Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Neubau/Sanierung Badisches Staatstheater

Vorlage: 2020/1313
Art: Antrag
Datum: 17.11.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stabsstelle Projektcontrolling
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.12.2020

    TOP: 21

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.01.2021

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 16.11.2020 Vorlage Nr.: 2020/1313 Wirtschaftlichkeits-Betrachtung Neubau/Sanierung Badisches Staatstheater Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.12.2020 21 x Hauptausschuss 19.01.2021 2 x 1. Die Stadt prüft erneut die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus gegenüber einer Sanierung für das Badische Staatstheater. 2. Es werden bis zur Vorstellung der Ergebnisse aus Punkt 1 im Gemeinderat keine zusätzlichen Leistungen bzw. haushaltsrelevanten Verpflichtungen beauftragt werden. Sachverhalt/Begründung: In der Antwort auf unsere Anfrage zu den Kosten der Sanierung des Badischen Staatstheaters (Vorlage 2020/1184) erklärte die Stadtverwaltung, dass in ihrer Betrachtung 2017 eine Sanierung rund 10% günstiger eingestuft wurde als ein Neubau. Mittlerweile sind die Schätzungen für die Sanierung aber schon auf knapp eine halbe Milliarde Euro angestiegen, weshalb wir eine nochmalige Wirtschaftlichkeits- Betrachtung mit dem aktuellen Planungs- und Kostenstand für angebracht ansehen. Dies begründet sich insbesondere in einem grundsätzlich deutlich höheren Kostenrisiko bei einer Sanierung gegenüber einem Neubau. Die bereits im Projekt gebundenen Haushaltsmittel beziffert die Stadtverwaltung mit 35 Mio. €. Auf Ihre Kostenschätzung von 325 Millionen setzen sie zusätzlich 25 % Risikovorsorge an. Bei einer Sanierung rechnet der Bausachverständige erfahrungsgemäß und je nach Art des Bauprojektes mit einem zwischen 15 und 25 Prozent höherem Kostenrisiko als bei einem Neubau. Legen wir diesen Maßstab vereinfacht über die jetzt vorliegende (auf Grundlage einer abgeschlossenen Vorplanung (LP 2) ermittelten) Kostenschätzung von 325 Mio. € Baukosten (KG 200-500), dann erscheint bei einem Neubau allein durch ein um 15 Prozent niedriger anzusetzenden Kostenrisiko eine „rechnerische Einsparung“ von ca. 48 Mio. € möglich. Bei aktuellen Schätzungen von 500 Millionen Baukosten für die Sanierung und einem wahrscheinlich günstigeren Neubau wäre die Einsparung noch größer. Dies gilt es ergebnisoffen zu überprüfen. Für die Fraktion stellt sich die Frage, ob das Projekt mit allen Unsicherheiten so weitergeführt wird oder ob es kostengünstiger wäre, einen Neubau zu prüfen und dem gegenüber zu stellen. Bis das Ergebnis vorliegt dürfen keine weiteren Leistungen beauftragt werden bzw. Verpflichtungen eingegangen werden. – 2 – Aus vorgenannten Gründen halten wir - auch zum jetzigen Zeitpunkt - eine erneute Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nicht nur für vertretbar, sondern im Sinne eines wirtschaftlichen Handelns für unabdingbar. Unterzeichnet: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/1313 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: SPC Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Neubau/Sanierung Badisches Staatstheater Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.12.2020 21 X Hauptausschuss 19.01.2021 2 X Kurzfassung Sowohl das Land als aktiver Bauherr als auch die Stadt als „passiver“ Part sind einer wirtschaftlichen Lösung für das Badische Staatstheater verpflichtet. Die Stadt hat die Landesverwaltung gebeten, erneut die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus gegenüber einer Sanierung zu prüfen. Wir schlagen vor, das Ergebnis im Kontext einer ausführlichen Darstellung zum aktuellen Projektstand, Kostenentwicklung und Interimslösungen dem Gemeinderat im Frühjahr 2021 vorzustellen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1. Die Stadt prüft erneut die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus gegenüber einer Sanierung für das Badische Staatstheater. Sowohl das Land als aktiver Bauherr als auch die Stadt als „passiver“ Part sind einer wirtschaftlichen Lösung für das Badische Staatstheater verpflichtet. Die Stadt hat die Landesverwaltung gebeten, erneut die Wirtschaftlichkeit eines Neubaus gegenüber einer Sanierung zu prüfen. Wir schlagen vor, das Ergebnis im Kontext einer ausführlichen Darstellung zum aktuellen Projektstand, Kostenentwicklung und Interimslösungen dem Gemeinderat im Frühjahr 2021 vorzustellen. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung müssen für einen Neubau folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt werden: - Neubau am Standort oder neuer Standort - Je nach Variante: Neubau einer Tiefgarage - Je nach Variante: komplette gleichzeitige Auslagerung von Spielbetrieb (Kleines und Großes Haus) und Theaterbetrieb (Werkstätten, Verwaltung, musikalischer Apparat, Probebühnen) - Verschiebung der Realisierung um mindestens 6-8 Jahre (neuer Wettbewerb, neue Planung), daraus resultierende Baupreisentwicklung 2. Es werden bis zur Vorstellung der Ergebnisse aus Punkt 1 im Gemeinderat keine zusätzlichen Leistungen bzw. haushaltsrelevanten Verpflichtungen beauftragt werden. Derzeit werden beauftragte Planungs- und Bauleistungen erbracht bzw. in kleinerem Umfang noch Leistungen beauftragt, um die Vorwegmaßnahmen fertigzustellen und den Bau von Modul 1 (Schauspielhaus) vorzubereiten. Fehlende Weiterbeauftragungen im Sinne der Auftragsteller würden dazu führen, dass der geplante Baubeginn von Modul 1 2022 um ein Jahr verschoben werden müsste, da lärmintensive Bauarbeiten jeweils in den Theaterferien vorgesehen sind. Dem Ansinnen der Antragsteller wird aber dahingehend Rechnung getragen, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in jedem Fall vor dem Abbruch des Foyers in den Theaterferien im Sommer 2021 im Gemeinderat behandelt wird.

  • Protokoll HA TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Sitzung Hauptausschuss 9. Januar 2021, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 2 der Tagesordnung: Wirtschaftlichkeits-Betrachtung Neubau/Sanierung Badisches Staatstheater Antrag: FW|FÜR Vorlage: 2020/1313 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung, weitere Behandlung des Themas im Gemeinderat Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf. Der Antrag sei aus der Sitzung des Gemeinderates vom 22. Dezember 2020 verwiesen worden. Derzeit werde an einem Konzept gearbeitet, um das Projekt auf eine belastbare Schiene zu set- zen. Wichtig sei ihm festzuhalten, dass die genannten Kosten von 500 Mio. Euro im Vergleich zu früheren Kosten noch einmal die Konkretisierung der Planung abbildeten. Höher angesetzte Baunebenkosten und Baupreissteigerungen sowie zusätzlich 25 % für nicht bezifferbare Risiken kämen noch dazu. Damit werde deutlich gemacht, dass auch der Sanierungsanteil bestimmte Risiken mit sich bringe. Die Stadt habe die Landesverwaltung gebeten, eine erneute Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ana- log den 2017 betrachteten Szenarien - Neubau auf einem anderen Grundstück und Neubau am bestehenden Standort – vorzulegen. Bei einem Neubau damals auf einem anderen Grundstück habe der monetäre Vorteil der Sanierung nur noch bei 10 – 12 % gelegen. Die aktuelle Sanie- rungslösung werde gegenüber einem Neubau auf dem bestehenden Grundstück als 25 % günsti- ger eingeschätzt. Das habe vor allem etwas damit zu tun, dass bei einem völligen Neubau der komplette Spiel- und Theaterbetrieb ausgelagert werden müsse. – 2 – Er schlage dem Gemeinderat vor, das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Kontext einer ausführlichen Darstellung zum Gesamtprojekt – der Kostenentwicklung, dem benötigten Mittelabfluss und gegebenenfalls den Interimslösungen – noch einmal gemeinsam zu diskutie- ren. Man habe im Land committed, dass alle Dinge soweit vorbereitet sein müssen, dass man das im Hauptausschuss am 4. Mai vorberaten und den Beschluss dann im Gemeinderat am 18. Mai 2021 fassen könne. Der Verwaltungsrat sei auf eine Beschlussfassung des Gemeinderates ange- wiesen. Die Entscheidung liege damit vor der Sommersitzung des Verwaltungsrates am 25. Juni 2021 und damit vor dem geplanten Abbruch von Teilen des Foyers mit Kassenhalle. Ungern wolle man den kompletten weiteren Planungsprozess stoppen, da man dadurch mit ei- ner Verschiebung des Baubeginns für das Modul 1 um mindestens ein Jahr rechnen müsse. Die Grundsatzentscheidung für alles Weitere werde erst im Mai fallen und im Juni im Verwaltungsrat entsprechend fortgesetzt werden. Auch den Freianlagenwettbewerb für den Hermann-Levi-Platz, dessen Auslobung im Februar geplant sei, wolle man nicht anhalten, da dieser Platz unabhängig davon einer Neugestaltung bedarf. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) erklärt sich mit der Vorgehensweise einverstanden. Wichtig sei seiner Fraktion, dass es ernsthaft geprüft werde, dass Kriterien auf dem Tisch lägen, anhand de- rer man entscheiden könne. Auch sei wichtig, dass bis dahin keine Fakten geschaffen würden, die es unmöglich machten, auf einen Neubau umzusteigen. Stadtrat Löffler (GRÜNE) kann sich dem Vorgehen ebenfalls anschließen, im Mai eine entspre- chende Entscheidung auf fundierter Grundlage zu treffen. Wert lege seine Fraktion darauf, wenn man auch die Prüfung eines Neubaus an anderer Stelle diskutiere, dass dann konkret dargelegt werde, um welches Grundstück es sich handeln könne und welche Kosten gegebenenfalls für den Erwerb eines solchen Grundstücks einflössen. Es sei nicht so, dass man eine Fläche dieser Grö- ßenordnung frei zur Verfügung habe. Stadtrat Hofmann (CDU) bekennt, im Großen und Ganzen könne man den Vorschlägen folgen. Seine Fraktion schließe sich Herrn Kalmbach an. Man rede von vier Monaten. Es sollte jetzt auf keinen Fall eine Entscheidung getroffen werden, wodurch man dann nichts mehr ändern könne. Mittlerweile stünden 750 Mio. Euro im Raum. Vielleicht könne man dazu noch etwas sagen. Es sei wichtig, dass man sich bis Mai über ein Finanzierungskonzept Gedanken mache. Bisher sei es in der Modularweise über 10 Jahre geplant. Wichtig sei ihm zu überlegen, ob man die Ersatzspielstätte komplett auslagern, diese temporär zwischenbauen könne. Dann könne in einem durchgebaut und vor allem schneller gebaut werden. Damit könne eventuell eine Kosten- ersparnis erzielt werden. Habe er es richtig verstanden, dass man im Hauptausschuss im Mai die entsprechenden Unterla- gen vorgelegt bekäme? Klar sei auch, dass man es bei Kosten von 500 bis 750 Mio. Euro so nicht mehr mittragen werde. Stadträtin Ernemann (SPD) führt aus, mit der Vorgehensweise und dem Zeitfenster bis Mai sei ihre Fraktion grundsätzlich einverstanden. Sie sei erschrocken, als sie in den Social Media von – 3 – 750 Mio. Euro gelesen habe. Sie könne nicht verstehen, woher diese Zahl käme. Ihr als Verwal- tungsratsmitglied sei so eine Kostensteigerung nicht bekannt. Für die Mai-Sitzung wolle sie noch mit auf den Weg geben, mit dem Land ins Gespräch zu gehen, inwieweit eine Deckelung der Kosten möglich sei. Auch müsse es einen konkreten Zeitraumen der Bauzeit geben. Stadtrat Hock (FDP) merkt an, die Entscheidung für den Neubau des Staatstheaters sei hier im Rat getroffen worden. Er gebe seinem Kollegen Kalmbach Recht, wenn bei der Rechnung, in die jetzt 25 % für Unvorhergesehenes eingerechnet wurde, trotzdem im Mai herauskomme, dass ein Neubau günstiger wäre, dann müsse die Möglichkeit gegeben werden, eine andere Entscheidung zu treffen. Dann könne es nicht sein, dass man bereits so viele Aufträge vergeben habe, dass man nichts mehr ändern könne. Dazu sei seine Fraktion nicht bereit. Er sei jedoch guter Dinge, dass dieses Projekt für die Stadt so ausgehe, wie man es plane. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) begrüßt den Vorschlag von FW|FÜR. Es sei einfacher, wenn man an anderer Stelle neu bauen könne. Dann habe man ein freiwerdendes Grundstück mitten in der Stadt, mit dem man noch Geld verdienen könne. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.) meint, seiner Fraktion sei es ein großes Anliegen, dass man eine umfassende Risikoanalyse bekomme. Falls es zu einer Bauverzögerung komme, dürfe man nicht wieder in die Situation kommen, dass man Probleme bekomme und es zu Ende bauen müsse. Wichtig sei die Darstellung der möglichen Risiken eines Neubaus oder eines Umbaus. Ansonsten sei man mit der Vorgehensweise einverstanden. Stadtrat Pfannkuch (CDU) meint, aus Erfahrung habe man sehr intensiven Diskussionsbedarf. Er bitte darum, die Vorlage bereits am 23. April zu erhalten. Es sei nicht vertretbar, dass man erst kurz vor der Hauptausschuss-Sitzung diskutieren könne. Der Vorsitzende erwidert, dem Wunsch eines Sicherheitspuffers sei er dahingehend nachge- kommen, dass zwischen der Mai-Gemeinderatssitzung und der Verwaltungsratssitzung des Thea- ters noch eine weitere Gemeinderatssitzung stattfinde. Man bekomme es in den April nicht vor- gezogen. Es sei ein hartes Stück Arbeit gewesen, das Land soweit zu bringen, bis Ende Mai die Dinge vorzulegen, wenn man Ende Juni eine Entscheidung wolle, damit man es in die normale Sitzungsabfolge bringen könne. Man habe insofern noch etwas Puffer. Seien zum Hauptaus- schuss oder Gemeinderat im Mai noch nicht alle Fragen beantwortet, könne man im Juni noch einmal in die Gremien gehen. Danach tage dann erst der Verwaltungsrat. Er nehme den Auftrag gerne an, ein neues Grundstück alternativ darzustellen. Diese Diskussion habe man jedoch schon viele Male geführt. Das Problem sei, dass man kein Grundstück gefunden habe. Er bitte darum, sich keine zu hohen Erwartungen zu machen, das Grundstück mit seinem bestehenden Theater gewinnbringend verkaufen zu können. Städtebaulich sei es ein schwieriges Grundstück. Es habe auch etwas mit der Konzeption zu tun. Die Konzeption solle sein, dass man in der Innenstadt mit dem Theater ein Haus für alle schaffen wolle. Das wäre am Stadtrand min- destens genauso teuer, aber man hätte nicht den zusätzlichen Effekt zu einem Theaterbetrieb. Alle anderen Punkte nehme er gerne auf. – 4 – Er bittet Frau Schlenker, etwas zu den genannten Kosten von 500 Mio. Euro beziehungsweise 750 Mio. Euro zu sagen. Auch darüber, wo man aktuell im Planungs- und Bauprozess stehe. Bei- spielsweise könne man die Veränderungen an der Tiefgarage nicht stoppen. Das Foyer werde im Moment nach vorne ausgekragt. Das könne man auch nicht stoppen. Es mache auch keinen Sinn Planungsprozesse im Rahmen von Aufträgen, die man schon vergeben habe, zu stoppen. Frau Schlenker (SPC) bekennt, die 750 Mio. Euro kenne sie auch nur aus Social Media und Pres- se. Sie seien nicht Gegenstand der Bau- und Planungsprozesse, in die die Stadt eingebunden sei. Die letzte bekannte Zahl seien die 500 Mio. Euro, die im letzten Sommer im Verwaltungsrat kommuniziert wurden. Im letzten halben Jahr habe man daran gearbeitet, den Bauprozess in seiner Dauer wieder auf ein vernünftiges Zeitmaß zu bringen. Im Nachgang zu zwei Workshops sei es gelungen, eine Vari- ante zu finden, wie man weiter in Modulen bauen könne. Man benötige keine großen Interimslö- sungen. Es gebe Vorwegmaßnahmen, die vor der Vollendung stünden. Die Tiefgaragenabfahrten seien in der Verlegung. Auch sehe man schon die Fundamente für das Interimsgebäude, das man benötige, um die Nutzungen im Foyer und in der Kassenhalle unterzubringen, damit man dann diesen Teil des Gebäudes abbrechen könne. Die Aufträge seien schon lange erteilt. Bis zum Be- ginn der Theaterferien gehe man hier in die Fertigstellung. Der erste Eingriff in das Bestandsge- bäude sei in den Theaterferien geplant. Gleichzeitig sei für den Neubau des Schauspielhauses, der als Modul 1 komme, der Bauantrag erarbeitet worden und werde diese Woche eingereicht. Es sei auch die Bauunterlage erarbeitet worden. Das heißt, für diesen Teil habe man Leistungs- phase 3 abgeschlossen mit Kostenberechnung. Das gehe gerade an die Betriebsleitung des Lan- des zum Prüfen. Wenn man jetzt anfange, Planungsleistungen zu stoppen, die zum Teil schon beauftragt seien, bedeute dies Verschiebung um ein ganzes Jahr. Die Terminpläne seien darauf abgestimmt, dass lärmintensive Arbeiten in den Theaterpausen stattfinden. Dann müsse man den Baubeginn Mo- dul 1 von 2022 auf 2023 verlegen. Stadtrat Hofmann (CDU) bemerkt, es sei nicht zielführend, was man hier mache. Man habe ein großes Projekt mit 500 Mio. Euro Plus. Dann müsse man gegebenenfalls stoppen, auch wenn es dann ein Jahr länger dauere. Wenn jetzt schon das Fundamt für das Interimsgebäude geplant werde ... Der Vorsitzende wirf ein, dies sei schon errichtet. Das sei ein Unterschied. Stadtrat Hofmann (CDU) fährt fort, das Interimsgebäude werde auf jeden Fall gebaut. Dann sei sein Vorschlag von vorhin hinfällig. Dann sei in dem Prozess nichts mehr zu ändern. Wenn man nichts mehr ändern könne, sei man am Ende bei 500, 600, 700 Mio. Euro. Er wisse nicht, wie man es finanzieren könne. Im Mai werde dann gesagt, man könne nichts mehr ändern. Dann müsse man darüber auch nicht mehr diskutieren, sondern könne jetzt darüber abstimmen, dass es so geplant werde. Stadträtin Ernemann (SPD) ist überzeugt, dass der eingeschlagene Weg bis Mai der richtige sei. Geärgert habe sie, dass man über 700 Mio. Euro rede und die Verwaltung könne den Betrag nicht bestätigen. Irgendwer habe dies in Social Media verbreitet und erzeuge Stimmung. Das finde sie – 5 – nicht in Ordnung. Diese Zahl stimme nicht. Man sei noch bei 500 Mio. Euro. Es werde von 500 Mio. Euro plus gesprochen, was dann auf die 700 Mio. Euro hinauslaufe. Das könne sie so nicht hinnehmen. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI) stellt klar, seine Fraktion werde sich nicht an irgendwelchen unseriösen Zahlen, die in den Medien herumgeisterten, beteiligen. Es gebe keinen anderen Standort. Wenn man jetzt, wie die CDU-Fraktion vorschlage, alles stop- pe, bedeute dies für seine Fraktion in der Konsequenz, dass man sich vom Badischen Staatsthea- ter in Karlsruhe verabschieden könne. Man müsse sich entscheiden, ob man das Badische Staats- theater hier in Karlsruhe wolle oder nicht. Seine Fraktion will es, daher gehe man den Weg so mit. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR) merkt an, man müsse aus früheren Projekten lernen. Als Beispiel nenne er die Stadthalle. Lernen bedeute, dass man sich das nächste Mal überlege, ob man es anders machen könne. Daher sei die Wirtschaftlichkeitsprüfung wichtig. Stadtrat Hofmann (CDU) erwidert, die CDU wolle das Badische Staatstheater nicht stoppen. Die CDU wolle lediglich versuchen, das Eine oder Andere im Vorfeld noch genauer zu ergründen. Man wolle das Badische Staatstheater. Wenn die KAL aber das Staatstheater um jeden Preis wol- le, müsse sie auch sagen, wie man es finanziere. Es gebe durchaus noch Probleme, die geklärt werden müssen, auch wenn das ein halbes Jahr Verzögerung bedeute. Man könne es sich nicht um jeden Preis leisten. Es müsse ein Finanzierungskonzept vorgelegt werden. Der Vorsitzende widerspricht dem allgemeinen Eindruck, dass alles, was die Stadt baue im Chaos ende. Alle Projekte der Stadt, mit Ausnahme der Stadthalle, befänden sich im Zeit- und Kosten- rahmen. Lediglich beim Bau der Kombilösung, die von der KASIG gebaut werde und beim Staats- theater, welches vom Land über Vermögen und Bau gebaut werde, hätten sich andere Dinge entwickelt. Verlängere man jetzt durch unbedachte Beschlüsse die Bauzeit um ein Jahr, habe man von vornherein 15 bis 20 Mio. Euro zusätzliche Baukosten geschaffen. Im Moment habe man einen Baukostenindex von 3,5 %. Die Tiefgarage stehe kurz vor der Fertigstellung, weshalb ein Stopp keinen Sinn mache. Beim vor- gezogenen Foyer als Ersatz für das wegbrechende Foyer stünden ebenfalls die Fundamente. Es mache keinen Sinn, die angelieferten Teile in der Fabrik zu belassen, bis man im Mai beschließe, weiterzubauen. Bestimmte Module könne man nur in den Theaterferien machen. Das, was schon beauftragt sei und was auch schon laufe, wolle man gerne weiterführen. Das Geld dafür sei be- reits ausgegeben. Er rate davon ab, jetzt einen Stopp zu beschließen. Im Verwaltungsrat habe man sehr ausführlich die verschiedenen Varianten zur Bauzeitenbe- schleunigung vorgestellt. Falls die Fraktionen hierzu noch Fragen hätten, könne man es gerne im Hauptausschuss noch einmal ausführlich darstellen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er die Kenntnisnahme der Stellung- nahme fest. – 6 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 22. Januar 2021

  • Protokoll GR TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 21. Punkt 21 der Tagesordnung: Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Neubau/Sanierung Badisches Staatstheater Antrag: FW|FÜR Vorlage: 2020/1313 Beschluss: Behandlung im Hauptausschuss am 19. Januar 2021 Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Ausspra- che in den Hauptausschuss verwiesen. (Keine Wortmeldungen) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Januar 2021