Kindertagesbetreuung während des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen: Vorgehen bei behördlich angeordneten corona-bedingten Gruppen- oder Einrichtungsschließungen
| Vorlage: | 2020/1255 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.11.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.11.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: keine Abstimmung
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1255 Dez. 3 Kindertagesbetreuung während des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen hier: Vorgehen bei behördlich angeordneten corona-bedingten Gruppen- oder Einrichtungsschließungen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.11.2020 9.2 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Kompensation der Kita- Beiträge der freien Träger und die Übernahme der Mindererträge der erlassenen Kita-Beiträge der städtischen Einrichtungen ab der dritten Woche bei behördlich angeordneten corona-bedingten Gruppen- oder Einrichtungsschließungen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlun- gen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 2020: derzeit nicht bezifferbar 2021: derzeit nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen und die Finanzierung im gesamtstädtischen Interesse IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach der langen Lockdown-Phase mit Notbetreuung in der Zeit vom 17. März 2020 bis 28. Juni 2020 findet in den Kindertageseinrichtungen ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Am 15. September 2020 wurde das Landeskonzept zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2- Infektionswelle von der Landesregierung beschlossen. Dieses sieht drei Pandemiestufen vor, mit de- nen die landesweite Corona-Lage kategorisiert werden soll. Bereits in den Sitzungen des Gemeinderats vom 26. Mai 2020, 30. Juni 2020 und 21. Juli 2020 wurden die gravierenden Auswirkungen im Bereich der Sozial- und Jugendbehörde aufgrund der von der Lan- desregierung Baden-Württemberg verordneten Schließungen der Schulen, Kindertageseinrichtungen und –pflegestellen aufgezeigt. Nach derzeitigem Informationsstand sollen weitere Lockdowns für Schulen und die Kindertagesbe- treuung vermieden werden. Sollte es wider Erwarten zu einem weiteren Lockdown im Bereich der Kindertagesbetreuung kommen, empfiehlt die Verwaltung, die bisherige Vorgehensweise gemäß den vorgenannten Gemeinderatsbeschlüssen fortzusetzen. Vor dem Hintergrund, dass nach derzeitigem Kenntnisstand vom Land Baden-Württemberg keine wei- tere finanzielle Unterstützung zur Erstattung bzw. Kompensation der Elternbeiträge zur Verfügung gestellt wird, empfiehlt die Verwaltung bei behördlich angeordneten corona-bedingten Gruppen- oder Einrichtungsschließungen folgendes Vorgehen: 1. Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft Behördlich angeordnete corona-bedingte Gruppen- oder Einrichtungsschließungen von bis zu zwei Wochen stellen eine vorübergehende Schließung der Kindertageseinrichtung gemäß den Betreuungs- verträgen dar, wonach grundsätzlich kein Anspruch auf Beitragsermäßigung oder Beitragsrückerstat- tung begründet wird. Für die Dauer von zwei Wochen werden demnach die vertraglich vereinbarten Elternbeiträge auf Grundlage des Betreuungsvertrages abgerechnet. Verpflegungsentgelte werden in diesem Monat pro Mittagessen grundsätzlich mit 3,50 Euro berechnet – bei Drittkindern mit 2,50 Euro pro Mittagessen. Bei punktuellen Gruppen- oder Einrichtungsschließungen sollten somit ab der dritten Woche keine Elternbeiträge für die Betreuung bis zur Wiederaufnahme der Betreuung erhoben bzw. die Beiträge den Eltern entsprechend rückerstattet werden. 2. Kindertageseinrichtungen in freier und privat-gewerblicher Trägerschaft Den freien und privat-gewerblichen Trägern wird das Vorgehen analog der städtischen Einrichtungen empfohlen. Dies bedeutet, dass den freien Trägern bei behördlich angeordneten corona-bedingten Gruppen- oder Einrichtungsschließungen die Elternbeiträge bis zur Höhe des städtischen Beitragsni- veaus anteilig für die Dauer der Schließung ab der dritten Woche erstattet werden. Die Zuschüsse gemäß der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ bzw. der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Schülerhorten freier Träger“ werden in Abhängigkeit von sonstigen vorrangig in Anspruch zu nehmenden Finanzierungsmit- teln auf Bundes- oder Landesebene weitergewährt. Die Abschlagszahlungen auf die (voraussichtlichen) Zuschüsse werden in gewohnter Weise ausbezahlt. Die Erst- und Geschwisterkinderzuschüsse im Kitabereich sowie die Geschwisterkinderzuschüsse im Hortbereich werden gemäß den vorgenannten Förderrichtlinien weiter gewährt und bleiben unbe- rührt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 3. Tagespflege Auch in der Kindertagespflege soll es nach derzeitigem Informationsstand nicht mehr zu Komplett- schließungen aller Kindertagespflegestellen kommen. Sofern wider Erwarten ein weiterer Lockdown erfolgt, sollte wie im Zeitraum zwischen dem 17. März und dem 28. Juni 2020 verfahren werden. Bei Verdachtsfällen oder nachgewiesenen Corona-Infektionen ist mit Schließungen und Quarantäne- auflagen bei einzelnen Tagespflegestellen zu rechnen. Entsprechend §§ 56, 57 und 58 Infektions- schutzgesetz könnte sowohl für Tagespflegepersonen als auch Eltern ein Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfälle im Falle von Quarantäne, Schließung oder Tätigkeitsverbot bestehen. Diese Leistungen müssen von selbständig tätigen Tagespflegepersonen vorrangig in Anspruch genom- men werden, da ein Anspruch auf die laufende Geldleistung in diesen Fällen nicht besteht. Sollte die Entschädigungsleistung aus dem Infektionsschutzgesetz unter 80 Prozent der laufenden Geldleistung liegen, wird empfohlen, den Betrag entsprechend der bisherigen Empfehlung der Landesverbände vom 27. April 2020 für die schließungsbedingt nicht erbrachte Leistung bis zu diesem prozentualen Anteil aufzustocken, um eine Existenzgefährdung der Tagespflegestelle zu vermeiden. Reist eine Tagespflegeperson vorsätzlich in ein Risikogebiet, hat sie für den Zeitraum der behördlich angeordneten corona-bedingten Schließung der Kindertagespflegestelle keinen Anspruch auf die lau- fenden Geldleistungen. Sollte es im Jahr 2020 zu mehr als 30 krankheitsbedingten Fehltagen des Tageskindes kommen, weil aufgrund von Symptomen beim Kind entsprechend der Schutzhinweise Corona-Verdachtsabklärungen durch den Kinderarzt stattfinden müssen, werden die für den Abklärungszeitraum (in der Regel 1-2 Tage) entstehenden Ausfalltage von der Zählung der Krankheitstage des Kindes ausgenommen. 4. Finanzielle Auswirkungen Da derzeit noch unklar ist, ob bzw. wann oder wie häufig es zu behördlich angeordneten corona- bedingten Gruppen- oder Einrichtungsschließungen kommen wird, sind die finanziellen Auswirkungen nicht bezifferbar. In der nachfolgenden Tabelle sind beispielhaft die voraussichtlichen Kosten pro Tag in unterschiedlichen Angebotsformen dargestellt: Angebotsform städtisches Beitragsniveau für Erstkinder 2020 durchschnittlicher täglicher Elternbei- trag* voraussichtliche Kos- ten pro Gruppe pro Tag Kinderbetreuung 0-6 Jahre Ganztagesbetreuung für Kinder bis 3 Jahre 275,00 Euro 12,79 Euro 255,80 Euro Verlängerte Öffnungszeiten für Kin- der bis 3 Jahre 180,00 Euro 8,37 Euro 167,40 Euro Ganztagesbetreuung für Kinder 3 Jahre bis Schuleintritt 170,00 Euro 7,91 Euro 158,20 Euro Verlängerte Öffnungszeiten für Kin- der 3 Jahre bis Schuleintritt 90,00 Euro 4,19 Euro 83,80 Euro Hortangebote Nachmittagshort 140,00 Euro 6,51 Euro 130,20 Euro Ganztageshort 176,00 Euro 8,19 Euro 163,80 Euro * bei 21,5 Betreuungstagen pro Monat Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung der finanziellen Mittel zur Kompensation der Kita- Beiträge der freien Träger und die Übernahme der Mindererträge der erlassenen Kita-Beiträge der städtischen Einrichtungen ab der dritten Woche bei behördlich angeordneten corona-bedingten Gruppen- oder Einrichtungsschließungen.