Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Erhöhung der Parkgebühren)

Vorlage: 2020/1283
Art: Beschlussvorlage
Datum: 05.11.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.01.2021

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Satzungsänderung Parkgebühren
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2020/1283 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: TBA Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 19.01.2021 8 X vorberaten Gemeinderat 26.01.2021 2 x Zugestimmt geändertem Beschluss Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Parkgebührensatzung (Parkgebührenordnung)“ vom 16. Dezember 2008 in der Fassung vom 26. Mai 2020. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ 400.000 € 2021 etwa 500.000 €, danach etwa 1.000.000 € / a Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen Im Rahmen der Sofortmaßnahmen zum Klimaschutz hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. Januar 2020 die Erhöhung der Parkgebühren beschlossen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses ist in einem ersten Schritt die Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) notwendig. Mit dieser Vorlage werden dem Gemeinderat der als Anlage 1 angeschlossene Entwurf einer Satzung zur Änderung der derzeit gültigen Parkgebührensatzung (Parkgebührenordnung) für das Jahr 2021 vorgelegt. Um einen Vergleich zwischen alter und neuer Satzung zu erleichtern, ist als Anlage 2 (Synopse) die derzeit gültige Fassung der neuen Fassung gegenübergestellt. Weiterhin wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. I. Redaktionelle Änderungen: Anstelle des in der Satzung bisher verwendeten Satzungstitels „Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) soll der Satzungstitel „Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührensatzung) verwendet werden. Ansonsten wurden einzelne Paragraphen und Absätze angepasst sowie drei zusätzliche Paragraphen geschaffen. Ziel hierbei war es, die Satzung transparenter und übersichtlicher darzustellen. Die Änderungen können der beigefügten Synopse (Anlage 2) entnommen werden. Geringfügige redaktionelle Änderungen sind nicht besonders hervorgehoben. Lediglich auf die wichtigsten inhaltlichen Änderungen soll in aufsteigender Reihenfolge der Anlagen nachfolgend eingegangen werden. II. § 2 Der Paragraph wurde um einen Absatz angepasst und insgesamt die Gebührensätze übersichtlicher dargestellt. Die Gebühren sollen sich in der Tarifzone I (Innenstadtbereich – wie in der Anlage beschrieben) auf 1,00 Euro je 15 Minuten erhöhen. Damit kostet die Maximalparkdauer von 60 Minuten dann 4,00 Euro, bisher waren dies 2,50 Euro. In der Tarifzone 2 (restliches Stadtgebiet) sollen sich die Gebühren auf 1,00 Euro je 30 Minuten erhöhen. Damit kostet die Maximalparkdauer von 120 Minuten dann 4,00 Euro, bisher waren dies 2,50 Euro. Abweichend von diesem Tarif in der Tarifzone 2 ist im Bereich von Krankenhäusern, Altersheimen und vergleichbaren Einrichtungen ein Tagesticket möglich. Die Tagesgebühr soll 15 Euro (bisher 6 Euro) betragen. Mit dieser Erhöhung (die letzte Erhöhung wurde 2016 beschlossen) liegt Karlsruhe in einer etwa gleichen Größenordnung wie Stuttgart und Freiburg, aber weit über den Tarifen von Mannheim (1,80 Euro beziehungsweise 0,90 Euro je Stunde), Heidelberg (2,10 Euro je Stunde), Baden-Baden (2,50 Euro beziehungsweise 2,00 Euro je Stunde). Vergleichbare Großstädte außerhalb von Baden- – 3 – Württemberg, wie Augsburg, Münster, Mainz oder Bielefeld liegen im bisherigen Tarifgefüge von Karlsruhe. Tagestickets liegen in anderen Städten (3,00 Euro bis 14,00 Euro) weit auseinander. III. § 3 Hier wurde die Gebührenzone (Tarifzone I + II) ebenfalls übersichtlicher dargestellt und beschrieben. IV. § 4 + § 5 Die Gebührenschuldner/-innen der Parkgebühren, die Entstehung und die Fälligkeit werden im neu eingefügten Paragraphen geregelt. V. § 6 Der vorherige Paragraph 3 wird zum Paragraph 6. In diesem wird das Inkraftreten dieser Satzung geregelt. Die technische Umsetzung der Gebührenanpassung erfolgt in einem zweiten Schritt. Diese wird spätestens Ende Mai 2021 abgeschlossen sein, so dass die Tarifänderung zum 1. Juni 2021 erfolgen soll. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss am 8. Dezember 2020 die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung)“ vom 16. Dezember 2008 in der Fassung vom 26. Mai 2020. Anlage 1: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) Anlage 2: Synopse der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren

  • Anlage 1 Änderungssatzung Parkgebühren
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2020 (GBl. Seite 910), des § 6 a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 5. März 2003 (BGBl. I, Seite 310, berichtigt Seite 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2020 (BGBl. I, Seite 1653) und § 2 Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2017 (GBl. Seite 592, 593) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22. Dezember 2020 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) vom 16. Dezember 2008 (Amtsblatt vom 31. Dezember 2008), zuletzt geändert durch Satzung vom 26. Mai 2020 (Amtsblatt vom 19. Juni 2020), wird wie folgt geändert: Anstelle des in der Satzung bisher verwendeten Satzungstitels „Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung)“ wird der Satzungstitel „Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührensatzung)“ verwendet. Artikel 2 1. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 Gebührensätze (1) Die Gebühren betragen - soweit im Weiteren nichts anderes geregelt ist - für die Tarifzone 1 a) bis zu 15 Minuten 1,00 Euro, b) danach bis zu 30 Minuten 2,00 Euro, c) danach bis zu 45 Minuten 3,00 Euro und d) danach bis zu 60 Minuten 4,00 Euro (2) Die Gebühren betragen – soweit im Weiteren nichts anderes geregelt ist - im Übrigen Stadtgebiet (Tarifzone 2) a) bis zu 30 Minuten 1,00 Euro, b) danach bis zu 60 Minuten 2,00 Euro, c) danach bis zu 90 Minuten 3,00 Euro und d) danach bis zu 120 Minuten 4,00 Euro (3) In der Tarifzone 2 ist im Bereich von Krankenhäusern, Altersheimen und vergleichbaren Einrichtungen sowie am Hauptbahnhof ein Tagesticket möglich. Die Tagesgebühr beträgt 15,00 Euro. (4) Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 13 des Straßenverkehrsgesetzes (Großveranstaltungen im Interesse der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs) betragen die Gebühren a) für die erste Stunde des Parkens 1,50 Euro. b) für jede weitere angefangene Stunde 0,50 Euro. c) Im Einzelfall kann bei Großveranstaltungen mit besonders hohem Besucherandrang für die einmalige Benutzung des Parkplatzes eine Gebühr von 3 bis 10 Euro festgesetzt werden. Die Gebühr ist innerhalb dieses Gebührenrahmens nach der zu erwartenden Parkraumnachfrage im Verhältnis zum Angebot zu bemessen. (5) Bei einem Bedarf an Dauerparkplätzen können auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen allgemein Pauschalgebühren gemäß Absatz 3 c festgesetzt werden.“ 2. § 3 erhält folgende Fassung: „§ 3 Gebührenzone a) Tarifzone 1: innerhalb des von folgenden Straßen umschlossenen Gebietes sowie auf den das Gebiet begrenzenden Strecken dieser Straßen, soweit im Weiteren nichts anderes geregelt ist: Kapellenstraße, Kriegsstraße (Südseite), Sophienstraße, Waldstraße, Amalienstraße, Stephanienstraße, Hans-Thoma-Straße, Waldstraße, Schlossplatz, Waldhornstraße, Kaiserstraße. b) Tarifzone 2: das restliche Stadtgebiet“ 3. § 4 wird neu eingefügt und erhält folgende Fassung: „§ 4 Gebührenschuldner/-in Gebührenschuldner/-in ist der/die tatsächliche Nutzer/-in öffentlicher Parkplätze, die durch Parkuhren, Parkscheinautomaten oder andere Einrichtungen als gebührenpflichtig ausgewiesen sind.“ 4. § 5 wird neu eingefügt und erhält folgende Fassung „§ 5 Entstehung und Fälligkeit Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn der tatsächlichen Nutzung öffentlicher Parkplätze, die durch Parkuhren, Parkscheinautomaten oder andere Einrichtungen als gebührenpflichtig ausgewiesen sind und wird sofort fällig.“ 5. § 6 erhält folgende Fassung: Die Satzung vom 16. Dezember 2008 in der ursprünglichen Form trat am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt trat die Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren vom 24. Juli 2001, zuletzt geändert am 19. Juli 2005, außer Kraft. Die letzte Änderung vom 22. Dezember 2020 tritt am 1. Juni 2021 in Kraft. Artikel 3 Diese Änderungssatzung tritt am 1. Juni 2021 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 2 Synopse Parkgebührensatzung
    Extrahierter Text

    Anlage 2 Alte Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) vom 26. Mai 2020 (Amtsblatt vom 19. Juni 2020) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 186), des § 6 a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 5. März 2003 (BGBl. I, S. 310, ber. S. 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2019 (BGBl. I, S. 2008) und § 2 Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlos- sen: § 1 Gebührenpflicht Im Stadtkreis Karlsruhe werden für die Benutzung öffentlicher Parkplätze, die durch Parkuh- ren, Parkscheinautomaten oder andere Einrichtungen als gebührenpflichtig ausgewiesen sind, Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. § 2 Gebührensätze (1) Die Gebühren betragen bis zu 15 Minuten 0,50 Euro, danach jeweils bis zu 30 Minuten 1,50 Euro, bis zu 45 Minuten 2,00 Euro und danach bis zu 60 Minuten 2,50 Euro innerhalb des von folgenden Straßen umschlossenen Gebietes sowie auf den das Gebiet begrenzen- den Strecken dieser Straße (Tarifzone 1), soweit im Weiteren nichts anderes geregelt ist: Kapellenstraße, Kriegsstraße (Südseite), Sophienstraße, Waldstraße, Amalienstraße, Ste- phanienstraße, Hans-Thoma-Straße, Waldstraße, Schlossplatz, Waldhornstraße, Kaiserstra- ße. Neue Fassung Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung) (Parkgebührensatzung) vom 22. Dezember 2020 (Amtsblatt vom 30. Dezember 2020) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. Seite 581, ber. S. berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 2019 15. Oktober 2020 (GBl. S. 161, 186 Seite 910), des § 6 a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom 5. März 2003 (BGBl. I, S. Seite 310, ber. S. berichtigt Seite 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2019 10. Juli 2020 (BGBl. I, S. 2008 Seite 1653) und § 2 Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. Seite 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2017 (GBl. S. Seite 592, 593) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22. Dezember 2020 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Im Stadtkreis Karlsruhe werden für die Benutzung öffentlicher Parkplätze, die durch Parkuh- ren, Parkscheinautomaten oder andere Einrichtungen als gebührenpflichtig ausgewiesen sind, Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. § 2 Gebührensätze (1) Die Gebühren betragen - soweit im Weiteren nichts anderes geregelt ist - für die Ta- rifzone 1 a) bis zu 15 Minuten 0,50 Euro 1,00 Euro, b) danach jeweils bis zu 30 Minuten 1,50 Euro 2,00 Euro, c) danach bis zu 45 Minuten 2,00 Euro 3,00 Euro und d) danach bis zu 60 Minuten 2,50 Euro 4,00 Euro. innerhalb des von folgenden Straßen umschlossenen Gebietes sowie auf den das Gebiet begrenzenden Strecken dieser Straße (Tarifzone 1), soweit im Weiteren nichts anderes ge- regelt ist: Kapellenstraße, Kriegsstraße (Südseite), Sophienstraße, Waldstraße, Amalienstraße, (2) Die Gebühren betragen übrigen Stadtgebiet (Tarifzone 2) bis zu 30 Minuten 0,50 Euro, danach jeweils bis zu 60 Minuten 1,00 Euro, bis zu 90 Minuten 2,00 Euro und danach bis zu 120 Minuten 2,50 Euro, soweit im Weiteren nichts anderes geregelt ist. (3) Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 13 des Straßenver- kehrsgesetzes betragen die Gebühren a) für die erste Stunde des Parkens 1,50 Euro. b) für jede weitere angefangene Stunde 0,50 Euro. c) Im Einzelfall kann bei Großveranstaltungen mit besonders hohem Besucherandrang für die einmalige Benutzung des Parkplatzes eine Gebühr von 3 bis 10 Euro festgesetzt werden. Die Gebühr ist innerhalb dieses Gebührenrahmens nach der zu erwartenden Parkraumnach- frage im Verhältnis zum Angebot zu bemessen. (4) Bei einem Bedarf an Dauerparkplätzen können auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen allgemein Pauschalgebühren gemäß Absatz 3 c festgesetzt werden. Stephanienstraße, Hans-Thoma-Straße, Waldstraße, Schlossplatz, Waldhornstraße, Kaiser- straße. (2) Die Gebühren betragen – soweit im Weiteren nichts anderes geregelt ist - im übrigen Stadtgebiet (Tarifzone 2) a) bis zu 30 Minuten 0,50 Euro 1,00 Euro, b) danach jeweils bis zu 60 Minuten 1,00 Euro 2,00 Euro, c) danach bis zu 90 Minuten 2,00 Euro 3,00 Euro und d) danach bis zu 120 Minuten 2,50 Euro 4,00 Euro. soweit im Weiteren nichts ande- res geregelt ist. (3) In der Tarifzone 2 ist im Bereich von Krankenhäusern, Altersheimen und vergleichba- ren Einrichtungen sowie am Hauptbahnhof ein Tagesticket möglich. Die Tagesgebühr be- trägt 15,00 Euro. (3) Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 13 des Straßenverkehrs- gesetzes betragen die Gebühren a) für die erste Stunde des Parkens 1,50 Euro. b) für jede weitere angefangene Stunde 0,50 Euro. c) Im Einzelfall kann bei Großveranstaltungen mit besonders hohem Besucherandrang für die einmalige Benutzung des Parkplatzes eine Gebühr von 3 bis 10 Euro festgesetzt werden. Die Gebühr ist innerhalb dieses Gebührenrahmens nach der zu erwartenden Parkraumnach- frage im Verhältnis zum Angebot zu bemessen. (4) Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 13 des Straßenver- kehrsgesetzes (Großveranstaltungen im Interesse der Ordnung und Sicherheit des Ver- kehrs) betragen die Gebühren a) für die erste Stunde des Parkens 1,50 Euro. b) für jede weitere angefangene Stunde 0,50 Euro. c) Im Einzelfall kann bei Großveranstaltungen mit besonders hohem Besucherandrang für die einmalige Benutzung des Parkplatzes eine Gebühr von 3 bis 10 Euro festgesetzt werden. Die Gebühr ist innerhalb dieses Gebührenrahmens nach der zu erwartenden Parkraumnach- frage im Verhältnis zum Angebot zu bemessen. (5) Bei einem Bedarf an Dauerparkplätzen können auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen § 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren vom 24. Juli 2001, zuletzt geän- dert am 19. Juli 2005, außer Kraft. Die letzte Änderung vom 26. Mai 2020 tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. allgemein Pauschalgebühren gemäß Absatz 3 c festgesetzt werden. § 3 Gebührenzone a) Tarifzone 1: innerhalb des von folgenden Straßen umschlossenen Gebietes sowie auf den das Gebiet begrenzenden Strecken dieser Straße, soweit im Weiteren nichts anderes geregelt ist: Kapellenstraße, Kriegsstraße (Südseite), Sophienstra- ße, Waldstraße, Amalienstraße, Stephanienstraße, Hans-Thoma-Straße, Wald- straße, Schlossplatz, Waldhornstraße, Kaiserstraße. b) Tarifzone 2: das restliche Stadtgebiet § 4 Gebührenschuldner /-in Gebührenschuldner/-in ist der/die tatsächliche Nutzer/in öffentlicher Parkplätze, die durch Parkuhren, Parkscheinautomaten oder andere Einrichtungen als gebührenpflichtig ausgewiesen sind. § 5 Entstehung und Fälligkeit Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn der tatsächlichen Nutzung öffentlicher Parkplät- ze, die durch Parkuhren, Parkscheinautomaten oder andere Einrichtungen als gebühren- pflichtig ausgewiesen sind und wird sofort fällig. § 6 Inkrafttreten Die Satzung vom 16. Dezember 2008 in der ursprünglichen Form trat am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt trat die Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren vom 24. Juli 2001, zuletzt geändert am 19. Juli 2005, außer Kraft. Die letzte Änderung vom 22. Dezember 2020 tritt am 1. Juni 2021 in Kraft. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren vom 24. Juli 2001, zuletzt geän- dert am 19. Juli 2005, außer Kraft. Die letzte Änderung vom 26. Mai 2020 tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

  • Protokoll GR TOP 2
    Extrahierter Text

    Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Januar 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 4. Punkt 2 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Park- gebühren (Erhöhung der Parkgebühren) Vorlage: 2020/1283 dazu: Änderungsantrag: SPD Vorlage: 2021/0072 Eine aktivere Parkraumbewirtschaftung realisieren Antrag: DIE LINKE. Vorlage: 248 (Antrag aus der Sitzung des Gemeinderats am 15./16. Dezember 2020; Haushaltsberatungen) Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss am 8. Dezember 2020 die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Parkgebühren (Parkgebührenordnung)“ vom 16. Dezember 2008 in der Fassung vom 26. Mai 2020. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Bei 24 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt (geändertem Beschluss lt. Änderungsantrag SPD) Antrag SPD: Bei 21 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Antrag DIE LINKE. Erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung, keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vor- beratung im Hauptausschuss sowie die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung: Wir setzen hiermit eine gemeinsame Vereinbarung und eine Beschlusslage aus dem Gemeinde- rat um und erhöhen die Parkgebühren. Wir machen das erst zur Hälfte des Jahres. Ich denke, das passt ganz gut in die aktuelle Corona-Zeit ... (Unruhe) – 2 – - Es passt, dass wir es nicht zum 01.01. oder 01.04. machen. Ob es grundsätzlich passt, werden Sie mir sicherlich gleich erklären. Damit steigen wir in die Diskussion ein. Stadtrat Honné (GRÜNE): Vor genau einem Jahr hatten wir den interfraktionellen Antrag ge- stellt: Sofortmaßnamen zum Klimaschutz. Da war ein Unterpunkt Erhöhung der Parkgebühren. Wir hatten es bewusst der Verwaltung offen gelassen, um wieviel es erhöht werden soll. Daraus resultiert der jetzige Vorschlag der Verwaltung. Wir sind mit diesen vorgeschlagenen Zahlen sehr zufrieden. Die Parkgebühren werden fast verdoppelt. Das hört sich zunächst ziemlich viel an. Aber wir sind auch von einem relativ niedrigen Stand gestartet. Wir halten das für vertret- bar und auch umsetzbar, so wie es jetzt ist. Wir wollen eine Änderung der Menschen erreichen. Das geht nur, wenn man tatsächlich einen wesentlichen Faktor erhöht. Wir erhoffen uns davon, dass weniger Autos in die Innenstadt fahren, die Leute auf andere Verkehrsmittel umsteigen oder auch in die Parkhäuser fahren, die dann billiger sind als die ebenerdigen Parkplätze. Wir wollen auch erreichen, dass weniger Autos in der Innenstadt herumstehen und mehr Aufent- haltsqualität erzeugt wird. Es wird dann heißen, wir schädigen die Geschäfte. Das heißt es immer, wenn man so etwas macht. Ich erinnere mich noch ganz genau, als die Kaiserstraße von den Autos befreit werden sollte. Als da Fußgängerzone hin kam, war ein Riesenaufschrei. Das ist immer so. Anschließend merken dann doch viele, dass es ganz gut ist, wenn die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert wurde. Insofern behaupten wir, wir machen etwas für die Geschäfte, auch wenn die das sicher- lich anders sehen. (Unruhe, Zurufe) Das ist die allgemeine Erfahrung. Das ist für uns ein Baustein aus einer ganzen Reihe von Maß- nahmen, um die Innenstadt klimagerecht zu modernisieren. Dann noch zum Antrag der SPD. Wir waren eigentlich mit den ursprünglichen Zahlen zufrieden. Aber wenn die SPD nur dann zustimmen möchte, gehen wir diesen Antrag mit. Die Tageskarten zu einem geringeren Preis abzugeben, ist auch okay. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Herr Honné, mit einem haben Sie Recht. Vor genau fast einem Jahr ha- ben wir die Grundlage gelegt für das, was wir heute von der Verwaltung auf unserem Tisch lie- gen haben. Herr Dr. Mentrup, dass wir solche exorbitanten Steigerungen von Ihnen als Vorlage bekommen, widerspricht jedem gesunden Menschenverstand. Es geht Ihnen nicht um eine ge- sunde Haushaltskonsolidierung. Es geht letztendlich darum, dass wir jene noch mehr abzocken, die nun einmal auf das Auto angewiesen sind. Das sind auch jene, die die SPD in ihrem Antrag genannt hat, zum Beispiel vor den Krankenhäusern und den anderen Einrichtungen in dieser Stadt. Deshalb ist diese Vorlage von unserer Seite sicherlich in Gänze abzulehnen. Wir werden dem nachher auch so folgen. Es ist richtig, da brauchen Sie, Herr Honné, uns gar nicht zu belehren, natürlich ändert sich eine Stadt. Die berühmte Käseglocke können wir auch bei diesem Thema nicht über alles stülpen. Wir müssen darüber diskutieren, wie können wir etwas ändern. Wir sind als CDU im Jahr 1975 – Sie haben es eben angesprochen – als wir die Kaiserstraße umgestaltet haben – damals war ich noch nicht dabei, Sie auch noch nicht, ich glaube, da hat es die GRÜNEN noch gar nicht – 3 – gegeben, was war das für eine Zeit – auch mitgegangen. Wir sind mitgegangen bei der Eröff- nung des ECE-Centers, Kombilösung usw. Wir haben unsere Stadt nach vorne gebracht. So gilt es auch einmal darüber nachzudenken, wie wir mit dem gesamten Komplex Parkgebühren in der Innenstadt umgehen. Aber heute so eine Steigerung auf den Tisch zu legen, ist nicht richtig, in einer Zeit, wo wir gar nicht wissen, wie sich der Handel wirtschaftlich entwickeln wird, wie wir vor allem wieder die Besucherströme in die Stadt bekommen. Das wird unsere größte Aufgabe sein. Dafür gilt es Rahmenbedingungen zu schaffen, die wir als Gemeinderat festsetzen. Deshalb sagen wir zum heutigen Zeitpunkt, diese Erhöhung können und müssen wir ablehnen zum Wohle unserer Bür- ger*innen, aber auch zum Wohle des Karlsruher Handels. Stadtrat Marvi (SPD): Dann trage ich auch einmal meine zwei Cent zu dem Thema bei, auch wenn wir hier über ein paar Cent mehr sprechen. Wir sehen es ganz nüchtern. Für uns ist die Anpassung des Parkgebührenniveaus im öffentlichen Raum richtig. Es ist richtig, das entspre- chende Preisgefüge in gewissen Zeitabständen anzupassen. Die letzte Erhöhung war im Jahr 2016. Die Anpassungen sind, mit Ausnahme der Tagestickets – das wurde schon gesagt – zwar in den relativen Werten hoch, aber in den absoluten Werten moderat. Wir bewegen uns damit auch in einem absolut vergleichbaren Preisgefüge anderer Großstädte in der Bundesrepublik. Wir bleiben bei unserer Aussage. Der Zusammenhang zwischen weniger Aufenthalt insbeson- dere in der Innenstadt aufgrund von Parkgebührenanpassungen in Höhe von 50 Cent oder 1 Euro, ist weder empirisch belegt noch haltbar. Wenn Sie so weitermachen, Herr Ehlgötz, ich habe mich jetzt gegen alle Mobilitätsstudienausgesprochen im letzten Doppelhaushalt, dann machen wir beim nächsten Haushalt einmal zusammen eine entsprechende Studie. Dann wei- sen wir gemeinsam nach, dass es hier keinen Zusammenhang gibt. Da bin ich mir relativ sicher. Wenn Sie den Blätterwald einmal durchforsten, dann werden Sie bundesweit, auch in Baden- Württemberg, in den letzten 12 Monaten unabhängig von den Farbkonstellationen in den ent- sprechenden Stadträten entdecken, dass dort Ähnliches vollzogen wurde, wie hier zu Papier ge- bracht ist. Wir erhoffen uns von der Maßnahme einen positiven Lenkungseffekt, dass mehr Pkw weg von öffentlichen Parkflächen kommen, hinein in die Parkhäuser mit ihren sehr großzügigen Kapazitäten. Es stehen unabhängig von der Tageszeit hunderte, ja sogar tausende freie Parkflä- chen zur Verfügung. Es wurde schon gesagt, es ist dort auch günstiger Parkraum, im ECE, im Scheck-in-Center, wo auch immer zu finden. Noch einmal zusammengefasst. Es soll niemandem – aus unserer Sicht schon gar nicht – die Freude am Besuch in der Innenstadt mit dem motorisierten Individualverkehr genommen wer- den. Es werden keine Parkflächen irgendwo zurückgebaut. Es wird lediglich etwas mehr berech- net für einen Service, dort parken zu dürfen pro Viertelstunde. Es ist auch nicht der Untergang des Abendlandes. Einzig die Erhöhung bei den Tagestickets insbesondere im Bereich von Klini- ken ist für uns in dieser hohen Höhe nicht akzeptabel. Hier haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Ansonsten geben wir den Weg frei für die Satzungsänderung. Stadtrat Hock (FDP): Eines möchte ich vorwegschicken. Es ist richtig, dass man sich solche Dinge alle paar Jahre anschaut. Die letzte Preiserhöhung von 2016 ist jetzt fünf Jahre her. Man könnte auf die Idee kommen zu sagen, man passt es in diesem Bereich etwas an. Nur, meine Damen und Herren, das, was uns heute vorgelegt wird, ist in einer der schwierigsten Zeit des deutschen Einzelhandels, der Wirtschaft etc. nach dem Krieg. Das wissen Sie alle. Damals, als es – 4 – um die Brötchentaste ging, haben wir gesagt, das wird durchgesetzt. Aber verzichten Sie in die- ser Krisensituation auf diese Formalie, dass man die Brötchentaste erhält, um dem Einzelhandel in den B-Zentren die Möglichkeit zu geben, sich ihre Umsätze zu akquirieren. Wer heute sagt – wie Kollege Marvi -, dass es im Cent-Bereich wäre, dann muss ich wirklich sagen, dann haben Sie die Vorlage nicht gelesen oder sind in einer anderen Stadt, aber nicht in Karlsruhe. (Zuruf Stadtrat Ehlgötz/CDU) Wenn man sagt, man erhöht, dann ist das das eine. Aber wie man jetzt erhöht, das schlägt dem Fass den Boden aus. Man muss es ganz ehrlich sagen. Jetzt haben Sie Gott sei Dank noch kalte Füße bekommen bei der Geschichte Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen, was ich Ihnen zu- gutehalte. Ich denke einfach, da ist man völlig über das Ziel hinausgeschossen. Meine Damen und Herren, wir werden heute als FDP-Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen können. Eines ist doch klar: Sprechen Sie – weil Sie von der empirischen Entwicklung gespro- chen haben, und dass Sie das gerne mit Herrn Ehlgötz einmal auflegen möchten – mit dem Ein- zelhandel, sprechen Sie mit Karstadt-Galeria. Ich sage Ihnen, wenn dieser große Player in unse- rer Stadt irgendwann die Segel streicht, dann wird es mit dieser Innenstadt aber rasant nach unten gehen. Was Sie jetzt tun in dieser Krisensituation, ist nicht in Ordnung. Man hätte we- nigstens sagen können, wir schauen uns die Preise an, wir werden Veränderungen herbeifüh- ren. Aber nicht jetzt in dieser Situation, wo wir vielleicht irgendwann einmal wieder an eine Er- öffnung der Geschäfte denken können. Herr Oberbürgermeister, das wird irgendwann im Juni, Mitte des Jahres, soweit sein. Dann werden die Leute vielleicht wieder kommen können. Aber dann werden sie zu Preisen kommen, wo sie gerne ins Umland gehen werden. Das wird uns vorgehalten. Wir sind nicht Stuttgart, wir sind Karlsruhe. Wir zielen bei dieser Erhöhung völlig über das Ziel hinaus. Stadtrat Haug (KAL/Die PARTEI): Die Lebensqualität im städtischen Raum lässt sich nur stei- gern, wenn die begrenzten Flächen zukünftig unter den Verkehrsteilnehmer*innen gerecht auf- geteilt werden. Das bedeutet auch, dass der motorisierte Individualverkehr, insbesondere der ruhende Individualverkehr, künftig auf Flächen verzichten muss. Gerade das Parken nimmt un- verhältnismäßig viel Platz in Anspruch und wird dann auch noch gegenüber den anderen Ver- kehrsmitteln finanziell bevorzugt. Meine Fraktion wird der geplanten Erhöhung der Parkgebüh- ren zustimmen. Neben einer deutlichen Qualitätssteigerung und einer Vergünstigung des ÖPNV, ist die Anhebung der Parkgebühren aus unserer Sicht ein zentraler Bestandteil dafür, den öffentlichen Straßenraum nicht mit parkenden Fahrzeugen zu belegen. Das bedeutet kei- neswegs Einfahrt verboten für die Autofahrer*innen. Es gibt genügend Parkplätze. In den ver- gangenen Jahren waren von den ca. 6.000 Parkhausplätzen, die unter der Woche geöffnet hat- ten, immerhin 40 % ungenutzt. Wenn die Besucherinnen und Besucher also ihr Fahrzeug in ei- nem Parkhaus abgestellt haben und in der Stadt flanieren und ihre Erledigungen vornehmen, profitieren auch sie von dem zurückgewonnenen öffentlichen Raum. Mehr als ein Drittel des innerstädtischen Verkehrs ist Parksuchverkehr. Wir versprechen uns von der Erhöhung der Parkgebühren einen Rückgang dieses unnötigen Verkehrs. Mit Parkge- bühren auf öffentlichen Straßen, die den Preis für das Parken in den Parkhäusern und Tiefgara- gen übersteigen, wird also nicht der Autofahrer geschröpft, sondern Raum für den Rad- und Fußverkehr geschaffen und für jene, die darauf angewiesen sind, beispielsweise für Handwer- ker, Rettungsdienste oder Lieferverkehre. Der notwendige innerstädtische Verkehr wird also – 5 – flüssiger, was allen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern zugutekommt. Weniger Autoverkehr er- höht die Attraktivität der Innenstädte und ist zudem ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Ganz wichtig für uns: Der öffentliche Raum ist ein Gemeingut, das allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zusteht. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist die hier zu beschließende Erhöhung der Parkgebühren ein erster Schritt. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wie wir sicher gleich von den LINKEN hören werden, entspricht die städtische Vorlage, die wir heute beschließen, weitgehend deren Wünschen, die darauf abzie- len, die Parkgebühren an den Straßen in Karlsruhe zu verdoppeln. Wir verdoppeln also jetzt mit dieser Vorlage die Parkgebühren nicht nur in der Tarifzone 1, sondern auch in der Tarifzone 2, abgesehen von der Änderung, die jetzt von der SPD beantragt wurde für langfristiges Parken. Ist das ein Signal an die Gäste und Kunden unserer Stadt, die aus den umliegenden Landkreisen zu uns kommen, um hier einzukaufen? Ja, es ist ein Signal: Fahrt lieber woanders hin und gebt euer Geld dort aus! Ich glaube nicht, dass der Gemeinderat das wirklich verabschieden will in einer Situation, in der wir ganz genau wissen, dass durch die Corona-Krise unsere Geschäfte in der Stadt sehr stark ge- beutelt sind, in einer Situation, in der wir gerade Unmengen von Geld ausgegeben haben, um unsere Innenstadt aufzuräumen, um unsere Innenstadt für Kunden und Gäste attraktiver zu machen, indem wir die U-Strab gebaut haben. In dieser Situation wollen wir jetzt also diese Maßnahme ergreifen und den Gästen, die wir so dringend brauchen, um die Geschäfte dieser Stadt wieder zu füllen, um den Unternehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Geschäfte weiter zu betreiben, sagen, kommt nicht hierher, bleibt weg. Denn eines ist klar. Es ist richtig, dass die Parkplätze abseits der Straßen, in Tiefgaragen, in Parkhäusern günstiger sein sollen als neben der Straße. Ganz klar, wir wollen, dass die Parkplätze an den Straßen genutzt werden können für kurzfristige Besorgungen, für schnell einmal in die Apotheke gehen oder Brötchen holen. Daher ist es notwendig, dass das Parken hauptsächlich abseits von der Straße, also in der Tief- garage oder im Parkhaus stattfindet. Aber dazu brauchen wir nicht die Gebühren an der Straße erhöhen. Wir können auch einfach die Gebühren in den Parkhäusern und Tiefgaragen herabset- zen. Das ist das, was wir fordern als Maßnahme. Um den Absatz in der Innenstadt, um die Ge- schäfte und Lokale in unserer Innenstadt wieder zu beleben, sollten wir die Gebühren in den Parkhäusern und Tiefgaragen herabsetzen und die Gebühren neben den Straßen so lassen. Dass wir sie in der Tarifzone 2, in der sich alle Krankenhäuser unserer Stadt und die meisten Arztpra- xen befinden, auch verdoppeln wollen, ist geradezu widersinnig. Denn dort sind auch die Bür- ger dieser Stadt auf diese Parkplätze angewiesen. Wie werden die das aufgreifen, wenn sie für Parkplätze, auf die sie angewiesen sind, das Doppelte zahlen müssen? Wahrscheinlich als Abzo- cke. Deswegen lehnen wir heute ab und bitten die Stadtverwaltung darum, alles zu tun, um die Gebühren in den Parkhäusern und Tiefgaragen herabzusetzen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): In den Haushaltsdebatten wurde sehr stark beklagt, dass die Polarisierung in diesem Haus zugenommen haben soll. Deshalb finde ich es durchaus bemer- kenswert, dass die Frage einer Erhöhung der Parkgebühren beinahe zur Schicksalsfrage für den lokalen Einzelhandel aufgebauscht wird. Ich würde mit einer einfachen Zusammenfassung an- fangen, wieso ich das für absolut notwendig erachte. Denn ich glaube nicht, dass es ein Grund- recht darauf gibt, dass es einen billigen Parkplatz vor jedem Einzelhandel gibt. – 6 – Wenn wir uns die Innenstadt anschauen, beginnen wir damit nur das, was die konsequente Fortsetzung der Kombilösung ist. Wenn wir Milliarden dafür ausgeben, die U-Bahn zu bauen und die Straßenbahn unterirdisch zu legen, ist es doch nur konsequent, zu versuchen, den Au- toverkehr herauszudrängen, indem die Parkgebühren steigen. Wir wollen eine attraktive Innen- stadt erreichen. Es passt nicht zusammen, die Straßenbahn unterirdisch zu legen und den Auto- verkehr überirdisch zu lassen. Wenn wir dann weiterschauen, ist es doch so, dass hier nicht Parkplätze völlig verloren gehen. Wenn Menschen sich anders entscheiden wollen, haben sie in der Innenstadt viele Möglichkeiten, vor allem in privaten Parkhäusern. Wenn die AfD die Vor- lage in den vergangenen Monaten gelesen hätte, wüsste sie, dass die Stadt hier keine Einfluss- möglichkeiten hat. Die Bürger*innen haben zahlreiche Möglichkeiten, Parkplätze zu finden, und wenn sie 50 m mehr Umweg in Kauf nehmen, trotzdem die Möglichkeit, die Innenstadt zu errei- chen. Ich glaube nicht, dass die Zukunft des Einzelhandels davon abhängt, ob ein Bürger 2 Mi- nuten schneller oder langsamer beim Laden ist. Wir gehen mit der Erhöhung der Parkgebühren auch den Weg, die Kosten, die wir für eine Park- raumbewirtschaftung haben und für die Herstellung von attraktiven Parkplätzen, dementspre- chend umzusetzen. Wenn wir Kosten haben, müssen wir als Stadt auch dementsprechend Ge- bühren verlangen, mindestens, dass wir kostenneutral sind. Bestenfalls, dass wir dementspre- chend mehr einnehmen. Deshalb halten wir die Verwaltungsvorlage für absolut richtig. Denn es ist das richtige Signal, dass wir eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung in der Stadt er- zielen wollen. Als weiteren Schritt, das hat der Stadtrat von der AfD schon gesagt, sehen wir es aber absolut an, dass wir auch über eine Verknappung von Parkraum reden müssen. Denn es kann nicht sein, dass wir nur verteuern und weiterhin Autoverkehr in die Stadt kommen lassen. Wir müssen auch darüber sprechen, wem der öffentliche Raum gehört, nämlich den Fahrradfahrer*innen und Fußgänger*innen im ersten Schritt und nicht dem Auto. Unseren Änderungsantrag sehen wir in diesem Moment für erledigt an. Die Verwaltungsvorlage hat den Großteil unserer Forde- rungen erfüllt. Bezüglich der Zone 1 ist uns völlig klar, dass unser Vorschlag einer Erhöhung auf 5 Euro keinen Sinn machen würde aufgrund der Münzenvielfalt. Wir bleiben dabei, dass eine Neuordnung der Parkraumbewirtschaftung notwendig ist, um eine Steigerung der Lebensat- traktivität in der Stadt zu erreichen, aber auch einen Beitrag zu leisten zur Verkehrswende. Stadträtin Lorenz (FW|FÜR): Ich bin beschämt. Ich bin beschämt, wenn ich mir überlege, in was für einer Zeit wir uns momentan befinden und über was wir hier diskutieren. Ich bin auch zum Teil beschämt über die Argumente, die ich hier zu hören bekomme. Das muss ich ganz ehrlich sagen. (Vereinzelter Beifall) Es dreht sich nicht um den Niedergang des Einzelhandels. Der wird seinen Weg gehen, wie auch immer der aussehen wird. Ich glaube auch nicht, dass ein einziger von Ihnen hier im Saal nur die geringste Ahnung hat, was für ein Erdbeben draußen gerade passiert. Heute Morgen erreichte mich die Nachricht, dass zum Beispiel Promod – ich weiß nicht, ob ihn alle kennen, er hat ein Geschäft auf der Kaiserstraße, meines Wissens auch im ECE – alle Ladenlokale in Deutschland schließt. Das ist nur einer. Pimkie schließt die Hälfte, Douglas schließt 2.500. Und wir diskutie- ren hier über eine exorbitante Erhöhung von Parkgebühren für ein paar Parkplätze im öffentli- chen Raum. – 7 – (Beifall auf der rechten Seite des Hauses) Ich schäme mich wirklich. Mir geht es nicht nur um meine Kolleginnen und Kollegen. Ich lade Sie alle, wie Sie hier sind, einmal ein, gehen Sie einmal einen einzigen Tag in ein Einzelhandels- geschäft und stehen Sie hinter die Ladentheke. Denn dann würden Sie einmal hören, was die Bürger draußen sagen. Wenn zum Beispiel ein Rentner kommt und sagt, ich bin ganz schlecht zu Fuß, ich kann leider nicht weit gehen, deswegen versuche ich immer, so nah wie möglich am XY einen Parkplatz zu bekommen, weil ich mit meinem Gehstock oder meinem Rollator nicht weit laufen kann. Oder wenn ein Ehepaar sagt, die erste Etage der Schlossplatz-Garage war voll und von der zweiten gibt es keinen Aufzug, wo wir mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl hochkommen. Das ist doch die Realität. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich weiß nicht, wo Sie alle in Karlsruhe unterwegs sind. Na- türlich können wir die Parkgebühren erhöhen, moderat. Das ist nicht das Problem. Aber eine Verdopplung zu dieser Zeit müssen wir Freien Wähler|Für Karlsruhe energisch ablehnen. Noch eines: Im Bereich der Krankenhäuser und Altenheime, Sie müssen doch einmal sehen, wer dort parkt. Zur Chemo gehen Sie heute ambulant. Da sind Sie ein paar Stunden. Und da zahlen Sie dann in Zukunft 15 Euro. Da frage ich mich, wie sozial ist das? Stadtrat Pfannkuch (CDU): Diesen Vortrag kann man fast nicht toppen. Das muss ich ausdrück- lich sagen. Vielen Dank. Er kommt auf den Punkt. Ich will aber meinen Ausführungen etwas vo- ranstellen, was ich gerade auf dem Herweg noch erhaschen konnte. Nämlich eine politische Forderung mit dem Inhalt: Wohlstand bewahren, Arbeitsplätze schaffen. So etwas könnte tat- sächlich auch ein CDU-Wahlspruch sein. Aber er steht bezeichnenderweise auf Werbematerial der GRÜNEN. Ich weiß nicht, ob da keine richtige Abstimmung erfolgt ist mit Ihrer Landespartei. Aber genau das ist doch unsere Forderung. Der Kollege Ehlgötz hat genau gesagt, was richtig ist - da sollten Sie jetzt einmal die Worte auf die Goldwaage legen -, derzeit kommt eine solche Er- höhung aus verschiedensten Gründen nicht in Betracht. Die Gründe sind auch noch sehr gut un- terlegt worden. Deshalb: Die Krise brauchen wir nicht beschreiben. Herr Oberbürgermeister, es tröstet doch niemanden, wenn Sie ihn formell darüber aufklären, dass die Erhöhung vielleicht erst zum August wirkt. Es ist doch jetzt das Signal. Das zweite Prob- lem ist die Kombibaustelle. Es war bisher Konsens, dass wir weitere Beschränkungen des Einzel- handels im Zulauf zur Innenstadt unterlassen, bis die Kombibaustelle beseitigt ist. Von daher meine ich, das sollte Argument genug sein, dass wir jetzt im Moment von so einer Maßnahme einfach einmal die Finger lassen. Dann hätten wir auch Zeit, diese gesamte Satzung noch einmal auf Stimmigkeit zu untersuchen. Denn eines ist klar, die CDU verwehrt sich einem Gesamtkon- zept nicht! Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis. Das setzt aber voraus, dass wir in verschiedenen Dingen aufeinander zukommen und endlich einmal dieses Konzept abwarten. Was Sie zurzeit mit Ihrer politischen Mehrheit machen, ist nichts anderes, als salamimäßig Einzelheiten von die- sem Konzept herunterzuschneiden, um hier politische Erfolge zu feiern. (Vereinzelter Beifall) Das ist nicht mehr zumutbar. Von daher würde ich ein fachlich ausgewogenes, richtig erarbeite- tes Konzept sicher unterstützen. Da kann dann auch dabei herauskommen, dass wir uns von Oberflächenparkplätzen verabschieden, weil auch die CDU den Zulauf auf die Parkhäuser – 8 – fördern würde. Das ist sicher sinnvoll. Dann müssen wir aber auch die Zufahrtsstraßen dorthin ermöglichen und vereinfachen. Nur, wer glaubt, dass die Parkhäuser bei der dramatischen Er- höhung, die Sie jetzt wollen, mit ihren Preisen so bleiben, wie sie jetzt sind oder gar – wie dort drüben gefordert – nachgeben, der träumt in Karlsruhe. Stadtrat Cramer (KAL/Die PARTEI): Herr Ehlgötz, ich bin genauso Autofahrer wie Sie. Ich fahre den ganzen Tag Auto. Viele, die schon länger hier im Haus sind, wissen das, weil ich das auch immer wieder sage. Ich brauche mein Auto aus geschäftlichen Gründen. Von daher bin ich sehr wohl auch persönlich sehr stark betroffen von Erhöhungen. Aber ich ziehe eben eine andere politische Konsequenz daraus als Sie und wie die ganze rechte Seite da drüben. Ich ziehe die Konsequenz daraus, wenn ich weiß, ich muss länger in der Stadt etwas erledigen, dann über- lege ich mir, wo fahre ich hin. Wo kann ich günstiger parken. Das sind eben die Parkhäuser. Herr Kollege Pfannkuch, ich gehe auch davon aus, dass gerade die Leute, die von auswärts kom- men, von vornherein die Parkhäuser ansteuern, entweder das ECE oder, Herr Kollege Hock, Ga- leria Karstadt. Die haben ein eigenes Parkhaus. Ich fahre doch nicht irgendwo hin und parke und zahle mehr. Ich fahre doch direkt ans Haus von Karstadt, gehe ins Parkhaus, gehe über die Brücke und bin im Haus trockenen Fußes. Das ist sicher kein Argument. Frau Lorenz, es geht nicht nur dem Einzelhandel schlecht. Es geht auch anderen Branchen schlecht. Da kann ich sagen, der Branche, aus der ich komme, geht es massiv schlecht. Nur, um das einmal zu sagen. Die Ketten, die Sie genannt haben, gehen nicht weg, weil in einzelnen Städten vielleicht die Parkgebühren erhöht werden oder auch niedriger angesetzt werden. Ich weiß nicht, ob das passiert in anderen Städten. Ich würde jetzt einmal sagen, dass die Parkplatz- suchenden sehr genau wissen, was sie machen müssen, um den günstigsten Parkplatz zu be- kommen. Von daher trage ich mit meiner Fraktion, wie mein Kollege Haug schon gesagt hat, na- türlich diese Vorlage mit. Obwohl es ganz klar auch mich persönlich betrifft, aber auch positiv betrifft. Ich finde schneller einen Parkplatz, wenn nicht alles oberirdisch zugeparkt ist. Auch das muss man sehen, gerade für die Handwerker, für alle, die unterwegs sind. (Unruhe) Von daher ist es eine gute Vorlage. Die Aufregung auf der rechten Seite ist nicht angebracht. Stadtrat Schnell (AfD): Was ich jetzt nicht ganz verstehe, von den GRÜNEN haben wir gehört, wir wollen damit lenken, die Menschen sollen auf andere Verkehrsmittel umsteigen usw. Jetzt sagt Herr Cramer, es ist überhaupt kein Problem. Es gibt eine Menge privater Parkhäuser. Da kann man kostengünstig parken. Wenn das tatsächlich so ist, dann bringt es doch gar nichts, dass wir jetzt in den städtischen Parkhäusern und auf den städtischen Parkplätzen die Gebüh- ren erhöhen. Denn es gibt kostengünstigere Alternativen. Also entfällt doch dieser Lenkungsef- fekt, der von der grünen Seite so sehr gewünscht wird. Das ist in sich überhaupt nicht schlüssig. Noch etwas anderes: Vor längerem wurden uns die Ergebnisse einer Befragung der Passanten in der Fußgängerzone vorgestellt. Da waren ganz klar die Tendenzen, dass die Leute vermehrt nicht mehr in Karlsruhe einkaufen, sondern in B-Zentren wie Bruchsal oder Bretten oder auch auf das Internet verstärkt zugreifen. Diese Entwicklung werden wir mit erhöhten Parkgebühren nur noch weiter fördern. So kann es nicht sein. – 9 – Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Der Zeitpunkt ist der falsche Zeitpunkt. Es ist ein Un-Zeitpunkt in dieser Pandemie. Denn der Patient Stadt, ob es Ärzte sind, Einzelhandel, Handwerk, verblutet. Diesem Verbluten wollen wir jetzt durch Aderlass entgegensteuern. Wenn wir ein Signal geben, wir warten, wie der Kollege Pfannkuch es angedeutet hat, auf ein Konzept im nächsten Jahr, dann haben wir auch ein Signal gesetzt, dass wir die Gefahr erkannt haben und nicht einfach mitdraufschlagen. Wenn der Kollege Bimmerle sagt, der Verkehrsraum gehört den Fußgängern und den Radfahrern, vielleicht gehört zu diesem Konzept auch die Überlegung, wie man Rad- fahrer einbindet. Da müssen wir auch frei sein mit solchen Gedanken. Aber für meine Fraktion, wie die Kollegin Lorenz sagte, können wir zum jetzigen Zeitpunkt dieser Erhöhung und schon gar nicht einer Erhöhung am Krankenhaus um dieses Menge zustimmen. Deshalb müssen wir jetzt auch die Ergänzungsanträge in ihrer Gänze ablehnen. Der Vorsitzende: Im Grunde gibt es jetzt zwei Möglichkeiten. Sie können darüber diskutieren und aus der Mitte des Gemeinderates heraus feststellen, dass das ein Signal ist, dass wir die Kundinnen und Kunden aus dem Umland nicht mehr wollen. Sie könnten aber auch darauf hin- weisen, dass wir einen Gemeinderat haben, der es letztlich mitgetragen hat, aufgebaut auf ein Bürgervotum, dass wir allein 1,4 Mrd. Euro – damals zu anderen Preisvorstellungen – investie- ren, um die Innenstadt für den ÖPNV von auswärts aus der Region und darüber hinaus leichter erreichbar zu machen, dass wir den Einzelhandel und vor allem die Innenstadt umstrukturieren wollen, dass der öffentliche Raum in eine andere Aufteilung kommt, weil es mittlerweile mehr Begehren gibt und es nicht mehr nur um die Mobilität geht, und dass wir dazu auch im Rahmen einer längerfristigen Strategie Beschlüsse fassen müssen, die ein Stück weit hier zu einem ande- ren Ausgleich führen und eine andere Kostenbalance herstellen. In dem Jahr, in dem wir dann diese neue Kombilösung an den Start bringen, wo wir durchaus auch für den Autofahrer posi- tive Signale setzen, sonst hätten wir den Autoverkehr in der Kriegsstraße nicht unter die Erde bringen müssen, wir hätten ihn einfach stoppen können, ist die Frage, ob das Gesamtpaket an Maßnahmen – da werden noch weitere Schritte kommen, da bin ich ganz bei Ihnen – am Ende berechtigt, nur weil wir die öffentlichen Parkplätze teurer machen und zwar auch nur die, die draußen auf der Straße sind, zu sagen, es wird hier eine Politik ideologisch betrieben, die im Grunde die Menschen vergraulen will. Diese Entscheidung obliegt Ihnen. Ich fühle mich auch noch ganz gut bei gesundem Menschenverstand. Dass wir das zu dieser Zeit und mit diesem Inhalt machen, ist eine Auftragslage aus dem Gemeinderat. Das mag manchem nicht passen. Aber die Mehrheiten in diesem Gemeinderat sind nicht vom Himmel gefallen, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt worden. Wir setzen damit eine Gesamtstra- tegie um, schrittweise, die etwas mit einer neuen Bedeutung der verschiedenen Verkehrsarten und einer neuen Bedeutung der Innenstadt als Aufenthaltsraum zu tun hat. Wir gleichen uns damit der Entwicklung vieler deutscher Städte an. Gehen Sie einmal in französische oder öster- reichische Städte, was da die Parkgebühren in der Innenstadt kosten, da wissen Sie, dass wir noch weit davon entfernt sind, hier in Europa die Trendsetter zu sein. Ich will es noch einmal sagen, es geht jetzt zunächst nur um den Parkraum auf der Straße und nicht in den Parkhäu- sern. Das heißt, es gibt noch eine Alternative, wobei die auch nicht zwangsläufig immer günsti- ger ist. Wenn Sie am Stephansplatz parken oder auch hier in der Marktplatzgarage, da kommen Sie auch auf recht stattliche Beträge, wenn Sie länger Ihr Fahrzeug abstellen. Trotzdem sind auch diese Parkhäuser immer voll. Das hat auch bisher nicht so abgeschreckt. Es ist ein Stück weit die Frage, inwieweit jetzt das als Botschaft nach außen zur Symbolik wird oder ob man es nicht einkleidet in eine Verkehrs- und Innenstadtentwicklung, die wir mit – 10 – anderen Maßnahmen durchaus im großen Konsens schon beschlossen haben. Das will ich Ihnen nur noch einmal zum Nachdenken darstellen. Wir kommen jetzt zu den verschiedenen Anträgen. Die LINKE. haben gesagt, ihr Antrag habe sich erledigt. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Im Anschluss an das, was Sie völlig zu Recht gesagt haben zu den Al- ternativen, rege ich noch einmal an, dass wir uns einfach eine Pause geben, das Thema nicht aufheben, sondern dass wir es in einen Zeitraum schieben, wo diese Problematik, die Sie ange- sprochen haben, wirklich aus der Welt ist und wir in aller Sachlichkeit die fachlichen Ergebnisse, auch dieses Gutachtens, das wir erwarten, mit einbauen können. Noch einmal, ich signalisiere ausdrücklich Kooperationsbereitschaft. Aber ich kann jetzt im Moment niemandem empfehlen, diese Satzung derzeit gutzuheißen. Der Vorsitzende: Der Appell galt uns allen. Insofern kann sich jeder jetzt danach orientieren. Ich möchte aber ausdrücklich Ihre Kooperationsbereitschaft aufnehmen. Wir haben noch einiges vor in ÖRMI und vielem anderen mehr. Da sollten wir versuchen, einen breiten Konsens zu er- zielen. Ich rufe damit jetzt den Änderungsantrag der SPD auf, der vor der Abstimmung über unsere Be- schlussvorlage gestellt wird. – Der Änderungsantrag hat eine Mehrheit bekommen. Damit stelle ich jetzt die Beschlussvorlage der Verwaltung inklusive der Änderung, die Sie aus dem Änderungsantrag beschlossen haben, zur Abstimmung. Da geht es um die Tages-tickets in der Zone 2, wenn ich es richtig im Kopf habe. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Februar 2021