Absage Offerta 2020; Gesellschafterweisung
| Vorlage: | 2020/1241 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 28.10.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Hauptausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 10.11.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Absage Offerta 2020; Gesellschafterweisung Vorlage Nr.: 2020/1241 Verantwortlich: Dez. 4 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 10.11.2020 1 ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Beschlussantrag (Kurzfassung) Der Hauptausschuss bestätigt die Gesellschafterweisung der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) an die Geschäftsführung der KMK, die für den Zeitraum vom 24.10.2020 bis 01.11.2020 geplante Einkaufs- und Erlebnismesse „Offerta“ nicht durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen | Erträge (Zuschüsse und Ähnliches) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzüglich Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja ☒ Nein ☐ Derzeit noch nicht konkret bezifferbar. Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja ☐ Nein ☒ Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: ☐ Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) ☐ Umschichtungen innerhalb des Dezernates ☒ Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein ☒ Ja ☐ durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit Beschlussvorlage – 2 – Aufgrund der aktuell rasant steigenden Infektionszahlen mit dem neuartigen Coronavirus SARS CoV-2 trat in Baden-Württemberg am 19. Oktober 2020 eine Änderung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS- CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in Kraft. Zugleich rief das Land Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3 „Kritische Phase“ ihres seit 15. September 2020 geltenden dreistufigen Pandemiekonzeptes aus. Im Stadtkreis Karlsruhe bewegten sich die Infektionszahlen lange auf relativ niedrigem Niveau, um sich dann in der Kalenderwoche 43 innerhalb kürzester Zeit zu verdoppeln und anschließend weiter rapide anzusteigen. Mitte der Kalenderwoche 43 war der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen zwar noch nicht erreicht, es zeichnete sich jedoch deutlich ab, dass diese Marke im Laufe des Freitags, 23. Oktober 2020 oder am darauffolgenden Wochenende erreicht und sogar überschritten werden wird. Mit Überschreitung dieses Schwellenwertes wird nach der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) das Gesundheitsamt und als dessen Träger der Landkreis Karlsruhe für Entscheidungen sowohl für den Stadt- als auch für den Landkreis Karlsruhe zuständig (vgl. § 1 Abs. 6a IfSGZustV). Die am 22. Oktober 2020 in Kraft befindliche Corona-Verordnung „Messen“ sah zum damaligen Zeitpunkt Auflagen und Beschränkungen vor, ließ die Durchführung von Messen jedoch grundsätzlich zu. Ob und gegebenenfalls wann mit einer Verschärfung zu rechnen war und ob etwaige verschärfte Auflagen auf dem Messegelände kurzfristig umsetzbar sein würden, war nicht absehbar. Das Landratsamt Karlsruhe teilte der Stadt Karlsruhe mit, dass es bei einer Überschreitung der Infektionszahlen von 50 pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen die Offerta nicht in bisher geplanter Form genehmige, sondern unter Umständen beabsichtige, die Veranstaltung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Teilnehmenden und Beschäftigten der Messe zu untersagen. Angesichts der Tatsache, dass die Offerta bereits am 24. Oktober 2020 eröffnet werden sollte und die Aufbauarbeiten bereits sehr weit fortgeschritten waren, bestand dringender Handlungsbedarf für eine Entscheidung über die Durchführung der Offerta, um den Ausstellenden schnellstmöglich Klarheit zu verschaffen und diese vor weiteren Investitionen zu bewahren, die im Falle einer Verbotsverfügung durch den Landkreis nach Eröffnung der Offerta umsonst gewesen wären. Vor diesem Hintergrund sah sich die Stadtspitze gezwungen, die Frage der Durchführbarkeit der unmittelbar bevorstehenden, nämlich für den 24. Oktober 2020 bis 1. November 2020 geplanten Einkaufs- und Erlebnismesse „Offerta“ neu zu bewerten und angesichts des infektiologischen Gesamtgeschehens und der sich abzeichnenden Entwicklung, eine Absage der Messe zu empfehlen. Für die Absage der Offerta durch die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH als Veranstalterin soll vorliegend ein Beschluss des Hauptausschusses eingeholt werden, da es sich um eine Angelegenheit von besonderer Bedeutung für die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH handelt. Da eine Hauptausschusssitzung vor Beginn der Offerta am 24. Oktober 2020 nicht mehr anberaumt werden konnte, informierte der Oberbürgermeister im Rahmen einer Videokonferenz am 22. Oktober 2020, 15 Uhr, die Gemeinderatsfraktionen sowie Frau Erste – 3 – Bürgermeisterin Luczak-Schwarz, Frau Bürgermeisterin Lisbach, die Herren Bürgermeister Dr. Käuflein und Lenz sowie die Geschäftsführerin der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH, Frau Wirtz, sowie einzelne Verwaltungsmitarbeitende über den aktuellen Sachstand und fragte, ob die Fraktionen die Absage der Offerta bei einer nachlaufenden Entscheidung im Hauptausschuss mittragen können. Auf entsprechende Nachfrage des Oberbürgermeisters sprachen sich die Vertreter aller im Gemeinderat vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD-Fraktion für eine Absage der Offerta im Jahr 2020 aus. Am Freitag, 23. Oktober 2020, beschloss die Gesellschafterversammlung der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH daraufhin, die Geschäftsführung der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH anzuweisen, die Offerta im Jahre 2020 nicht durchzuführen. Der weitere Verlauf der Ereignisse als auch die exponentielle Entwicklung des Infektionsgeschehens hat zwischenzeitlich die getroffene Entscheidung bestätigt. Wäre die Messe durch die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH bzw. die Stadt Karlsruhe nicht abgesagt worden, hätte die reale Gefahr bestanden, dass aufgrund des Infektionsgeschehens noch am 23. Oktober 2020 oder gar nach ihrer Eröffnung am 24. Oktober 2020 die Veranstaltung durch das Gesundheitsamt des Landkreises Karlsruhe untersagt worden wäre, zumal das Sozialministerium Baden-Württemberg am Freitag, 23. Oktober 2020, einen Erlass an die Gesundheitsämter mit der bindenden Vorgabe herausgab, das lokale Infektionsgeschehen intensiv zu beobachten und weitere Einschränkungen bis hin zur Untersagung für Messen zu verfügen. Im Falle einer noch kurzfristigeren Absage wäre der wirtschaftliche Schaden noch höher ausgefallen. Die Maßnahme stellte sich daher letztlich auch als Schadensbegrenzung für alle Beteiligten dar. Auch im Lichte der am 28. Oktober 2020 in der Bund-Länder-Konferenz gefassten Beschlüsse, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Reduktion der Kontakte auf ein absolut notwendiges Minimum vorsehen – unter anderem durch die temporäre Schließung von Messen ab dem 4. November 2020 –, erweist sich die Entscheidung nachträglich als richtig. Hiermit soll diese Gesellschafterweisung – wie im Rahmen der Videokonferenz am 22. Oktober 2020 abgestimmt – nachträglich bestätigt werden. Beschluss: Antrag an den Hauptausschuss Der Hauptausschuss bestätigt die Gesellschafterweisung der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) an die Geschäftsführung der KMK, die für den Zeitraum vom 24.10.2020 bis 01.11.2020 geplante Einkaufs- und Erlebnismesse „Offerta“ nicht durchzuführen.
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Extrahierter Text
Niederschrift 13. Sitzung Hauptausschuss 10. November 2020, 16:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 1. Punkt 1 der Tagesordnung: Absage der Offerta 2020; Gesellschafterweisung Vorlage: 2020/1241 Beschluss: Der Hauptausschuss bestätigt die Gesellschafterweisung der Gesellschafterversammlung der Karlsruher Messe- und Kongress GmbH (KMK) an die Geschäftsführung der KMK, die für den Zeit- raum vom 24.10.2020 bis 01.11.2020 geplante Einkaufs- und Erlebnismesse „Offerta“ nicht durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz eröffnet die Sitzung, entschuldigt die Verspätung des Vorsitzenden, begrüßt die Anwesenden und verweist auf die rechtzeitig zugegangene Einladung und die Nachträge zur Tagesordnung. Sie ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. Stadträtin Mayer (GRÜNE) betrachtet die Durchführbarkeit von Veranstaltungen im nächsten Halbjahr skeptisch und befürwortet die Absage der Offerta. Stadtrat Pfannkuch (CDU) und Stadtrat HØyem (FDP) sehen die Absage der Offerta ebenfalls als zwingend. Die Entscheidung hätte jedoch früher getroffen werden müssen. Stadtrat Pfannkuch (CDU) bemängelt auch das Zustandekommen dieser Entscheidung. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz führt aus, dass das Land in der Corona-Verordnung die spezielle Messe-Verordnung nicht umfasst habe. Dies habe zur Folge gehabt, dass die Offerta zunächst durchführbar gewesen wäre. Im Weiteren erfolgte eine sukzessive Zuspitzung der Lage, die nicht vorhersehbar gewesen sei. Mit dem Überschreiten der 50-er-Marke sei auch die Zu- ständigkeit vom Ordnungsamt in Rheinstetten zum Gesundheitsamt gewechselt. Der Landrat – 2 – habe angekündigt, bei Überschreitung der 50-er-Marke, die Offerta einstellen zu lassen. Dies habe letztlich zur Entscheidung geführt, die Offerta abzusagen. Die schwierige Lage der Messe- Aussteller sei ihr bewusst. Da weder Stadt noch die Karlsruher Messe-GmbH schadensersatz- pflichtig seien, begrüßt sie die angekündigten Novemberhilfen des Bundes. Sie widerspricht der Aussage von Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) wonach diese Zusammenhänge nicht ausgeführt worden seien. Sie bedankt sich bei allen, die diese Entscheidung mitgetragen haben. Abschließend stellt sie, mit einer Gegenstimme, die mehrheitliche Zustimmung fest. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 13. November 2020