Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude
| Vorlage: | 2020/1293 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.11.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.01.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2020/1293 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: HGW Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Bauausschuss 01.12.2020 7 X vorberaten Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 02.12.2020 7 x Vorberaten Hauptausschuss 19.01.2021 9 X vorberaten Gemeinderat 26.01.20201 5 x zugestimmt Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat nimmt den Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude nach Vorberatung im Bauausschuss, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise wie in Punkt 4 beschrieben zu. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen 1 Ausgangslage 1.1 Gebäudebestand Mit Stand vom 19.02.2020 sind die Einrichtungen der Stadt Karlsruhe auf 1.119 Gebäude verteilt, davon sind 969 Gebäude im Besitz der Stadt Karlsruhe. Die restlichen Gebäude sind angemietet. Die im Eigentum der Stadt stehenden Gebäude haben insgesamt circa 1,3 Millionen Quadratmeter Brutto-Grundfläche. Nach Abzug von Garagen, Lagerflächen, öffentlichen Toilettenanlagen und sehr kleinen Objekten verbleiben circa 460 beheizte Gebäude relevanter Größe (circa 890.000 Quadratmeter Brutto-Grundfläche). Neben dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, das etwa 75 Prozent dieser Flächen betreut, verwalten weitere Dienststellen als sogenannte DRV-Ämter (Branddirektion, Marktamt, Bäderbetriebe, Amt für Abfallwirtschaft, Zoo) sowie Ortsverwaltungen Flächen eigenverantwortlich. Vereinfacht dargestellt gliedert sich der städtische Gebäudebestand in zwei wesentliche Bauphasen. Etwa 30 Prozent der Gebäude wurden vor 1948 errichtet. Der sprunghafte Flächenbedarf der Nachkriegsjahrzehnte sorgte für eine Verdopplung der nutzbaren Flächen. Gebäude der 1950er Jahre bis Ende der 1970er Jahre umfassen daher rund 65 Prozent des aktuellen Gebäudebestandes. Bei Schulgebäuden und Turnhallen ist der Anteil der ersten Phase etwas höher, siehe Abbildung 1. Diese Gebäude sind fast ausnahmslos weder grundsaniert noch modernisiert. Abbildung 1: Phasenweiser Zubau von städtischen Schulen und Turnhallen – 3 – 1.2 Bisherige Vorgehensweise Im Rahmen der Bauunterhaltung lag der Fokus in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend auf dem Substanzerhalt der Gebäude, der in der Regel abschnittsweise durchgeführt wurde. Der Vorteil dieser Vorgehensweise lag vor allem darin, dass zahlreiche kleine und mittlere Maßnahmen pro Doppelhauhalt über das gesamte Stadtgebiet verteilt umgesetzt werden konnten. Die Realisierung der Baumaßnahmen konnte bei Schulen und Kinderbetreuungseinrichtung oft während der Ferien erfolgen. Allerdings wirkt sich bei diesem Ansatz bis heute nachteilig aus, dass grundsätzliche Sanierungs- und Modernisierungsanforderungen (zum Beispiel an der Gebäudehülle oder an der technischen Gebäudeausstattung) zurückgestellt werden mussten. Teilmaßnahmen führten oft zu baulichen Kompromissen. Beispiele hierfür sind: • Der Einbau neuer dichter Fenster erfordert ein Lüftungskonzept mit Nachtlüftungsfunktion und bei gemeinschaftlich genutzten Räumen ein geregeltes Lüftungskonzept. • Partielle Dämmungen von Bauteilen der Gebäudehülle verstärken bauphysikalische Wärmebrückeneffekte und führen zu erhöhter Schimmelgefahr. • Erneuerungen von Heizungsanlagen erfordern eine vorherige Sanierung der Gebäudehülle, um die notwendige Anschlussleistung zu verringern. • Begrünung und energetische Nutzung (Photovoltaik) von Dachflächen bedingen oft die Abdichtung der Flächen und deren Dämmung. • Viele Schadstoffe sind häufig in Putzen oder Estrichen fest eingebunden. Der Ausbau bedingt ganzheitliche Maßnahmen. Die Ausführung von Maßnahmen in mehreren Bauabschnitten über viele Jahre erhöht zudem die Belastung für die Nutzer, da immer wieder Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen und somit oft Baustellen in den Objekten sind. Die notwendigen internen und externen Personalkosten sind in Relation zu den Baukosten verhältnismäßig hoch, da alle planerischen, gemeinderätlichen und vergaberechtlichen Verfahren mehrfach durchgeführt werden müssen. Auch unterliegen diese über Jahre verteilten Teilsanierungen immer neuen Anforderungen, zum Beispiel aus der Energieeinsparverordnung. Dies führt unter anderem dazu, dass die Bauteile ein und desselben Gebäudes unterschiedlich stark gedämmt sind. Die zuvor beschriebene Vorgehensweise hat zur Folge, dass insbesondere die Gebäudetechnik und die Gebäudehülle nur fragmentarisch erneuert wurden. Dieser Mangel wird auch an den real gestiegenen Haushaltsmitteln für die Bauunterhaltung deutlich: Im Jahre 2010 entstanden im Bereich der Bauunterhaltung (Ergebnishaushalt) Kosten in Höhe von circa 18 Millionen Euro. Bis zum Jahre 2019 stiegen diese Kosten auf 32 Millionen Euro. Diese Entwicklung zeigt die seit Jahren deutlich steigende Tendenz des Reparaturbedarfs an den Gebäuden. Diesem Trend kann nur durch grundlegende Modernisierungen der Gebäude entgegengewirkt werden. Zudem sind bisher geschaffene Provisorien durch dauerhafte Lösungen zu ersetzen. 1.3 Empfehlungen der KGST Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Gebäude nach 40 Jahren grundlegend modernisiert und den aktuellen Bedürfnissen der Nutzung, aber auch dem Stand der Technik angepasst werden müssen. Auch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) hat in ihrer Richtlinie B 7/2009 „Instandhaltung kommunaler Gebäude - Budgets ermitteln und Aufwand für Folgejahre planen“ diese Modernisierungszyklen und die Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen empfohlen. Die KGSt beschreibt die Situation vieler deutscher Mitgliedsstädte mit folgender Aussage: – 4 – „Vielerorts schiebt man allerdings bereits eine mehr oder minder große „Bugwelle“ unterlassener Instandhaltungen vor sich her, ohne dass eine realistische Aussicht besteht, diese kurzfristig abzubauen.“ 1 Die Auswertung von Daten kommunaler Gebäudeeigentümer stützten die wissenschaftlichen Befunde. Sie ergeben einen sprunghaften Investitionsbedarf im vierten Jahrzehnt der Nutzung. Ein sehr großer Anteil aller Karlsruher Gebäude der maßgeblichen Bauphase zwischen 1949 und 1977 befindet sich über dem vierten Jahrzehnt der Nutzung, ohne dass bisher eine grundlegende Modernisierung erfolgt ist. 1.4 Zukünftige Herausforderungen Neben dem Investitionsstau bei der Gebäudesubstanz und den deutlich verschärften gesetzlichen Anforderungen stellen sich heute und in Zukunft, insbesondere durch veränderte Nutzungen und fortschreitende Standardveränderungen, weitere Herausforderungen: Sicherheitsanforderungen und Gesundheit: Baulicher und technischer Brandschutz, unzureichende Elektroverteilungen (Brandschutz), Standsicherheit bei Erdbeben nach novellierter EUROCODE-Normung, Sicherheit vor Schadstoffrisiken aus vorhandenen Bauteilen, moderne Trinkwasserversorgung (Trinkwasserhygiene), Sicherheit bei Extremwetterereignissen (Entwässerung, Rückhaltung, Versickerung), ausfallsichere Regelungstechnik, Errichtung und Betrieb von Notunterkünften für den Katastrophenfall Nutzungsbedarfe: Immer häufiger und schneller sich verändernde Nutzungsbedarfe, zusätzliche Nutzungen, wie zum Beispiel Ganztagesbetreuung, Tauglichkeit für vielfältige Anforderungen zur Inklusion, nutzungsentsprechende Raumakustik, geregelte Lüftung, elektronische Schließanlagen, Welcome-Center, moderne Arbeitswelten, bürgernahe Verwaltung Darüber hinaus entwickeln sich bei der Qualität des Raumklimas, IT-Infrastruktur, WLAN-Netze in Schulen und öffentlichen Bereichen oder im haustechnischen IT-Netz immerzu neue Nutzungsbedarfe und – ansprüche. Nicht zuletzt Faktoren wie die demographische Personalentwicklung, die Möglichkeit von mobilen Arbeitsformen und die stetigen Veränderungen von Geschäftsprozessen sind zu berücksichtigen. Energieeinsparung, Klimaschutz und Klimaanpassung: Sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz durch energetisch sanierte Gebäudehüllen, geregelter äußerer Sonnenschutz, automatische oder händisch regelbare Nachtauskühlung, Nutzung regenerativer Energiequellen auf dem Gebäudestandort (Umweltwärme, solare Einstrahlung), Ausbau der Photovoltaikanlagen auf Dach und Fassade, Dach- und Fassadenbegrünungen, Wechsel von fossilen Wärmeenergieträgern Öl und Gas zu regenerativ erzeugter Wärme. Wie diese verschiedenen Handlungsfelder ineinandergreifen, wird aus der nachfolgenden Abbildung 2 deutlich: 1 KGSt-Bericht 9/2005 „Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen im neuen Haushalts- und Rechnungswesen“ – 5 – Abbildung 2: Übersicht der Handlungsfelder bei städtischen Gebäuden 1.5 Investitionsstau Um den wachsenden Bedürfnissen der Gebäudenutzenden und den Anforderungen der Gebäude zu entsprechen, wurden in den vergangenen Jahren die Investitionen im Teilhaushalt 8800 (Finanzhaushalt) von 24 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 66 Millionen Euro im Jahr 2018 gesteigert. Über diese Zeitspanne wurden durchschnittlich 50 Prozent der Mittel in den Gebäudebestand investiert, die andere Hälfte diente der Erstellung von Neu- und Erweiterungsbauten. Im Jahr 2019 standen für Neu- und Erweiterungsbauten sowie für Bestandssanierungen jeweils circa 30 Millionen Euro – in Summe also 60 Millionen Euro - zur Verfügung. Die getätigten Investitionen in den Bestand bleiben jedoch deutlich hinter dem notwendigen Investitionsbedarf zurück. Die Kluft zwischen baulichen und technischen Anforderungen und dem realen Zustand wächst. Die finanziellen Herausforderungen der Zukunft übersteigen die Möglichkeiten der Kommunen. Deshalb engagiert sich die Stadtverwaltung in den Gremien des Städtetags auf Landes- und Bundesebene sowie in den kommunalen Interessensvertretungen. Sie setzt sich dafür ein, dass Bund und Land durch entsprechende Förderprogramme auch zukünftig die Kommunen entlasten. 1.6 Klimaneutrale Verwaltung Durch den Beschluss des Gemeinderates vom 30.05.2016 hat dieser die Verwaltung zur Unterzeichnung der unterstützenden Erklärung der Stadt Karlsruhe zum Klimaschutzpakt mit dem Land nach § 7 Absatz 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg beauftragt und „seine Mitwirkungsbereitschaft bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele“ erklärt. Gemäß dieser Vereinbarung hat sich die Stadt Karlsruhe das Ziel gesetzt, „bis zum Jahr 2040 eine weitgehend klimaneutrale Verwaltung (...) zu erreichen.“ Folgerichtig ist das Ziel „Klimaneutrale Verwaltung 2040“ integraler Bestandteil der Fortschreibung des städtischen Klimaschutzkonzeptes 2030 (KSK30), das unter Finanzierungsvorbehalt steht. Dieses übernimmt lokal das von der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Ziel, die globale Erderwärmung auf unter 2 °C beziehungsweise auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Im IPCC-Sonderbericht 2018 werden zur möglichen Erreichung vier verschiedene Szenarien (P1-P4) beschrieben. „Dem Klimaschutzkonzept 2030 liegt das Szenario P1 zu Grunde, das vor allem auf Reduktion der Emissionen und nicht auf Kompensation durch neue Technologien setzt, die derzeit noch nicht entwickelt sind. Dabei wurde – 6 – im IPCC-Bericht die notwendige Reduktion für die vier verschiedenen Szenarien konkret zahlenmäßig benannt. Demnach ist für das Szenario P1 eine Reduktion der CO 2 -Emissionen um 58 Prozent bis 2030 bezogen auf das Jahr 2010 erforderlich. Diese Zielsetzung wurde so in das Klimaschutzkonzept 2030 übernommen.“ Nach Analyse der gebäudespezifischen CO 2 -Emissionen auf Basis der Wärme- und Stromverbräuche sowie der verwendeten Energieträger wurde deutlich, dass die „weitgehend klimaneutrale Verwaltung“ über eine fokussierte Strategie erreicht werden kann: vier Nutzungsarten der städtischen Gebäude sind für die überwiegenden Emissionen verantwortlich. Rund 87 Prozent der wärmeverbrauchsbedingten CO 2 - Emissionen und sogar rund 93 Prozent der stromverbrauchsbedingten CO 2 -Emissionen werden durch diese vier Gebäudenutzungsarten verursacht, siehe Abbildung 3: • allgemeinbildende und berufliche Schulen • Gebäude für kulturelle und musische Zwecke • Verwaltungsgebäude • Hallengebäude (ohne Schwimmhallen). Entsprechend der globalen Zielstellung beinhaltet die Vorlage zum Klimaschutzkonzept 2030 Maßnahmen, die die wesentlichen gebäudebedingten CO 2 -Emissionen der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2040 auf maximal 5 Prozent reduzieren sollen. Selbst nach der nationalen Gesetzgebung, die aktuell noch deutlich hinter den international vereinbarten Zielen zurücksteht, erfüllt der Karlsruher Gebäudebestand bereits die seit Jahren geltenden Anforderungen unzureichend (zum Beispiel Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in Bezug auf den Betrieb alter Gas- und Ölkessel oder Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG 2015 in Bezug auf die Umstellung auf regenerative Wärmeträger). – 7 – Abbildung 3: Ungleichmäßige Verteilung CO2-Emissionen durch den Bedarf an Heizwärme 2 Langfristige Strategie 2.1 Entwicklung Vor dem Hintergrund der vielen Aufgaben in den kommenden 20 bis 30 Jahren schlägt die Verwaltung die Erarbeitung einer langfristigen Immobilienstrategie vor. Es muss dabei geklärt werden, • welche Standorte dauerhaft erhalten bleiben, • welche Standorte zu Gunsten neuer Standorte aufgegeben werden, • welche Standorte beziehungsweise Gebäude komplett aufgegeben oder verkauft werden. Die Standorte, die Immobilien und mögliche Potenziale sind zu bewerten. Es ist zu klären, ob Modernisierungen sinnvoll sind oder ob mit Ersatzneubauten – im Schulneubau unter Berücksichtigung der Landesförderung - die Ziele schneller und wirtschaftlicher erreicht werden können. Zusätzlich ist zu klären, welchen Stellenwert diese zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben einnehmen (Pflichtaufgaben vor nichtgebundenen Aufgaben). Diese Einschätzungen werden zunächst sehr grob durch die Verwaltung vorgenommen. Dabei soll auch die Passgenauigkeit für die jeweilige Nutzung bei den Gebäudenutzern abgefragt und bei den Entscheidungen berücksichtigt werden. 2.2 Grundsätze Folgende Grundsätze geben den Rahmen der Immobilienstrategie vor: • Modernisierungsmaßnahmen werden grundlegend und ganzheitlich durchgeführt. Gebäudehülle, Gebäudetechnik und die Innenräume werden in die Maßnahmen einbezogen. • Um die Belastung für die Nutzer zu begrenzen, werden diese bei Durchführung von Maßnahmen soweit wie möglich ausgelagert. • Der entstandene Investitionsstau soll abgearbeitet werden. Langfristig soll ein Modernisierungszyklus von 40 Jahren gemäß den Vorgaben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) erreicht und dauerhaft sichergestellt werden. 48,0% 11,3% 9,9% 9,2% 8,9% 3,5% 2,7% 2,2% 1,8% 1,3% 0,6% 0,4% Allgemeinbildende Schulen Berufliche Schulen Hallen (ohne Schwimmhallen) Gebäude für kulturelle und musische Zwecke Verwaltungsgebäude Betreuungseinrichtungen Gebäude für öffentliche Bereitschaftsdienste Kindertagesstätten Gebäude für Lagerung Bauwerke für technische Zwecke Betriebs- und Werkstätten Weiterbildungseinrichtungen 87 % – 8 – • Modernisierungen und Neubauten sollen grundsätzlich so ausgeführt werden, dass sie zur Erreichung der städtischen Klimaschutzziele führen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Konzepte zu erarbeiten. Bei all diesen Grundsätzen ist stets die gemeindewirtschaftsrechtliche Vorgabe der dauernden (finanziellen) Leistungsfähigkeit der Stadt zu beachten. 2.3 Optimierungen Eine langfristige Strategie bietet die Möglichkeit, durch die Erarbeitung von Optimierungsansätzen mittelfristig den Ressourcenverbrauch und andere negative Auswirkungen zu reduzieren. Die Verwaltung sieht vor allem in folgenden Punkten Optimierungspotenzial: • Entwicklung von Typenbauten für Ersatz- beziehungsweise Neubauten von Sporthallen, Kitas und Ganztageseinrichtungen. Weitere Senkung von Planungskosten durch Standardisierung. • Weiterentwicklung von Standards in Planung und Bau von wiederkehrenden Teilbereichen wie Küchen, Bäder, Technikräume, Fachräume. • Senkung der Kosten für Provisorien durch eine sinnvolle Sanierungsreihenfolge und Mehrfachnutzung bestehender Provisorien beziehungsweise Ausweichflächen. • Reduzierung von Standards für die einzelnen Gebäudenutzungsarten in Absprache mit den fachverantwortlichen Dienststellen. Potenziale können hier sein: o Vereinheitlichung von baulichen und technischen Infrastrukturen o Nutzung von Fertigteilbauweisen zur Verkürzung von Bauabläufen o Mehrfachnutzung von Nutzflächen beziehungsweise reduzierte Flächenangebote o verringerter baulicher Ausbaustandard und Technisierungsgrad ohne kritische Verringerung des Nutzungskomforts oder des energetischen Standards. • Ausführung von Neu- beziehungsweise Ersatzbauten bevorzugt unter Anwendung recycelbarer oder direkt nachnutzbare Baustoffe, welche aus rezyklierten oder nachwachsenden Ressourcen stammen; weitergehende Reduktion der Bedarfe an grauer Energie verwendeter Baustoffe und Planungsbezug am gesamten Lebenszyklus. • Fortschreibung der Leitlinie „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“. • Beseitigung festgebundener Schadstoffe durch Ausbau von Putzen, Estrichen und alter Gebäudetechnik. • Prüfung und Optimierung der verwaltungsinternen Vorgänge und Gremieneinbindung: wie können Abläufe vereinfacht und wenn möglich beschleunigt werden? 2.4 Steuerung und Berichtswesen Zur Erarbeitung und Steuerung der langfristigen Strategie, zur Durchsetzung der Grundsätze und zur Begleitung bei der Entwicklung der Optimierungsansätze wurde eine regelmäßig tagende dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe „Immobilien“ gegründet und beim Dezernat 6 installiert. In der Arbeitsgruppe werden alle relevanten Dezernate und Ämter eingebunden, die Immobilien verwalten, kaufen oder verkaufen. Ebenso wird auch das im Konzern Stadt Karlsruhe vorhandene Know-how eingebunden, um Synergien zu nutzen. Die Ziele der Arbeitsgruppe sind: • Entwicklung einer langfristigen, städtischen Immobilienstrategie • Überwachung der Abarbeitung des notwendigen Investitionsprogramms • Schnelle Klärung von offenen Fragen (Eskalationsebene) • Bericht an die gemeinderätlichen Gremien • Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. 3 Umsetzung – 9 – 3.1 Ganzheitliche Sanierung Die bisherige Praxis, Teilsanierungen in kleinen Schritten der ganzheitlichen Modernisierungen der Gebäude vorzuziehen, wird sukzessive umgekehrt. Die Verwaltung wird beauftragt, Modernisierungsmaßnahmen in den kommenden Doppelhaushalten wo möglich ganzheitlich zu planen und zu realisieren, Teilsanierungen sollen auf ein sinnvolles Maß reduziert werden. 3.2 Kriterien der Abarbeitung Die Festlegung der Abarbeitungsreihenfolge soll sich an folgenden Kriterien orientieren: • CO 2 –Einsparung Um Klimaschutzziele zu erreichen, muss die Größe der CO 2 –Einsparung bei der Reihenfolge der zu modernisierenden Gebäude eine ausschlaggebende Rolle spielen. Die „dreckigsten“ Gebäude müssen zuerst modernisiert werden • Reduzierung von laufenden Kosten im Ergebnishaushalt (Bauunterhaltung); häufig sind dies auch die Gebäude, die sehr reparaturanfällig sind. • Mehrfachnutzung von Provisorien und Ausweichflächen Eine sinnvolle Reihenfolge ermöglicht die Folgenutzung von Ausweichflächen oder Provisorien und damit eine Minimierung der Auslagerungskosten. • Erfordernisse der Nutzung Auch in den kommenden Jahren werden Erfordernisse zur besseren Nutzung der Gebäude entstehen. Häufig führen diese Anforderungen zu Veränderungen, zum Beispiel bei Grundrissen, Nutzung der Räume oder Beseitigung von Defiziten. Zukünftig soll geprüft werden, ob stattdessen ganzheitliche Maßnahmen umgesetzt werden können. Diese Vorgehensweise muss mit den einzelnen Gebäudenutzern erarbeitet werden. 3.3 Untersuchung nach Gebäudearten Die enge Einbindung der Nutzerdienststellen führt zur Überlegung, dass Abarbeitungsreihenfolgen (Programme) für einzelne Gebäudearten entwickelt werden sollten. So kann sichergestellt werden, dass in allen Bereichen der Verwaltung mit den Arbeiten begonnen werden kann und die Gebäudearten nicht miteinander, sondern jeweils nur Gebäude einer Art untereinander in Konkurrenz stehen. Schulen, Kulturbauten oder Kindergärten werden so jeweils separat in eine sinnvolle Modernisierungsreihenfolge gebracht, um auch eine Überforderung der nutzenden Dienststellen zu vermeiden und die Anzahl der Provisorien zu minimieren. Die Verwaltung schlägt daher die Erarbeitung folgender Programme vor: • Schul- und Sporthallenmodernisierungsprogramm Das Programm zur Modernisierung von Schulen und Sporthallen wird in Abstimmung mit dem Schul- und Sportamt erarbeitet. • Modernisierungsprogramm für Verwaltungsflächen Da alle Dienststellen betroffen sind, soll das Konzept mit Hilfe des IQ-Projekts „Neukonzeption Verwaltungsflächen“ erarbeitet werden. • Programm zur Modernisierung von Kultur- und Veranstaltungsbauten Museen, Bibliotheken, Veranstaltungsgebäude und Hallen sollen in Abstimmung mit Kulturamt und den weiteren nutzenden Dienststellen erarbeitet werden. • Modernisierungsprogramm für Gebäude der Sozial- und Jugendbehörde (SJB) inklusive dem Stadtjugendausschuss Das Konzept soll mit der SJB und dem Stadtjugendausschuss erarbeitet werden. • Modernisierungsprogramm für sonstige Gebäude Sonstige Gebäude, wie zum Beispiel Feuerwehren, Zoo oder Bauhöfe, sollen zunächst separat untersucht und dann wieder zu einem Programm zusammengeführt werden. Bei der Erarbeitung und Priorisierung der Programme werden die SPC und die Stadtkämmerei beteiligt. – 10 – 3.4 Bauliche Umsetzung Der lange Zeitraum von 20 beziehungsweise 30 Jahren und die große Zahl von zu modernisierenden Gebäuden können inhaltlich nicht abschließend überblickt und die Abarbeitung nicht sinnvoll überwacht werden. In diesem Zeitraum werden sich zum Beispiel pädagogische Konzepte oder moderne Arbeitsformen weiterentwickeln. Eine feste Planung von personellen Kapazitäten, aber auch eine belastbare Aussage zum Bedarf finanzieller Mittel ist für diesen großen Zeitraum nicht sinnvoll und verlässlich darstellbar. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Modernisierungsprogramme in Tranchen aufzuteilen, die eine bessere Planbarkeit sicherstellen und die Überwachung der Abarbeitung durch ein Berichtswesen sinnvoll ermöglicht. Zu diesem Zweck hält die Verwaltung Zeithorizonte von sechs Jahren beziehungsweise drei Doppelhaushalten für sinnvoll. Auch die mittelfristige Finanzplanung orientiert sich an diesem Zeitraum. Ergebnisse der Arbeitsgruppe Immobilien können einfließen. Da Kapazitäten aufgebaut werden und die Planungsvorläufe beziehungsweise Ausschreibungsverfahren für Planungsleistungen (VgV) berücksichtigt werden müssen, ist ein Programmstart ab dem Doppelhaushalt 2024/2025 das Ziel der Verwaltung. Zur Beseitigung des Investitionsstaus und zur Umsetzung der Gemeinderatsbeschlüsse zur „Klimaneutralen Verwaltung 2040“ sind circa 80 Prozent der beheizten Gebäude in relevanter Größe zu sanieren, also etwa 370 der insgesamt 460 Objekte. Um das angestrebte Ziele zu erreichen, werden die notwendigen Maßnahmen auf vier Tranchen aufgeteilt: • Projektvorbereitung 2022/2023 • Tranche 1 Doppelhaushalt 2024/2025 bis 2028/2029 • Tranche 2 Doppelhaushalt 2030/2031 bis 2034/2035 • Tranche 3 Doppelhaushalt 2036/2037 bis 2040/2041 • Tranche 4 Doppelhaushalt 2042/2043 bis 2050/2051 Die Verteilung der Objekte auf die vier Tranchen ist sowohl von der Größe der Projekte, den inhaltlichen Aufgabenstellungen und von den möglichen Personal- und Finanzressourcen abhängig. Bei der Erarbeitung der fünf in 3.3 genannten Programme und der sich daraus ableitenden Bildung der Tranchen sind die zuvor genannten Kriterien anzuwenden. Dies soll den gemeinderätlichen Gremien transparent dargestellt werden. 4 Weiteres Vorgehen Die Verwaltung schlägt folgende Schritte vor: • Die bisherige Praxis, Teilsanierungen in kleinen Schritten der ganzheitlichen Modernisierungen der Gebäude vorzuziehen, wird sukzessive umgekehrt. Die Verwaltung wird beauftragt, Modernisierungsmaßnahmen in den zukünftigen Doppelhaushalten im Wesentlichen ganzheitlich durchzuführen. Teilsanierungen sollen deutlich reduziert werden. • Die Verwaltung erstellt, wie in 3.3 beschrieben, Sanierungsstrategien für die unterschiedlichen Gebäudearten. Diese orientieren sich an den Vorgaben des KSK30 und der Selbstverpflichtung „Klimaneutrale Kommune 2040“. Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft (HGW) wird für alle gebäudeverwaltenden Dienststellen die fachlichen Aspekte als verbindliche Vorgaben erarbeiten. • Zur Durchführung der Maßnahmen wird im Rahmen der langfristigen Strategie ein Konzept von Provisorien durch Anmietung oder gebaute Zwischenlösungen erarbeitet. Die Provisorien sollen möglichst als Ausweichlösung für mehrere Einrichtungen dienen können. Verantwortlich sind die jeweiligen Dienststellen mit Eigentümerverantwortung. – 11 – • Die Verwaltung wird zeitnah die Projekte der ersten Tranche benennen und die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen ermitteln. Die Ressourcen werden, nach den finanziellen Möglichkeiten der Stadt Karlsruhe, über die jeweiligen Doppelhaushalte angemeldet. Dabei wird eine Erhöhung der Förderzuschüsse von Bund und Land angestrebt. Betrachtung der CO 2 -Relevanz Durch die Gebäudesanierungsstrategie können jährlich ca. 30.000 t CO 2 eingespart werden. Über eine Bauteilnutzungsdauer von 40 Jahren lassen sich so in Summe ca. 1.200.000 Tonnen CO 2 einsparen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt den Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude nach Vorberatung im Bauausschuss, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise wie in Punkt 4 beschrieben zu.
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Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Januar 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude Vorlage: 2020/1293 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Grundsatzbeschluss zur nachhaltigen Modernisierung städtischer Gebäude nach Vorberatung im Bauausschuss, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise wie in Punkt 4 beschrieben zu. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgten Vorberatungen im Bauausschuss, Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptaus- schuss. Bürgermeister Fluhrer: Die Vorlage kommt ja so ein bisschen unprätentiös vielleicht daher, aber es steckt bei uns sehr viel Diskussion und Hirschmalz und Kompetenz auch in dieser Vorla- ge, weil wir natürlich ein großes Budget von Ihnen hier mit dieser Vorlage verbinden. Investitio- nen in die Zukunft sind zum Glück keine konsumtiefen Ausgaben, sondern investive. Das heißt, das, was man hier an Geld in die Gebäudesanierung stecken muss, ist natürlich gut angelegtes Geld. Wir haben in Karlsruhe rund 1.200 Gebäude, davon jetzt 460 etwa, die eine gewisse Grö- ßenordnung haben, die dann relevant wird und die auch hier betrachtet sind. Und wie Sie wis- sen, sind 65 Prozent etwa dieser größeren Gebäude aus dem Baujahr 1950 bis 1970. All die bis- herigen Teilerneuerungsschritte, die wir durchgeführt haben, also mal Fenster austauschen, mal Technik ausstatten, mal Heizkörper erneuern, kommen an ein Lebenszyklusende bei diesen Gebäuden. Wir merken es am Bauunterhalt. Sie wissen, dass das Budget seit 10 Jahren von rund 18 Millionen auf das doppelte, also im Moment sind wir bei 32 Millionen, hochgegangen ist. – 2 – Das heißt, es zeigt sich an, dass wir jetzt einen Paradigmenwechsel einleiten müssen und dass sozusagen ein weiter kleinteiliges Erneuern nicht mehr geht. Dazu gibt es neue Rahmenbedin- gungen, beispielsweise vom Brandschutz, neue Energievorschriften, unser Beitrag zum Klima- schutz aber auch veränderte Nutzerbedarfe, die da alle mit reinspielen. Das heißt, es steht ein großer Investitionsbedarf an. Und deshalb war es uns wichtig, Ihnen mit dieser Vorlage auch eine Gesamtlangfriststrategie vorzulegen. Es ist nicht so zu verstehen, dass es nicht änderbar ist im Detail und dass wir nicht pragmatische Zwischenschritte einziehen können. Aber wichtig war eben, auch zu zeigen, dass auch das ganze HGW mit Professionalität und Leidenschaft dahinter her ist, dass man eine Ge- samtstrategie grundsätzlich geht und dass Sie dann auch wissen, dass wir versuchen wollen, in einen Gesamtzyklus zu kommen mit dieser Erneuerungsstrategie. Wir werden Ihnen bei der nächsten Haushaltsdebatte auch schon eine Struktur darlegen, wo Sie zu den ganzen Gebäuden eine gewisse Grundstrukturübersicht bekommen, wo Bewertun- gen wie die Gebäudehülle, die technische Ausstattung bis zu den Nutzerbewertungen alles mal dargelegt ist. Denn daraus können wir weitere Grundsätze ableiten, die hier hinterlegt sind. Zum einen schlagen wir vor, dass wir zukünftig ganzheitlich versuchen, an die Gebäude zu ge- hen. Also nicht, sozusagen eine Schule über 20 Jahre in der Dauersanierung zu unterhalten, sondern dass wir sagen, wir gehen lieber mal richtig intensiv an ein Gebäude ran und werden die Nutzer ausquartieren. Dazu gibt es dann auch Konzepte und Überlegungen, mit denen es gelingt, sozusagen einen großen Sprung in der Erneuerung zu machen und diese ganzen Ge- bäude in einen gewissen Zyklus zu überführen, dass das dann in Zukunft dauerhaft möglich ist. Dazu denken wir, dass wir nicht jedes Gebäude neu überlegen und diskutieren sollten, sondern dass man eine gewisse Typisierung, Systementwicklung – soweit es in der Sanierung geht – an- wendet und dass wir uns über Standards vereinbaren. Dass nicht sozusagen jede Schule eine eigene grundsätzliche Diskussion gibt. Sondern dass wir einfach sagen, Schulerneuerungen ha- ben den und den Ausbaustandard und den ziehen wir quasi durch. Das muss nicht so weit ge- hen, dass der Boden überall gleich ist, aber dass man so eine gewisse Grundmodellierung hat, sodass die Projekte schneller und zügiger und kosteneffizienter abgewickelt werden können. Wir wollen natürlich auch hier beispielgebend recycelbaren Materialien nutzen, dass, das, was wir jetzt investieren und einbauen, dauerhaft nutzbar ist und dass es, wenn man es nicht mehr braucht, erneuerbar ist. Auch die ganzen Schadstoffe, die zum Teil in den Gebäuden dieser, vor allem der 70er Jahre, schlummern, in den Fugen usw., wollen wir in diesem Zuge ausbauen und sanieren. Wir haben etwa 80 Prozent der beheizten Gebäude dieser 460 im Fokus, in diesem Plan. Das sind rund 370, auf die sich diese Vorlage konkret bezieht. Das wollen wir Ihnen in vier Tranchen vorschlagen, immer so in einem Fünf-Jahres-Rhythmus etwa, dass wir auch entsprechend Per- sonal einteilen können und Planungsschritte rechtzeitig angehen oder überlegen können und vorplanen. Wir leisten dann einen Beitrag zu fast 90 Prozent des CO2-Foodprints in dieser Zeit für die Stadt. Sie wissen, dass die Energie für die Gebäude, die Wärme vor allem, ein großer Footprint für Karlsruhe darstellt und rund 60 Prozent wird über die Schulen imitiert, 10 Prozent über die kulturellen Bauten, 10 Prozent über Verwaltungsbauten und 10 Prozent etwa über unsere Hallen. – 3 – Insofern gehen Sie davon aus, dass, wenn Sie uns hier den Grundsatzbeschluss freigeben, Ihnen dann weitere Teilmodernisierungsprogramme für diese einzelnen Segmente, Schulbauten, So- zialbauten, Kulturbauten, Verwaltungsflächen vorgelegt werden und wir Ihnen dann auch ent- sprechendes Personal und Budget entsprechend runterbrechen. Sie sehen, dass wir auf einem Zielpfad sind, was die großen Ziele, die wir uns vorgenommen haben, sowohl was klimaneutrale Verwaltung 2040 anbelangt als auch den Sanierungsstau, der einhergeht mit diesem Baualter. Wir können Ihnen sozusagen sichtbar vor Augen führen, wie wir diese Probleme lösen, und zwar sehr strukturiert und ganzheitlich gedacht. Insofern möchte ich mich auch bedanken bei der Arbeit des Teams. Hier ist viel Knowhow vom Fachamt eingeflossen, und das haben Sie jetzt zur Entscheidung vorliegen. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Wir GRÜNE begrüßen diesen Vorschlag eines Grundsatzbe- schlusses für eine nachhaltige Modernisierung städtischer Gebäude. Und ich möchte mich aus- drücklich bei der Verwaltung und beim Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft, den Mitar- beiterinnen und Mitarbeitern dort, für diese Vorlage bedanken. Wir sind zwar nicht mit jedem Detail der Vorlage einverstanden, dies halten wir jedoch für we- nig kritisch. Es handelt sich hier um einen Grundsatzbeschluss, der klar in die richtige Richtung weist. Der Klimaschutz ist aus unserer Sicht der wichtigste Grund für diese Strategie. Wir müs- sen unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dabei werden wir uns nicht dahinter verschanzen, dass andere möglicherweise gar weniger tun. Wenn Kommunen in einem so wohlhabenden Land wie Deutschland in einem so wohlhabenden Bundesland wie Baden-Württemberg nicht vorbildhaft vorangehen, warum sollten Menschen in weniger wohlhabenden Regionen dann Klimaschutz betreiben? Es ist damit richtig und konsequent, dass wir den Gebäudebestand systematisch auf Grundlage einer klaren Strategie zu einer klimaneutralen Bewirtschaftung führen. Wir halten es für sinn- voll, die Praxis dieser Teilsanierungen abzulösen. Damit haben wir einen Flickenteppich produ- ziert, und wir werden in Zukunft hohe Kosten vermeiden, weil wir viele kleinteilige, sich wie- derholende Planungen vermeiden. Denn solche hohen Kosten können wir uns in Zukunft umso weniger leisten. Die Haushaltslage verschlechtert sich, nicht zuletzt durch Corona und wir ha- ben die Herausforderungen aus dem Klimaschutz zu stemmen. Daher sind Effizienzgewinne aus der Modernisierungsstrategie dringend notwendig. Die Verwaltung sieht vor, diese Sanierung in fünf Tranchen zu organisieren, die vom Doppelhaushalt 2024/2025 bis zum Doppelhaushalt 50/51 reichen soll. Diesen Zeitplan sehen wir kritisch, weil wir Klimaneutralität bis 2040 erreicht haben müssen und wollen. Wir werden also die Ausarbeitung der Strategie aufmerksam begleiten, um sicherzustellen, dass das Ziel Klimaneutralität mit der Modernisierungsstrategie zeitgerecht erreicht werden kann. Dabei achten wir auch, dass Klimaneutralität wirklich bedeutet, keine Emissionen mehr mit den Gebäuden zu verursachen. Mögliche, kaum vermeidbare Emissionen liegen in anderen Sektoren wie der Landwirtschaft und müssen der vorbehalten werden. Eine Anmerkung möchte ich noch zur Finanzierung machen. Wir werden deutlich mehr an in- vestiven Mitteln benötigen, als in der Vergangenheit. Die 60 Millionen, die wir 2019 hatten, werden nicht mehr ausreichen. – 4 – Wir werden also mit der Modernisierungsstrategie einen großen Berg abarbeiten. Dabei sollten wir uns nicht Bange machen lassen, dass die Investitionen nicht finanzierbar sein könnten. Wir sehen, welche Herausforderungen die Stadt Karlsruhe in den Jahren 1950 bis 1980 gestemmt hat, als der größte Aufbau der Gebäude stattfand. Damals hat man auch nicht den Kopf in den Sand gesteckt, sondern ist die Herausforderung angegangen. Das sollten wir auch tun. Stadtrat Pfannkuch (CDU): In der Tat kommt da was ganz Unprätentiöses, weil es nämlich aus Sicht der CDU-Fraktion schon einen Paradigmenwechsel darstellt, den wir allerdings in aller Breite unterstützen. Das ist die richtige Denkweise, an diese Dinge heranzugehen. Wir sind also grundsätzlich sehr positiv hier eingestimmt und begrüßen diese Vorlage. Wichtig ist, das haben wir eigentlich immer wieder gesagt, dass wir eine Bestandsaufnahme und eine Bewertung des Gebäudebestandes erst mal vorschalten und danach abschließend abwägen, Modernisierung oder Neubau. Solche grundsätzlichen Entscheidungen dann durch eine Typisierung der Bauwer- ke zu erreichen, das ist dann die nächste Frage, die Sie uns dann vorstellen und beantworten können. Jedenfalls ist das Wesentliche der Vorlage, dass Sie von einer Leistungsfähigkeit der Stadt ausgehen und diese nicht überziehen wollen. Das ist möglicherweise der einzige Unter- schied, der uns im Moment von den GRÜNEN trennt. Wir haben die Leistungsfähigkeit im Blick und wollen deswegen die richtige Reihenfolge. Was die Baustandards angeht, lesen wir eben in dieser Vorlage erstmals, dass man versucht, gewisse Standardisierungen zu erreichen, dass man aber auch nicht jeden Standard, der heute in Standardtechnik möglich ist, umsetzen muss, weil das bekanntlich eben Kostentreiber sind. Das heißt, also, wir sind durchaus mit dabei, wenn Anforderungen insoweit zumutbar reduziert werden. Kostenersparnisse und bester Klimaeffekt durch Sanierungsreihenfolge, das ist selbst- verständlich. Das ist genau das, was wir eigentlich auch mit einem Antrag vor ein paar Monaten erreichen wollten, in der Denkweise. Wir müssen mit dem Geld das meiste an Effekten erzielen. Und da kann ich nur zusteuern und sagen, Energieschleudern in unserem Gebäudebestand müssen halt zuerst angegangen werden. Vielleicht auch mal Mehrfachnutzung von Provisorien. Auch das finden wir absolut wichtig in der Vorlage. Wir haben auch ein paar Bedenken, was die Haushaltsabwicklung nachher angeht. Wir werden sicher nicht den Haushalt weiter aufblähen können. Aber wenn Geld besser eingesetzt werden kann, indem man es richtig einsetzt, dann wäre das schon ein Gewinn. Aber dann werden wir die Haushaltspraxis der nächsten Doppelhaushalte abwarten, wie das nachher finanzierungs- technisch aussieht. Ich glaube auch nicht, dass der Klimaschutz der wesentliche Treiber ist, sondern der effektive Mitteleinsatz, und das ist eigentlich ein ethisches Gebot. Auch die CDU-Fraktion bedankt sich für diese umfangreiche, fachlich fundierte Vorlage. Stadtrat Zeh (SPD): Ja, die Vision, die Herr Fluhrer entwickelt hat, hört sich zunächst mal über- zeugend und gut an. Sicherlich ist eine komplette Gebäudebetrachtung von Vorteil, dass man hier nicht im Kleinen und Einzelsanierungen macht. Aber, ich erinnere dran, dass die SPD schon lange darauf drängt, überhaupt eine Gebäudebe- standsübersicht zu haben. Eigentlich hatten wir das auch z. B. beim Haushaltsstabilisierungs- prozess. Ich erinnere, wie lange jetzt das Weißbuch Schule, um nur mal die Schulgebäude zu erfassen, gedauert hat und es ist uns immer noch nicht ganz vorgestellt. Es ist nur ein Teilfaden. – 5 – Es gibt für ganze Gebäudesanierungen schon gute Beispiele. Herr Fluhrer, Sie haben ja im letz- ten Bauausschuss in der öffentlichen Sitzung das Beispiel von der Augustenburg-Schule in Gröt- zingen als Beispiel vorgestellt, natürlich ein etwas kleineres Gebäude. Oder ich erinnere auch das technische Rathaus, auch da sind alle raus und das Gebäude ist komplett saniert worden. Wir haben ja auch sehr viel Spezialimmobilien. Ich denke hier an das Rathaus oder an die Euro- pahalle oder jetzt in Zukunft an das Prinz-Max-Palais. Ich sehe größere Schwierigkeiten, wenn Denkmalschutz, Brandschutz, IT-Technik und alles zusammenkommt und man gleich Projekte schnürt. Ich sage jetzt nicht Stadthalle, wo natürlich deutlich zig Millionen reingehen und dann dies in der Haushaltsdiskussion wieder da und dort in Teile zerlegt werden muss. Sicherlich und da stimme ich meinem Kollegen Cremer zu, wenn man sieht, dass diese ganzen Tranchen bis 2050 ausgestreckt sind, ist das natürlich schon eine Mordsaufgabe und gerade Klimaschutz und Ähnliches ist natürlich dringender. Ich sehe jetzt hier vor allen Dingen auch den Brandschutz und wenn ich da bei manchen Gebäuden diese Metalltürme davor sehe, weiß ich, wie schnell man zwar Lösungen macht, aber natürlich das Gebäude so nicht da ist. Letztlich ist die Investitionssumme tatsächlich erheblich. Auch erhebliches Personal wird man dafür brauchen. Aber es bleibt sicherlich nichts anderes übrig, als in solche Erneuerungen unse- res Gebäudestands zu gehen. Skeptisch bin ich bei Ihrer Standardisierung, Typisierung. Wir hat- ten ja im Gemeinderat erst auch mal vier Dreifeld-Sporthallen geplant in einer Baureihe hinter- einander zu machen. Auch das hat sich dann nicht bewährt. Letztendlich, wenn eine Toiletten- sanierung ansteht, wird die auch sofort gemacht werden müssen, weil die Eltern so viel Druck machen in Schulen. Wir werden sicherlich eine Bilanz aus Gesamtsanierung und Teilsanierung weiterhin machen, aber wir müssen für unsere Gebäude tatsächlich den Investitionsstau auflö- sen. In der Hinsicht stimmt die SPD der Vorlage zu. Stadtrat Høyem (FDP): Ja, das ist ganz bestimmt eine sehr prätentiöse Vorlage, die wir hier ha- ben und eine Arbeit im Hochbauamt und anderer Stelle, die man wirklich schätzen muss. Eine sehr große Arbeit. Es sind Langzeitperspektiven und die brauchen wir, damit wir nicht von Tag zu Tag nur handeln. Das sind enorme Investitionen. Man ist ganz schockiert, wenn man sieht, über was wir eigentlich hier sprechen. Aber, das ist ein Grundsatzbeschluss und das bedeutet, dass jede Maßnahme dann wieder hierher in den Gemeinderat kommt. Und ich habe das auch gesagt, wenn wir die großen, großen Pläne für Klimaschutz diskutiert haben. Das ist sehr gut mit einer Langzeitperspektive und es ist sehr gut, dass es prätentiös ist. Aber wenn dann die Entscheidungen getroffen werden, dann haben wir hier eine Perspektive und wir sehen den individuellen Handlungsbedarf und die individuelle Zeit, in dieser Perspektive. Deshalb ist es, finde ich, sehr gut, dass man so ganzheitlich gedacht hat. Und klar, es ist eigentlich auch selbst- verständlich, dass es ein bisschen peinlich ist, dass die GRÜNEN immer sagen, das Klima muss selbstverständlich in Sanierungen und Neubau eingedacht werden. Das sagt jede individuelle Person. Egal, ob er grün oder was er ist. Das wäre ja blöd, das nicht zu tun. Klimaschutz ist ein Teil einer modernen Technologie, selbstverständlich. Wir begrüßen diese Vorlage. Wir sind sehr zufrieden mit dieser Arbeit. Wir sehen das als ein nützliches Instrument. Ich muss erzählen, dass gestern Abend meine Fraktion ein bisschen über mich gelächelt hat, weil ich ein Wort benutzt habe für dieses große prätentiöse Werk. Ich habe gesagt, das ist eigentlich so ein Handzettel, den wir für die Zukunft benutzen können. Und das – 6 – hat ein bisschen Lächeln gebracht. Aber so meine ich das eigentlich. Das ist prätentiös. Das ist gut gemacht. Das ist eine Perspektive. Das ist ganzheitlich, aber auch ein Handzettel, den wir in der Zukunft benutzen können. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Bei dem hier zu treffenden Grundsatzbeschluss wird das Pro- gramm zur Modernisierung des Gebäudestandes der Stadt der nächsten Jahre umrissen, und die vor uns liegende Aufgabe ist gewaltig. Und es ist notwendig, diese strukturiert anzugehen. Zum einen gilt es, den Investitionsstau abzuarbeiten und zum anderen ist die Sanierung des Gebäudestandes, Sie sagten es, Herr Fluhrer, der Hebel die Ziele des städtischen Klimakonzep- tes zu erreichen. Wir fassen diesen Beschluss gerne. Das Papier ist gut und es stellt im Grunde eine Arbeitsbeschreibung für die damit befassten Mitarbeiter und der HGW dar. Eine kleine Anmerkung oder einen Gedanken, möchte ich noch anfügen. Das vorliegende Papier denkt vom Gebäude aus. Wir regen an, bei der Erarbeitung der Datierungsschritte den Blick zu weiten und vom Bedarf aus zu denken. Und zwar dahingehend, dass ich z. B. in einem Stadtteil den Sollnutzungsbedarf, die Flächenbedarfe beispielsweise für Schule ermittle und dann einen Abgleich mit den Ist-Standorten mache nach Bedarf und Flächen. Beispielsweise die Frage, gibt es dort überhaupt eine Immobilie im Bestand? Wenn ja, ist der Flächenbedarf in etwa passend? Wenn ja, sind weitere Anforderungen in etwa passend. Und nachfolgend wäre dann, so haben wir das Konzept verstanden, die Substanz aufgenommen und gemäß der von Ihnen vorge- schriebenen Vorgehensweise weiter zu verfahren. Wichtig ist, bei dem Prozess ganzheitlich zu denken. Sie sagten es auch. Und wir denken vo- rausschauend daran, auch wenn wir es in Tranchen aufteilen, ein Flächen- und Personalma- nagement einzubeziehen, um dann auch sicherzustellen, dass wir ausreichend und qualifiziertes Personal haben. Wir danken für die Vorlage. Sie ist klasse und wir fassen den Beschluss heute gerne. Stadtrat Schnell (AfD): Die Vorlage enthält viele grundsätzlich richtige und wichtige Dinge. An- gefangen von der langfristigen Strategie hinsichtlich Erhaltung, Verlagerung oder Aufgabe von Standorten sowie die grundlegende statt häppchenweiser Modernisierung von Gebäuden bis hin zu einem kontinuierlichen Modernisierungszyklus von 40 Jahren statt weiterer Ausweitung des bislang bestehenden Investitionsstaus. Das alles kostet viel Geld. Und weil wir das im Grunde nicht haben, ist es kontraproduktiv diese Sanierungen unnötigerweise maßgeblich zu verteuern, nur um das goldene Kalb Klimaschutz tanzen zu können - das haben wir gerade erst gehört - und deshalb die CO²-Einsparung an die erste Stelle der Abarbeitungskriterien zu setzen, also noch vor das Kriterium einer Reduktion der laufenden Kosten im Ergebnishaushalt. Sie wissen es ganz genau, mit den sogenannten Klimaschutzmaßnahmen wuppen Sie hinsicht- lich der Rettung des Weltklimas überhaupt nichts. Null, niente, nada. Wenn wir die heutigen 39 Milliarden Tonnen CO²-Emissionen weltweit pro Jahr mit 3,90 m Raumhöhe gleichsetzen, sind wir in etwa bei der Windrose da links, und China und Indien werden dafür sorgen, dass bis 2030 wir bei der Ausfahrt des Rheinhafens angelangt sein werden. – 7 – Deutschlands Beitrag dazu ist in etwa die schwarze Fußbodenleiste da unten und was Karlsruhe davon ausmacht, ist noch weniger als etwas Schmutz unterm Fingernagel. Gerade mal 0,3 mm. Und erliegen Sie nicht der Illusion, Maßnahmen wie z. B. Photovoltaikdächer würden sich rech- nen. Zum einen geht das nur mit massiver Förderung durch Land und Bund, jedoch, darauf hat Herr Honné von den GRÜNEN dankenswerterweise in unserer letzten Sitzung bei einem etwas anderem Thema hingewiesen, sind letztendlich auch das Geld des Steuerzahlers, das er nicht zuletzt in Form der zum 01.01. eingeführten CO²-Steuer abdrücken muss. Und zum anderen dauert es trotz solcher Förderungen Jahrzehnte, bis zur vermeintlichen Amortisation. Die sogenannten Klimaschutzmaßnahmen machen angeblich nur 15 Prozent der Sanierungskos- ten aus. Das als Minuswert bedeutet, bei gleichem Mittelabfluss pro Jahr, könnten wir fast fünf Jahre schneller dieses gewaltige Projekt zu Ende bringen, wenn wir darauf verzichten. Deshalb, trotz etlicher guten darin enthaltenen Ansätze, dieser Beschlussvorlage zur nachhaltigen Sanie- rung städtischer Gebäude können wir wegen ihrer einseitigen Fokussierung auf den Fetisch Klimaschutz nicht vollends zustimmen. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Ich bin dann doch immer überrascht, wo auf der Klimawandel- Leugner-Skala Sie immer pro Tag anzusiedeln sind, zwischen Klimamaßnahmen bringen nichts und Klimawandel gibt es gar nicht. Das finde ich immer spannend. Genau. Und dann wollte ich noch sagen, es ist natürlich klar. Also, wenn man aus dem Fenster heizt, dann heizt man Geld und CO² gleich mit raus. Das sollte man eben da auch bei bedenken. Und wir als Gemeinderats- fraktion DIE LINKE befürworten den vorgelegten Grundsatzbeschluss überaus, weil eine nach- haltige Sanierung hier auch multiple Bedeutungsebenen des Begriffes Nachhaltigkeit beinhal- tet. Sie sind doch sonst immer so ein großer Experte der deutschen Sprache. Natürlich muss man hier, insbesondere, wenn es um Nachhaltigkeit geht, auch die klimaneutra- le Verwaltung sehen und da haben wir natürlich nicht besonders viel Zeit, wenn wir die Klima- krise sehen und wenn wir sehen, wie wichtig, das haben Sie ja auch angesprochen, dieser Bei- trag der Gebäudesanierung zu einer klimaneutralen Verwaltung ist. Und in Gesamtdeutschland ist der Gebäudestand ein großes Problem und da können wir als Verwaltung nicht die Privaten auffordern, das zu ändern, wenn wir das selber nicht in den Griff bekommen. Das ist die eine Ebene. Und auch unsere Strategie muss sich natürlich daran messen. Aber Nachhaltigkeit be- deutet eben auch, dass man dem Problem dieses Sanierungsstaus der öffentlichen Gebäude endlich grundsätzlich begegnet und eben nicht mehr nur auf akute Mängel reagiert, weil man damit ja auch Geld spart. Den Sanierungsstau abzuarbeiten bedeutet ja auch Nachhaltigkeit im Sinne einer soliden Haushaltsführung. Denn, es bedeutet auch, Verantwortung zu übernehmen gegenüber kommenden Generationen. Auch hier im Haus und natürlich, ja, eine Verantwortung natürlich auch im Klimaschutz. Das ist ja auch wieder Generationenverantwortung. Eben dort hinterher zu sein, lohnt sich nicht nur mit Blick auf die Zukunft, sondern natürlich auch auf die Situation heute. Da sind Stichworte wie digitaler Unterricht in Schulen, natürlich auch angenehme Raumtemperaturen in den heißen Sommern und natürlich auch Inklusion und Barrierefreiheit ganz große Punkte. Wenn ich daran denke, dass ich an meiner alten Schule nicht mehr hätte hingehen können, wenn ich, z. B. nach einem Verkehrsunfall im Rollstuhl sit- zen müsste. Das hat mich damals schon als Schülerin sehr erschreckt. Und es ist natürlich si- cherlich eine ganz große Aufgabe, aber wir müssen die angehen. Das ist einfach außer Frage. Und ich freue mich auch über die folgenden Abarbeitungs- und Ausarbeitungskonzepte und natürlich auch die Diskussion. Denn wir haben natürlich ganz viele Fragen, die noch dabei sind. – 8 – Also mit den Bauprovisorien, mit den Raumbedarfen und natürlich der CO²-Emission. Als Frak- tion werden wir diesen Prozess natürlich gespannt begleiten. Für uns steht fest, vermeidbare Großprojekte, etwa am Ettlinger Tor, sollten angesichts dieser viel wichtigeren Aufgabe gar nicht mehr zur Debatte stehen. Stadtrat Kalmbach (FW|FÜR): Wir machen hier keine Weltpolitik, möchte ich noch mal kurz dran erinnern. Wir bringen unser Haus hier in Ordnung und wir machen das, was vor Ort richtig ist. Was wir gemerkt haben, wir haben unsere städtischen Gebäude nicht in Ordnung gekriegt. Das heißt, wir müssen hier strukturierter vorgehen und das ist mit diesem Entwurf jetzt vorgelegt. Damit sind wir sehr einverstanden. Flickschusterei ist immer teurer im Endeffekt. Deswegen, das so anzugehen ist richtig, das kann man nur begrüßen. Die Argumente sind getauscht. Eins noch, ich habe dieses Konzept einem Kollegen aus Rheinland-Pfalz vorgestellt, aus Mainz. Und der hat dann gesagt, ja liebe Zeit, fangt ihr jetzt erst damit an? 15 Jahre machen wir das schon. Das fand ich so ein bisschen schade. Ich dachte, wir wären da richtig vorne dran, aber nicht überall sind wir so innovativ. Aber ich finde es gut, dass wir jetzt dabei sind. Der Vorsitzende: Das löst natürlich den Widerspruch aus, dass ich darauf hinweise, dass wir bisher bei Einzelsanierungen natürlich auch schon umfassend die Dinge betrachtet und ganz- heitlich angegangen sind. Wenn ich sehe, was wir allein an der Hertzschule jetzt gemacht ha- ben. Das habe ich deswegen besonders gut in Erinnerung, weil ich mir das neulich mal ange- guckt habe. Dann, lieber Herr Stadtrat Kalmbach, können Sie den Mainzer Kollegen sagen, es ist jetzt noch mal etwas strukturierter und strategischer aufgegleist, aber es ist absolut nichts Neues. Aber wir brauchen vor allem diese Abstimmung mit Ihnen nach Prioritätensetzungen und nach dieser Clusterung in verschiedene Episoden, damit wir dann auch eine gewisse Selbstbindung herstellen. Denn Sie wissen ja, bei nachlassenden Finanzierungsmöglichkeiten, dass dann am Ende der Kampf auch politisch losgeht. Schule gegen Sporthalle, Sporthalle gegen Schwimmbad, Schwimmbad gegen Verwaltungsgebäude und, und, und. Ich würde Sie auch dringend einladen, dass wir nicht immer von einem riesen Sanierungsstau und irgendwelchen vernachlässigten Gebäuden reden. Sondern wir haben hier Gebäude, die jetzt einfach in die Jahre gekommen sind. Da hätte vor 15 Jahren eine Sanierung noch keinen Sinn gemacht. Aber jetzt ist es halt soweit und dummerweise haben wir gerade sehr viele Ge- bäude, weil die alle aus diesen Jahren kommen und dummerweise haben diese Gebäude zum Teil eben nicht die Qualitäten, die wir heute brauchen. Das fängt bei den Schadstoffen an, die drin sind und bei vielen Gestaltungsmöglichkeiten, die eben gar nicht vorgesehen waren. Frau Göttel hat ja auf eines dieser Themen auch aufmerksam gemacht. Wobei ich kenne aus einer etwas älteren Generation, Frau Göttel, immer wieder die Situation, dass einzelne Schülerinnen und Schüler verunfallt sind und dann mit dem Rollstuhl in die Schule kamen und man hat in jeder Schule immer einen Weg gefunden. Also, das war dann manchmal sehr handgestrickt, aber mir ist kein einziger Fall bekannt, wo das nicht ging. Ich hatte mehrere Schülerinnen und Schüler auch in den jeweiligen Jahrgangsstufen, die ich besucht habe, wo man dann immer eine Lösung gefunden hat, Gott sei Dank. Aber Sie haben natürlich recht, es ist ursprünglich in den Gebäuden meistens nicht vorgesehen gewesen. – 9 – Stadtrat Schnell (AfD): Ja, ich wollte nur kurz diesen Vorwurf, wir würden den Klimawandel leugnen, aufs Heftigste widersprechen. Das tun wir mitnichten. Aber ich möchte in diesem Kon- text an die Worte von Herrn Dr. Cremer erinnern, der hier im Gemeinderat gesagt hat, Klima- schutz ist wie Deichbau und man kann nicht einfach an einer Stelle niedriger bauen, dann nützt der ganze Deich nichts. Und das, was wir hier eben in Ländern erleben, die bis 2030 ihren CO²-Ausstoß grenzenlos stei- gern dürfen, das ist genau dieser niedrigere Deich. Und wenn wir hier höher bauen, haben wir eben keinen Klimaschutzeffekt. Der Vorsitzende: Ja, ich glaube, wir haben es irgendwie verstanden. Es gibt zwar Klimawandel, aber die Chinesen sollen es richten, ist dafür vielleicht die Zusammenfassung. Wir können das natürlich jetzt, wir können das jeden Monat noch mal hier durchdiskutieren. Ich würde insge- samt das Haus bitten, dass wir vielleicht irgendwann mal einen Schritt weiterkommen, aber ich fürchte, das ist eine Bitte ins Leere. So, jetzt kommen wir hier zum Beschluss und ich bitte Sie um Ihr Votum - das ist eine sehr gro- ße Mehrheit. Herr Bürgermeister Fluhrer, an Sie vor allem auch die Bitte, den Dank insgesamt an HGW und alle anderen Beteiligten hier weiterzureichen und uns immer wieder dran zu erin- nern, was wir jetzt hier mal im Grundsatz beschlossen haben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Februar 2021