Prüfung des Pilotprojekts am Europlatz mithilfe SAVAS DS+ des Unternehmens EnBW durch den Landesschutzbeauftragten Baden-Württemberg
| Vorlage: | 2020/1246/2 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 18.05.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.05.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier DIE LINKE.-Gemeinderatsfraktion Eingang: 18.05.2021 Vorlage Nr.: 2020/1246/2 Prüfung des Pilotprojekts am Europlatz mithilfe SAVAS DS+ des Unternehmens EnBW durch den Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.05.2021 8 x 1. Was war die genaue Antwort des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf die Anfrage der Stadt Karlsruhe zur datenschutzrechtlichen Konformität des Produkts „SAVAS DS+“ zur Verwendung im Rahmen des Pilotprojekts am Europaplatz? 2. Inwieweit wurde das System „SAVAS DS+“ vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit untersucht? Wurde das System technisch untersucht oder wurde sich rein auf die Untersuchung des ZJD der Stadt Karlsruhe bei der Bewertung verlassen? 3. Wie wird verhindert, dass das System die Bilder in der Qualität 16mm/Pixel benutzt, um Personen zu identifizieren? Schützen die 16mm/Pixel vor einer Identifizierung durch KI-Software falls Dritte auf die Daten zugreifen können (z.B. durch unberechtigten Zugriff im Rahmen eines Cyberangriffs?) 4. Ist eine unabhängige, erfolgreiche Zertifizierung der Sicherheitstechnik durch den TÜV Nord eine Voraussetzung der Stadt zur Durchführung des Pilotprojekts? 5. Auf welcher Cloud-Plattform werden die verpixelten Bilder gespeichert? Läuft die Cloud auf amerikanischen Servern? Begründung: Die Stellungnahme des Chaos Computer Clubs (Entropia e.V.) Karlsruhe hat nochmals einige gewichtige Fragen aufgeworfen. Hierzu gehört auch, ob das System überhaupt ausreichend vom Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit geprüft wurde. Im Rahmen einer Anfrage bei „fragedenstaat.de“ (https://fragdenstaat.de/anfrage/bewertung-des-videouberwachungssystems-savas-ds/ ) wurde folgende Antwort auf die datenschutzrechtliche Bewertung des Systems mitgeteilt: „Sehr geehrter Antragsteller/in aufgrund Ihres Antrags auf Information nach Informationsfreiheitsgesetz § 1 Abs. 2 LIFG kann ich Ihnen in dieser Sache mitteilen, dass wir diesbezüglich keinen Vorgang haben und somit auch keine Unterlagen über die datenschutzrechtliche Bewertung des Videoüberwachungssystems SAVAS DS + der Firma EnBW für die Überwachung des Europaplatzes. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Karlsruhe hat uns informatorisch mitgeteilt, dass das System SAVAS DS + als Pilotprojekt im Probebetrieb geplant sei. Bei diesem System SAVAS DS + würden keine personenbezogenen Daten erhoben. Wir kamen überein, dass wenn die Pandemielage es zulässt, wir uns das System in Karlsruhe im Probebetrieb Vorort anzuschauen werden.“ DIE LINKE-Fraktion findet es überaus erstaunlich, dass dieses System keine datenschutzrechtliche Bewertung durch den Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit erhalten hat. In – 2 – entsprechenden Diskussionen in den gemeinderätlichen Gremien wurde etwas anderes dargestellt. Außerdem stellt sich die Frage, inwieweit die verpixelten Bilder keine Identifizierung erlauben. Ebenso ist die Datensicherheit aufgrund der fehlenden TÜV-Zertifizierung bezüglich Sicherheitstechnik und der Speicherung von Daten zu hinterfragen. Unterzeichnet von: Lukas Bimmerle Mathilde Göttel Karin Binder
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Die Linke-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/1246/2 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Prüfung des Pilotprojekts am Europaplatz mithilfe SAVAS DS+ des Unternehmens EnBW durch den Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.5.2021 8 x Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Was war die genaue Antwort des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf die Anfrage der Stadt Karlsruhe zur datenschutzrechtlichen Konformität des Produkts „SAVAS DS+“ zur Verwendung im Rahmen des Pilotprojekts am Europaplatz? Die Antworten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden- Württemberg sowie des Innenministeriums Baden-Württemberg sind als Anlage beigefügt. 2. Inwieweit wurde das System „SAVAS DS+“ vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit untersucht? Wurde das System technisch untersucht oder wurde sich rein auf die Untersuchung des ZJD der Stadt Karlsruhe bei der Bewertung verlassen? Aufgrund welcher Untersuchungen und Überprüfungen die Bewertungen und Stellungnahmen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg sowie des Innenministeriums Baden-Württemberg im Detail getroffen wurden, ist der Verwaltung nicht bekannt. 3. Wie wird verhindert, dass das System die Bilder in der Qualität 16mm/Pixel benutzt, um Personen zu identifizieren? Schützen die 16mm/Pixel vor einer Identifizierung durch KI-Software falls Dritte auf die Daten zugreifen können (z.B. durch unberechtigten Zugriff im Rahmen eines Cyberangriffs?) Hier wird auf die Ausführungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg in seiner E-Mail vom 22. Juli 2020 verwiesen. Im Weiteren sind diese Fragestellungen in den noch ausstehenden Vertragsverhandlungen mit den EnBW zu thematisieren und zu beantworten. 4. Ist eine unabhängige, erfolgreiche Zertifizierung der Sicherheitstechnik durch den TÜV Nord eine Voraussetzung der Stadt zur Durchführung des Pilotprojekts? Im Rahmen des geplanten Pilotprojekts ist eine solche Zertifizierung von der EnBW vorgesehen. 5. Auf welcher Cloud-Plattform werden die verpixelten Bilder gespeichert? Läuft die Cloud auf amerikanischen Servern? Die EnBW gibt an und versichert auf Nachfrage, dass die Daten auf (gar) keiner Cloud-Plattform gespeichert werden (müssen). – 2 – Diese Fragestellung ist ebenfalls in den noch ausstehenden Vertragsverhandlungen mit den EnBW zu thematisieren und zu beantworten.