beiden erledigt. Antrag 14 (S. 113): Externe Untersuchung – Alternative Finanzierungsmöglichkeit ÖPNV Karlsruhe (DIE LINKE.) Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Das ist jetzt ein Redebeitrag, der auch alle anderen Anträge zusammenfassen wird. Sie haben grundsätzlich in Ihrer Ausführung, Herr Oberbürgermeister und Frau Erste Bürgermeisterin, darauf hingewiesen, dass wir, wenn wir Änderungsanträge stellen zum Entwurf der Verwaltung, natürlich auch sagen müssen, wie wir das finanzieren wollen. Wir beraten heute über 250 Anträge. Wir sind überrascht, dass wir die einzigen wa- ren, die irgendeinen Finanzierungsantrag gestellt haben, wohl wissend, dass man die richtig finden kann oder auch falsch. Aber wenn man mehr Geld ausgeben will, muss man sagen, woher es kommt. Das tun wir an der Stelle. Wir haben Anträge gestellt zur Anpassung beste- hender Hebesätze der Steuern, bei der Gewerbesteuer, bei der Grundsteuer, bei der Ver- gnügungssteuer. Wir haben die Einführung neuer Steuern beantragt, wie die Übernach- tungssteuer, und wir haben die Konzeption gefordert, dass wir in Zukunft alternative Finan- zierungsmöglichkeiten im ÖPNV-Bereich haben. Alle drei Themen sind wichtig. Wir können die heute alle ablehnen, wohl wissend, dass wir in genau einem Jahr einem Teil der Anträge sicherlich zustimmen werden müssen, weil genau die finanzielle Situation der Stadt dies bedarf. Mein Motto war immer, wenn man weiß, dass man im nächsten Jahr kein Geld hat, fängt man am Besten sofort an, Geld zu sparen oder mehr zu verdienen. An der Stelle sollten wir in diesem Jahr 2021 anfangen mehr zu verdie- nen und nicht erst zuwarten, bis wir 2022 dann umso mehr Steuern erheben müssen. Es ist doch klar, alles das, was wir heute nicht verlangen, müssen wir in Zukunft 2022 als noch viel größeren Schritt für die Bürger*innen und für die kommunalen Unternehmen verlangen. Sie haben in Ihrer Antwort der Verwaltung richtig darauf hingewiesen, dass zu den alternati- ven Finanzierungsmöglichkeiten eine Antwort auf Landesebene noch aussteht. Das bedau- ern wir. Wir hatten gehofft, dass sie in 2020 kommt. Es gibt aber bereits eine Untersuchung, die 2016 durchgeführt wurde, die genau diese Modelle aufgreift. An diese hätten wir uns angeschlossen. Wir bleiben trotzdem dabei, dass wir erwarten, dass 2021 diese Ergebnisse kommen werden, um diesen Antrag zu stellen. Wir können heute nur an den Gemeinderat appellieren, dass es notwendig ist, jetzt die Finanzierungsquellen der Stadt zu stärken, nicht zu warten, bis wir letztendlich am finanziellen Abgrund stehen, sondern jetzt Entscheidun- gen zu treffen, wohl wissend, dass es unangenehm ist, dass es schwierig ist, das den Bürge- rinnen und Bürgern und Unternehmen zu erklären. Aber die finanzielle Situation der Stadt und die Notwendigkeit der Investition in eine soziale und ökologische Wende der Stadt be- dürfen dieser Entscheidung. Stadtrat Honné (GRÜNE): Auch die GRÜNE-Fraktion sieht es so, dass mehr Einnahmen nötig sind, um den öffentlichen Verkehr nicht nur zu halten, sondern auch zu verbessern. Aber wir haben die rechtlichen Möglichkeiten nicht dazu. Auch die vier Kommunen, die in dem Pilot- projekt des Landes dabei waren, haben nur Untersuchungen gemacht, haben ihre Wünsche äußern können. Das war’s. Die nehmen keinen einzigen Euro in 2021 ein, weil wir alle noch darauf warten, was denn überhaupt demnächst gesetzlich zulässig ist. Dann sind wir die ers- ten, die sagen, davon müssen wir etwas umsetzen, auch in Karlsruhe. Aber erst einmal müs- sen wir wissen, was es ist. Hier einen Haushaltsantrag zu stellen, hilft nichts. Es müssen Ver- ordnungen geändert werden, Satzungen geändert werden usw. Das hat mit Haushalt erst einmal nichts zu tun. Der Haushalt ist froh darüber, wenn er Einnahmen bekommt. Aber in der Reihenfolge geht es doch nur. Stadtrat Maier (CDU): Dieser Antrag ist ein Stück weit auch Augenwischerei. Denn am Ende des Tages muss irgendjemand das Ganze bezahlen. Im Zweifel sind es Steuergelder, die dann an anderer Stelle einkassiert werden. Von daher vertrauen wir der Verwaltung und auch unseren Verkehrsbetrieben, dass wir sowohl Fördermittel abgreifen, als auch kluge und in- telligente Finanzierungssysteme einführen beziehungsweise aktualisieren. Von daher heute an dieser Stelle Ablehnung. Stadträtin Uysal (SPD): Kommunen stehen tatsächlich vor großen finanziellen Herausforde- rungen beim Erhalt der ÖPNV-Infrastruktur. Gleichzeitig soll der ÖPNV natürlich neuen An- sprüchen gerecht werden, wie Barrierefreiheit etc. Er muss auch massiv ausgebaut werden, damit Menschen ihn nutzen. Bei der Erreichung der Klimaschutz- und Luftreinhalteziele kommt ihm auch eine außerordentlich wichtige Rolle zu. Deshalb hast du vollkommen Recht, Lukas, dass die Kommunen auch finanzielle Spielräume brauchen. Auch die SPD begrüßt al- ternative Finanzierungsmöglichkeiten, die die zukünftigen Kosten des Karlsruher ÖPNV auf- fangen. Allerdings werden wir heute diesem Antrag so nicht zustimmen, weil wir erst die rechtlichen Rahmenbedingungen abwarten möchten. Der Kollege Honné hat es richtig aus- geführt. Sobald die geschaffen sind, können wir sehr gerne noch einmal darüber sprechen. Der Vorsitzende: Damit stelle ich den Antrag zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum. – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Ich darf zur Seite 113 noch hinzufügen, dass wir über die 1. Veränderungsliste einen Mehrer- trag bei der Konzessionsabgabe VBK eingepflegt haben und eine erhaltende Verbundförde- rung durch das Land Baden-Württemberg und Weiterleitung an den KVV. Wobei das nur eine summenneutrale Darstellung ist. Über die 2. Veränderungsliste haben wir die Verlustabdeckung aus 2020 eingepflegt, auf der Seite 113 Verlustabdeckung ebenfalls des KVV. Damit kommen wir auf die Seite 116. Antrag 15 (S. 116): Indoor-Meeting komplett streichen (AfD) Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch wir werden die Anrege weglassen, weil wir sonst am Ende zu wenig Zeit für unsere Redebeiträge haben. Wir haben hier eine besondere Situation. Das Indoor-Meeting findet jetzt tatsächlich nur noch für die Kameras statt. Wir haben die ganze Zeit kritisiert, dass es eigentlich für die Ver- eine in Karlsruhe nichts bringt und eigentlich für Karlsruhe auch nicht. Den Fernsehzuschau- ern ist es egal, wo es stattfindet. Es wird jetzt mit maximal 199 Leuten in der Europahalle stattfinden. Vor dem Hintergrund der geänderten Situation hätte man es sehr wohl einfach streichen können, im Gegensatz zu dem, was in der Stellungnahme der Stadt steht. Wir hät- ten jetzt eine halbe Million eingespart. Wir möchten dieses Geld den Vereinen direkt zu- kommen lassen. Wir haben auch entsprechende Anträge gestellt, um einen fast ebenso ho- hen Betrag direkt an die Vereine auszuzahlen. Deswegen bitten wir um Unterstützung. Stadtrat Hofmann (CDU): Liebe AfD, das ist genau der Punkt. Am Anfang große Reden schwingen und sagen, wir sparen 25 Mio. Euro ein, und dann die Realitäten nicht anerken- nen. Es ist eben nicht so, dass man einfach aus Verträgen herauskommt, die man bereits letztes Jahr geschlossen hat, wo noch gar kein Corona da war, wo wir gar nicht wussten, dass wir eine andere Veranstaltung machen. Man muss auch, wenn man großspurig am Anfang ankündigt, dass man 25 Mio. Euro einsparen möchte, bei der Realität bleiben und dann auch sehen, dass das vielleicht teilweise gar nicht so ist. Wenn man hier im Prinzip versucht, den Sport und andere gegeneinander auszuspielen, dann ist auch das falsch. Denn diese Mittel sind gar nicht aus dem Sporthaushalt, nur ein ganz kleiner Teil. Das sind Veranstaltungen, die gar nicht dem Sport zur Verfügung stünden. Wir haben in Karlsruhe mit unseren besitzenden Vereinen hervorragende Sportförderung. Es muss hier nicht immer suggeriert werden, dass wir irgendwelche Mittel dem Sport entziehen würden. Von daher ist dieser Antrag nicht nur nicht genehmigungsfähig, weil es eben schon viel zu spät ist und wir in Regresszahlungen kommen würden, sondern es ist auch völlig am Thema vorbei, weil es damit überhaupt nichts zu tun hat. Die Anträge, die Sie im Nachhinein noch gestellt haben für Erhöhungen usw., auch das ist völlig an der Sache vorbei, da in den letzten Jahren, als wir die Fortschreibung der Sportför- derrichtlinien gemacht haben, sehr viele Dinge schon gemacht wurden und das, was Sie jetzt fordern, zu Ungleichbehandlungen und Ungerechtigkeiten im Sport führen würde. Von daher ist der Antrag leider: Thema verfehlt, setzen! Stadtrat Hock (FDP): Dieser Antrag verfehlt völlig das Ziel. Ich weiß auch nicht, was die AfD mit diesem Antrag bezwecken möchte, zumal es längst entschieden ist. Das hier aufzurufen, ist meines Erachtens Populismus pur, um uns in eine Situation zu bringen, dass wir jetzt noch großartig über eine Sache diskutieren, die schon längst entschieden ist. Die Vereine - wenn Sie mit den Vereinen in dieser Stadt gesprochen hätten – sagen Ihnen nämlich, sie sind froh, dass das Indoor-Meeting in dieser Stadt stattfinden kann. Auch wenn es jetzt nur im Fernse- hen stattfindet. Wenn ich sehe, was wir versuchen als Stadt Karlsruhe, nicht nur in Karlsruhe selber, sondern auch darüber hinaus, damit die Bürgerinnen und Bürger zu uns kommen, dann ist das eine Werbeplattform wie keine andere für unsere Stadt Karlsruhe. Das muss man auch einmal sehen und darf man nicht ganz außer Acht lassen. Da wird meines Erach- tens jetzt auf eine Sache aufgehoben, die längst entschieden ist. Deshalb kann ich Ihnen nur sagen, diesen Antrag hätte es nicht gebraucht. Stadträtin Fenrich (AfD): Jetzt muss ich doch der Vollständigkeit halber etwas sagen, Herr Hofmann und Herr Hock. Wir hatten das seinerzeit im Aufsichtsrat diskutiert. Da gab es drei Varianten, wenn ich mich recht erinnere. Die dritte Variante, die favorisiert wurde, auch von der KME, war die, dass man das in der Europahalle stattfinden lässt unter dann abgespeck- ten Bedingungen. Die Einsparungen damals waren lediglich 100.000 Euro. Jetzt muss ich da- zu sagen, wir gingen, wenn ich mich recht erinnere, bei der seinerzeitigen Diskussion davon aus, dass wir im Januar, wenn das ganze Ding stattfinden soll, andere Verhältnisse haben. Aber die haben wir jetzt nicht. Ich weiß nicht, wie es draußen ankommt, wenn wir sagen, das findet statt. Wir wissen natürlich auch nicht, ob alle Sportler, die eingeladen waren und die gerne teilnehmen würden, auch kommen. Die Verwaltung sagt jetzt, ich zitiere wörtlich: „Zum jetzigen Stand ca. 3 Monate vor der Durchführung erscheint der Verwaltung eine Ab- sage als nicht zielführend.“ Da hätte ich gerne erwartet, dass man vielleicht seitens der Ver- waltung auch etwas sagt, inwieweit man vielleicht doch aus dem Vertrag herauskommt. Viel- leicht lohnt es sich in der Tat nicht, weil zu wenig Sportler teilnehmen. Von dem abgesehen, ist das Indoor-Meeting eine gute Sache. Darüber brauchen wir nicht reden. Aber zum ge- genwärtigen Zeitpunkt ist dieses einfach schlecht. Der Vorsitzende: Wir kommen zur Abstimmung. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Ich weise darauf hin, dass auf der Seite 116 über die 1. Veränderungsliste der Haltungsauf- wand KVVH, die KMK-Verlustabdeckung und Schadensersatz, der Betriebs- und Projektkos- tenzuschuss KME und für die KTG, also Tourismus, der Betriebskostenzuschuss und der Pro- jektzuschuss Auslandsmaßbearbeitung angepasst wurden. Desgleichen über die 2. Verände- rungsliste eine entsprechende Sammlung von Verlustabdeckungen beziehungsweise Liquidi- tätszuschüsse für KVVH, KMK, KME und KTG. Dahinter verbergen sich im Wesentlichen die Corona-Folgen. Antrag 16 (Seite 118): Grundsteuer B senken (AfD) Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Kurzer Rückblick, der Haushaltskonsolidierungsprozess 2015 hat zu wenig Sparen und zu viel Steuererhöhung geführt. Seither beantragen wir jedes Mal bei den Haushaltsberatungen, dass diese Steuer wieder rückgängig gemacht wird. Warum? Weil es nämlich inkonsequent ist, dass die Gemeinderatsmehrheit immer günstiges Wohnen ein- fordert, aber dann die Grundsteuer erhöht. Denn die Grundsteuer wird mit den Nebenkos- ten auf alle Mieter umgelegt. Das heißt, die Mieter bezahlen jeden Monat mehr. Die fast 6 Mio. Euro, um die es hier geht, werden zum großen Teil von Mietern bezahlt. Dass wir ohne das Geld auskommen, haben wir vor 2015 geschafft. Wir würden es jetzt auch schaffen, denn wir haben gesagt, mit den Streichanträgen, die wir auch noch stellen, sparen wir trotz- dem, obwohl wir hier 6 Mio. Euro weniger an Steuern haben, am Ende noch 25 Mio. Euro. Deswegen ist es nicht zutreffend, was in der Verwaltungsantwort steht, dass wir keine Ge- genfinanzierung vorschlagen. Wir haben eine Gegenfinanzierung. Wir könnten ohne Weite- res auf diese unnötige Steuererhöhung verzichten und den Mietern diese fast 6 Mio. Euro wieder geben und natürlich auch den Grundstücksbesitzern, die nicht zur Miete wohnen. Das heißt, wir würden das Wohnen insgesamt in Karlsruhe um fast 6 Mio. Euro billiger ma- chen. Deswegen bitte ich um Unterstützung. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Zu dem Antrag Nr. 16 ein paar Bemerkungen. Die Finanzlage hatte sich bei der Stadt schon vor der Corona-Pandemie eingetrübt. Jetzt mit der Corona- Pandemie haben wir erhebliche Ausfälle auf der Einnahmenseite. Wir haben geringere Steu- ereinnahmen, geringere Erträge städtischer Gesellschaften. Auf der Ausgabenseite haben wir höhere Erstattungen bei Betreuungseinrichtungen, wir brauchen Hilfsmaßnahmen für Kulturbetriebe und vieles andere mehr. All das ist notwendig, verschlechtert aber nochmals die Finanzlage dramatisch. Deswegen ist im Moment nicht die Zeit, Steuersenkungen vorzu- nehmen. Auch inhaltlich ist der Antrag falsch. Über die Grundsteuer wird keine gute Woh- nungspolitik gemacht. Bezahlbares Wohnen wird durch einen gesunden Wohnungsmarkt erreicht und nicht durch Steuerpolitik. Dazu braucht man eine gute Sozialpolitik, die men- schenwürdiges Wohnen auch für geringe Einkommen ermöglicht. Zusammengefasst: Steuern nach dem Gießkannenprinzip senken in Zeiten schwieriger Fi- nanzlage der Stadt ist falsch. Der Antrag ist abzulehnen. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Herr Dr. Schmidt, Sie haben im Ansatz Recht. Wir haben uns bei der letzten Haushaltsberatung auch gegen diese Grundsatzzustimmung gewandt, weil wir gesagt haben, letztendlich wird es umgelegt. Der Mieter muss es mittragen. Aber die CDU Karlsruhe steht natürlich auch für Verlässlichkeit, auch in diesem Bereich. Wir haben uns nach langer Diskussion dafür entschieden, den Satz beizubehalten, weil wir auch dem etwas entgegen- steuern müssen, was Herr Dr. Cremer eben gesagt hat. Wir haben viele finanzielle Aufgaben zu schultern in den nächsten Monaten und Jahren. Deshalb sagen wir als Fraktion in diesem Fall Beibehaltung des jetzigen Satzes. Stadtrat Høyem (FDP): Selbstverständlich haben wir Sympathie dafür. Aber dieses Jahr ist kein Jahr für Steuersenkungen. Es ist ganz bestimmt – das sagen ich wegen der zukünftigen Anträge – auch kein Jahr für Steuererhöhungen. Wir wollen das sehr gerne in 2022/2023 weiterdiskutieren. Aber zurzeit ist es keine Zeit für Senkungen und besonders nicht für Erhö- hungen. Der Vorsitzende: Das waren jetzt alle Wortbeiträge. Damit steht der Antrag zur Abstim- mung. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt geht es in die andere Richtung, in Grundsteuer erhöhen. Antrag 17 (Seite 118): Grundsteuer erhöhen für eine soziale Wohnraumoffensive; Erhö- hung Hebesatz Grundsteuer A: +30 % (auf 500 v. H.) (DIE LINKE.) Antrag 17 a (Seite 118): B-Grundsteuer erhöhen für eine soziale Wohnraumoffensive; Er- höhung Hebesatz Grundsteuer b: +30 % (auf 500 v. H.) (Die LINKE.) Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Kein Redebeitrag von unserer Seite. Der Vorsitzende: Können wir die beiden Anträge zusammen abstimmen? Dann rufe ich 17 und 17 a gemeinsam auf. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Antrag 18 (Seite 118): Unternehmen an der Zukunft der Stadt beteiligen – Gewerbesteuer- hebesätze erhöhen (DIE LINKE.) Antrag 18 a (Seite 118): Unternehmen an der Zukunft der Stadt beteiligen – Gewerbesteu- erhebesätze erhöhen: Folgewirkung Gewerbesteuerumlage (DIE LINKE.) Antrag 18 b (Seite 118): Unternehmen an der Zukunft der Stadt beteiligen – Gewerbesteu- ersätze erhöhen: Aufträge: Sicherstellung, dass Gewerbesteuerhebe-sätze regional koordi- niert und festgelegt werden; Initiierung harmonisierender Gewerbesteuerhebesätze in der Region (DIE LINKE.) Auch hier gibt es keine Redebeiträge. Dann können wir das gleich zur Abstimmung stellen. – Auch das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Antrag 19 (Seite 118): Vergnügungssteuer erhöhen (DIE LINKE.) Auch hier gibt es keinen Redebeitrag. Wir kommen gleich zur Abstimmung. – Auch das ist mehrheitlich abgelehnt. Anträge 20 bis 20 b (Seite 118): Einführung einer Übernachtungspauschale in Karlsruhe (DIE LINKE.) Auch hier kein Wortbeitrag, damit gleich zur Abstimmung. – Das ist eine mehrheitliche Ab- lehnung.