Erprobung einer innovativen Sicherheitstechnik Europaplatz
| Vorlage: | 2020/1246/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 18.05.2021 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.05.2021
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Eingang: 17.05.2021 Vorlage Nr.: 2020/1246/1 Erprobung einer innovativen Sicherheitstechnik Europaplatz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.05.2021 8 x 1. Die EnBW sichert zu, dass Mitarbeiter*innen und Dritte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Rohdaten (Klarbilder ohne Verfremdung) des Systems haben. 2. Die EnBW sichert vertraglich zu, dass die im Pilotprojekt gewonnenen Daten ausschließlich zur Entwicklung des Systems SAVAS DS+ Verwendung finden und somit nicht für die Entwicklung anderer Videoüberwachungstechnik genutzt werden dürfen. 3. Für das Projekt wird ein Open-Data-Ansatz vertraglich vereinbart, bei dem die vom System generierten Datensätze und der zugrunde liegende Quellcode der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (z.B. in Form einer Webseite). 4. Durch gut sichtbare Hinweise auf dem Europaplatz wird die Öffentlichkeit auf die Art, den räumlichen Umfang und den Zweck der Überwachung hingewiesen. Die Verwendung von KI-basierten Überwachungssystemen im öffentlichen Raum muss an hohe Standards der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsprozesse geknüpft sein. Da die Verwaltung in ihrer Vorlage mit einem öffentlichen Interesse an der Durchführung des Projektes argumentiert, muss zudem sichergestellt sein, dass neben dem wirtschaftlichen Nutzen für die EnBW ein öffentlicher Nutzen für die gewonnenen Daten entsteht. Unserer Ansicht nach sind daher sowohl ein Open-Data-Ansatz als auch klare Nutzungsbeschränkungen für die im Pilotprojekt gewonnenen Daten unerlässlich, um diesen Prinzipien gerecht zu werden. Weiterhin ist es unerlässlich, dass die Art der Überwachung, die lokale räumliche Eingrenzung des Versuchsaufbaus sowie der Zweck der Durchführung des Projekts zu jedem Zeitpunkt für alle Bürger*innen transparent sind. Besonders für die Menschen, die sich über den Europaplatz bewegen und von der Überwachung erfasst werden, muss eine niedrigschwellige Möglichkeit bestehen, die anfallenden Daten direkt einzusehen. Unterzeichnet von: Christina Bischoff Aljoscha Löffler Renate Rastätter Thorsten Frewer Begründung/Sachverhalt
-
Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2021/1246/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Erprobung einer innovativen Sicherheitstechnik Europaplatz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 18.5.2021 8 x Kurzfassung Vertragsverhandlungen mit der EnBW werden erst nach einem entsprechenden Auftrag des Gemeinderates an die Verwaltung aufgenommen. Wenn eine innovative Sicherheitstechnik auf dem Europaplatz installiert wird, wird auch die Öffentlichkeit darüber informiert, auch durch geeignete Hinweise auf dem Platz selbst. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☐ Nein ☒ Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☐ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☐ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Innenstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Ergänzende Erläuterungen: 1. Die EnBW sichert zu, dass Mitarbeiter*innen und Dritte zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Rohdaten (Klarbilder ohne Verfremdung) des Systems haben. Dies kann zugesichert werden. Zu keinem Zeitpunkt werden Klarbilder mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erstellt. 2. Die EnBW sichert vertraglich zu, dass die im Pilotprojekt gewonnenen Daten ausschließlich zur Entwicklung des Systems SAVAS DS+ Verwendung finden und somit nicht für die Entwicklung anderer Videoüberwachungstechniken genutzt werden dürfen. Dies kann nach Aussage der EnBW zugesichert werden. 3. Für das Projekt wird ein Open-Data-Ansatz vertraglich vereinbart, bei dem die vom System generierten Datensätze und der zugrunde liegende Quellcode der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (beispielsweise in Form einer Webseite). So kurzfristig kann dies nicht geklärt werden. Zu diesem Zeitpunkt kann aber zugesichert werden, dass das System erst nach gemeinsamer datenschutzrechtlicher Prüfung von TÜV-Nord und Landesdatenschutzbeauftragtem in Betrieb geht. Dies soll auch vertraglich vereinbart werden. 4. Durch gut sichtbare Hinweise auf dem Europaplatz wird die Öffentlichkeit auf die Art, den räumlichen Umfang und den Zweck der Überwachung hingewiesen. Dies kann zugesichert werden, wobei der genaue Inhalt der Beschilderung noch unklar ist, da eben keine personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhoben werden. Die Vertragsverhandlungen mit der EnBW werden erst nach einem entsprechenden Auftrag des Gemeinderates an die Verwaltung aufgenommen. Im Rahmen dieser Vertragsverhandlungen werden die unter den Ziffern 1 bis 3 des Ergänzungsantrages genannten Punkte aufgegriffen. Wie bereits mitgeteilt, erstellen der optische Sensor beziehungsweise die Kamera, die für die geplante innovative Sicherheitstechnik eingesetzt werden, zu keinem Zeitpunkt Klarbildaufnahmen. Die Information der Öffentlichkeit soll als wesentliches Element im Rahmen des Pilotprojektes erfolgen. In welcher Form diese durchgeführt wird, kann nach Zustimmung des Gemeinderates zur Durchführung des Pilotprojektes festgelegt werden. Neben Hinweisen auf dem Platz selbst, die möglicherweise auch in Form einer Videodarstellung der aktuell aufgenommenen Szenen erfolgen kann, wären auch temporäre Informationsstände oder eine dauerhafte Hinweisbeschilderung auf dem Platz vorstellbar.
-
Extrahierter Text