Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)
| Vorlage: | 2020/1279 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 05.11.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Friedhofs- und Bestattungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.12.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anlage 1 S a t z u n g zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S.581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2020 (GBl. S. 910), der §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07. November 2017 (GBl. S. 592, 593), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22. Dezember 2020 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2018 (Amtsblatt vom 14. Dezember 2018), wird wie folgt geändert: 1. § 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Gebührenpflicht Zur Deckung des Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen und der damit verbundenen Amtshandlungen erhebt die Stadt Karlsruhe Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Gebührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der in Ziffer 8 genannten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz.“ 2. § 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 Gebührenschuldner/-in (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühr ist verpflichtet, 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, 2. wer die Gebührenschuld der Stadt Karlsruhe gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. (2) Zur Bezahlung der Benutzungsgebühr ist beziehungsweise sind verpflichtet 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt, 2. wer die Bestattungseinrichtungen benutzt, 3. die nach §§ 21 Absatz 1, Nr. 1, 31 Absatz 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes bestattungspflichtigen Angehörigen. (3) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner. Artikel 2 Das Gebührenverzeichnis zu § 1 der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 17.12.1991, zuletzt geändert durch die Satzung vom 11.12.2018, erhält die aus Anlage 1 a ersichtliche Fassung. Artikel 3 Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, den Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister
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Anlage 1a Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre647,00Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 809,00 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre718,00 Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit)4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeldgebührenfrei 4.5.2Einstellen und Warten95,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofesgebührenfrei5Umbettungen / Ausgrabungen 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 821,00 1.2Urnenreihengrab5.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.1Urnenreihengrab584,005.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-758,00Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.450,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.1.1.2 - Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.683,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1Erdbestattungswahlgrab Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.683,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern74,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte49,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2- an bevorzugten Plätzen119,00 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte94,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2Urnenwahlgrab69,00 oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.300,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte43,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung269,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.2.3 Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.533,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften135,005.3Umbettung von Urnen 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung 67,005.3.1Umbettung einer Urne 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums234,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe370,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums148,005.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) Bestattung251,00 3.4.1- 1. Größe (eintürig)201,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)333,005.4Ausgrabung von Urnen 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)466,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts304,00 4Bestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts364,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.200,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei6.1- an Wegen5.120,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei6.2- in Feldern6.830,00 4.2Feuerbestattungsgebühren7.Sonstige Gebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 928,007.1 In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste 4.2.2- Kinder bis zu 10 JahrengebührenfreiLeistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle95,00 8.Umsatzsteuer 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre300,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahregebührenfrei 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 9.Verwaltungsgebühren 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre48,009.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung20,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte269,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße115,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr70,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen117,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes188,00 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau58,00 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau22,00 4.4.5.2nachrichtlich: Auslage für die amtsärztliche Leichenschau36,00 Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom , gültig ab 01.01.2021 In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4.2, 4.4.5, 4.4.5.1, 4.4.5.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten.
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Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer der Ruhezeit 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 612,00647,0035,005,72 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre (25 J. Ruhezeit)765,00809,0044,005,75 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld0,000,000,00 0,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofes0,000,000,000,00 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre anonym784,00821,0037,004,72 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab551,00584,0033,005,99 1.2.2Urnenreihengrab anonym724,00758,0034,004,70 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab (pro Jahr) 2.1Erdbestattungswahlgrab 2.1.1- an Wegen und in Feldern 72,0074,00 2,002,78 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,0049,002,004,26 2.1.2- an bevorzugten Plätzen116,00119,00 3,002,59 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,0094,004,004,44 2.2Urnenwahlgrab 67,0069,002,00 2,99 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,0043,001,002,38 3 Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechts an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1 in Kolumbarien und Urnengrüften133,00135,002,001,50 3.1.2 Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung66,0067,001,001,52 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen 228,00234,00 6,002,63 Mausoleums 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen 146,00148,00 2,001,37 Mausoleums 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)197,00201,004,002,03 3.4.22. Größe (zweitürig)324,00333,009,002,78 3.4.33. Größe (Eckplatz)451,00466,0015,003,33 4Bestattungsgebühren 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.165,001.200,0035,003,00 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg0,000,000,000,00 4.2Feuerbestattungsgebühren 4.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre896,00928,0032,00 3,57 4.2.2- Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1 - die Benutzung der Leichenhalle95,0095,000,000,00 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre300,00300,000,000,00 4.3.2.2 - Kinder bis zu 10 Jahren 0,000,000,000,00 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg0,000,000,000,00 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium von 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre46,0048,002,004,35 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Gebührensatz Anlage 2 Geb.Gebührenart/Veränderung Veränderung Nr.Leistungsbeschreibungalt Euroneu Euro in Euroin % Gebührensatz 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte259,00269,0010,003,86 4.4.2Grabaushub über Normalgröße111,00115,004,003,60 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr64,0070,006,009,38 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 111,00117,006,005,41 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes172,00188,0016,009,30 4.4.5Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau 60,0058,00-2,00-3,33 hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau 22,00 4.4.5.2nachrichtlich: Auslage für die Amtsärztliche Leichenschau36,00 4.5Besondere Gebühren 4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird. 4.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre696,00718,0022,003,16 4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahren0,000,000,000,00 4.5.2Einstellen und Warten95,0095,000,000,00 5Umbettungen / Ausgrabungen 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.363,003.450,0087,00 2,59 5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.616,002.683,0067,002,56 5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.616,002.683,0067,002,56 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.242,002.300,0058,002,59 5.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung259,00269,0010,003,86 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.494,001.533,0039,002,61 5.3 Umbettung von Urnen 5.3.1 Umbettung einer Urne innerhalb Karlsruher 354,00370,0016,00 4,52 Friedhöfe 5.3.1.1 - im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung240,00251,0011,004,58 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach 291,00304,00 13,004,47 auswärts 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts345,00364,0019,005,51 6.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 6.1- an Wegen4.670,005.120,00450,009,64 6.2- in Feldern6.230,006.830,00600,009,63 7Sonstige Gebühren 7.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste Leistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 8.Umsatzsteuer In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4.2, 4.4.5, 4.4.5.1, 4.4.5.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten. 9.Verwaltungsgebühren 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung*20,0020,000,000,00 *neu, bisher in der Verwaltungsgebührensatzung
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Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2021 Anlage 3 BezeichnungReihengräberWahlgräber KolumbarienBaumpatenschaftenLeichenhallenTrauerhallenGrabaushub Personal- und Versorgungsaufwendungen178.418,54 €375.600,19 €312.111,14 €36.591,01 €606,87 €26.359,90 €243.103,34 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen2.500,00 €3.000,00 €5.250,00 €9.000,00 €12.500,00 €274.500,00 €10.250,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)0,00 €326,00 €82.596,00 €0,00 €61.461,59 €221.177,31 €13.194,00 € Umlagen + ILV + ZGK533.406,07 €2.299.362,53 €641.012,57 €19.569,86 €100.224,68 €319.468,17 €165.989,57 € Gesamtkosten714.324,61 €2.678.288,72 €1.040.969,71 €65.160,86 €174.793,14 €841.505,37 €432.536,92 € Verwaltungsgebühren Privatrechtliche Leistungsentgelte Erstattungen Erträge (ohne Bestattungsgebühren)0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen61.461,59 €221.177,31 € Einbezogener Ergebnisausgleich: Ergebnisausgleich 2016(restlich)-6.266,46 €-16.968,97 € Ergebnisausgleich 2017 (restlich)-11.225,62 €-94.422,00 €-8.826,01 €755,74 €-28.698,89 €-26.087,88 €-43.099,21 € Ergebnisausgleich 2018 (teilweise)48.619,29 €-11.741,72 € Ergebnisausgleich 2019 (teilweise)-39.516,74 € nachrichtlich: hiervon verrechnet*48.342,75 €755,74 € Gebührenbedarf725.550,23 €2.772.710,72 €1.040.693,17 €76.146,84 €148.296,90 €646.415,94 €492.605,10 € Gebührenaufkommen 577.195,00 €2.200.200,00 €832.554,54 €76.033,61 €147.165,00 €645.000,00 €490.435,00 € Kostendeckungsgrad79,55%79,35%80,00%99,85%99,24%99,78%99,56% BezeichnungLeichenträgerEinäscherungenUrnenbeisetzungenAus-/Umbett.ErdAus-/Umbett.UrneGesamt Personal- und Versorgungsaufwendungen251.568,20 €376.209,99 €300.242,09 €9.588,06 €16.942,63 €2.127.341,96 € Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen3.000,00 €265.750,00 €1.500,00 €1.500,00 €1.500,00 €590.250,00 € Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten)2.048,00 €292.291,00 €0,00 €0,00 €0,00 € 673.093,90 € Umlagen + ILV + ZGK112.855,94 €295.992,04 €171.625,18 €9.295,26 €10.460,03 €4.679.261,90 € Gesamtkosten369.472,15 €1.230.243,03 €473.367,27 €20.383,32 €28.902,66 €8.069.947,76 € Verwaltungsgebühren0,00 € Privatrechtliche Leistungsentgelte0,00 € Erstattungen0,00 € Erträge (ohne Bestattungsgebühren)0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 € Fixkostenzuschuss Leichen- u. Trauerhallen282.638,90 € Einbezogener Ergebnisausgleich: Ergebnisausgleich 2016(restlich)253.739,23 €-1.458,01 €-1.751,85 €227.293,94 € Ergebnisausgleich 2017 (restlich)-14.008,25 €-33.246,52 €-3.895,60 €-5.284,17 €-268.038,41 € Ergebnisausgleich 2018 (teilweise)-116.202,23 €7.791,17 €-9,96 €468,29 €-71.075,16 € Ergebnisausgleich 2019 (teilweise)-129.620,06 €445,25 €-168.691,55 € nachrichtlich: hiervon verrechnet*245.822,29 €7.791,17 €445,25 €468,29 €303.625,49 € Gebührenbedarf383.480,40 €1.222.326,09 €498.822,62 €25.301,64 €35.470,39 €8.067.820,04 € Gebührenaufkommen 381.600,00 €1.216.932,77 €496.720,00 €25.298,00 €35.415,00 €7.124.548,92 € Kostendeckungsgrad99,51%99,56%99,58%99,99%99,84%88,31% *Die Verrechnung erfolgt bei mehreren Beträgen immer mit der am längsten bestehenden Über/- Unterdeckung -280.511,18 € Einbeziehung gebührenrechtliches Ergebnis 2016-2019 Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 77,98%. Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Gebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer geringen rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. Jüdische Friedhöfe (-63.358,10 €) - ein nicht in den Gebührenbedarf eingerechneter Anteil öffentliches Grün, Vorratsgelände, Ehrengräber (-955.223,11€) nicht berücksichtigt sind, da nicht gebührenfähig: - vom Bund nicht erstattete Kosten für: Kriegsgräber (-55.417,13 €)
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Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2021714.324,61Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)11.225,62Euro Gebührenbedarf 2021725.550,23Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren- Kosten-Vorschlag Gebühr Anzahlaufkommen Geb.Nr.Bezeichnung obergrenzedeckungsgrad neu Euro p.a.Nutzungsrechte neu Euro 1.1Erdbestattungsreihengrab 1.1.1Erwachsene und Kinder 809,5380%647,0032,3511574.405,00 über 10 Jahre 1.1.2Erwachsene und Kinder 1.011,9280%809,0032,362016.180,00 über 10 Jahre (Ortsteile Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) 1.1.3Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeld557,620%0,0050,00 1.1.4Kinder bis zu 2 Jahre im 169,770%0,0050,00 Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 1.1.5Erwachsene und Kinder 1.027,3180%821,0041,05108.210,00 über 10 Jahre -anonym- 1.2Urnenreihengrab 1.2.1Urnenreihengrab730,2880%584,0029,20300175.200,00 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-948,05 80%758,0037,90400303.200,00 Gebührenaufkommen gesamt577.195,00 2021neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-148.355,23 Kostendeckungsgrad79,55% *Ruhezeiten: Erwachsene 20 Jahre Erwachsene 25 Jahre(Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach, Wolfartsweier) Kinder 15 Jahre Kleinkinder 6 Jahre Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20212.678.288,72 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift) 94.422,00Euro Gebührenbedarf 2021 2.772.710,72Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Kosten-VorschlagGebühr Anzahl aufkommen Geb.Nr.Bezeichnung obergrenzedeckungsgrad neu Euro p.a.Nutzungsrechte neu Euro 2.1 Erdbestattungswahlgrab 2.1.1an Wegen und in Feldern 1.870,8080%1.496,6474,00930 1.376.400,00 2.1.1.1an Wegen und in Feldern;1.233,87 80%987,1049,003534.300,00 jede weitere Grabstätte 2.1.2 an bevorzugten Plätzen2.995,8780%2.396,70119,00 1023.800,00 2.1.2.1an bevorzugten Plätzen;2.358,9480%1.887,1594,001018.800,00 jede weitere Grabstätte 2.2Urnenwahlgrab1.729,3680%1.383,4869,00535738.300,00 2.2.1 Urnenwahlgrab;1.092,4280%873,9443,00 108.600,00 jede weitere Grabstätte Gebührenaufkommen gesamt2.200.200,00 2021neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-572.510,72 Kostendeckungsgrad 79,35% Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20211.040.969,71Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)8.826,01Euro Ergebnisausgleich 2018 (Gutschrift)-48.619,29Euro Ergebnisausgleich 2019 (Lastschrift)39.516,74Euro nachrichtlich: hiervon verrechnet 2017-201948.342,75Euro Gebührenbedarf 20211.040.693,17Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für Dauer der Ruhezeit)*Gebühren- Gebühren-Kosten-VorschlagGebühr Anzahlaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenzedeckungsgrad neu Euro p.a.Nutzungsrechte neu Euro 3.Nutzungsrecht Urnennischen/ Gruft pro Jahr 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften3.376,1480%2.700,91135,00250675.227,16 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung 1.688,0780%1.350,4567,005574.274,99 3.2im Obergeschoß des Bürklin`schen Mausoleums5.860,8880%4.688,70234,00314.066,10 3.3im Kellergeschoß des Bürklin`schen Mausoleums3.707,4380%2.965,95148,0038.897,84 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) 3.4.11. Größe (eintürig)5.032,63 80%4.026,10201,00312.078,31 3.4.22. Größe (zweitürig)8.345,62 80%6.676,49333,00320.029,48 3.4.33. Größe (Eckplatz)11.658,60 80%9.326,88466,00327.980,65 Gebührenaufkommen gesamt832.554,54 2021neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-208.138,63 Kostendeckungsgrad80,00% Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 202165.160,86 Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2017 (Gutschrift)-755,74Euro Ergebnisausgleich 2018 (Lastschrift)11.741,72Euro nachrichtlich: hiervon verrechnet 2017-2018755,74Euro Gebührenbedarf 202176.146,84 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens (für die Dauer von 50 Jahren)Gebühren-Gebühren-VorschlagVorschlag Anzahl Gebühren- obergrenze obergrenzeneu neu p.a.Nutzungsrechteaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungnetto brutto bruttobruttoneu netto Euro EuroEuroEuroEuro 6.Baumpatenschaften auf die Dauer von 50 Jahren 6.1an Wegen4.310,20 5.129,145.120,00 102,40730.117,65 6.2in Feldern5.746,93 6.838,856.830,00136,60845.915,97 Gebührenaufkommen gesamt76.033,61 2021neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-113,23 Kostendeckungsgrad 99,85% Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 1. Bestattungsgebühren für Erd- oder Feuerbestattungen (Gebühren-Verzeichnis Nr. 4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramtes dargestellt. Erwachsene und KinderKinderKinder über 10 Jahre bis 10 Jahrebis 2 Jahre Art der Leistung Erd-Feuer-Erd-Feuer-im bestattungbestattungbestattungbestattungKleinki.Feld EuroEuroEuroEuroEuro Benutzung der Leichenhalle, Deko95,0095,000,000,000,00 Benutzung der Trauerhalle einschließlich Aufbahrung zur Trauerfeier und Deko300,00 300,000,000,000,00 Verbringen des Sarges zum Grab (höchstens vier Träger) und Bestatten des Sarges390,000,000,00 bei Feuerbestattung die Über- führung von der Trauerhalle, Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium48,000,00 Öffnen und Schließen des Grabes415,000,000,00 Beisetzung der Urne einschl. Öffnen und Schließen des Grabes210,000,00 Einäscherung des Verstorbenen267,000,00 und Aufbewahrung der Urne8,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR NEU1.200,00928,000,000,000,00 BESTATTUNGSGEBÜHR ALT1.165,00896,000,000,000,00 Erhöhung/Senkung (-) in Euro35,0032,000,000,000,00 2. Zuschläge zu den jeweiligen Bestattungsgebühren (Gebührenverzeichnis Nr. 4.4) Die Einzelberechnungen hierzu ergeben sich aus den Anlagen 8a bis 8f Dort ist auch die jeweilige Gebührenobergrenze sowie der Vorschlag des Bürgermeisteramts dargestellt. Anlage 8 2.1 Art der LeistungNeu EuroAlt Euro Tiefergraben einer Grabstätte 269,00259,00 Grabaushub über Normalgröße115,00111,00 Öffnen und Schließen der Leichenhalle - außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20 Uhr70,0064,00 - nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen117,00107,00 Benutzung des Sektionsraumes188,00172,00 3. Gesamtbetrachtung Voraussichtliche Höhe der Bestattungsgebühren nach Gebührenanpassung Gebührenart/nach BerechnungshinweisAnlageGebührenanpassungGebührenbedarf Leichenhallen/Kühlräume8a147.165,00148.296,90 Trauerhallen8b 645.000,00646.415,94 Grabaushub (Erd)8c490.435,00492.605,10 Leichenträger8d381.600,00383.480,40 Einäscherungen8e1.216.932,771.222.326,09 Urnenbeisetzungen8f496.720,00498.822,62 2021Euro Über-/Unterdeckung (-) in Euro-14.094,27 Kostendeckungsgrad99,58% Bei der Berechnung des Gebührenbedarfs ist der Zuschussbetrag für Leichenhallen- und Trauerhallenbenutzung in Höhe von 282.638,90 Euro bereits berücksichtigt (vgl. Anlage 8a + 8b). Die verbleibende Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze. Anlage 8 a Berechnung der Gebühren für Leichenhallen/Kühlräume als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2021174.793,14Euro Zuschuss zu den Fixkosten-61.461,59Euro abzgl. sonstige ErlöseEuro Ergebnisausgleich 2016 (Lastschrift)6.266,46Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)28.698,89Euro Gebührenbedarf 2021148.296,90Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren- Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1/Einstellen in der Kühlhalle/ 4.2/Aufbahren in der Leichenhalle 4.5.2einschließlich Dekoration Erd- oder Feuerbestattung95,7095,00 1.530 145.350,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr70,5070,005350,00 4.4.3.2nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen117,50 117,005525,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes188,00188,005940,00 Gebührenaufkommen gesamt147.165,00 2021neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.131,90 Kostendeckungsgrad 99,24% Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 61.461,59 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben). Anlage 8 b Berechnung der Gebühren für die Benutzung der Trauerhalle als Teil der Bestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2021841.505,37Euro Zuschuss zu den Fixkosten-221.177,31Euro abzgl. sonstige Erlöse 0,00Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)26.087,88Euro Gebührenbedarf 2021646.415,94Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren- Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1/Durchführung einer Trauerfeier.300,66300,002.150645.000,00 4.2.1Verbringen des Verstorbenen von der Leichenhalle zur Trauerhalle, Aufbahrung zur Trauerfeier, Gestellung der üblichen Dekoration und Ver- mittlung eines Organisten zur Gestaltung des musikalischen Rahmens. Erd- oder Feuerbestattung Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 4.1.2/Erd- oder Feuerbestattung300,660,0020,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren 4.1.3Erdbestattung300,66 0,0010,00 Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg Gebührenaufkommen gesamt645.000,00 2021neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.415,94 Kostendeckungsgrad 99,78% Die Unterdeckung entsteht infolge Nichtausschöpfens der Gebührenobergrenze (Kleinkinder, = 80% der Gebührenobergrenze) sowie Rundungsdifferenzen. Der Zuschuss für Fixkosten in Höhe von Euro 221.177,31 ist bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt (siehe oben). Anlage 8 c Berechnung der Gebühren für Grabaushub als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2021432.536,92Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2016 (Lastschrift)16.968,97Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)43.099,21Euro Gebührenbedarf 2021492.605,10Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr. Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Grabaushub für Erwachsene und Kinder über 10 Jahre415,90415,00960398.400,00 4.1.2Grabaushub für Kinder bis 10 Jahre161,740,00 50,00 4.1.3Grabaushub für Kinder bis zu60,490,005 0,00 2 Jahren im Kleinkinderfeld des Hauptfriedhofes 4.4.1/Tiefergraben einer Grabstätte/269,56269,0034091.460,00 5.2.2Ausgraben aus der Tieferlegung 4.4.2Grabaushub über Normalgröße115,53 115,005575,00 Gebührenaufkommen gesamt490.435,00 2021neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-2.170,10 Kostendeckungsgrad 99,56% Anlage 8 d Berechnung der Gebühren für Leichenträger/Beisetzungen als Teil der Erdbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2021369.472,15Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)14.008,25Euro Gebührenbedarf 2021383.480,40Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.1.1Verbringen des Sarges von der Leichenhalle oder Trauerhalle zum Grab. Beisetzen des Sarges im Grab. Erwachsene und Kinder über 10 J. 390,86390,00960374.400,00 4.1.2Kinder bis zu 10 Jahren195,430,0030,00 4.1.3Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarg97,71 0,0030,00 Verbringen des Sarges von der Trauerhalle oder der Leichen- halle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahre48,8648,001507.200,00 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren24,430,00 20,00 Gebührenaufkommen gesamt381.600,00 2021neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-1.880,40 Kostendeckungsgrad 99,51% Anlage 8 e Berechnung der Gebühren für die Kremation von Verstorbenen als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 20211.230.243,03Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2016 (Gutschrift) -253.739,23Euro Ergebnisausgleich 2018 (Lastschrift)116.202,23Euro Ergebnisausgleich 2019 (Lastschrift)129.620,06Euro nachrichtlich: hiervon verrechnet 2016, 2018, 2019245.822,29Euro Gebührenbedarf 20211.222.326,09Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Gebühren-Gebühren-VorschlagAnzahl derGebühren- obergrenzeobergrenzeneu voraussichtlichen aufkommen nettobruttobruttoGebührenfälleneu netto Geb.Nr.BezeichnungEuroEuroEuroEuro Einäscherung auch von Aus- wärtigen und die nachträgliche Einäscherung bereits Bestatteter 4.2.1Erwachsene und Kinder über 10 Jahre224,47267,12267,004.930 1.106.142,86 4.2.2Kinder bis zu 10 Jahren112,24 133,560,0020,00 4.2.1/Aufbewahrung der Urne bis zur 4.2.2Beisetzung, zur Überführung oder zum Versand nach auswärts7,488,908,004.93033.142,86 4.4.5 Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau hiervon: 4.4.5.1Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau18,7122,2622,004.20077.647,06 4.4.5.2 36,0036,00 Gebührenaufkommen gesamt1.216.932,77 2021neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-5.393,32 Kostendeckungsgrad 99,56% nachrichtlich: Auslage für die Amtsärztliche Leichenschau Anlage 8 f Berechnung der Gebühren für die Urnenbeisetzung als Teil der Feuerbestattungsgebühr Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 2021473.367,27Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)33.246,52Euro Ergebnisausgleich 2018 (Gutschrift)-7.791,17Euro nachrichtlich: hiervon verrechnet 2017-20187.791,17Euro Gebührenbedarf 2021498.822,62Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren- Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 4.2.1/Verbringen der Aschen von 4.2.2Verstorbenen von der Leichen- halle, der Trauerhalle oder dem Krematorium zum Grab. Bei-210,96210,002.140449.400,00 setzung der Urne im Grab. Öffnen und Schließen des Grabes. 5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts364,38364,0013047.320,00 Gebührenaufkommen gesamt496.720,00 2021neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-2.102,62 Kostendeckungsgrad99,58% Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 202120.383,32Euro abzgl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2016 (Lastschrift) 1.458,01Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)3.895,60Euro Ergebnisausgleich 2018 (Lastschrift)9,96Euro Ergebnisausgleich 2019 (Gutschrift)-445,25Euro nachrichtlich: hiervon verrechnet 2016, 2019445,25Euro Gebührenbedarf 202125.301,64 Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.1Umbettung von Erdbestatteten 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.450,22 3.450,0026.900,00 5.1.1.2Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.683,512.683,0025.366,00 5.1.1.3Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.683,51 2.683,0025.366,00 5.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 5.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung oder zur Wiederbestattung im 2.300,152.300,0024.600,00 gleichen Grab 5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.533,43 1.533,0023.066,00 Gebührenaufkommen gesamt25.298,00 2021neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro -3,64 Kostendeckungsgrad99,99% Anlage 10 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und und Ausgrabung von Urnen Gesamtkosten lt. Voraus-BAB 202128.902,66Euro abzügl. sonstige Erlöse0,00Euro Ergebnisausgleich 2016 (Lastschrift)1.751,85Euro Ergebnisausgleich 2017 (Lastschrift)5.284,17Euro Ergebnisausgleich 2018 (Gutschrift)-468,29Euro nachrichtlich: hiervon verrechnet 2016, 2018468,29Euro Gebührenbedarf 202135.470,39Euro Berechnung des Gebührenaufkommens Anzahl derGebühren- Gebühren-Vorschlagvoraussichtlichenaufkommen Geb.Nr.Bezeichnungobergrenze neu Euro Gebührenfälle neu Euro 5.3Umbettung von Urnen 5.3.1Umbettung einer Urne370,59370,005018.500,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe 5.3.1.1im Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung251,47251,00256.275,00 5.4Ausgrabung von Urnen 5.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts304,41304,003510.640,00 Gebührenaufkommen gesamt35.415,00 2021neu Über-/Unterdeckung(-) in Euro-55,39 Kostendeckungsgrad99,84% Anlage 11 Gebühren- ziffer öffentliche Leistung Stundensatz der Dienststelle Kosten pro Minute Bearbeitungs- zeit Kosten/ Leistung separate Sachkosten Gebührensatz gerundet EuroEuroMinutenEuroEuroEuro 9.1Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung75,161,251620,0420,00 Die Berechnung der Verwaltungsgebühr erfolgte nach einem stadtweit einheitlichen Schema analog der Verwaltungsgebührensatzung. Berechnung der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung
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Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze GebührenGebührenÄnderung alt Euroneu Euroin % Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Wahlgrab2.864,002.949,002,97 mit Trauerfeier, incl. Deko, Orgelspiel und Tieferlegung Erdbestattung eines Erwachsenen einschließlich Reihengrab1.777,001.847,003,94 mit Trauerfeier, incl. Deko und Orgelspiel Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab mit Trauerfeier,2.302,002.366,00 2,78 Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Kolumbariennische mit Trauerfeier,3.622,003.686,001,77 Orgelspiel, incl. Deko und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o. Verw.Geb.) Erdbestattung eines Kindes unter 10 Jahren im Kinderfeld mit Trauerfeier gebührenfreigebührenfrei 0,00 Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich2.002,002.066,003,20 Urnenwahlgrab und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o.Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Trauerfeier einschließlich1.213,001.270,004,70 Urnenreihengrab und amtsärztlicher Leichenschau einschließlich Mithilfe (o.Verw.Geb.) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,321,00333,003,74 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und mit Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau einschließlich Mithilfe (o. Verw.Geb.) Einäscherung, sofern die Urne nicht in Karlsruhe beigesetzt wird,255,00275,007,84 ohne Trauerfeier, ohne Leichenhallenbenutzung, ohne Überführung ins Krematorium und ohne Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen ohne Kapellen- und Leichenhallen-1.795,001.865,003,90 benutzung und ohne Überführung zum Krematorium, einschließlich Urnenwahlgrab (o. Verw.Geb.) Feuerbestattung eines Erwachsenen einschließlich Urnenwahlgrab2.095,002.165,003,34 mit Trauerfeier und Orgelspiel. Der Verstorbene ist bereits durch den Amtsarzt besichtigt und wird durch ein Bestattungsunternehmen direkt zur Trauerfeier in die Kapelle und anschließend in das Krematorium verbracht (o. Verw.Geb.) Leistungsbeschreibung/Gebührentatbestand
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Anlage 13 2016201720182019 Reihengräber- € 11.225,62 €- 45.695,86 €- 18.253,11 €- Wahlgräber- € 94.422,00 €- 42.793,74 €- 139.345,33 €- Kolumbarien- € 8.826,01 €- 48.619,29 € 39.516,74 €- Baumpatenschaften- € 755,74 € 35.225,15 €- 5.897,20 €- Leichenhallen6.266,46 €- 28.698,89 €- 25.106,02 €- 18.062,47 €- Trauerhallen- € 26.087,88 €- 18.731,00 €- 58.840,34 €- Grabaushub 16.968,97 €- 43.099,21 €- 84.402,68 €- 41.757,36 €- Leichenträger- € 14.008,25 €- 37.603,30 €- 24.636,13 €- Einäscherungen253.739,23 € - € 116.202,23 €- 129.620,06 €- Urnenbeisetzungen- € 33.246,52 €- 7.791,17 € 5.951,48 €- Aus-/Umbett.Erd1.458,01 €- 3.895,60 €- 9,96 €- 445,25 € Aus-/Umbett. Urne1.751,85 €- 5.284,17 €- 468,29 € 1.493,07 €- Gesamt227.293,94 € 268.038,41 €- 348.891,19 €- 482.928,04 €- 2016201720182019 Reihengräber- € - € 45.695,86 €- 18.253,11 €- Wahlgräber- € - € 42.793,74 €- 139.345,33 €- Kolumbarien- € - € - € - € Baumpatenschaften- € - € 23.483,43 €- 5.897,20 €- Leichenhallen- € - € 25.106,02 €- 18.062,47 €- Trauerhallen- € - € 18.731,00 €- 58.840,34 €- Grabaushub- € - € 84.402,68 €- 41.757,36 €- Leichenträger- € - € 37.603,30 €- 24.636,13 €- Einäscherungen- € - € - € - € Urnenbeisetzungen- € - € - € 5.951,48 €- Aus-/Umbett.Erd- € - € - € - € Aus-/Umbett. Urne- € - € - € 1.493,07 €- Gesamt- € - € 277.816,03 €- 314.236,49 €- Stand nach dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich
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Anlage 14 Geb.Gebührenart/GebührensatzGeb.Gebührenart/Gebührensatz Nr.LeistungsbeschreibungEuroNr.LeistungsbeschreibungEuro 1Gebühr für ein Reihengrab auf die Dauer4.5 Besondere Gebühren der Ruhezeit4.5.1Einäscherung mit Trauerfeier und 1.1Erdbestattungsreihengrab Leichenhallenbenutzung, sofern die Urne nicht in 1.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre612,00Karlsruhe beigesetzt wird 1.1.2- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre 765,004.5.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre696,00 Ortsteile Hohenwettersb., Stupf., Wettersb. u. Wolfartsw. (25 J. Ruhezeit)4.5.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 1.1.3- Kinder bis 10 Jahre im Kinderfeldgebührenfrei4.5.2Einstellen und Warten95,00 1.1.4- Kinder bis 2 Jahre im Kleinkinder- feld des Hauptfriedhofesgebührenfrei5Umbettungen / Ausgrabungen 1.1.5- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre -anonym- 784,00 1.2Urnenreihengrab5.1 Umbettung von Erdbestatteten 1.2.1Urnenreihengrab551,00 5.1.1Umbettung eines Erdbestatteten innerhalb 1.2.2Urnenreihengrab -anonym-724,00 Karlsruher Friedhöfe 5.1.1.1 - Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit3.363,00 2Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes 5.1.1.2- Umbettung nach Ablauf der Ruhezeit2.616,00 an einem Wahlgrab (pro Jahr)5.1.1.3- Umbettung vor Ablauf der Ruhezeit im 2.1Erdbestattungswahlgrab Zusammenhang mit einer weiteren Bestattung2.616,00 2.1.1- an Wegen und in Feldern72,00 2.1.1.1- an Wegen und in Feldern; jede weitere Grabstätte47,005.2Ausgrabungen von Erdbestatteten 2.1.2- an bevorzugten Plätzen116,005.2.1Ausgrabung eines Erdbestatteten zur Überführung 2.1.2.1- an bevorzugten Plätzen; jede weitere Grabstätte90,00nach auswärts, zur nachträglichen Einäscherung 2.2Urnenwahlgrab67,00oder zur Wiederbeisetzung im gleichen Grab2.242,00 2.2.1Urnenwahlgrab; jede weitere Grabstätte42,005.2.2Zuschlag für das Ausgraben aus der Tieferlegung259,00 3Gebühr für den Erwerb des Nutzungsrechtes5.2.3Wiederbestattung eines bereits Bestatteten1.494,00 an einer Urnennische / Gruft (pro Jahr) 3.1.1in Kolumbarien und Urnengrüften133,005.3Umbettung von Urnen 3.1.2Erhalt einer Kolumbariennische ohne Neubelegung66,005.3.1Umbettung einer Urne 3.2im Obergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums228,00 innerhalb Karlsruher Friedhöfe354,00 3.3im Kellergeschoß des Bürklin'schen Mausoleums146,00 5.3.1.1- im Zusammenhang mit einer weiteren 3.4Grüfte (auf dem Hauptfriedhof) Bestattung240,00 3.4.1- 1. Größe (eintürig)197,00 3.4.2- 2. Größe (zweitürig)324,005.4Ausgrabung von Urnen 3.4.3- 3. Größe (Eckplatz)451,005.4.1Ausgrabung einer Urne zum Versand nach auswärts291,00 4Bestattungsgebühren5.4.2Beisetzung einer Urne von auswärts345,00 4.1Erdbestattungsgebühren 4.1.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre1.165,006.Baumpatenschaft auf die Dauer von 50 Jahren 4.1.2- Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei6.1- an Wegen4.670,00 4.1.3- Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei6.2- in Feldern6.230,00 4.2Feuerbestattungsgebühren7.Sonstige Gebühren 4.2.1- Erwachsene und Kinder über 10 Jahre896,007.1In vorstehendem Gebührenverzeichnis nicht erfasste 4.2.2- Kinder bis zu 10 JahrengebührenfreiLeistungen werden nach den im Einzelfall entstehenden Aufwendungen gesondert berechnet. 4.3Gebührenermäßigungen bei Verzicht auf 4.3.1- die Benutzung der Leichenhalle95,008.Umsatzsteuer 4.3.2- die Benutzung der Trauerhalle 4.3.2.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre300,00 4.3.2.2 - Kinder bis 10 Jahregebührenfrei 4.3.2.3 - Kinder bis 2 Jahre im Kleinstsarggebührenfrei 4.3.3- die Überführung bei einer Feuerbestattung von der Trauerhalle/Leichenhalle des Hauptfriedhofes zum Krematorium 4.3.3.1 - Erwachsene und Kinder über 10 Jahre46,00 4.3.3.2 - Kinder bis zu 10 Jahrengebührenfrei 4.4Zuschläge auf die jeweilige Bestattungsgebühr 4.4.1Tiefergraben einer Grabstätte259,00 4.4.2Grabaushub über Normalgröße111,00 4.4.3Öffnen und Schließen der Leichenhalle 4.4.3.1- außerhalb der Normalarbeitszeit an Werktagen bis 20.00 Uhr64,00 4.4.3.2- nach 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen107,00 4.4.4Benutzung des Sektionsraumes 172,00 4.4.5Durchführung amtsärztlicher Leichenschau 60,00 Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe vom 12.12.2018, gültig ab 01.01.2019 In den Gebühren nach Geb.-Nr. 4.2, 4.5.1.1, 4.5.1.2 für Teilleistungen und nach Geb.-Nr. 4.4.5 und 6. für die Gesamtleistung ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz enthalten.
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Anlage 15 ____________________________________________________________________________________________ - 1 - Karlsruher Stadtrecht - Stand: 1. Januar 2019 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 17. Dezember 1991 (Amtsblatt vom 20. Dezember 1991), zuletzt geändert durch Satzung vom 11. Dezember 2018 (Amtsblatt vom 14. Dezember 2018) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fas- sung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 689), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührenpflicht Zur Deckung des Aufwandes für das Friedhofs- und Bestattungswesen erhebt die Stadt Karlsru- he Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung und des angeschlossenen Ge- bührenverzeichnisses, das Bestandteil dieser Satzung ist. Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der Stadt zukünftig einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Gebührenverzeichnis ausgewiesenen Beträge (mit Ausnahme der in Ziffer 8 genannten Gebührenarten/Teilleistungen) um den entsprechenden Umsatzsteuersatz. § 2 Gebührenschuldner/-in (1) Gebührenschuldner/-in ist, - wer die gebührenpflichtige Leistung veranlasst, - wer nach öffentlichem Recht, insbesondere nach §§ 21, 31 Bestattungsgesetz Baden- Württemberg, verpflichtet ist, die Leistung zu veranlassen. (2) Mehrere Schuldner/-innen haften als Gesamtschuldner/-innen. 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 2 - § 3 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Antragstellung oder Inanspruchnahme einer Leis- tung. (2) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. § 4 Vorauszahlung, Sicherheitsleistung Die Leistungen des Friedhof- und Bestattungsamtes können davon abhängig gemacht werden, dass die anfallenden Gebühren ganz oder teilweise vorausgezahlt werden oder für sie Sicher- heit geleistet wird. § 5 Friedhofgebühren (1) Die Gebührensätze für Wahlgräber beziehen sich auf jeweils eine Grabstelle. Bei mehr- stelligen Grabplätzen ist das Nutzungsrecht auf einen einheitlichen Ablaufzeitpunkt zu er- werben. (2) Wird nach Ablauf der Ruhezeit auf eine Wahlgrabstätte verzichtet, werden die nicht ver- brauchten Nutzungsrechtsgebühren auf Antrag erstattet. Vom Erstattungsbetrag wird eine allgemeine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe in Abzug gebracht. § 6 Bestattungsgebühren (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Erd- und Feuerbestattungen ent- halten folgende Leistungen: a) die Benutzung der Leichenhalle, b) die Benutzung der Friedhofskapelle zur Trauerfeier, c) die Überführung von der Friedhofskapelle zum Grab innerhalb desselben Friedhofes (höchstens 4 Träger), 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 3 - d) bei Feuerbestattung die Überführung von der Kapelle/Leichenhalle des Hauptfriedhofs zum Krematorium, e) das Öffnen und Schließen des Grabes, f) das Einsenken des Sarges oder der Urne in das Grab bzw. das Beisetzen der Urne in die Kolumbariennische, g) das Verbringen der Kränze und Blumen, h) bei Feuerbestattung die Einäscherung des Verstorbenen, i) die Bearbeitung des Sterbefalles durch die Verwaltung. (2) Werden nicht alle Leistungen nach Absatz 1 in Anspruch genommen, ermäßigen sich die Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses. (3) Für Leistungen, die in Absatz 1 nicht enthalten sind, werden Zuschläge nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. § 7 Ausgrabungen, Umbettungen (1) Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Gebühren für Ausgrabungen und Umbettungen enthalten folgende Leistungen: a) bei Ausgrabungen - Öffnen des Grabes - Entnahme des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes b) bei Umbettungen - Leistungen nach a - Öffnen des neuen Grabes - Beisetzen des Sarges oder der Urne - Schließen des Grabes 7/9 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) ____________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________ - 4 - § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
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Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Vorlage Nr.: 2020/1279 Verantwortlich: Dez. 5 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 25.11.2020 6 ☐ ☒ vorberaten Hauptausschuss 08.12.2020 18 ☐ ☒ vorberaten Gemeinderat 22.12.2020 4 ☒ ☐ Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1a. Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft, b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2016-2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von 303.625,49 Euro und Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2016-2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -280.511,18 Euro in der Gebührenkalkulation 2021, c) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der Unterdeckungen 2018 und 2019 in Höhe von insgesamt saldiert -592.052,52 Euro laut Anlage 13. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Text eingeben Text eingeben Text eingeben Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Text eingeben Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Datum eingeben Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Datum eingeben Beschlussvorlage – 2 – 1. Vorlagebegründung Der Gemeinderat hat zuletzt zum 01.01.2019 eine Änderung des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon waren die Grabnutzungsrechts- und Bestattungsgebühren bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahren, die Nutzungsrechtsgebühren für die Reihen-, Wahlgräber und Kolumbarien mit einem Kostendeckungsgrad von 80% sowie die Gebühren für die Benutzung von Kapellen und Leichenhallen. In Anlage 2 sind die alten und neuen Gebührensätze einschließlich der prozentualen Veränderungen ausgewiesen. 1.1 Erläuterungen zur Gebührenkalkulation In den angeschlossenen Berechnungen (Anlagen 3 bis 11) sind die nach den Vorschriften der §§ 11 und 14 KAG errechneten Gebührenobergrenzen sowie die Gebührenvorschläge der Verwaltung ausgewiesen. Nach der vom Kommunalabgabengesetz vorgeschriebenen betriebswirtschaftlichen Kostenermittlung (Kostenrechnung) beträgt die Unterdeckung im gebührenfähigen Bereich nach der vorliegenden Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 -943.271,12 Euro. Diese setzt sich aus dem Nichtausschöpfen der Gebührenobergrenzen durch einen Kostendeckungsgrad von 80% bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber und Kolumbarien sowie Rundungsdifferenzen und fehlende Kostendeckung bei Kinderbestattungen und Kindergräbern zusammen. In Bereichen mit angestrebter Kostendeckung von 100% sollen Unterdeckungen aufgrund von Rundungsdifferenzen innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden. Der Gesamtkostendeckungsgrad unter Berücksichtigung der nicht gebührenfähigen Bereiche liegt nach der vorliegenden Kalkulation bei 77,93% und ist auch im Vergleich mit anderen Städten in Baden- Württemberg auf einem guten Niveau. Stadt Kostendeckungsgrad Ettlingen 70% Reutlingen 80% Stuttgart 69% Ulm 64% Das neue Gebührenverzeichnis liegt in der Anlage 1a bei. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 10./11. März 2020 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für den Haushalt 2021 sowie die Ergebnisrechnung 2020 auf 1% festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 enthält kalkulatorische Zinsen in Höhe von rund 0,35 Mio. Euro. 1.2 Erläuterungen zum Ergebnisausgleich Der Teilhaushalt 6900 -Friedhof und Bestattung- weist aus Vorjahren noch Über- und Unterdeckungen auf, die mit dieser Gebührenkalkulation zum Teil ausgeglichen werden sollen (Anlage 13). – 3 – Die Verwaltung schlägt vor, die noch offene Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2016 mit einem saldierten Restbetrag in Höhe von 227.293,94 Euro, die Kostenunterdeckung aus 2017 mit einem saldierten Restbetrag von -268.038,41 Euro, die Kostenunterdeckung aus 2018 mit einem saldierten Teilbetrag in Höhe von -71.075,16 Euro und die Kostenunterdeckung aus 2019 mit einem saldierten Teilbetrag von -168.691,55 Euro in die Gebührenkalkulation 2021 einzubeziehen bzw. zu verrechnen (Anlage 3). Über die Einbeziehung des danach noch offenen Ergebnisausgleichs 2018, saldiert -277.816,03 Euro und des Ergebnisausgleichs 2019 saldiert -314.236,49 Euro sollte der Gemeinderat im Rahmen künftiger Gebührenanpassungen entscheiden. 2. Einzelfeststellungen 2.1. Nutzungsrechtsgebühren für Gräber Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 beschlossen, bei der Bestattung von Kindern bis 10 Jahre auf die Grabnutzungsrechtsgebühren zu verzichten und den Kostendeckungsgrad bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihen-, Wahlgräber und Kolumbarien auf 80 % festzusetzen. Die tarifvertraglich gestiegenen Personalaufwendungen, die Einbeziehung von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren und die unterschiedliche Entwicklung des Bestandes der Grabarten machen eine differenzierte Gebührenanpassung bei den Nutzungsrechtsgebühren für die Reihengräber, Wahlgräber sowie Kolumbarien/ Grüfte und Baumpatenschaften erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die aus den Anlagen 4-7 ersichtlichen Kostendeckungsgrade zu beschließen, weil höhere Gebührensteigerungen als die vorgeschlagenen (vgl. Anlage 2) den Gebührenschuldnern nicht zugemutet werden sollen. 2.2 Bestattungsgebühren Die unterschiedliche Einbeziehung der Über- und Unterdeckungen aus den Jahren 2016-2019 und gestiegene Personalaufwendungen machen bei den Bestattungsgebühren Gebührenerhöhungen nötig. Bei der Kalkulation der Bestattungsgebühren wurde von dem grundsätzlichen Ziel der vollen Kostendeckung ausgegangen. Ausgenommen hiervon sind die Bestattungsgebühren für Kinder (vgl. Ziffer 1). 2.2.1 Kapellen- und Leichenhallen Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 beschlossen, bei der Gebührenfestsetzung für die Benutzung der Kapellen und Leichenhallen die anfallenden Fixkosten, in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen, nicht einzubeziehen. Der Zuschussbedarf für den Bereich der Kapellen und Leichenhallen beläuft sich daher im Haushaltsjahr 2021 auf 282.638,90 Euro. Die Gebühren für die Benutzung der Kapellen- und Leichenhallen können konstant gehalten werden. Sofern sich unter Berücksichtigung des Beschlusses vom 11.03.2008 Kostenüberdeckungen im Bereich der Leichen- und Trauerhallen ergeben, führen diese zu einer Reduzierung des – 4 – Fixkostenzuschusses um die Höhe der Kostenüberdeckungen. Andernfalls würde durch einen vom Steuerhaushalt getragenen Zuschuss eine an den Gebührenzahler zu erstattende Überdeckung entstehen. 2.2.2 Krematorium Im Bereich des Krematoriums sind trotz der ansteigenden Zahl an Kremationen aufgrund der Einbeziehung von Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren Gebührenanpassungen notwendig. Die Gebühren für die Einäscherungen von Verstorbenen erhöhen sich von derzeit 255 Euro auf 275 Euro brutto. Die Gebühr für die Durchführung der amtsärztlichen Leichenschau war bisher im Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung unter Gebührenziffer 4.4.5 ausgewiesen. Diese beinhaltete die Mithilfe der Mitarbeiter des Krematoriums bei der amtsärztlichen Leichenschau und die Auslage für die amtsärztliche Leichenschau. Seit Mitte 2019 erfolgt die amtsärztliche Leichenschau ausschließlich im Krematorium. Die Kosten für die amtsärztliche Bescheinigung, 36 Euro brutto, werden dem Friedhofs- und Bestattungsamt in Rechnung gestellt und an die Auftraggeberinnen und Auftraggeber der Bestattung weiterberechnet. Künftig wird daher die Gebühr für die Mithilfe bei der amtsärztlichen Leichenschau im Gebührenverzeichnis unter Ziffer 4.4.5.1 und nachrichtlich die Auslage für die amtsärztliche Leichenschau unter Gebührenziffer 4.4.5.2 ausgewiesen. 2.2.3 Urnenbeisetzungen/Umbettung und Ausgrabung von Urnen Die gestiegenen Personalaufwendungen, die Einbeziehung der Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren und bessere Serviceleistungen, z.B. Begleiten der Angehörigen von der Friedhofskapelle zum Grab machen eine Anpassung der Gebühren für die Beisetzung, Umbettung und Ausgrabung von Urnen erforderlich. 2.3 Verwaltungsgebühren Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung wurde bisher auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Karlsruhe erhoben. Sofern Gebührentatbestände in unterschiedlichen Satzungen geregelt werden, ist nach dem Bestimmtheitsgrundsatz auf dem jeweiligen Bescheid die Rechtsgrundlage anzugeben. Aus Vereinfachungsgründen schlägt die Verwaltung vor, die Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung ab dem 01.01.2021 in das Gebührenverzeichnis der Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen. 3. Gebührenschuldner Durch die Aufnahme der Verwaltungsgebühr muss zwischen verschiedenen Gebührenschuldnern/innen differenziert werden, da für die Benutzungsgebühr ein erweiterter Personenkreis gemäß §2 Abs. 5 KAG in Betracht kommt. Der §2 über die Gebührenschuldner/innen wurde dahingehend angepasst. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – 5 – Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1a. Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft, b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2016- 2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -303.625,49 Euro und Einbeziehung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2016-2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -280.511,18 Euro in der Gebührenkalkulation 2021, c) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der Unterdeckungen 2018 und 2019 in Höhe von insgesamt saldiert -592.052,52 Euro laut Anlage 13. Anlagenübersicht Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Anlage 1 a Gebührenverzeichnis zur Friedhofsgebührensatzung Anlage 2 Gegenüberstellung der neuen und alten Gebührensätze Anlage 3 Teilhaushalt 6900 Friedhof und Bestattung. Berechnung der Gebührenobergrenzen auf Basis der Kostenrechnung 2021 Anlage 4 Berechnung der Gebühren für Reihengräber 2021 Anlage 5 Berechnung der Gebühren für Wahlgräber 2021 Anlage 6 Berechnung der Gebühren für Kolumbariennischen und Grüfte 2021 Anlage 7 Berechnung der Gebühren für Baumpatenschaften 2021 Anlage 8 Berechnung der Bestattungsgebühren 2021 mit Einzelberechnungen der Teilleistungen aus den Anlagen 8a bis 8f Anlage 9 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Erdbestatteten 2021 Anlage 10 Berechnung der Gebühren für die Umbettung und Ausgrabung von Urnen 2021 Anlage 11 Berechnung der Verwaltungsgebühr für die Erteilung einer Einäscherungsgenehmigung Anlage 12 Berechnungsbeispiele zu den Auswirkungen der neuen Gebührensätze Anlage 13 Übersicht über den Stand des Ergebnisausgleichs für den THH 6900 – 6 – Anlage 14 Seit 01.01.2019 gültiges Gebührenverzeichnis Anlage 15 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)
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Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 4 der Tagesordnung: Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) Vorlage: 2020/1279 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss a) die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Fried- hofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung), laut Anlagen 1 und 1a. Die Sat- zung tritt am 01.01.2021 in Kraft, b) die in Anlage 3 vorgenommene Verrechnung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2016 - 2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -303.625,49 Euro und Einbezie- hung der Kostenüber- und Unterdeckungen der Jahre 2016 - 2019 in Höhe des saldierten Teilbetrages von -280.511,18 Euro in der Gebührenkalkulation 2021, c) die Zurückstellung der Entscheidung über die Verwendung der Unterdeckungen 2018 und 2019 in Höhe von insgesamt saldiert -592.052,52 Euro laut Anlage 13. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vor- beratung im Hauptausschuss und lässt über die Vorlage abstimmen. Auch das ist mit großer Mehrheit angenommen. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. Januar 2021