Umsetzung des Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen - weiteres Vorgehen

Vorlage: 2020/1305
Art: Beschlussvorlage
Datum: 12.11.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Marktamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.12.2020

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Verbot von Zirkusauffuehrungen mit gefaehrlichen Wildtieren
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Umsetzung des Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen - weiteres Vorgehen Vorlage Nr.: 2020/1305 Verantwortlich: Dez. 4 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.12.2020 15 ☐ ☒ vorberaten Gemeinderat 22.12.2020 12 ☒ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss am 8. Dezember 2020, dass das bestehende Wildtierverbot vom 22. Oktober 2019 angepasst wird und ab 1. Januar 2021 wieder das Verbot entsprechend dem bereits seit dem Beschluss vom 27. Juli 2010 festgestellten ungeeigneten Wildtierarten gemäß Anlage 1 angewendet wird. Die durch Allgemeinverfügung vom 12. November 2019, veröffentlicht am 29. November 2019, erfolgte Teilentwidmung wird entsprechend geändert. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Vorbemerkung/Sachstand: Die Thematik wurde in mehreren Sitzungen des Gemeinderats behandelt. Es wird auf folgende Vorlagen verwiesen: Gemeinderat, 27. Juli 2010, TOP 17 Gemeinderat, 29. September 2015, TOP 23 Gemeinderat, 26. April 2016, TOP 22 Gemeinderat, 14. März 2017, TOP 25 (Tiere auf Märkten) Gemeinderat, 18. September 2018, TOP 25 Gemeinderat, 22. Oktober 2019, TOP 19 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18. September 2018 beschlossen, dass die Verwaltung die Umsetzungsmöglichkeiten eines Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren für öffentliche Flächen in Karlsruhe einer detaillierten rechtlichen Prüfung unterziehen und eine entsprechende Liste von Tieren erstellen soll. Am 22. Oktober 2019 hat der Gemeinderat die Umsetzung des Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städtischen Plätzen und öffentlichen Einrichtungen hinsichtlich einer der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Liste der besonders gefährlichen Wildtierarten beschlossen und damit die bereits seit langem als ungeeignet geltenden Wildtierarten gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 27. Oktober 2010 ergänzt. Die Verwaltung hatte auf die bestehenden rechtlichen Risiken hingewiesen, die sich etwa aus den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Ansbach sowie des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ergaben. Allerdings existierte zum damaligen Zeitpunkt weder eine rechtskräftige, erstinstanzliche Entscheidung noch eine Entscheidung in zweiter Instanz aus Baden-Württemberg. Die Umsetzung erfolgte durch Allgemeinverfügung vom 12.November 2019, veröffentlicht am 29. November 2019. Aktuelle Beurteilung/Stellungnahme: 1. Seit dem 13. September 2019 liegt eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts aus Baden- Württemberg und seit dem 9. Dezember 2019 auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu einem Wildtierverbot der Stadt Ulm vor. Neben formalen Gründen hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen ausgeführt, dass die Widmungsbeschränkung voraussichtlich einen rechtswidrigen Eingriff in die Grundrechte des Zirkusunternehmens – in ihr Grundrecht auf freie Berufsausübung nach Art. 12 Grundgesetz – darstelle. Zwar hat das Verwaltungsgericht – im Gegensatz zu anderen Verwaltungsgerichten – das für den kommunalen Festplatz verfügte Wildtierverbot als eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft angesehen und damit eine Zuständigkeit der Gemeinde (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz) grundsätzlich bejaht, aber diese Zuständigkeit der Gemeinden ist nicht schrankenlos gewährleistet, sondern besteht lediglich im Rahmen der Gesetze. Vorliegend kam das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass das in Form eines Verwaltungsaktes verfügte Wildtierverbot nicht auf einer Ermächtigungsgrundlage beruht, die den Anforderungen von Art. 12 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz an eine – hinreichend bestimmte – Regelung gerecht wird. § 10 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg stelle demgegenüber genauso wenig wie eine allgemeine – 3 – Satzungsermächtigung eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dar. Die zulässige Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 9. Dezember 2019 (Az. 1 S 2580/19) zurückgewiesen und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen auch inhaltlich bestätigt. Der Verwaltungsakt sei voraussichtlich materiell rechtswidrig, weil er sich als rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht des Zirkusunternehmens auf freie Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz darstelle. Diesen Eingriff sieht der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage als verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt an. Der Verwaltungsgerichtshof führt weiter aus, dass der Hinweis der Gemeinde, dass andere Zirkusunternehmen bereits auf das Mitführen von Wildtieren verzichten, nicht dazu geeignet sei, das Vorliegen einer Regelung mit objektiv berufsregelnder Tendenz in Frage zu stellen. Ebenso sah der Verwaltungsgerichtshof die Überlegung der Gemeinde, dass ein Veranstalter nicht dazu verpflichtet sein könne, eine öffentliche Einrichtung für Unterhaltung und Vergnügen jeder Art zu unterhalten, nicht dazu geeignet an, das Vorliegen eines Grundrechtseingriffs anzuzweifeln. Auch macht der Verwaltungsgerichtshof am Ende seines Beschlusses noch einmal deutlich, dass die um sogenannte Wildtierverbote geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren - von einer erstinstanzlichen Entscheidung abgesehen - durchweg zu Gunsten der Zirkusunternehmen und zu Lasten der Kommunen ausgegangen sind. Die Verwaltung empfiehlt, das bestehende Wildtierverbot vom 22. Oktober 2019 anzupassen und ab 1. Januar 2021 wieder das Verbot entsprechend den bereits seit dem Beschluss vom 27. Juli 2010 festgestellten ungeeigneten Wildtierarten anzuwenden. 2. Letzteres würde dann auch im Wesentlichen dem am 19. November 2020 vorgestellten Entwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für eine geplante Verordnung für mehr Tierschutz in der Manege entsprechen. Der Verordnungsentwurf ist als Anlage 2 beigefügt. Danach dürfen folgende Wildtierarten nicht neu angeschafft werden: ➢ Giraffen ➢ Elefanten ➢ Nashörner ➢ Flusspferde ➢ Primaten ➢ Großbären Vom Verbot nicht erfasst sollen andere Wildtierarten wie zum Beispiel Großkatzen sein, die aktuell laut Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nicht rechtssicher verboten werden können. Die juristisch verwertbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse reichen derzeit nach Auffassung des Ministeriums für ein Verbot nicht aus. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft äußert aber die klare Zielsetzung, das vorgesehene Verbot auch auf andere Wildtierarten wie etwa Großkatzen auszuweiten. Außerdem werden umfangreiche Anforderungen an die Haltung aller Tiere in Zirkussen festgelegt. Unter anderem wird geregelt: – 4 – ➢ die Unterbringung in geeigneten Haltungseinrichtungen ➢ die Versorgung der Tiere durch fachkundiges Personal ➢ Maßnahmen für die Behandlung kranker und verletzter Tiere ➢ die Beförderung in geeigneten Transportmitteln ➢ die Beschränkung der Beförderungsdauer Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung in Sachen Wildtierverbot beobachten und den Gemeinderat über aktuelle Entwicklungen, insbesondere im laufenden Gesetzgebungsverfahren des Bundes, laufend informieren. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat oder Ausschuss Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss am 8. Dezember 2020, dass das bestehende Wildtierverbot vom 22. Oktober 2019 angepasst wird und ab 1. Januar 2021 wieder das Verbot entsprechend dem bereits seit dem Beschluss vom 27. Juli 2010 festgestellten ungeeigneten Wildtierarten gemäß Anlage 1 angewendet wird. Die durch Allgemeinverfügung vom 12. November 2019, veröffentlicht am 29. November 2019, erfolgte Teilentwidmung wird entsprechend geändert.

  • Anlage 1 ungeeignete Wildtiere
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    Anlage 1 Liste der ungeeigneten Wildtiere: Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juli 2010 und den Zirkusleitlinien ungeeigneten Wildtierarten ➢ Delfine ➢ Flamingos ➢ Greifvögel ➢ Menschenaffen ➢ Nashörner ➢ Pinguine ➢ Tümmler und ➢ Wölfe

  • Anlage 2 BV Wildtiere-BMEL
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    Anlage 2

  • Abstimmungsergebnis Top 12
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  • Protokoll GR TOP 12
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    Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 12 der Tagesordnung: Umsetzung des Verbots von Zirkusaufführungen mit gefährlichen Wildtieren auf städtischen Plätzen und öffentlichen Flächen - weiteres Vorgehen Vorlage: 2020/1305 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss am 8. Dezember 2020, dass das bestehende Wildtierverbot vom 22. Oktober 2019 angepasst wird und ab 1. Januar 2021 wieder das Verbot entsprechend dem bereits seit dem Beschluss vom 27. Juli 2010 festgestell- ten ungeeigneten Wildtierarten gemäß Anlage 1 angewendet wird. Die durch Allgemeinverfü- gung vom 12. November 2019, veröffentlicht am 29. November 2019, erfolgte Teilentwidmung wird entsprechend geändert. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (25 JA-Stimmen, 20 NEIN-Stimmen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Hierzu haben Sie ja einen Beschluss gefasst am 22. Oktober 2019. Wir haben daraus eine Allge- meinverfügung am 29. November 2019 gemacht und seit dem 9. Dezember 2019 liegen hier eine neue Entscheidung und überhaupt einige andere juristische Ergebnisse vor, die uns dazu bringen, Sie noch mal darum zu bitten, diese Allgemeinverfügung entsprechend anzupassen, um die durch diese Gerichtsverfahren und ihre Beschlüsse noch mal deutlich gestiegenen Risi- ken für die Stadt Karlsruhe zu reduzieren. Zumal sich auf Bundesebene an der Thematik so- wieso gerade etwas tut, allerdings in etwas abgewandelter Weise zu Ihren Vorschlägen. Das wollen wir aus Gründen der quasi Anpassung ihrer jeweiligen Entscheidung an die aktuelle Rechtsprechung, heute deswegen noch mal aufrufen und haben Ihnen dazu diese Beschlussvor- lage erstellt. Tiefer will ich jetzt gar nicht darauf eingehen. – 2 – Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Mit der heutigen Beschlussfassung werden wir aufgefordert, un- seren Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2019 wieder zurückzunehmen und zu einem Beschluss aus dem Jahr 2010, der damals auf Antrag der GRÜNEN zustande kam, zurückzukeh- ren. Die Stadtverwaltung begründet ihre Vorlage mit dem Urteil des VGH Mannheim zum Wildtier- verbot in der Stadt Ulm. Es stimmt, kommunale Wildtierverbote scheitern derzeit in der Regel in zweiter Instanz, wenn Zirkusse dagegen klagen. Die Berufsfreiheit wird höher bewertet als der Tierschutz, obwohl beide Rechtsgüter verfassungsrechtlich geschützt sind, einmal in § 12 Berufsfreiheit und einmal in § 20a der Schutz der Lebensgrundlagen und der Tiere. Es gibt aber einen zentralen Unterschied zwischen unserem Wildtierverbot in Karlsruhe und dem Wildtierverbot in Ulm. Wir haben in Karlsruhe ein Wildtierverbot gefährlicher Tiere be- schlossen. Es handelt sich somit um Gefahrenabwehr, nicht um Tierschutz in der Begründung. Die Statistik der Verletzungen und Todesfälle in Baden-Württemberg und anderswo, belegen das hohe Gefahrenpotenzial durch große Wildtiere im Zirkus. Wir GRÜNE sehen deshalb aktuell keine Veranlassung unseren Beschluss in einer Art vorauseilendem Gehorsam zurückzunehmen. Und nun noch ein Wort zum Referentenentwurf von Ministerin Glöckner, den Sie auch erwähnt haben in der Stellungnahme. Dieser Referentenentwurf ist völlig unzureichend. Er bezieht sich nur auf die Neuanschaffung von Tieren, und bestimmte Tiere wie Großkatzen, Tiger und Löwen sind komplett ausgeklammert. Auch wir GRÜNE wollen den Zirkus als wichtiges Kulturgut in un- serer Gesellschaft erhalten. Die Faszination für Artistik, Clownerie, Akrobatik, Jonglage ist ungebrochen, insbesondere eben auch bei Kindern und Jugendlichen. Aber, die ethische Einstellung in der Gesellschaft hat sich gewandelt. Das zeigt auch, dass immer mehr junge Generationen von Artisten auf Wildtiere verzichten und wir möchten hier darauf verweisen, dass unser hochkarätiges Zirkusfestival ATOLL hier in Karlsruhe auch nur Artisten zeigt, ohne Wildtiere mit dabei. Wir fordern als GRÜNE weiterhin eine gesetzliche Grundlage für ein Wildtierverbot im Zirkus und lehnen deshalb heute die Vorlage der Stadtverwaltung ab. Stadträtin Dr. Dogan (CDU): Wir haben es uns in der CDU-Fraktion in den vergangenen Jahren bei diesem sensiblen Thema nie einfach gemacht und wir haben in der Vergangenheit dann auch zuletzt den Beschluss des Gemeinderats mitgetragen, ein Wildtierverbot einzuführen, weil wir natürlich zum einen das Thema Sicherheit der Zuschauer aber auch, das spielte für uns ver- einzelt auch eine wichtige Rolle, Tierwohl und Achtung vor dem Tier, als wichtig ansehen. Jetzt sehen wir, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die erstinstanzlichen Ent- scheidungen bestätigt hat. Wir hätten uns, ganz bestimmt, eine andere Entscheidung ge- wünscht. Aber wir respektieren die höchstrichterliche Rechtsprechung und wir sehen auch, dass eine Vergleichbarkeit mit Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte und Verwal- tungsgerichtshöfe in Deutschland nicht herangezogen werden kann, da eben hier es eine Ent- scheidung über das Landesrecht ist. – 3 – Der VGH ist in Baden-Württemberg maßgeblich. Wir gehen daher davon aus, dass auch im Falle von Klagen, andere erstinstanzliche Gerichte in Baden-Württemberg sich natürlich an die höchstrichterliche Rechtsprechung des VGH halten werden. Dazu sind sie auch gehalten. Das Kernproblem, da können wir es drehen und wenden, wie wir wollen, ist eben, dass es eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage nicht gibt. Nämlich vom Bund oder vom Land, die es recht- fertigen würde, in die von Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Ausübung und Einrichtung des Gewerbebetriebes und die Berufsfreiheit in dem Punkt einzuschränken. Wir können hier Beschlüsse fassen, wie wir wollen, in dem Punkt, aber das ersetzt natürlich keine Ermächti- gungsgrundlage. Das heißt, der Hebel muss eigentlich an höherer Stelle im Bund angesetzt wer- den. Da wir vermeiden wollen, dass die Stadt Karlsruhe und das Rathaus und auch der Gemeinderat in der Außenwirkung dem Verdacht anheimfällt, dass wir hier wissend und sehenden Auges ge- gen richterliche Rechtsprechung verstoßen und unrechtmäßige Beschlüsse fassen würden, das würde dem Image der Stadt auch besonders schaden und hätte hier auch finanzielle Konse- quenzen im Falle von Klagen, werden wir daher heute die Beschlussvorlage mittragen. Stadtrat Zeh (SPD): Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Land- wirtschaft geht sicherlich in die richtige Richtung. Er geht natürlich auf verschiedene große Wildtierarten, wie Elefanten, Primaten und Großbären ein, die wir ja auch hier in Karlsruhe als gefährliche Wildtiere hatten. Sicherlich, wie Kollegen Rastätter gesagt hat, wird dies nur bei Neuanschaffungen untersagt, aber vielleicht gibt es ja im nächsten Jahr auch eine GRÜNE Land- wirtschaftsministerin, die dann doch noch ein weitergehendes Verbot durchsetzen könnte. Aber es ist sicherlich der richtige Weg, das auf Bundesebene bundeseinheitlich zu regeln und nicht zu versuchen, in den einzelnen Kommunen das weiterzutreiben. Der andere Aspekt ist, es gab inzwischen das Gerichtsurteil aus Mannheim. Man kann darüber streiten, ob die Ulmer Vor- lage und die Ulmer Randbedingungen identisch sind mit den Karlsruher Randbedingungen in Bezug auf gefährliche Tierarten und nicht Tierschutz. Aber es besteht natürlich ein Risiko für die Stadt Karlsruhe, a) Strafgelder zu zahlen, die wir uns in Anbetracht der Haushaltssituation wohl auch nur schwerlich leisten können und b) würde es bei einem Prozess besondere Personalre- serven dann beim ZJD erfordern, die man vielleicht auch besser und wirkungsvoller woanders einsetzen könnte. Daher haben wir uns entschlossen, der Vorlage der Verwaltung heute zuzu- stimmen, um den Beschluss sozusagen von 2019 damit zurückzunehmen. Allerdings für die SPD, um es nochmal klar zu sagen, gehören Tiere, wie Pferde beispielsweise, in den Zirkus, gefährli- che Wildtiere aber eigentlich nicht. Stadtrat Hock (FDP): Liebe Renate Rastätter, es ist so gekommen, wie ich das in den Ausschüs- sen und immer wieder gesagt habe, wir werden das nicht hinbekommen, wenn es nicht ganz oben entschieden wird. Wir können das nicht. Es muss im Bund entschieden werden. Und so lange man sich da um dies Entscheidung, ich sage es mal ganz drastisch, herumdrückt, können wir das hier in Karlsruhe nicht ändern. Ich habe immer gesagt, bitte lasst das. Es wird nicht Bestand haben. Und wir kön- nen nur froh sein, dass noch kein großer Zirkus gegen uns geklagt hat. Wir hätten hundertpro- zentig verloren. Also, von daher gesehen, war das, was heute jetzt in der Vorlage steht, das, was wir schon damals gesagt haben. Bitte belasst es dabei. Wir werden es nicht ändern können. – 4 – Wir sind heute wieder da, wo wir am Anfang standen, und meine Fraktion wird die Vorlage der Stadtverwaltung so mittragen, wissentlich, dass wir trotz allem eine Lösung bundesweit brau- chen. Stadträtin Fenrich (AfD): Im Monopoly Spiel sagt man „zurück auf Los“, darüber soll heute ab- gestimmt werden. Das Ganze ist für uns, denke ich mal, ich empfinde es mal so, etwas undurch- sichtig. Der Beschluss von 2010 sprach von ungeeigneten Tieren, also, das sind acht, die genannt wur- den und im Oktober 2019 haben wir dann noch gefährliche oder als gefährlich geltende Tiere dazu genommen. Das sind also zwei Dinge, wie der Beschluss da in 2010 zustande gekommen ist, mit diesen genannten Tieren. Das entzieht sich unserer Kenntnis. Vielleicht die ganz Altein- gesessenen wissen das, ich wusste das nicht. Jetzt ist es aber so, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf einem guten Weg ist, hier den Tierschutzgedanken einzubringen und eine entsprechende Rechtsver- ordnung in Gang zu setzen. Und da kann man eigentlich hoffen, dass es bald soweit ist. Was mich persönlich jetzt gewundert hat, dass einige wenige Tiere genannt waren. Also, vier mehr, als die aus dem Beschluss 2010. Von daher kann man hoffen, dass das auch so zustande kommt. Für uns wird es so aussehen, für meine Fraktion, dass wir dem zustimmen. Aber ich möchte der Stadtverwaltung noch etwas mit auf den Weg geben. Sie sagen da wortwörtlich, die Verwaltung wird die weitere Entwicklung in Sachen Wildtierverbot beobachten und den Gemeinderat über aktuelle Entwicklungen insbesondere im laufenden Gesetzgebungsverfahren des Bundes lau- fend informieren. Das erscheint mir ein bisschen wenig zu sein. Ich glaube, man kann das be- trachten von außen, man kann das laufen lassen, man kann dann seiner Reportpflicht nachkom- men, den Gemeinderat unterrichten. Man könnte es aber, aus meiner persönlichen Sicht und wir haben das sehr strittig diskutiert in meiner Fraktion, aber aus meiner persönlichen Sicht könnte man das ein bisschen aktiv unter- stützen. Man könnte - dass das die Stadt alleine nicht machen kann, ist ganz klar -, aber man könnte in Gremien wie z. B. Städte- und Gemeindetag oder anderen Gremien, in denen die Stadt Karlsruhe ja auch vertreten ist, aktiv dafür werben, dass der Tierschutz extensiv ausgelegt wird. Dass die Gefährlichkeit, auch die gefährlichen Tiere damit aufgeführt werden. Das eine ist Sache des Landwirtschaftsministeriums, das andere wird Sache aus der Sicherheit sein. Man wird da schauen müssen, dass man vielleicht beide Faktoren, nämlich einmal den Tierschutz, der mir persönlich sehr, sehr wichtig ist, aber auch die Sicherheit der Zuschauer und auch des Personals, das mit den Tieren umgeht, gewährleistet sind. Deswegen wäre es mein Wunsch, meine Bitte, meine Forderung an die Stadtverwaltung, sich da aktiv einzubringen. Sich aktiv einzusetzen, dass das Leid der Tiere in Zirkussen bei einer derarti- gen Haltung ein Ende hat. Stadtrat Braun (KAL/Die PARTEI): Auch meine Fraktion hat die Urteile beispielsweise aus Ulm und auch aus Mannheim gelesen, bewertet diese aber nicht als richtungsweisend für unsere Si- tuation, weil unsere Fraktion der Meinung ist, wie beispielsweise auch von den Vorrednern der GRÜNEN, dass es bei unserem Antrag deswegen um grundlegend andere Situationen geht, weil – 5 – das bei uns um den Schutz vor diesen gefährlichen Wildtieren ging, anders als in Ulm oder Mannheim. Deswegen bewertet meine Fraktion die Vorlage so. Für uns ist konsequenter Tierschutz extrem wichtig und da schrecken wir dann auch nicht zurück vor potenziellen Klagen, bei denen wir heute einfach noch gar nicht bewerten können, wie diese für unsere Situation und unseren Fall ausfallen würde und deswegen wird meine Fraktion diese Verwaltungsvorlage ablehnen. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Eigentlich hatte ich mich gar nicht gemeldet, aber dann kann ich ganz kurz sagen, dass ich mich den Vorrednern Frau Rastätter anschließe und dieses Zurückge- hen heute auch ablehne. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Auch wir bedauern das Urteil aus Mannheim, aber wir glauben, dass wir es als bindend anerkennen sollten. Wir leben doch in einem Rechtsstaat. Und der Rechtsstaat bedeutet so viel, dass Regierung und Verwaltung sich an Gesetze halten müssen und auch an diese höchstrichterliche Auslegung. Und von der Seite her, haben wir keine andere Wahl. Wir können das Gesetz hier nicht beugen. Wir können das Gesetz aber ändern. Und das ist die Aufgabe, dass es an anderer Stelle geän- dert wird und dass da endlich mal diese richtige Rechtsprechung dann möglich ist. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Ich möchte noch mal betonen, dass im Augenblick auch gar kein Handlungsbedarf besteht und insofern wiederhole ich, dass ich gesagt habe, es ist eine Art vo- rauseilender Gehorsam. Denn, im Augenblick werden keinerlei Anträge von reisenden Zirkusun- ternehmen gestellt. Es sind ja in der Regel zwei, die hier relevant sind, nämlich Zirkus Knie und Zirkus Krone. Es ist so, dass die überhaupt in absehbarer Zeit nicht planen, wieder auf Tour zu gehen. Und sie können auch nicht. Und selbst, wenn sie einen Antrag stellen würden, müssten wir ihn ablehnen, weil durch die Corona-Pandemie Bedingungen einfach diese großen Zirkusse auf absehbare Zeit nicht auftreten können. Deshalb ist es ein falsches Signal und ein schlechtes Signal, in einer Zeit, wo wir wissen, dass fast 100 Kommunen mittlerweile kommunale Wildtierverbote beschlossen haben. Viele von de- nen sind dann nicht beklagt worden, weil es sich um kleinere Zirkusse handelte, die das nicht gemacht haben. Also, kommunale Wildtierverbote existieren in Deutschland an vielen Kommu- nen unbeschadet im Augenblick schon und es ist einfach ein falsches Signal, dass wir als Groß- stadt, jetzt ohne Not im Augenblick diesen Beschluss fassen. Und dies, obwohl wir eine andere Begründung haben. Wir haben eine ganz andere Begründung. Wir haben Wildtier und nicht Tierschutz. Und beim VGH Mannheim ging es eben um die Abwägung zweier grundgesetzlicher relevanter Rechtsgüter, die dann zu Lasten des Tieres entschieden wurden. Insofern plädieren wir dafür, dass heute nicht aufgehoben wird. Wir treten dafür ein, dass mehr Druck gemacht wird, damit endlich auf Bundesebene gehandelt wird. Denn die Forderung ist schon 20 Jahre alt und bis jetzt hat sich die CDU im Bund geweigert, dieser Sache nachzukommen und hat uns jetzt lediglich ein Placebo vorgelegt. Der Vorsitzende: Ich möchte darauf hinweisen, dass wir die Bewerbung eines Zirkusunterneh- mens für den Sommer 2021 haben und da müssen wir jetzt bis Februar sagen, ob es geht oder nicht geht. Und ich bin ja auch nicht begeistert von der Entwicklung, aber wir müssen Sie ein- fach darauf hinweisen und zwar nicht, weil es dieselbe Situation wie in Ulm ist, sondern, weil – 6 – hier der Berufsausübung noch mal ein so hoher Stellenwert eingeräumt wird, wie wir es nicht erwartet hätten. Und das erhöht unser Prozessrisiko. Und darauf haben wir Sie hingewiesen und Sie entschei- den, ob Sie das jetzt so aufrechterhalten oder nicht. Unabhängig davon ist für uns Städte das alles ein nerviges Thema, weil sich der Bund um eine klare Regelung drückt. Und natürlich nehme ich das auf meine Agenda beim Städtetag, um da immer mit den anderen Städten dafür zu plädieren. Ich glaube, da gibt es mittlerweile auch eine große Anzahl von Städten, die eigentlich vom Bund erwarten, dass er sich da mal drum kümmert und das nehme ich natürlich auch nochmal als Rückenwind. Also, ich habe jetzt von niemandem hier im Haus gehört, dass er unbedingt die Wildtiere im Zir- kus haben will. Das haben wir vor Jahren auch schon anders diskutiert. Und von daher ist die Auftragslage des Gemeinderats hier in Karlsruhe noch mal klar. Wir wollen ein Wildtierverbot und es muss auch ordentlich geregelt sein und es muss am Ende prozesssicher sein. Aber das sollte dann von der Bundes- bzw. Landesebene kommen und den Auftrag nehme ich heute auch mit. Und zwar egal, wie die jetzt die Abstimmung ausgeht. Weil nur das uns am Ende, glaube ich, zufriedenstellen kann. Stadträtin Mayer (GRÜNE): Vielleicht noch eine Ergänzung für den Ausschuss. Also, wenn wir noch mal darüber reden sollten, auch über Thema Zirkus im nächsten Ausschuss, dann wäre uns das als GRÜNE Fraktion ein sehr wichtiges Anliegen, dass wir auch noch mal über das Thema Sicherheitsvorkehrungen für Wildtiere in Zirkussen sprechen. Weil es da ja durchaus auch die Möglichkeit gibt, die enorm zu erhöhen, um es dann Zirkussen noch mal schwieriger zu machen und auch unserem Anliegen, dem Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung nachzukom- men, dann Rechnung zu tragen. Wir würden uns freuen, wenn die Verwaltung schon mal schaut, inwiefern das möglich ist, da eben erheblich mehr zu verlangen als aktuell in Karlsruhe der Standard ist. Der Vorsitzende: Das können wir gerne machen, dass wir das noch mal zum Thema machen. Wie können wir an diesem Thema Sicherheit festhalten und das in Auflagen umsetzen, dass wir darüber noch mal im entsprechenden Fachausschuss reden. Jetzt stelle ich aber erst mal das zur Abstimmung, was hier auf dem Tisch liegt und bitte um Ihr Votum - das ist eine mehrheitliche Annahme, aber unter der Prämisse, dass wir trotzdem alle gemeinsam für ein Wildtierverbot sind, dass wir uns da auch entsprechend einsetzen. Die Zu- sage der Verwaltung bezog sich nur darauf, wenn wir an irgendeiner Stelle, ausgehend von ir- gendwelchen neuen Urteilen, doch die Chance sehen, dass wir hier auf kommunaler Ebene was machen würden, würden wir natürlich wieder auf Sie zukommen. Das ist ja völlig klar und so empfinde ich auch Ihren Vorschlag, Frau Stadträtin Mayer, dass wir noch mal über das Thema Sicherheit und Auflagen hier miteinander reden. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: – 7 – Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Januar 2021