Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gemäß § 14 Absatz 2 KAG für Teilhaushalt 7200 - Märkte)
| Vorlage: | 2020/1281 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.11.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Marktamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.12.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Anlage 1 2021 178.019,02 € 707.992,20 € 34.704,00 € Ergebnisausgleich 2016 (Unterdeckung)20.465,38 € Ergebnisausgleich 2018 (Unterdeckung)16.753,03 € Ergebnisausgleich 2019 (Überdeckung)-34.038,82 € 923.894,81 € -26.000,00 € 897.894,81 € 897.876,00 € Unterdeckung-18,81 € Kostendeckungsgrad100,00% Bezeichnung sonstige Erträge Teilhaushalt 7200 - Märkte Gesamtkosten Gebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erträge Gebührenaufkommen Großmarkt Gesamt Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Großmarkt Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und Versorgungskosten Kosten für Sach- u. Dienstleistungen + ILV + ZGK Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)
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Gebührenaufkommen Großmarkt:Anlage 2 Geb.Nr.Bezeichnung Gebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen Großmarktgebühren 101Zulassung für städtische Hallenflächenqm84.7208,50 €720.120,00 € 102Zulassung für Kellerräumeqm1800,50 €90,00 € 103 Zulassung für Anbauten, Einhausungen, Freimarktflächen etc. qm40.7764,25 €173.298,00 € 104 Betriebskostenzuschlag Erzeuger (Reinigung, Heizung, Beleuchtung) qm4.3681,00 €4.368,00 € SUMME897.876,00 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die aktuell per Zulassung zugeteilten Flächen in Quadratmeter als Jahressumme dar.
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Anlage 3 2015201620172018 2019 Großmarkt- € 20.465,38 €- - € 16.753,03 €- 34.038,82 € Wochenmärkte- € - € - € 16.817,73 €- 24.951,07 €- Kunsthandwerkermärkte- € - € 113,39 € 1.756,04 € - € Jahrmärkte- € - € - € - € 36.117,99 €- Christkindlesmarkt- € - € - € - € - € Gesamt - € 20.465,38 €- 113,39 € 31.814,72 €- 27.030,24 €- 20152016201720182019 Großmarkt - € - € - € - € - € Wochenmärkte - € - € - € 16.817,73 €- 24.951,07 €- Kunsthandwerkermärkte- € - € 113,39 € 1.756,04 € - € Jahrmärkte - € - € - € - € 36.117,99 €- Christkindlesmarkt - € - € - € - € - € Gesamt - € - € 113,39 € 15.061,69 €- 61.069,06 €- Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Stand nach der Neukalkulation der Gebühren für den Großmarkt (siehe Gemeinderatsvorlage vom 22. Dezember 2020)
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1281 Dez. 4 Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergeb- nisausgleich gemäß § 14 Absatz 2 KAG für Teilhaushalt 7200 – Märkte) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 08.12.2020 14 x vorberaten Gemeinderat 22.12.2020 11 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die Verrechnung der Überdeckung 2019 in Höhe von 34.038,82 Euro mit der Unterdeckung 2016 in Höhe von 20.465,38 Euro und einem Teilbetrag der Unterdeckung 2018 in Höhe von 13.573,44 Euro sowie die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2018 in Höhe von 3.179,59 Euro in die Gebührenkalkulation 2021 (vgl. Anlage 1) b) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der verbleibenden Unterdeckungen im Bereich Wochenmarkt in Höhe von 16.817,73 Euro bis zum Jahr 2023 und 24.951,07 Euro bis zum Jahr 2024, der Überdeckungen im Bereich Kunsthandwerkermärkte in Höhe von 113,39 Eu- ro bis zum Jahr 2022 und 1.756,04 Euro bis zum Jahr 2023 sowie der Unterdeckung im Bereich Jahrmärkte in Höhe von 36.117,99 Euro bis zum Jahr 2024. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Vorbemerkung: Die Großmarktgebühren wurden zum 1. Januar 2019 neu kalkuliert und neu strukturiert. Der Ge- meinderat hat mit Beschluss vom 17. Juli 2018 einen Kostendeckungsgrad in Höhe von 100 % ab dem Jahr 2019 festgelegt. Ziel der jetzigen Neukalkulation ist es, die restliche Unterdeckung aus dem Jahr 2016 in Höhe von 20.465,38 Euro, die Unterdeckung aus dem Jahr 2018 in Höhe von 16.753,03 Euro sowie die Überde- ckung aus dem Jahr 2019 in Höhe von 34.038,82 Euro auszugleichen. Personal-, Sach- und kalkulatorische Kosten: Der auf den Großmarkt entfallende Anteil der Personalkosten basiert auf dem für das Jahr 2019 ak- tuell ermittelten Anteil an den Gesamtpersonalkosten des Marktamtes. Aufgrund der noch laufen- den Tarifverhandlungen wurde eine angenommene Steigerung von 3% entsprechend berücksichtigt. Auch der Sachaufwand, der auch Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen und zentrale Gemeinkosten enthält, basiert auf den Zahlen des Jahres 2019. Die zu erwartenden Steigerungen der Lebenshaltungskosten wurden mit jährlich 2 %, hochgerechnet auf das Jahr 2021, berücksichtigt. Die kalkulatorischen Kosten wurden anhand der zu erwartenden Abschreibungen und kalkulatori- schen Zinsen der dem Produkt Großmarkt zugeordneten Anlagen ermittelt. Der kalkulatorische Zins- satz wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 10./11. März 2020 für die Berechnung der kalkula- torischen Kosten des Haushalts 2021 sowie die Ergebnisrechnung 2020 auf 1 % festgesetzt. Diese nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten fließen gem. § 14 KAG in die Gebührenkalkulation mit ein (vgl. Anlage 1). Gebührenaufkommen (Anlage 2): Auch das ermittelte Gesamtgebührenaufkommen basiert auf den für das Jahr 2019 aktuell ermittel- ten Zahlen und damit den aktuell zugeteilten Flächen. Kostendeckungsgrad Großmarkt: Im Gebührenbereich des Großmarktes wurde im Jahr 2019 ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 104,18 % erwirtschaftet. Mit der Neukalkulation wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 100 % angestrebt. Unterdeckungen aufgrund von Rundungsdifferenzen sollen innerhalb der folgenden fünf Jahre ausgeglichen werden. Die Verwaltung empfiehlt, die Großmarktgebühren (Gebührenverzeich- nis 1, Gebührennummern 101 bis 105) somit unverändert beizubehalten. Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen: Nach der Neukalkulation der Gebühren für den Großmarkt stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 (Anlage 3) wie folgt dar: 2015 0,00 Euro 2016 0,00 Euro 2017 + 113,39 Euro 2018 - 15.061,69 Euro 2019 - 61.069,06 Euro Beschluss: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die Verrechnung der Überdeckung 2019 in Höhe von 34.038,82 Euro mit der Unterdeckung 2016 in Höhe von 20.465,38 Euro und einem Teilbetrag der Unterdeckung 2018 in Höhe von 13.573,44 Euro sowie die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2018 in Höhe von 3.179,59 Euro in die Gebührenkalkulation 2021 (vgl. Anlage 1), b) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der verbleibenden Unterdeckun- gen im Bereich Wochenmarkt in Höhe von 16.817,73 Euro bis zum Jahr 2023 und 24.951,07 Euro bis zum Jahr 2024, der Überdeckungen im Bereich Kunsthandwerkermärkte in Höhe von 113,39 Euro bis zum Jahr 2022 und 1.756,04 Euro bis zum Jahr 2023 sowie der Unterdeckung im Bereich Jahrmärkte in Höhe von 36.117,99 Euro bis zum Jahr 2024. Als Anlagen sind beigefügt: Anlage 1 Berechnung des Gebührenbedarfs für den Großmarkt Anlage 2 Gebührenaufkommen Großmarkt Anlage 3 Tabellarische Übersicht der Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckun- gen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich)
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Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 11 der Tagesordnung: Verrechnung von Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt (Ergebnisausgleich gemäß § 14 Absatz 2 KAG für Teilhaushalt 7200 - Märkte) Vorlage: 2020/1186 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Hauptausschuss a) die Verrechnung der Überdeckung 2019 in Höhe von 34.038,82 Euro mit der Unterde- ckung 2016 in Höhe von 20.465,38 Euro und einem Teilbetrag der Unterdeckung 2018 in Höhe von 13.573,44 Euro sowie die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2018 in Höhe von 3.179,59 Euro in die Gebührenkalkulation 2021 (vgl. Anlage 1), b) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der verbleibenden Unterde- ckungen im Bereich Wochenmarkt in Höhe von 16.817,73 Euro bis zum Jahr 2023 und 24.951,07 Euro bis zum Jahr 2024, der Überdeckungen im Bereich Kunsthandwerker- märkte in Höhe von 113,39 Euro bis zum Jahr 2022 und 1.756,04 Euro bis zum Jahr 2023 sowie der Unterdeckung im Bereich Jahrmärkte in Höhe von 36.117,99 Euro bis zum Jahr 2024. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vor- beratung im Hauptausschuss und lässt gleich über die Vorlage abstimmen. Auch das ist einstimmig. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Januar 2021