Jahresabschluss 2019: a) Vorlage des Schlussberichts 2019 des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Karlsruhe und Erläuterung des Berichts durch den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes b) Feststellung des Jahresabschlu

Vorlage: 2020/1298
Art: Beschlussvorlage
Datum: 10.11.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.12.2020

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Jahresabschluss 2019 RPA
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Jahresabschluss 2019: Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2019 Vorlage Nr.: 2020/1298 Verantwortlich: Dez. 4 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.12.2020 7 ☐ ☒ vorberaten Gemeinderat 22.12.2020 1 ☒ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat trifft – nach Vorberatung im Hauptausschuss – den Feststellungsbeschluss zum Jahresabschluss 2019 (vollständiger Wortlaut siehe Beschlussfassung). Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Ergänzende Erläuterungen < Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung besonderer gemeindehaushaltsrechtlicher Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat außerdem die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Er ist ferner durch einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss ist nach vorheriger Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinderat festzustellen. A. Jahresabschluss 2019 der Stadt Karlsruhe Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2019 schließt wie folgt ab: Feststellungsbeschluss EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 1.469.075.682,69 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -1.415.375.582,31 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -Überschuss- 53.700.100,38 1.4 Außerordentliche Erträge 9.663.271,79 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -32.667.249,44 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -Fehlbetrag- -23.003.977,65 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -Überschuss- 30.696.122,73 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.446.073.337,62 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.313.935.019,71 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 132.138.317,91 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 25.719.871,48 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -272.292.286,46 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -246.572.414,98 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -114.434.097,07 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 51.392.965,46 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -16.396.303,73 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 34.996.661,73 – 3 – (Saldo aus 2.8 und 2.9) 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -79.437.435,34 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 101.012.994,03 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (1) 42.359.536,64 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) (2) (3) 21.575.558,69 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (4) (Saldo aus 2.13 und 2.14) 63.935.095,33 (1) Als Anfangsbestand zum 1. Januar 2019 wurde der bilanzielle Bestand der liquiden Mittel (Bilanzposition 1.3.8) zum 31. Dezember 2018 (Bilanzposition 1.3.8) zu Grunde gelegt. (2) Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln basiert hier auf dem Saldo der Finanzrechnung. (3) Die sich aus der Finanzrechnung ergebende Veränderung des Bestandes an Zahlungsmittel entspricht nicht der bilanziellen Veränderung der liquiden Mittel; die Differenz ist im Anhang zur Finanzrechnung 4.4.2 erläutert. Diese Differenz (vergleiche Vorjahresabschluss) ist für den Unterschied zwischen dem Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres, welches dem Jahr des aktuellen Jahresabschlusses vorangeht und dem Anfangsbestand des Jahres des aktuellen Jahresabschlusses ursächlich. (4) Der Endbestand entspricht nicht dem bilanziellen Endbestand der Bilanzposition 1.3.8, da zu dem bilanziellen Anfangsbestand lediglich die Änderungen des Bestandes an Zahlungsmittel aus der Finanzrechnung addiert werden. – 4 – 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 936.029,00 3.2 Sachvermögen 2.363.374.433,95 3.3 Finanzvermögen 770.100.761,10 3.4 Abgrenzungsposten 326.551.762,08 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 3.460.962.986,13 3.7 Basiskapital 1.753.806.185,33 3.8 Rücklagen 643.243.344,60 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 391.934.113,14 3.11 Rückstellungen 151.555.368,38 3.12 Verbindlichkeiten 452.482.660,39 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 67.941.314,29 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 3.460.962.986,13 – 5 – 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO) > Sonder- ergebnis Ordentliches Ergebnis Vorjahr zweitvorange- gangenen Jahr drittvorange- gangenen Jahr ordentlichen Ergebnisses Sonder- ergebnisses 1 2 3 4 5 6 7 8 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände -23.003.977,65 53.700.100,38 546.923.392,34 57.928.139,85 1.753.806.185,33 2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 3 Zuführung eines Überschusses des ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -53.700.100,38 53.700.100,38 4 Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts 0,00 5 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,00 0,00 6 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 0,00 0,00 7 Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 23.003.977,65 -23.003.977,65 9 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,00 0,00 10 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in das Folgejahr 0,00 0,00 0,00 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,00 0,00 12 Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 0,00 0,00 13 vorläufige Endbestände 600.623.492,72 34.924.162,20 1.753.806.185,33 14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 Satz 4 GemHVO 0,00 Endbestände 600.623.492,72 34.924.162,20 1.753.806.185,33 15 Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Berichtigungen der Eröffnungsbilanz 15 a Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Bilanzierungs- und Bewertungsmethodenwechsel (über das Kapitalverrechnungskonto 20010001) 15 b Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Vermögnszu- und abgängen außerhalb der Korrektur der Eröffnungsbilanzb beispielsweise in Folge von Korrekturen von Vorjahresabschlüssen (über das Kapitalverrechnungskonto 20010001) 15c Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund der Einstellung der Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Folge der erstmaligen Abzinsung in analoger Anwendung von Artikel 67 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 EGHGB Nachrichtlich: Zuführung zur Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien in Folge des Verzichts einer Auf- und Abzinsung in analoger Anwendung und umgekehrter Anwendung von Artikel 67 Abs. 1 Sätze 2 - 4 EGHGB 16 Endbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags 0,00 0,00 600.623.492,72 34.924.162,20 1.753.806.185,33 Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs 1) Ergebnis des Haushaltsjahres vorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus dem Rücklagen aus Überschüssen des Basis- kapital EUR 2) – 6 – Rechenschaftsbericht Der näheren Erläuterung des Jahresabschlusses dienende Rechenschaftsbericht wurde den Mitgliedern des Gemeinderats zugeleitet. Wegen weiteren Einzelheiten des dem Gemeinderat zur Feststellung vorliegenden Jahresabschlusses wird auf diesen Rechenschaftsbericht verwiesen. B. Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe durch das Rechnungsprüfungsamt Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss 2019 der Stadt Karlsruhe gem. § 110 GemO i. V. m. §§ 10, 11 GemPrO geprüft und hierüber den Schlussbericht vorgelegt. In diesem Bericht hat das Rechnungsprüfungsamt dem Gemeinderat empfohlen, das Ergebnis des Jahresabschlusses 2019 gemäß § 95 b Abs. 1 Satz 2 GemO festzustellen. C. Ortsübliche Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe Der Beschluss des Gemeinderats über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe ist nach § 95 b Abs. 2 Satz 1 GemO ortsüblich bekannt zu geben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht der Stadt Karlsruhe an sieben Tagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe des Feststellungsbeschlusses ist auf die Auslegung hinzuweisen (§ 95 b Abs. 2 Satz 2 GemO). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und trifft - nach Vorberatung im Hauptausschuss - folgenden Feststellungsbeschluss: „Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2019“ Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2019 wurde vom Rechnungs-prüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, und hat hierüber einen Schlussbericht erstellt. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Aufschluss. Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von dem Leiter des Rechnungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamts wird der Jahresabschluss 2019 der Stadt Karlsruhe gem. § 95 b I GemO wie folgt festgestellt: Einzusetzen aus der Vorbemerkung von < bis >. – 7 – Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO unverzüglich dem Regierungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.“

  • Abstimmungsergebnis Top 1
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 2. Punkt 1 der Tagesordnung: Jahresabschluss 2019: a) Vorlage des Schlussberichts 2019 des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresab- schlusses 2019 der Stadt Karlsruhe und Erläuterung des Berichts durch den Leiter des Rech- nungsprüfungsamtes b) Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Jahr 2019 Vorlage: 2020/1298 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und trifft - nach Vorberatung im Hauptausschuss - folgenden Feststellungsbeschluss: „Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2019“ Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2019 wurde vom Rechnungs-prü- fungsamt der Stadt Karlsruhe geprüft, und hat hierüber einen Schlussbericht erstellt. Dieser gibt über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung Aufschluss. Der Schlussbericht wurde in der heutigen Sitzung des Gemeinderats von dem Leiter des Rech- nungsprüfungsamts näher erläutert. Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungs- amts wird der Jahresabschluss 2019 der Stadt Karlsruhe gem. § 95 b I GemO wie folgt festge- stellt: Nach § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ist der Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Berücksichtigung besonderer gemein- dehaushaltsrechtlicher Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Er hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat außerdem die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Er ist ferner durch einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der – 2 – Jahresabschluss ist nach vorheriger Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinde- rat festzustellen. A. Jahresabschluss 2019 der Stadt Karlsruhe Der Jahresabschluss der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2019 schließt wie folgt ab: Feststellungsbeschluss EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 1.469.075.682,69 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -1.415.375.582,31 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) -Überschuss- 53.700.100,38 1.4 Außerordentliche Erträge 9.663.271,79 1.5 Außerordentliche Aufwendungen -32.667.249,44 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -Fehlbetrag- -23.003.977,65 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) -Überschuss- 30.696.122,73 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.446.073.337,62 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -1.313.935.019,71 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 132.138.317,91 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 25.719.871,48 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -272.292.286,46 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -246.572.414,98 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) -114.434.097,07 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 51.392.965,46 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -16.396.303,73 – 3 – 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 34.996.661,73 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushalts- jahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) -79.437.435,34 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzah- lungen und Auszahlungen 101.012.994,03 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln (1) 42.359.536,64 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) (2) (3) 21.575.558,69 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (4) (Saldo aus 2.13 und 2.14) 63.935.095,33 (1) Als Anfangsbestand zum 1. Januar 2019 wurde der bilanzielle Be- stand der liquiden Mittel (Bilanzposition 1.3.8) zum 31. Dezember 2018 (Bilanzposition 1.3.8) zu Grunde gelegt. (2) Die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln basiert hier auf dem Saldo der Finanzrechnung. (3) Die sich aus der Finanzrechnung ergebende Veränderung des Be- standes an Zahlungsmittel entspricht nicht der bilanziellen Verände- rung der liquiden Mittel; die Differenz ist im Anhang zur Finanzrech- nung 4.4.2 erläutert. Diese Differenz (vergleiche Vorjahresabschluss) ist für den Unterschied zwischen dem Endbestand an Zahlungsmit- teln am Ende des Haushaltsjahres, welches dem Jahr des aktuellen Jahresabschlusses vorangeht und dem Anfangsbestand des Jahres des aktuellen Jahresabschlusses ursächlich. (4) Der Endbestand entspricht nicht dem bilanziellen Endbestand der Bilanzposition 1.3.8, da zu dem bilanziellen Anfangsbestand lediglich die Änderungen des Bestandes an Zahlungsmittel aus der Finanz- rechnung addiert werden. – 4 – 3. Bilanz 3.1 Immaterielles Vermögen 936.029,00 3.2 Sachvermögen 2.363.374.433,95 3.3 Finanzvermögen 770.100.761,10 3.4 Abgrenzungsposten 326.551.762,08 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 3.460.962.986,13 3.7 Basiskapital 1.753.806.185,33 3.8 Rücklagen 643.243.344,60 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 391.934.113,14 3.11 Rückstellungen 151.555.368,38 3.12 Verbindlichkeiten 452.482.660,39 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 67.941.314,29 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 3.460.962.986,13 – 5 – 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 25 bis 35 GemHVO) Sonder- ergebnis Ordentliches ErgebnisVorjahr zweitvorange- gangenen Jahr drittvorange- gangenen Jahr ordentlichen Ergebnisses Sonder- ergebnisses 12345678 1 Ergebnis des Haushaltsjahres bzw. Anfangsbestände-23.003.977,6553.700.100,38546.923.392,3457.928.139,851.753.806.185,33 2 Abdeckung vorgetragener Fehlbeträge aus dem ordentlichen Ergebnis 0,000,000,000,00 3 Zuführung eines Überschusses des ordentlichen Ergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses -53.700.100,3853.700.100,38 4 Verrechnung eines Fehlbetragsanteils des ordentlichen Ergebnisses auf das Basiskapital nach Art. 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts 0,00 5 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 0,000,00 6 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch einen Überschuss des Sonderergebnisses 0,000,00 7 Zuführung eines Überschusses des Sonderergebnisses zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 8 Ausgleich eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 23.003.977,65-23.003.977,65 9 Ausgleich eines Fehlbetrags des ordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 0,000,00 10 Vorträge nicht gedeckter Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres sowie aus Vorjahren in das Folgejahr 0,000,000,00 11 Verrechnung eines aus dem drittvorangegangenen Jahr vorgetragenen Fehlbetrags mit dem Basiskapital 0,000,00 12 Verrechnung eines Fehlbetrags des Sonderergebnisses mit dem Basiskapital 0,000,00 13 vorläufige Endbestände600.623.492,7234.924.162,201.753.806.185,33 14 Umbuchung aus den Ergebnisrücklagen in das Basiskapital nach § 23 Satz 4 GemHVO 0,00 Endbestände600.623.492,7234.924.162,201.753.806.185,33 15 Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Berichtigungen der Eröffnungsbilanz 15 a Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Bilanzierungs- und Bewertungsmethodenwechsel (über das Kapitalverrechnungskonto 20010001) 15 b Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund von Vermögnszu- und abgängen außerhalb der Korrektur der Eröffnungsbilanzb beispielsweise in Folge von Korrekturen von Vorjahresabschlüssen (über das Kapitalverrechnungskonto 20010001) 15c Nachrichtlich: Veränderung des Basiskapitals auf Grund der Einstellung der Beträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Folge der erstmaligen Abzinsung in analoger Anwendung von Artikel 67 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 EGHGB Nachrichtlich: Zuführung zur Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien in Folge des Verzichts einer Auf- und Abzinsung in analoger Anwendung und umgekehrter Anwendung von Artikel 67 Abs. 1 Sätze 2 - 4 EGHGB 16 Endbestände des Basiskapitals, der Ergebnisrücklagen und des Fehlbetragsvortrags 0,000,00600.623.492,7234.924.162,201.753.806.185,33 Stufen der Ergebnisverwendung und des Haushaltsausgleichs 1) Ergebnis des Haushaltsjahresvorgetragene Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus demRücklagen aus Überschüssen des Basis- kapital EUR 2) – 6 – Der vorstehende Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO unverzüglich dem Regie- rungspräsidium Karlsruhe sowie der Prüfungsbehörde nach § 113 GemO mitzuteilen und orts- üblich bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Werktagen öffent- lich auszulegen. In der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorbera- tung im Hauptausschuss. Er erteilt Herrn Bettendorf (Leiter des Rechnungsprüfungsamts) das Wort. Herr Bettendorf (Rechnungsprüfungsamt): Die Städtkämmerei hat den Jahresabschluss 2019 pünktlich am 30. Juni 2020 zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungs- amt erfolgte innerhalb der vorgesehenen Vier-Monats-Frist. Nachfolgend darf ich Ihnen die Er- gebnisse der Prüfung vorstellen. Zur Ergebnisrechnung: Während in den beiden vorangegangenen Jahren 2018 und 2017 beeindruckende Jahresüber- schüsse von 190 Millionen und 120 Millionen zu verzeichnen waren, konnte in 2019 ein Ge- samtergebnis von plus 30,7 Millionen erzielt werden. Dies setzt sich aus dem ordentlichen Er- gebnis von plus 53,7 Millionen und einem negativen Sonderergebnis von minus 23 Millionen zusammen. Die ordentlichen Erträge konnten gegenüber dem Vorjahr um 51,2 Millionen auf einen neuen Rekordwert in Höhe von 1 Milliarde 469 Millionen gesteigert werden. Dagegen stand jedoch eine Erhöhung der ordentlichen Aufwendungen um 8,8 % bzw. 114,6 Millionen auf insgesamt 1 Milliarde 415 Millionen. Das negative Sonderergebnis resultiert insbesondere aufgrund von Wertberichtigungen beim Städtischen Klinikum und bei der Baden Air Park Betei- ligungsgesellschaft. Für 2019 ist allerdings noch festzustellen, das Ziel, dass das Haushaltsrecht vorgibt, die ordentlichen Aufwendungen vollständig durch ordentliche Erträge zu decken, wurde mit einem Aufwandsdeckungsgrad von 103,8 % erreicht. Unser gesetzlicher Prüfungsauf- trag sieht unter anderem einen Vergleich mit dem im Haushaltsplan eingeplanten Beträgen, den Planzahlen, vor. Das tatsächliche Ergebnis liegt bei den ordentlichen Erträgen um plus 65,6 Millionen über den Planwerten. Bei den Aufwendungen liegt die Abweichung bei plus 22,7 Millionen. Saldiert betrachtet ergibt sich somit ein gegenüber der Planung um 42,9 Millionen verbessertes, ordentliches Ergebnis. Was sind nun die größeren Abweichungen gegenüber dem Haushaltsplan? Da sind zum einen auf der Ertragsseite die Steuern, das Plus in diesem Bereich 27,9 Millionen entstand vor allem durch Gewerbesteuermehrerträge in Höhe von 23,5 Millionen. Auf der Aufwandsseite sind die um 18,3 Millionen höheren Abschreibungen hervorzuheben. Diese resultieren im Wesentlichen aus dem Sachverhalt, dass in 2019 erstmalig Forderungen mit ausgesetzter Vollziehung in Höhe von 18,6 Millionen abgeschrieben wurden. – 7 – Kommen wir zum Vergleich mit den Vorjahreszahlen. Wie eingangs erwähnt, standen den ge- stiegenen Erträgen deutlich mehr Aufwendungen gegenüber. Das Gesamtergebnis ging deshalb um 89,2 Millionen auf 30,7 Millionen zurück. Auf der Ertragsseite sind als wesentliche Verände- rungen die Steuern und ähnliche Abgaben mit plus 38 Millionen hervorzuheben. Hier sind ins- besondere die gegenüber dem Vorjahr um 22,8 Millionen gestiegenen Gewerbesteuererträge zu nennen. Auf der Aufwandseite sind die Personalaufwendungen zwar 4,8 Millionen niedriger als die Planzahlen, gegenüber dem Vorjahr ist jedoch eine Steigerung um 5,6 % bzw. 19,1 Milli- onen zu verzeichnen. Der Anstieg resultiert aus einem höheren Personalbestand gegenüber dem Vorjahr von rund 175 Vollzeitwerten sowie aus Besoldungserhöhungen und den Tarifab- schlüssen bei den Beschäftigten. Die Transferaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um 11,6 % bzw. 70,7 Millionen auf den Rekordwert von 680 Millionen erhöht. Wir haben die Entwicklung des Gesamtaufwands seit 2010 hier grafisch dargestellt. In diesem Zeitraum sind die Aufwendungen um 54 % bzw. 494 Millionen gestiegen. Außergewöhnlich hoch ist die Stei- gerung der ordentlichen Aufwendungen im Jahr 2019 mit plus 114,6 Millionen. Auf der nachfol- genden Grafik ist erkennbar, dass die Gewerbesteuererträge starken Schwankungen unterwor- fen sind. Mit Gewerbesteuererträgen in Höhe von 348,5 Millionen wurde gegenüber 2018 ein Plus von 22,8 Millionen erzielt. Wir befinden uns hier in 2019 auf einem hohen Ertragsniveau. Die Steuererträge insgesamt, hier noch ein grafischer Überblick über die gesamte Steuerent- wicklung der letzten 10 Jahre. Insgesamt haben die Steuererträge mit 650,6 Millionen den Vor- jahreswert um 6,3 % übertroffen und das Allzeithoch aus dem Jahr 2017 nur knapp verpasst. Die Steuererträge 2019 liegen deutlich über dem 10-Jahres-Schnitt und in nahezu allen Steuer- arten über dem Vorjahreswert. Abzuführen war die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 49,8 Millionen, was letztendlich zu Steuererträgen netto von 600,8 Millionen Euro führte. Nun zur Finanzrechnung, in der die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und die ge- leisteten Auszahlungen ausgewiesen werden. Die stellt quasi eine Kapitalflussrechnung dar. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit, ein wichtiges Kriterium für die finanzielle Leistungsfähigkeit, beträgt 132,1 Millionen. Ein guter Wert, der jedoch nicht aus- reichte, die getätigten Investitionen zu finanzieren. Das Rechnungsprüfungsamt weist wiede- rum darauf hin, dass die Grenze dessen erreicht ist, was für die Verwaltung an Investitionen umsetzbar ist. Die Grafik zeigt diese Steigerungsraten sehr deutlich. Innerhalb der in 2019 getä- tigten Investitionen waren die Auszahlungen für Baumaßnahmen mit 132,1 Millionen wieder der größte Posten. Zur Bilanz: Die Bilanz ist vollständig und richtig. Der Aufbau der Bilanz entspricht den Vorschrif- ten. Auf der Aktivseite stellen wir fest, dass das Sachvermögen nochmals um 94 Millionen ge- stiegen ist. Ausgewiesen sind jetzt 2,4 Milliarden. Das Finanzvermögen ist vor allem durch den Rückfluss und Verwendung der zuvor in Festgeld angelegten finanziellen Mittel um 120 Millio- nen auf 770 Millionen gesunken. Auf der Passivseite wurde der Jahresüberschuss 2019 von 31 Millionen in die Rücklagen gebucht, die nun 643 Millionen betragen. Innerhalb der Verbindlich- keiten, mit einem Gesamtbetrag von 452,5 Millionen, stehen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die aussagefähigste Bilanzposition dar. Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnah- men inklusive Kassenkredite betrugen 2019 256 Millionen und haben sich gegenüber dem Vor- jahr um 26 Millionen reduziert. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass sich die Darlehen für den in- vestiven Bereich um 34 Millionen erhöht und die Kassenkredite um 60 Millionen reduziert ha- ben. Hier noch eine grafische Darstellung der Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Kreditauf- nahmen. Zu berücksichtigen ist, dass in den Jahren 2014, 2015 und 2017 bis 2019 jeweils – 8 – Kassenkredite enthalten waren. Darüber hinaus sollte man in diesem Zusammenhang den Schuldenstand der städtischen Beteiligungen betrachten. Hier ist eine Erhöhung um 83 Millionen auf 1,8 Milliarden zu verzeichnen. Die sich hieraus erge- benden Zinsbelastungen wirken sich indirekt auch auf den städtischen Haushalt aus. Weiteren Prüfungsbereichen haben wir im Schlussbericht eigene Kapitel gewidmet und ab Seite 52 aufge- führt. An dieser Stelle möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass wir im Rahmen von Prüfungen der städtischen Unternehmen verschiedene Feststellungen sowohl im Rahmen der Ordnungs- mäßigkeit als auch der Wirtschaftlichkeitsprüfung getroffen haben. Im Rahmen der bautechni- schen Prüfung konnten wir im städtischen Haushalt Einsparungen in Höhe von 297.000 Euro er- zielen. Zusätzlich bei den geprüften städtischen Gesellschaften in Höhe von 82.000. Nicht zu un- terschätzen ist die Prophylaxewirkung durch die Vorlage von Vergaben, Schlussrechnungen und Nachträgen beim RPA. Des Weiteren konnten in Folge der allgemeinen Verwaltungsprüfung un- ter anderem nachträgliche Leistungserstattungen durch den Bund in Höhe von 430.000 Euro erzielt werden. Die Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre sind unterhalb der Bilanz auszu- weisen. Eine wesentliche Position stellt hierbei der Fehlbetrag bei den Pensions- und Beihilfe- rückstellungen mit 566 Millionen dar. Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich die ohnehin schon bestehenden Risiken für kommende Haushaltsjahre, wie beispielsweise drohende Er- tragseinbrüche, steigende Transferleistungen an städtische Unternehmen sowie die Gefahr von steigenden Zinsbelastungen weiter verstärkt. Um künftige Haushaltsausgleiche zu gewährleis- ten ist eine umfassende Aufgabenkritik bzw. Aufgaben- und Ausgabenreduzierung erforderlich. Ich komme abschließend zu unserem Prüfungsergebnis für den Jahresabschluss. Unsere Prü- fungsbestätigung für den Jahresabschluss 2019 bescheinigt dem Bürgermeisteramt, den Dienst- stellenbetrieben und sonstigen Einrichtungen insgesamt eine recht- und ordnungsgemäße Ab- wicklung der Finanzvorfälle. Soweit es Feststellungen gab, mögen diese in Einzelfällen bedeut- sam sein. Das grundsätzliche positive Ergebnis der Prüfung muss deswegen jedoch keinesfalls eingeschränkt werden. Das RPA empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2019 gemäß § 95 b Abs. 1 Gemeindeordnung festzustellen. Der Vorsitzende: Vielen Dank Herr Bettendorf. Damit können wir in die Aussprache eintreten, wenn das gewünscht wird. Stadträtin Bischoff (GRÜNE): Vielen Dank für den Bericht. Ich kann im Namen unserer Fraktion auf jeden Fall einen großen Dank aussprechen an das Rechnungsprüfungsamt und auch an alle beteiligten Ämter. Das ist sicher jedes Jahr mit einem enormen Aufwand verbunden und das auch, wenn man nicht nebenbei noch eine Corona-Pandemie hat, mit der die Verwaltung ir- gendwie zurechtkommen muss. Wir sehen, dass die finanziellen Spielräume der Stadt abneh- men. Zum einen durch die steigende Verbindlichkeit und die Zunahme an freiwilligen Leistun- gen, die nicht im gleichen Maße eben gestiegen sind, wie die Steuereinnahmen, auch wenn diese natürlich wieder konservativ abgeschätzt wurden und wir jetzt ein positiveres Ergebnis haben. Ich glaube, es waren irgendwie 30 Millionen mehr Steuereinnahmen im Gegensatz zu 70 Millionen mehr an freiwilligen Leistungen. Vom Rechnungsprüfungsamt wurde ja empfohlen, den Haushaltsstabilisierungsprozess zu intensivieren vor allem in Bezug auf Investitionspro- jekte, die einer ergebnisoffenen und am Bedarf orientierten Prüfung unterzogen werden sollen. Es ist natürlich immer schwer, irgendwie dieses Mittelmaß an finanzieller Generationengerech- tigkeit, wie es hier ja bestätigt wurde und ökologischer Generationengerechtigkeit irgendwie – 9 – gerecht zu werden und im Bezug auf ausstehende Sanierungsmaßnahmen und Modernisie- rungsmaßnahmen muss hier sicher in Zukunft ein Mittelweg gefunden werden. Besonders wurde ja auch wieder der gestiegene Personalaufwand erwähnt. Auf der anderen Seite aber auch wieder der gestiegene Arbeitsaufwand der Mitarbeiter*innen und besonders im Hinblick des beim Klimaschutzfonds wieder ein Übertrag an 2,6 Millionen Euro zu verzeich- nen war, denke ich, dass eine Aufgabenkritik auf jeden Fall unumgänglich ist, aber das ist jetzt nicht etwas, was irgendwie von heute auf morgen beschlossen werden soll, sondern, wo wir jetzt im Zuge des nächste Doppelhaushaltes in entsprechende ausführliche Diskussionen in al- len Gremien, denke ich, treten müssen und hoffentlich dann den Haushaltsstabilisierungspro- zess so wie vorgeschlagen, auch weiter intensivieren zu können. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich fange mit dem Positiven an, auch dem Dank natürlich an das Rechnungsprüfungsamt, diesen Haushalt wieder in der Art und Weise auch uns dargestellt zu haben. Dies vor allem auch mit dem letzten Satz, eine Ausgabenreduzierung ist dringend erfor- derlich, wurde dort gesagt. Wenn ich dann jetzt die Kollegin höre, die sagt, ja, Aufgabenkritik ist unumgänglich, aber nicht jetzt. Das machen wir irgendwann später dann, so waren ja jetzt die Haushaltsberatungen letzte Woche, wasch mich, aber mach mich nicht nass. Wir haben auch ein Haushaltsstabilisie- rungsprozess schon gehabt, der ist zwei Jahre her. Dort haben wir vieles versucht. Ich denke auch, dort haben wir gemeinschaftlich sehr vieles geschaffen, das muss man ganz ehrlich sagen. Wenn ich allerdings an letzte Woche denke, wird mir schwarz vor Augen. Was ich dort gesehen habe, der breite Konsens, den wir mal hier hatten, auch mit wechselnden Mehrheiten, der hat sich ganz klar in zwei Lager getrennt und ich denke, ich bin wirklich nicht zuversichtlich, wie es hier weitergehen soll. Das muss man ganz klar sagen. Wir haben es definitiv versäumt und Herr Bettendorf hat das anschaulich dargestellt, in den letzten Jahren mit sprudelnden Steuerein- nahmen dieses seit Jahren kritisierte, strukturelle Defizit im Ergebnishaushalt zu beseitigen, sondern, wir haben immer weiter draufgesattelt. Das Gesamtvolumen hat von 2012 bis 2020 ja noch mal von 1 Milliarde auf 1,4 Milliarden zugenommen und im investiven Bereich sind wir von 84 Milliarden auf 272 Milliarden hochgeschnellt. Das ist keine Haushaltskonsolidierung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da machen wir einfach Fehler und wenn wir nicht irgendwann mal, das glaube ich, versuchen, umzudrehen ohne wieder, wie der eine oder andere immer wie- der betont, das Königsrecht des Gemeinderates dabei zu verletzen. Aber wir müssen dann auch irgendwann mal einsehen, dass es eben nicht geht, alles zu versprechen und alles zu machen. Dann muss man sagen, wenn man das eine nicht will, dann muss man das auch weglassen und nicht irgendwo das eine tun aber das andere immer weiter predigen. Das machen wir seit Jah- ren hier und ich denke, dass wir hier nicht an dem richtigen Weg sind und der Haushalt, den wir heute beschließen, der ist für mich eine Bankrotterklärung. Stadtrat Zeh (SPD): Auch der Abschluss 2019 war besser, wie geplant. Und dies, Herr Kollege Hofmann, ist der erste Bericht zum Doppelhaushalt 19/20, der schon wieder optimistischer an- gesetzt war bei den Einnahmen und auch bei den Ausgaben etwas großzügiger, als der unter dem Haushaltsstabilisierungsprozess vor vier Jahren, Doppelhaushalt 17/18. Es kamen trotz- dem 44 Millionen Euro mehr Steuern und Zuweisungen zustande. Der Überschuss, das Ergeb- nis, Rechnung mit 132 Millionen Euro, muss als ordentlich bezeichnet werden. Deutlich nach oben gegangen sind natürlich die Investitionen. Rund 272 Millionen Euro wurden 2019 inves- tiert, darunter 132 Millionen für Baumaßnahmen. Wie die CDU-Fraktion vor ein paar Wochen in – 10 – der Haushaltsrede zu ihrer Behauptung kommt, die Stadt Karlsruhe würde nicht ordentlich haushalten, ist mir angesichts dieser Zahlen, dieser Vorlage, völlig unverständlich. Ich will mich auf wenige Punkte beschränken. Die Übersicht auf Seite 59 zum Teilhaushalt Sozia- les und Jugend zeigt, die Aufwendungen stiegen 2019 um 12,4 Millionen auf 274 Millionen. Die Kostenerstattung hingegen sank um 2,56 Millionen auf 101 Millionen, rund 73 % der Ausgaben. Das sind 173 Millionen, die die Stadt selbst zahlt. Dieser Haushaltsposten wird auch in Zukunft weiter steigen, ohne dass die Stadt wirklich Einfluss nehmen kann. Das RPA hat ja bei den Stich- proben die ordnungsgemäße Aufgabenbahnung bestätigt. Einen besonderen Blick, da stimme ich sicherlich den Kollegen zu, müssen wir auf unsere Gesellschaften werfen. Früher war nur die KMK mit deutlich über 10 Millionen Verlust eine Gesellschaft, die ins Auge fiel. Inzwischen sind fast alle Gesellschaften mit Verlusten, die intern nicht mehr ausgeglichen werden können, vor- handen. Das Europabad und das Fächerbad haben wir ja in den städtischen Haushalt überführt, beide mit Verlusten über insgesamt 5 Millionen Euro. Auch die VBK und das Klinikum brauchen unsere Unterstützung und die Gesellschaften, wir wissen, unter Corona-Bedingungen, haben es noch schwerer. Aufgabenkritik ist sicher nicht einfach, daran versuchen wir uns immer wieder. Aber als ich den Bericht las, habe ich überlegt, muss das RPA wirklich IT- und Kommunikations- verfahren prüfen? Ist es sinnvoll und notwendig? Klar, die Abrechnung von Wassergebühren vielleicht. Aber insgesamt Danke ich natürlich im Namen der SPD-Fraktion Ihnen und Ihren Mit- arbeitern für den Bericht. Es gibt immer sehr viel Hinweise. Stadträtin Böringer (FDP): Herr Bettendorf, erst mal vielen Dank für Ihre Präsentation. Ich muss etwas Wasser in den Wein gießen. Und zwar, kurzer Rückblick. Am 27. November 2018 be- schloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung 2019/2020. Damals gegen die Stimmen der FDP und ich möchte den damaligen Fraktionsvorsitzenden zitieren. Der hat gesagt „wir Liberalen fin- den nicht, dass der Haushalt 2019/2020 für Karlsruhe mit verantwortlichem Umgang für die Steuergelder und Zukunftsplanung zu vereinbaren ist und deshalb müssen wir dagegen stim- men“. Schaue ich mir jetzt die aktuelle Rede der Finanzbürgermeisterin an, so fällt mir jener Satz wieder ein, der zum Tagesordnungspunkt hier passt. In 2019 haben Sie gesagt, stagnierten bereits die Erträge, während die Aufwendungen weiter gestiegen sind. Zusammengefasst, die Haltung der FDP-Fraktion hat sich bewahrheitet und Sie haben das schon lange erkannt. Steige- rung, Stagnation der Erträge und Steigerung der Aufwendungen. Einen weiteren Satz aus Ihrer Rede möchte ich noch zitieren. „Auch in der Liquiditätsentwicklung zum 31. Dezember 2019 können bereits die Vorboten einer Stagnation abgelesen werden.“ Fassen wir also zusammen, 2019 verlief noch ausreichend erfolgreich. Über die Vorboten der Stagnation können wir unter Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Tagesordnung nochmal sprechen. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit noch mal ganz herzlich bedanken, Herr Bettendorf und auch allen Ämtern und Dienststellen, die mit ihnen zusammengearbeitet haben. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Wenn ich dann manchmal Ausführungen höre über das Thema Aufgabenkritik, weiß ich nicht ganz genau, ob wir in derselben Gemeinderatssitzung waren. Wenn Sie, Kollege Hofmann, jetzt die Haushaltsberatung vor einer Woche ansprechen, ich habe noch mal explizit nachgeschaut, ich habe leider keinen Antrag der CDU zum Thema Ausgaben- kürzungen gefunden. Weil, das wäre an der Stelle nur konsequent gewesen. Also, wenn man sagt, die Mehrheit des Gemeinderates würde sich der Aufgabenkritik verweigern, würde ich gerne mal von Ihnen Vorschläge hören, wo Sie denn kürzen wollen? In einem Kulturbereich, im Sport, Soziales oder bei anderen Thematiken auch? Wir kommen ja auch nachher wieder zu – 11 – Punkten, die ganz interessant sind zum Thema Aufgabenkritik. Also, wenn auch manche Teile des Hauses Aufgabenkritik ernst nehmen würden, müssten wir auch überlegen, ob solche In- vestitionen wie bei der Südumfahrung Hagsfeld tatsächlich den städtischen Haushalt belasten sollten. Das ist ja tatsächlich eine legitime Frage, weil es ist immer nur Aufgabenkritik dann, wenn es einer Seite passt in der politischen Positionierung und wenn sie nicht passt, dann wird das alles ganz schnell weggemacht. Ich meine, da kann man schon konsequent sein. Man kann sagen, dass man mehr in Sicherheit investieren will. Ist ja dann völlig legitim. Aber da muss man halt an der Stelle auch bereit sein.Dann ist auch die weitere Problematik, wenn wir jetzt auch den Rechnungsprüfungsbericht anschauen. Die Finanzbürgermeisterin hat in ihrer Rede von Ausgabenkritik und Einnahmenüberprüfung gesprochen. Das gehört auch dazu und dann sehe ich halt auch in den Haushaltsberatungen, dass wir halt auch nicht über Einnahmenerhöhungen diskutiert haben und ich glaube, wenn die eine Seite des Hauses aufgebührt werden soll, über Ausgabenkürzungen zu sprechen, muss die andere Seite, wie auch immer man die Seiten defi- niert, auch darüber sprechen, wo man Einnahmen steigern will. Und ich glaube, das ist ein Pro- zess, wo wir auf beide Seiten gerne im nächsten Jahr draufschauen können, aber das eine wird nicht ohne das andere gehen. Einen tragfähigen städtischen Haushalt bekommen wir halt nicht nur, wenn man sagt, man will jetzt Ausgaben kürzen, sondern wenn man ins Detail reingeht und dann ehrlich, und das müssen wir dann alle sein, sagen will, wo man kürzt oder wo man Einnah- men erhöht. Egal, ob es der eigenen Wählerschaft oder den Bürger*innen weh tut an der Stelle, ob man sich beliebt macht, oder nicht, sondern einfach, weil es notwendig ist, oder eben nicht. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Dazu muss ich jetzt doch etwas sagen. Lieber Herr Bimmerle, es ehrt Sie, wie ehrlich Sie sind. Wie ehrlich Sie gewesen sind, in den Haushaltsberatungen. Sie ha- ben an vielen Stellen höhere Steuereinnahmen gefordert, aber an noch mehr Stellen haben Sie zusätzliche Ausgaben eingefordert. Also bitte erzählen Sie uns hier jetzt nichts von Ausgabenkri- tik. Die findet bei Ihnen nämlich überhaupt nicht statt. Da wird einfach nur draufgesattelt und draufgesattelt. Und es ist gut, dass die Wähler jetzt auch aus Ihrem Munde wissen, dass Sie wirklich nur die Steuern erhöhen wollen, um noch mehr Geld ausgeben zu können. Der Vorwurf Richtung CDU, es habe keine Einsparvorschläge gegeben, den teilen wir. Wir haben Einsparvor- schläge gemacht und wurden natürlich dafür gerügt. Wie jeder, der Einsparvorschläge macht, hier gerügt wird. Aber, ich glaube, da müssen wir uns auch mal Gedanken drüber machen. Es kann nicht sein, dass jede Art des Einsparvorschlags gleich niedergemacht wird. So werden wir nie Dinge einsparen und so werden wir auch nie zu einer Ausgabenkritik kommen. Da muss sich grundlegend etwas ändern. Wenn es richtig ist, an der einen Stelle Geld auszugeben muss es genauso richtig sein, an der anderen Stelle zu sparen. Wenn man unseren Anträgen gefolgt wäre in den Haushaltsberatungen, hätten wir 15 Millionen eingespart und wir bitten die ande- ren Fraktionen für die nächsten Haushaltsberatungen unserem Beispiel zu folgen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Sie sehen, ich trage Trauer. Ich muss Ihnen persönlich sagen, ich habe mich selten so aufgeregt über eine Sache, wie über den Haushalt 2020/21. Dieser Haus- halt, den wir jetzt feststellen, der ist sehr positiv. Herr Oberbürgermeister, Sie erinnern sich, ich habe damals gesagt, die bauen einen Turm ohne Fundament, der fällt ein. Deswegen habe ich dagegen gestimmt. Der Haushalt besagt aber, dass Sie zumindest noch recht hatten. Wir müs- sen konstatieren. Die fetten Jahre, und das werden die Geschichtsschreiber festhalten, sind vor- bei und wir müssen uns auf andere Jahre einstellen. Und diese neue Denkweise, die müssen wir erst einüben, offensichtlich. Das ist uns nicht vertraut. Wir haben jetzt 8 Jahre, wo es stetig auf- wärts ging und jetzt zu lernen, es muss auch mit weniger gehen, das muss man lernen. Wir sind – 12 – eine Gesellschaft, die auf höchstem Niveau lebt und wir müssen auch einfachen Lebensstil ins- gesamt wieder lernen, auch als Gemeinderat. Ich vergleiche den Haushalt gerne mit einer Lokomotive. Wenn die mal aufgeheizt ist und mit Volldampf fährt, dann kann man nicht von einem Jahr auf das nächste sagen, jetzt fahren wir es runter. Die dampft einfach weiter und deswegen mache ich mir Sorgen, dass wir das nicht rechtzeitig erkennen und dass die Lokomotive weiterdampft und wir fahren gegen die Wand, weil wir nicht rechtzeitig gebremst haben. Wir haben wirklich gute Jahre hinter uns, beste Jahre, Rekordjahre und wir haben gut investiert. Das muss man dazu sagen. Das war eine gute Zeit, das war eine gute Investition. Als ich in den Gemeinderat kam, waren wir bei 88 Millionen die wir jährlich investiert haben. Es hat eigentlich nie gereicht um unsere ganze Infrastruktur gut in Schuss zu halten. Das ist viel zu wenig. Aber jetzt ist die Zeit, umzudenken. Und wenn wir jetzt nicht umsteuern, dann werden wir es erst später schmerzlich merken, wenn das Regie- rungspräsidium uns sagen wird, was wir dürfen und was wir nicht dürfen. Deswegen, also noch mal Gratulation, Herr Oberbürgermeister. Sie hatten recht mit dem Haus- halt. Aber trotzdem, die Zeitenwende scheint da zu sein und jetzt bitte ich den ganzen Gemein- derat zu konstatieren und auch dem zu folgen. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortbeiträge. Wir können damit zum Beschluss kommen, der auf der Seite 6 und 7 abgebildet ist. Den will ich Ihnen jetzt gar nicht groß vorlesen und wir kommen damit gleich zum Votum. - Zumindest bei der Feststellung des Rechnungsergebnisses sind wir uns dann wieder einig. Das ist ja schon mal ein guter Anfang. Ich darf mich herzlich be- danken, auch bei allen zuarbeitenden Ämtern und auch noch mal beim Rechnungsprüfungsamt und hier namentlich bei Ihnen, Herr Bettendorf, für den Vortrag, aber auch für die intensive Ar- beit, die hinter einem solchen Feststellungsbericht steht, vielen herzlichen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Januar 2021