Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses

Vorlage: 2020/1245
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.10.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.11.2020

    TOP: 2.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Zusammensetzung Jugendhilfeausschuss
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1245 Dez. 3 Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderät-liche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.11.2020 2.1 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Hans-Gerd Köhler, Caritasverband Karlsruhe e.V., ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zum 31. Dezember 2020 vorliegt und entbindet ihn ab diesem Zeitpunkt von seiner Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat ab 01.01.2021 für die restliche Amtszeit aufgrund des Vor- schlags des Caritasverbandes Karlsruhe e.V. Frau Susanne Rohfleisch als ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe vom 22. Oktober 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Oktober 2019, gehören dem Jugendhilfeausschuss als stimmberechtigte Mit- glieder neben den gemeinderätlichen Mitgliedern zehn 10 Vertreterinnen oder Vertreter der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden Jugendverbände und der dort wirkenden Verbände der freien Wohlfahrtspflege an. Von Seiten des Caritasverbandes Karlsruhe e. V. nimmt Herr Hans-Gerd Köhler (1. Vorstand) die Funktion als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe wahr. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2020 teilte der Caritasverband Karlsruhe e. V. mit, dass Herr Köhler zum 31.12.2020 in den Ruhestand geht. Seine Nachfolge tritt Frau Susanne Rohfleisch als 1. Vor- ständin an. Der Caritasverband Karlsruhe e.V. schlägt deshalb Frau Rohfleisch als neues ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Karlsruhe vor. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) in der Fassung vom 14. April 2005 endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten Mitglieder des Jugendhil- feausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grund zurückgenommen und aufgrund eines neuen Vorschlages ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gewählt ist. Der Wechsel des Vorstandes des Caritasverbandes e.V. zum 01.01.2021 ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschrift anzusehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag des Cari- tasverbandes Karlsruhe e. V. Frau Susanne Rohfleisch als stimmberechtigtes Mitglied mit Wirkung vom 01.01.2021 für die restliche Amtszeit in den Ju- gendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Mit der Berufung von Frau Susanne Rohfleisch als stimmberechtigtes Mitglied endet die Mitglied- schaft von Herrn Hans-Gerd Köhler als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Hans-Gerd Köhler, Caritasverband Karlsruhe e.V., ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zum 31. Dezember 2020 vorliegt und entbindet ihn ab diesem Zeitpunkt von seiner Mitglied- schaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat ab 01.01.2021 für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags des Caritasverbandes Karlsruhe e.V. Frau Susanne Rohfleisch als ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Karlsruhe.

  • Abstimmungsergebnis top 2 1
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 2.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. November 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 2.1 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sach- verständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 2020/1245 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Hans-Gerd Köhler, Caritasverband Karlsruhe e.V., ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zum 31. Dezember 2020 vorliegt und entbindet ihn ab diesem Zeitpunkt von sei- ner Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat ab 01.01.2021 für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags des Caritasverbandes Karlsruhe e.V. Frau Susanne Rohfleisch als ordentliches Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 2 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungsbe- reitschaft des Hauses fest: Auch hier können wir gleich abstimmen – das ist einstimmig positiv. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Dezember 2020