Kindertagesbetreuung während des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen: Vorgehen bei behördlich angeordneten coronabedingten Gruppen- oder Einrichtungsschließungen
| Vorlage: | 2020/1315 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 17.11.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.11.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Kindertagesbetreuung während des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen: Vorgehen bei behördlich angeordneten coronabedingten Gruppen- oder Einrichtungsschließungen GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.11.2020 Vorlage Nr.: 2020/1315 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 9.2.1 ☒ ☐ Der Gemeinderat beschließt die tagesgenaue Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Kompensation der Kita-Beiträge der freien Träger und die Übernahme der Mindererträge der erlassenen Kita-Beiträge der städtischen Einrichtungen ab dem ersten Tag der Schließung bei behördlich angeordneten corona-bedingten Gruppen- oder Einrichtungsschließungen. Begründung: Um bei zukünftigen Schließungen von Betreuungseinrichtungen in Zukunft Eltern nicht zusätzlich zur schwierigen Organisation einer eigenständigen Kinderbetreuung erneut auch finanziell zu belasten, ist eine tagesgenaue Abrechnung der tatsächlich erfolgten Betreuungsleistungen geboten. Nachdem eine pauschale Abrechnung der gesamten Monatsbeiträge während der langen Schließung der Einrichtungen im Frühjahr verwaltungstechnisch nicht anders umsetzbar war, sollte dies aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber Eltern und den freien Trägern bei eventuellen zukünftigen Schließungen ermöglicht werden. TOP 9.3 Ziffer 5 entfällt. Unterzeichnet von: Benjamin Bauer Jorinda Fahringer Renate Rastätter Aljoscha Löffler Änderungsantrag
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1315 Dez. 3 Kindertagesbetreuung während des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen: Vorgehen bei behörd- lich angeordneten coronabedingten Gruppen- oder Einrichtungsschließungen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 9.2.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Erhebung der Elternbeiträge liegt grundsätzlich in der Trägerhoheit und richtet sich in der Regel nach den Vereinbarungen, welche die Träger mit den Eltern, deren Kinder in der jeweiligen Einrich- tung betreut werden, getroffen haben (z. B. Betreuungsverträge, Beitragsordnung etc.). Bei der Stadt Karlsruhe werden die Kosten für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen aufgrund privatrechtlicher Verträge erhoben. Bestandteil dieses privatrechtlichen Vertrages ist die Benut- zungsordnung für Kindertagesstätten der Stadt Karlsruhe. Demnach sollen ab der dritten Woche keine Elternbeiträge für die Betreuung bis zur Wiederaufnah- me der Betreuung erhoben bzw. die Beiträge den Eltern entsprechend rückerstattet werden. Unabhängig von corona-bedingten Schließungen haben Kinder die Kita-Einrichtungen in der Vergan- genheit - wie auch zukünftig - wegen Krankheit, Urlaub etc. nicht besucht. Bei einer Schließung bei- spielsweise aufgrund des Norovirus wurden bzw. werden die Elternbeiträge weiterhin erhoben. Bei- tragsermäßigungen oder Beitragsrückerstattungen sind gemäß den Betreuungsverträgen nicht vor- gesehen. Vor diesem Hintergrund wurden die Betreuungsverträge entsprechend gestaltet, so dass auch die Betriebskosten insbesondere die Fixkosten in solchen Fällen weiter gedeckt werden können. Wie bereits in der Vorlage zu TOP 9.2 ausgeführt, wird nach derzeitigem Kenntnisstand vom Land Baden-Württemberg keine weitere finanzielle Unterstützung zur Erstattung bzw. Kompensation der Elternbeiträge zur Verfügung gestellt. Auch ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, welche finanziellen Folgen die aktuelle Situation für die Stadt Karlsruhe in den folgenden Jahren haben wird. Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung unter Beachtung der gesamtstädtischen Situation in Be- zug auf Covid-19 die Ablehnung des Antrages der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion, welcher die tages- genaue Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Kompensation der Kita-Beiträge der freien Träger und die Übernahme der Mindererträge der erlassenen Kita-Beiträge der städtischen Einrichtungen ab dem ersten Tag der Schließung bei behördlich angeordneten corona-bedingten Gruppen- oder Ein- richtungsschließungen begehrt.
-
Extrahierter Text