Bürger*innenbeteiligung im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/23
| Vorlage: | 2020/1258 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 22.12.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.01.2021
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 03.11.2020 Vorlage Nr.: 2020/1258 Bürger*innenbeteiligung im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/23 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.01.2021 11 x 1. Welche Elemente und Formate der Bürger*innenbeteiligung werden in Vorbereitung und Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2022/23 überlegt? Welche konkreten Möglichkeiten der Bürger*innenbeteiligung wird es aus aktueller Sicht im Rahmen der Erstellung des Doppelhaushalts 2022/23 geben? 2. Welche weiteren Erklär-Videos sind unter https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen/haushaltsstabilisierung/ film.de geplant? Wie werden diese Videos und Infos beworben werden? 3. Welche Materialien und Medien sind in Leichter Sprache geplant? 4. Welche Beteiligungsbarrieren sieht die Stadtverwaltung aktuell in Bezug auf den Haushalt und wie plant sie, diese zu überwinden? 5. Welches Potential misst die Verwaltung nach Blick in Städte, die bereits einen Bürgerhaushalt bzw. ein Bürgerbudget etabliert haben, diesem Instrument zu? 6. Wie viel Budget wäre in welchem Bereich im kommenden Haushalt für das Erstellen eines Bürgerhaushalts bzw. eines Bürgerbudgets einzuplanen? Bürger*innenbeteiligung erhöht die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Das ist insbesondere bei Sparhaushalten wichtig: Wir müssen als Gemeinderat im kommenden Jahr für den Doppelhaushalt 2022/23 alle Bürger*innen mitnehmen und die Zivilgesellschaft und die Vereine vor Beschlussfassung umfassend informieren und an der ein oder anderen Stelle noch aktiver einbinden. Unterzeichnet von: Jorinda Fahringer Christine Weber Aljoscha Löffler Niko Riebel Verena Anlauf Zoe Mayer Begründung:
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/1258 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stk Bürger*innenbeteiligung im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/23 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.01.2021 11 x 1. Welche Elemente und Formate der Bürger*innenbeteiligung werden in Vorbereitung und Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2022/23 überlegt? Welche konkreten Möglichkeiten der Bürger*innenbeteiligung wird es aus aktueller Sicht im Rahmen der Erstellung des Doppelhaushalts 2022/23 geben? Der Haushaltsentwurf wird nach Einbringung im Gemeinderat auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht, ebenso auf der interaktiven Plattform. Die Bürger*innen können mittelbar über den Gemeinderat ihre Wünsche einbringen, sowie unmittelbar durch Anträge zum Haushaltsentwurf. Alle Anträge der Bürger*innen werden dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt. 2. Welche weiteren Erklär-Videos sind unter https://www.karlsruhe.de/b4/stadtverwaltung/stadtfinanzen/haushaltsstabilisierung/film. de geplant? Wie werden diese Videos und Infos beworben werden? Auf der Homepage der Stadt Karlsruhe sind Erklär-Videos zur Erstellung und Funktion des Haushaltes hinterlegt. Diese wurden in den letzten Jahren ca. 400 mal angeklickt. Aktiv beworben werden diese Videos derzeit nicht, inwieweit diese Bewerbung im Hinblick auf eine anstehende Haushaltskonsolidierung und Haushaltsaufstellung sinnvoll ist, und inwieweit eine Überarbeitung dieser Videos notwendig ist, muss abgewartet werden. 3. Welche Materialien und Medien sind in Leichter Sprache geplant? Derzeit gibt es hierzu keine Überlegungen. 4. Welche Beteiligungsbarrieren sieht die Stadtverwaltung aktuell in Bezug auf den Haushalt und wie plant sie, diese zu überwinden? Die Verwaltung sieht keine Beteiligungsbarrieren, da die rechtlichen und gesetzlichen Beteiligungsvorgaben jedem Bürger/jeder Bürgerin die Möglichkeit öffnet, sich direkt an der Haushaltsaufstellung zu beteiligen (siehe Ziffer 1). 5. Welches Potential misst die Verwaltung nach Blick in Städte, die bereits einen Bürgerhaushalt bzw. ein Bürgerbudget etabliert haben, diesem Instrument zu? Die Verwaltung misst einem Bürgerhaushalt bzw. Bürgerbudget unverändert sehr geringes Potential bei. Diese Einschätzung soll kurz am Beispiel des Bürgerhaushaltes Stuttgart begründet werden: Stuttgart hat rd. 610.000 Einwohner. Einen Bürgerhaushalt gibt es seit 2011. Unter den Teilnehmenden wurde in Stuttgart im Nachgang eine Umfrage zum Bürgerhaushaltsverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse für die Jahre 2011, 2013, 2015 und 2017 sind im Internet veröffentlicht (https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/seite/14439). – 2 – Während es in 2011 lediglich 1.242 Teilnehmende gab, waren es in 2013 19.256. In 2015 sank die Zahl dagegen auf 9.989 und in 2017 auf 9.777 Personen. Ausgehend von durchschnittlich 10.000 Personen sind das bezogen auf die Einwohnerzahl rd. 1,6 % und damit nach Ansicht der Verwaltung kein repräsentativer Wert. Die Umsetzung des Bürgerhaushaltes ist jedoch mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Interessanterweise gab es auch einen Vorschlag den Bürgerhaushalt abzuschaffen (https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de/vorschlag/52873). Die letztliche Entscheidung über den Haushalt muss der Gemeinderat treffen und trägt damit auch die Verantwortung. 6. Wie viel Budget wäre in welchem Bereich im kommenden Haushalt für das Erstellen eines Bürgerhaushalts bzw. eines Bürgerbudgets einzuplanen? Die Höhe der notwendigen Budgetmittel hängt von der administrativen Ausgestaltung eines Bürgerhaushaltes ab. Bislang ist hierfür im Haushalt kein Budget vorgesehen. Soll über die reine Beteiligung hinaus ein zusätzliches Bürger*innenbudget bereitgestellt werden, ist der hierfür vorgesehene Betrag darüber hinaus zusätzlich zu veranschlagen. In Stuttgart werden für Bereitstellung der Online-Plattform (inklusive teilweiser Moderation durch den externen Betreiber) je Doppelhaushalt 50.000 Euro veranschlagt. Die Kosten für die technische Erst- Einrichtung waren jedoch höher. Außerdem wurden für Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Einführung des Bürgerhaushaltes rd. 80.000 Euro benötigt. Ein eigenes Bürger*innenbudget gibt es in Stuttgart nicht. Der Verwaltungsaufwand ist enorm (innerhalb und außerhalb der Kämmerei). Der Gemeinderat Stuttgart hatte für die Einführung eine befristete 0,75 Stelle genehmigt, die jedoch nicht auskömmlich war.
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Extrahierter Text
Niederschrift 20. Plenarsitzung des Gemeinderates 26. Januar 2021, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 11 der Tagesordnung: Bürger*innenbeteiligung im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/23 Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2020/1258 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Februar 2021