Karlsruhe wird Teil des Projekts "Kinderfreundliche Kommune"

Vorlage: 2020/1253
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.11.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.11.2020

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 3 Beschlussvorlage KinderfrKommune JHA 12.11.20 -6_jn
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 3 Karlsruhe wird Teil des Projekts "Kinderfreundliche Kommunen" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 12.11.2020 3 x Beschlussantrag Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass eine Teilnahme an dem inhaltlich durchaus wün- schenswerten Projekt „Kinderfreundliche Kommunen“ derzeit nicht realisierbar ist. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die LINKE.-Gemeinderatsfraktion hat im Gemeinderat vom 30.06.2020 den Antrag „Karlsruhe wird Teil des Projekts „Kinderfreundliche Kommune““ gestellt. Der Vorschlag auf Teilnahme am Projekt „Kinderfreundliche Kommunen“ ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommunen“ wird getragen vom Deutschen Komitee für UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. Beide Organisationen bieten durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. Städten und Gemeinden Unterstützung an, die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte der Kinder und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern lokal umzusetzen. Durch das Projekt können wichtige neue Impulse für die weitere Gestaltung Karlsruhes als kinderfreundliche Stadt erwar- tet werden. Am 27. Juni 1990 hat der damalige Jugendwohlfahrtsausschuss dem Gemeinderat die Einrich- tung einer Stelle eines/r Kinderbeauftragten empfohlen „als speziell zur Interessenswahrneh- mung der Kinder innerhalb des Kommunalwesens auf allen Ebenen und Aufgabenbereichen verpflichteten Stelle, um die dringend notwendige Verbesserung der allgemeinen Lebenssituati- on der Kinder in unserer Gesellschaft deutlicher in das Bewusstsein der Öffentlichkeit und auch in die Referate und Ämter der kommunalen Verwaltung zu bringen“. Rund 30 Jahre später hat sich das aus der Einrichtung der Stelle des Kinderbeauftragten entstandene Kinderbüro als städ- tische Netzwerk- und Koordinierungsstelle fest etabliert. Die Aufgabe der Kinderinteressenver- tretung liegt auch nicht mehr alleinig beim Leiter des Kinderbüros, dem Kinderbeauftragten, sondern bildet in der Zwischenzeit ein eigenständiges Sachgebiet Kinderinteressenvertretung (0,5 VZÄ) im Kinderbüro. Diese Stelle organisiert den verwaltungsinternen Austausch bei The- men wie Mobilität und Verkehr, die Beteiligung von Kindern, das Weltkindertagsfest und weite- re Veranstaltungen, nimmt Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Kinderfreundlichkeit an und vernetzt verschiedenste Akteure rund um das Thema. Mit dieser Stelle und der Arbeit des Kinderbüros werden die Rechte von Kindern und die Bedeutung eines guten und chancenge- rechten Aufwachsens immer wieder ins öffentliche Bewusstsein getragen. Gleichzeitig bleibt die 1990 formulierte Aufgabe und Ziel des Kinderbeauftragten auch heute sehr aktuell und hat sich als Daueraufgabe im kommunalen Handeln etabliert. Karlsruhe hat sich in den vergangenen Jahrzehnten bereits erfolgreich um die Umsetzung und Wahrung von Kinderrechten bemüht. Projekt „Kinderfreundliche Kommunen“ Mit Vorlage eines entsprechenden Beschlusses des Gemeinderates können sich Kommunen für die Aufnahme in das Projekt bewerben. Danach entscheidet der Vorstand des Vereins Kinder- freundliche Kommunen e.V. über die Bewerbung. Nach positivem Votum des Vorstands wird eine Vereinbarung mit dem Oberbürgermeister geschlossen. Zur Bestandsaufnahme werden zunächst verschiedene Ämter der Stadtverwaltung befragt. Im Anschluss wird eine Befragung von etwa 10% aller 10-12jährigen Karlsruher Kinder durchgeführt. Hieraus entsteht eine Analy- se der Stärken und Schwächen im kinderfreundlichen Handeln einer Kommune, die auch inter- kommunale Vergleiche zulässt. Aus diesen Ergebnissen wird dann in enger Zusammenarbeit mit dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. ein verbindlicher Aktionsplan zur weiteren Ver- besserung der Lebenssituation von Kindern erarbeitet. Dieser Aktionsplan wird dann wiederum dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei der Umsetzung des Aktionsplans würde die Stadt Karlsruhe durch den Verein und weitere Sachverständige unterstützt werden. Durch die Beteiligung am Projekt sind neue Impulse von außen zu erwarten, die in dieser Form intern nur schwierig zu generieren sind. Damit ist der Prozess eine Fortführung der zahlreichen Initiati- ven, die es in Karlsruhe zur Kinderbeteiligung und der Achtung von Kinderrechten bereits gibt, und stellt eine konsequente und qualifizierte Fortführung dar. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bisher sind 28 Kommunen, davon drei Großstädte (Köln, Mannheim und Stuttgart) sowie Berlin- Pankow (407.765 Einwohner) an dem Projekt beteiligt. Im Austausch mit den Projektverant- wortlichen aus Mannheim und Stuttgart ist deutlich geworden, dass das Projekt vor allem durch die externe Beratung bereichernde neue Aspekte generieren kann. So wird nicht nur das kinder- freundliche Handeln einer Kommune überprüft und zertifiziert, sondern gemeinsam aktiv wei- terentwickelt. Stuttgart hat zur Umsetzung eine Personalstelle (1,0 VZÄ, E12) eingerichtet, Mannheim hat bisher keine zusätzlichen Personalressourcen eingeplant. Beide Städte berichten von einem nicht zu unterschätzenden Aufwand für alle Teile der Verwaltung. Als weiterer positiver Aspekt, neben den Verbesserungen für Kinder, wird die offensive Wer- bung der Stadt Karlsruhe als zertifizierte „Kinderfreundliche Kommune“ gesehen. Dies kann ein wichtiger Standortvorteil sein. Mögliche finanzielle Auswirkungen Für die Programmlaufzeit von fünf Jahren sind jährliche Kosten in Höhe von 16.000 Euro für die Begleitung an den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. zu zahlen. Im Anschluss kann das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ drei weitere Jahre getragen werden. Die Kosten reduzie- ren sich in dieser Zeit auf 8.000 Euro jährlich. Für die Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben im Rahmen des Projekts und um von dem Akti- onsplan bestmöglich profitieren zu können, wären zusätzliche Stellenanteile notwendig. Für die Dauer von fünf Jahren wären erforderliche Stellenkapazitäten für die Koordination „Kinder- freundliche Kommune“ zu schaffen. Das Projekt wäre inhaltlich und personell im Kinderbüro anzusiedeln. Wenngleich durch das Projekt positive Effekte zu erwarten wären und so eine Teilnahme der Stadt Karlsruhe inhaltlich begrüßenswert erscheint, ist das Projekt nur mit zusätzlichem Personal realisierbar, was derzeit nicht eingeplant ist.