Kindertagespflege in der Krise unterstützen

Vorlage: 2020/1314
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 17.11.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.11.2020

    TOP: 9.4.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: teilweise zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Kindertagespflege in der Krise unterstützen SPD-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.11.2020 Vorlage Nr.: 2020/1314 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 9.4.2 ☒ ☐ 1. Die Fehlzeitenregelung in der Kindertagespflege wird nicht nur für einen Lockdown in der Kinderbetreuung, sondern auch für die Dauer des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen ausgesetzt. 2. Die Fehlzeitenregelung wird in Bezug auf Krankheitstage grundsätzlich überprüft. Begründung: Die Kindertagespflege ist elementarer Bestandteil der Betreuungslandschaft in Karlsruhe. In Anbetracht des hohen Betreuungsbedarfs der Eltern in unserer Stadt ist es ein wichtiges Ziel, diese durch gute Rahmenbedingungen zu stärken, um somit die Attraktivität und damit einhergehend die Platzkapazitäten zu steigern. Die Gewährung einer Fortzahlung des öffentlichen Pflegegeldes bei Abwesenheit des Pflegekindes der Stadt Karlsruhe bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr und einer damit einhergehenden Verlässlichkeit in der Fortzahlung des öffentlichen Pflegegeldes ist ein gutes Beispiel hierfür. Eine grundsätzliche Abwesenheitsbeschränkung ist auch durchaus nachvollziehbar. Dennoch sieht es die SPD-Fraktion als kritisch an, die oftmals vielen Krankheitstage von Kleinkindern als Ausfallzeiten in der Betreuung anzusehen und entsprechend abzurechnen. Dies stellt aus unserer Sicht eine Ungleichbehandlung zwischen Kindertagesstätten und der Tagespflege dar. Wir wünschen uns nicht nur in Pandemiezeiten, sondern generell eine bessere und gerechtere Abrechnung von Ausfallzeiten und fordern deshalb eine grundsätzliche Überprüfung. Als besonders kritisch erachten wir eine solche Regelung allerdings in Zeiten der Pandemie. Aus gutem Grunde hat die Verwaltung beschlossen, die gängige Krankheitsregelung während des Lockdowns auszusetzen. Auch aktuell gilt, dass es dringend geboten ist, mit Erkältungssymptomen zuhause zu bleiben. Eine Regelung, die begünstigt, dass man im Zweifel die Betreuung in Anspruch nimmt, als mehr zu bezahlen, kann nicht in unserem Sinne sein. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Yvette Melchien Ergänzungsantrag

  • SPD 9.4.2 Kindertagespflege in der Krise unterstützen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Ergänzungs-antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1314 Dez. 3 Kindertagespflege in der Krise unterstützen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 9.4.2 x Kurzfassung 1. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion abzulehnen. 2. Die Verwaltung wird die Fehlzeitenregelung in Bezug auf die Krankheitstage grundsätzlich überprüfen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2020 im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Landesjugendämter und die Kommunalen Landesverbände empfehlen einen Ansatz zur Abrechnung des öffentlichen Pflegegeldes in Abwesenheitszeiten des Tagespflegekindes, über den die Stadt Karlsruhe den Tagespflegepersonen entgegenkommend hinausgeht. Sollte es im Kita Jahr 2020/2021 zu mehr krankheitsbedingten Fehltagen des Tageskindes kommen, weil aufgrund von Symptomen beim Kind entsprechend der Schutzhinweise Corona-Verdachtsabklärungen durch den Kinderarzt stattfinden müssen, werden die für den Abklärungszeitraum (in der Regel 1-2 Tage) entstehenden Ausfalltage von der Zählung der Krankheitstage des Kindes ausgenommen. Dies gilt auch für behördlich angeordnete corona- bedingte Schließungen der Tagespflegestelle in der Zeit des Regelbetriebs unter Pande- miebedingungen. Fehlzeiten aufgrund anderer krankheitsbedingter Abwesenheit des Kindes sollten weiterhin berücksichtigt werden. Bei Tagespflegekindern mit nachgewiesenen erheblichen Entwick- lungsbeeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen kann bei Bedarf bereits nach dem bisherigen Vorgehen eine erweiterte Regelung getroffen werden, wenn dadurch die Betreu- ung in der Tagespflege gesichert werden kann. 2. Seit Januar 2019 wurde die in Karlsruhe praktizierte Empfehlung des Kommunalen Verbandes für Jugend und Soziales (KVJS) aus dem Jahr 2009 um die sogenannte „Urlaubs- und Abwe- senheitsregelung“ erweitert. Die Stadtverwaltung ist im engen Austausch mit den Tagespflegepersonen bezüglich der Ausgestaltung der Umsetzung der KVJS-Empfehlung und der administrativen Vorgänge. Hier- zu wird eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Tagesgruppen und der Stadtver- waltung gebildet, welche das System und die Gestaltung der Tagespflege konzeptionell über- arbeitet und Vorschläge entwickelt.

  • top 9 4 2 ziff 1 spd
    Extrahierter Text