Hilfe für Tagesmütter und -väter in der Corona-Krise

Vorlage: 2020/1299
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 10.11.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.11.2020

    TOP: 9.4.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: erledigt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Hilfe für Tagesmütter und -väter in der Corona-Krise CDU-Gemeinderatsfraktion Eingang: 10.11.2020 Vorlage Nr.: 2020/1299 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 9.4.1 ☒ ☐ Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: Die Stadtverwaltung prüft zusätzlich, die Fehltageregelung für die Abrechnung in der Kindertagespflege auch für das erste Quartal 2021 auszusetzen, sofern Krankheit oder vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem Corona-Virus einer Tagesbetreuung entgegenstehen. Sachverhalt/Begründung Die Corona-Pandemie führt derzeit zu einer zweiten Welle. Es ist in der Folge davon auszugehen, dass die Fehlzeiten von Kindern in der Kindertagespflege zur Vorbeugung der Ansteckung mit dem Corona-Virus wieder zunehmen werden. Dies trifft möglicherweise erst recht zu, wenn sich die Wintermonate als besonders ansteckungsintensiv erweisen. Zur Unterstützung der Tageseltern stellt die CDU-Fraktion den vorliegenden Ergänzungsantrag. Es ist zu vermeiden, dass Tageseltern aufgrund zu geringer Einnahmen, bedingt durch die Folgen der Corona-Pandemie, langfristig ihre Tätigkeit aufgeben und ihre Betreuungsaufgaben nicht mehr ausüben können. Mit Blick auf den geltenden Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung kann sich Karlsruhe einen strukturellen Wegfall an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege nicht leisten. Unterzeichnet von: Bettina Meier-Augenstein Dr. Rahsan Dogan Dirk Müller Ergänzungsantrag

  • StN CDU Hilfe für Tagesmütter und-väter in der Corona-Krise
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1299 Dez. 3 Hilfe für Tagesmütter und –väter in der Corona-Krise Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 9.4.1 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Ergänzungsantrag der CDU-Gemeinderatsfraktion, die Fehltagerege- lung für die Abrechnung in der Kindertagespflege auch für das erste Quartal 2021 auszusetzen, so- fern Krankheit oder vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem Corona- Virus einer Tagesbetreuung entgegenstehen, abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In den Empfehlungen der Landesjugendämter und der Kommunalen Landesverbände wird empfoh- len, für Kinder in Tagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), das öffentliche Pfle- gegeld in Abwesenheitszeiten des Kindes bis zu vier Wochen im Kalenderjahr fortzuzahlen. Darüber hinausgehend sieht die derzeitige Regelung bei der Stadt Karlsruhe bei vorübergehender Abwesenheit des Kindes und Betreuungsbereitschaft der Tagespflegeperson eine Fortzahlung des öffentlichen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr vor. Während des Lockdowns im Zeitraum vom 17. März 2020 bis 28. Juni 2020 wurde die gängige Ur- laubs- und Krankheitsregelung in der Kindertagespflege ausgesetzt. Fehlzeiten in diesem Zeitraum mussten nicht gemeldet werden. Die Anzahl der Fehltage des Kindes wird während dieser Betreu- ungspause sowie des Notbetriebes bzw. eingeschränkten Regelbetriebs nicht gekürzt. Sollte es im Rahmen des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen zu mehr als 30 krankheitsbe- dingten Fehltagen des Tageskindes kommen, weil aufgrund von Symptomen entsprechend der Schutzhinweise beim Kind Corona-Verdachtsabklärungen erfolgen, werden die für den Abklärungs- zeitraum (in der Regel 1 - 2 Tage) entstehenden Ausfalltage von der Zählung der Krankheitstage des Kindes analog zur bisherigen Vorgehensweise ausgenommen. Sollte es wider Erwarten zu einem weiteren Lockdown in der Kindertagesbetreuung kommen, sollte ebenso wie im Zeitraum zwischen dem 17. März und dem 28. Juni 2020 verfahren werden. Vor dem Hintergrund, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, welche finanziellen Folgen die aktuelle Situation für die Stadt Karlsruhe in den folgenden Jahren hat, empfiehlt die Verwaltung un- ter Beachtung der gesamtstädtischen Situation in Bezug auf Covid-19 die Ablehnung des Ergänzungs- antrages der CDU-Gemeinderatsfraktion.