Investive Sportförderung: Sporthalle SSC Karlsruhe
| Vorlage: | 2020/1317 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 17.11.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Rintheim, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat Beratung Haushalt (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.12.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1317 Dez. 3 Investive Sportförderung: Sporthalle SSC Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sportausschuss 22.07.2020 3 X vorberaten Gemeinderat 15./16.12.2020 4 X Beschlussantrag Der Gemeinderat bewilligt – nach Vorberatung im Sportausschuss – für das Gesamtprojekt (Neubau der Sporthalle und Errichtung der Freianlagen) einen Regelzuschuss im Sinne der Sportförderungs- richtlinien in Höhe 3.578.686 EUR und einen Sonderzuschuss in Höhe von 15.737.884 EUR. Das ist insgesamt ein Betrag in Höhe von 19.316.570 EUR. Davon wurden bereits 660.000 EUR als Pla- nungsmittel zur Verfügung gestellt, so dass ein Betrag in Höhe von 18.656.570 EUR verbleibt. Die Realisierung ist abhängig von der Finanzlage der Stadt. Eine Entscheidung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatung 2021. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 18.656.570 Euro bis zu 264.000 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der Sportausschusssitzung vom 27.03.2019 wurde das Vorhaben des SSC Karlsruhe befürwortet, eine Dreifeld-Sporthalle mit einer Zuschauerkapazität bis zu 1.000 Zuschauern zu errichten. Auf Grundlage der durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden Planungsmittel von 660.000 Euro bewil- ligt und zur Verfügung gestellt. Die Phase der Planung konnte so abgeschlossen werden. Der SSC Karlsruhe ist nun für die Umsetzung der Planung und somit zur Vorbereitung der Ausschrei- bungen bereit. Für den Bau der Halle und die damit verbundene Neustrukturierung der Freianlagen sollen nun Haushaltsmittel in Höhe von 18.656.570 Euro in den kommenden Jahren 2021-2023, eventuell auch längerfristig, eingestellt werden. Zusammenfassung Der SSC Karlsruhe plant, auf seinem Gelände eine Dreifeld-Sporthalle mit einer Zuschauerkapazität von bis zu 1.000 Zuschauern zu errichten. Diese Sporthalle soll für Vereinssport, den Schulsport (ins- besondere den Schulsport der element-i-Schule) und für Wettkampfsport (zum Beispiel 2. Bundesli- ga Volleyball) genutzt werden. Standort Der Standort befindet sich südlich des Vereinszentrums des SSC Karlsruhe an der Grundstücksgrenze zum KSV Rintheim-Waldstadt. Für diesen Standort wurde die Machbarkeitsstudie durchgeführt. Gebäude Konstruktion Der Bau gliedert sich in drei Gebäudeteile: den Hallenkörper mit einer lichten Höhe von 10 m, einen zweigeschossigen Eingangs-, Lager- und Techniktrakt und einen eingeschossigen Umkleidebereich. Investitionen Basierend auf der Entwurfsplanung liegt eine Kostenberechnung für die Errichtung der Sporthalle vor: Errichtung der Sporthalle Brutto________ Herrichten und Erschließen 353.000 EUR Bauwerk Baukonstruktion 9.122.000 EUR Bauwerk Technische Anlagen 3.289.000 EUR Außenanlagen 1.374.000 EUR Ausstattung 251.000 EUR Baunebenkosten 3.597.000 EUR Unvorhergesehenes 894.000 EUR 18.880.000 EUR Abzüglich bereits geleisteter Planungskosten 660.000 EUR Noch zu finanzieren 18.220.000 EUR Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Durch die Errichtung der Sporthalle ist es notwendig, die Sportfreianlagen neu zu strukturieren. Errichtung der Freianlagen Brutto________ Fußballfeld (Kunstrasenplatz) 1.019.000 EUR Beregnungsanlage 28.000 EUR Flutlichtanlage 116.000 EUR Leichtathletikanlage (100 m Laufbahn) 91.000 EUR Weitsprung- und Kugelstoßanlage 31.000 EUR Multifunktionsfeld (Allwetterplatz) 169.000 EUR Brunnen 67.000 EUR 1.521.000 EUR Die bisher vorhandenen zwei Fußballplätze werden durch einen Kunstrasenplatz ersetzt, der mit einer Flutlichtanlage ausgestattet wird. Flutlichtanlage und Beregnungsanlagen gehören obligato- risch zum Kunstrasenplatz. Bei einer Betrachtung dieser Maßnahmen als Sanierungsmaßnahmen würden 50% der Gesamtkos- ten als Regelförderung anerkannt werden. Das würde bedeuten: Regelförderung 760.500 EUR Sonderförderung 760.500 EUR Bei einer Betrachtung dieser Maßnahmen als Neubaumaßnahmen würden 35% der Gesamtkosten als Regelförderung anerkannt werden. Das würde bedeuten: Regelförderung 532.350 EUR Sonderförderung 988.650 EUR Da die Neustrukturierung der Sportanlagen ausschließlich im Zusammenhang mit der Errichtung der Sporthalle steht, wird die Errichtung der Sportanlagen als Neubaumaßnahme betrachtet. Gesamtkosten Brutto________ Errichtung der Sporthalle 18.880.000 EUR Errichtung der Freianlagen 1.521.000 EUR 20.401.000 EUR Somit betragen die Gesamtkosten für die Errichtung der Sporthalle und der Freianlagen insgesamt 20.401.000 Euro. Davon wurden bereits 660.000 EUR für Planungskosten zur Verfügung gestellt. Finanzierung Die Finanzierung der Gesamtkosten erfolgt folgendermaßen: Finanzierung Brutto________ Eigenanteil - SSC Karlsruhe 500.000 EUR Sporthalle - Zuschuss BSB 400.000 EUR Freianlagen - Zuschuss BSB 184.430 EUR Sporthalle - Regelzuschuss Stadt Karlsruhe 3.046.336 EUR Sporthalle - Sonderzuschuss Stadt Karlsruhe 14.749.234 EUR Freianlagen - Regelzuschuss Stadt Karlsruhe 532.350 EUR Freianlagen - Sonderzuschuss Stadt Karlsruhe 988.650 EUR Gesamtkosten 20.401.000 EUR Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Der SSC Karlsruhe gibt an, einen Eigenanteil von 500.000 EUR übernehmen zu können. Nach Aussage des SSC Karlsruhe fördert der Badische Sportbund das Vorhaben Sporthalle und Sport- freianlage mit 548.430 EUR. Eine höhere Förderung des Badischen Sportbundes reduziert den Son- derzuschuss. Die Förderung der Stadt Karlsruhe unterteilt sich also in einen Regel- und einen Sonderzuschuss: Regelzuschuss Sonderzuschuss Gesamtzuschuss Sporthalle 3.046.336 EUR 14.749.234 EUR 17.795.570 EUR Freianlage 532.350 EUR 988.650 EUR 1.521.000 EUR 3.578.686 EUR 15.737.884 EUR 19.316.570 EUR Somit muss eine städtische Förderung für die Errichtung der Sporthalle und die Errichtung der Frei- anlagen als Regelzuschuss im Sinne der Sportförderungsrichtlinien in Höhe 3.578.686 EUR und als Sonderzuschuss in Höhe von 15.737.884 EUR zur Verfügung gestellt werden. Das ist insgesamt ein Betrag in Höhe von 19.316.570 EUR. Davon wurden bereits 660.000 EUR als Planungsmittel zur Ver- fügung gestellt, so dass ein Betrag in Höhe von 18.656.570 EUR verbleibt. Der SSC Karlsruhe stellt dar, die finanziellen Mittel in den Jahren 2021-2023 zu nutzen und bittet deshalb um Einstellung der entsprechenden Mittel. 2021: 2.000.000 EUR 2022: 13.000.000 EUR 2023: 3.656.570 EUR Die Finanzierung ist abhängig von der Finanzlage der Stadt. Aus Sicht der Verwaltung ist der Mit- telabfluss in diesem Zeitraum unrealistisch und wird sich voraussichtlich eher auf 4-5 Jahre erstre- cken. Betriebskosten Die jährlichen Betriebskosten wurden vom SSC Karlsruhe im Jahr 2019 auf rund 264.000 EUR ge- schätzt. Das entspricht den Unterhaltungskosten einer städtischen Sporthalle. Der SSC Karlsruhe hat bereits dargestellt, dass er diese Kosten nicht tragen kann. Somit ist auch ein erhöhter Unterhal- tungszuschuss notwendig. Eine Vereinbarung zu den Betriebskosten zwischen der Stadt und dem SSC Karlsruhe ist noch zu schließen. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat bewilligt – nach Vorberatung im Sportausschuss – für das Gesamtprojekt (Neubau der Sporthalle und Errichtung der Freianlagen) einen Regelzuschuss im Sinne der Sportförderungs- richtlinien in Höhe 3.578.686 EUR und einen Sonderzuschuss in Höhe von 15.737.884 EUR. Das ist insgesamt ein Betrag in Höhe von 19.316.570 EUR. Davon wurden bereits 660.000 EUR als Pla- nungsmittel zur Verfügung gestellt, so dass ein Betrag in Höhe von 18.656.570 EUR verbleibt. Die Realisierung ist abhängig von der Finanzlage der Stadt. Eine Entscheidung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatung 2021.
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Auszug Protokoll Haushaltsberatungen 15./16.12.2020 Tagesordnungspunkt 4: Investive Sportförderung: Sporthalle SSC Karlsruhe (Vorlage: 2020/1317) Bürgermeister Lenz: Wie Sie wissen, plant der SSC Karlsruhe eine Dreifeldsporthalle mit ei- ner Zuschauerkapazität von bis 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Für dieses Projekt wurde bereits am 09.04.2019 ein Zuschuss zur Abdeckung der Planungskosten in Höhe von 660.000 Euro bewilligt. Die Planung ist abgeschlossen, die Vorbereitungen für die Ausschrei- bung laufen. Die Gesamtkosten gehen in Richtung 20 Mio. Euro. Das wissen Sie alles. Für die Maßnahme sollen von unserer Seite, von Ihnen, von der Stadt ca. 18 ½ Mio. Euro zur Verfü- gung gestellt werden. Der Badische Sportbund bringt 500.000 Euro, fast 600.000 Euro ein und der Verein selbst auch eine halbe Million Euro. Der SSC hat erklärt, könnte aber darauf verzichten, dass es möglich ist, die erste Tranche von ungefähr 2 Mio. Euro, wenn ich es rich- tig im Kopf habe, vorzufinanzieren und wäre mit einer Verpflichtungsermächtigung und da- mit verbundenen Finanzierung in den nächsten Jahren einverstanden. Aber die voraussichtli- chen Unterhaltungskosten, das ist wichtig für später, entsprechen natürlich dann den Kosten einer städtischen Sporthalle. Den Mehrwert für die element-i-Schule brauche ich an der Stel- le nicht betonen. Stadtrat Hofmann (CDU): Die Vorlage spricht für sich. Wir haben sie schon im Sportaus- schuss vorberaten. Für mich ist auch noch einmal das Engagement des SSC wichtig, die sogar bereit sind, in eine Vorfinanzierung zu gehen, das Ganze zu unterstützen und im Prinzip auch als eine Art Bauherr hier fungieren und das Ganze entsprechend durchziehen. Das ist etwas, was wir als Kommune gar nicht in der Art und Weise leisten können. Von daher ist es eigent- lich ein Vorzeigeprojekt. Wir wissen alle, wie wichtig es gerade auch für die aufstrebende Volleyball-Mannschaft ist, die dringend diese Hallenhöhe braucht. Von daher werden wir dieser Vorlage zustimmen. Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Vortrag von Herrn Bür- germeister Lenz beinhaltet hat, dass wir die Vorlage abändern. Das heißt 2021 fällt nichts an. Aber wir erklären uns zu einer Verpflichtungsermächtigung von (Zuruf) - Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen. Stadtrat Schmidt (GRÜNE): Ich möchte noch kurz das gesamtstädtische Interesse am Bau dieser Halle betonen und noch einmal die Tatsache, dass, wenn wir den Verein bauen lassen und der Verein sein Ehrenamt, seine Expertise einbringt, es unterm Strich sowohl günstiger als auch schneller ist, als wenn wir das alles selber ausschreiben würden. Ich hatte am An- fang gedacht: Oh Gott, 20 Mio. Euro. Ich bin sicher, diese 20 Mio. Euro sind gut investiert. Deswegen sind wir froh und stolz, dass wir heute zustimmen können. Stadträtin Moser (SPD): Der Verein SSC Karlsruhe-Waldstadt ist sehr rührig. Die haben schon vor ein paar Jahren ein Gebäude erstellt. Ich finde es sehr gut, dass die das in Eigenregie übernehmen werden. Wir brauchen dringend Dreifeldsporthallen. Außerdem brauchen wir diese Halle auch für den Schulsport der element-i-Schule. Von daher stimmen wir dem An- trag zu. Stadtrat Hock (FDP): Ich habe nur eine Verständnisfrage. Sie haben erwähnt, es fällt in 2021 nichts an. Das heißt, ich habe es richtig verstanden, erst dann das Jahr darauf. Der Vorsitzende: Das haben Sie insofern richtig verstanden, als unsere Vorlage 2 Mio. Euro im Jahr 2021, 13 Mio. Euro in 2022 und dann gibt es noch eine Summe hintendran, vorsieht. Was wir Ihnen jetzt vorschlagen, ist, dass wir 2021 nicht die 2 Mio. Euro einstellen, aber dann eine Verpflichtungsermächtigung von 15 Mio. Euro für das Jahr 2022 und die restlichen 3,7 Mio. Euro dann in 2023, wie vorgesehen. Weil der Verein, wenn er diese Finanzierungs- zusage von uns hat, ausreichend Eigenmittel und die Sportförderung aus dem Badischen Sportverband und anderes erst einmal nutzen kann, um im Jahr 2022 loszumachen. Das ist die Veränderung zu dem, was Ihnen vorliegt. So bringen wir das jetzt in die Abstimmung. Weitere Wortmeldungen habe ich nicht gesehen. – Das ist eine einstimmige Entschei- dung. Ein schönes Votum für den SSC.