Auswirkungen der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 18.03.2020 auf in der Prostitution tätige Frauen

Vorlage: 2020/1238
Art: Anfrage
Datum: 27.10.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Dezernat 3
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.12.2020

    TOP: 28

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • FWFÜR_AllgemeinverfügungProstituiton
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Eingang: 26.10.2020 Vorlage Nr.: 2020/1238 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Auswirkungen der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 18.03.2020 auf in der Prostitution tätige Frauen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.12.2020 28 x 1. Wie viele in der Prostitution tätige Personen haben im entsprechenden Zeitraum Leistungen über das Jobcenter beziehen können? 1.1 Wie viele Personen waren nicht antragsberechtigt? 1.2 Warum waren diese Personen nicht antragsberechtigt? 1.2 Wie wurde diesen Personen in ihrer wirtschaftlichen Notlage geholfen? 2. Wie viele Personen waren nach Schätzungen der Polizei, insbesondere der AG Rotlicht, des Ordnungsamts und des Gesundheitsamtes, trotz des Prostitutionsverbots aktiv? 2.1 Wie kommt eine Schätzung ggf. zu Stande? 2.2 Wie, in welcher Höhe und in welchem Umfang wurden Bußgelder für Personen in der Prostitution und Sexkäufer ausgestellt? 2.3 Wie hat sich der Zugang / Zugriff auf die Zielgruppe gestaltet im Hinblick auf Kontroll-, Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten? 3. Wie hat sich aus Sicht der Polizei die Situation im Prostitutionsmilieu während des Verbots entwickelt? Insbesondere mit dem Fokus auf Zuhälterei, Zwangsprostitution und andere Formen der Ausbeutung und Kriminalität. 3.1 Konnte durch das Verbot ein Rückgang von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution beobachtet werden? 4. Wie viele in der Prostitution tätigen Personen haben sich während der Zeit mit einem Ausstiegswunsch an die Beratungsstellen und/oder Behörden gewendet? 4.1. Wie viele Personen konnten während der Zeit erfolgreich beim Ausstieg geholfen werden? 4.2. Woran scheiterte ggf. die praktische Umsetzung des Ausstiegswunsch? 5. Wie ist das Fazit der Stadt Karlsruhe, der Polizei, des Ordnungsamts, des Gesundheitsamts und der Beratungsstellen von Luis.e und The Justice Project e.V. auf die Erfahrungen der letzten Monate, insbesondere unter der politischen Fragestellung des gesetzlichen Umgangs mit der Prostitution? – 2 – Begründung: Die Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 18.03.2020 auf in der Prostitution tätige Frauen trat am 19.03.2020 in Kraft. Vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wurde die Allgemeinverfügung am 06.10.2020 ab dem 12.10.2020 außer Vollzug gesetzt. Da diese Menschen als besonders vulnerable Gruppe in unserer Stadt gelten, möchte unsere Fraktion in Erfahrung bringen, wie sich die Situation in der Prostitution entwickelt hat. Unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Friedemann Kalmbach Petra Lorenz

  • StN Auswirkung Allgemeinverfügung auf Prostitution
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier FW|FÜR-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/1238 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: OA Auswirkungen der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 18.03.2020 auf in der Prostitution tätige Frauen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 22.12.2020 28 x Zu den einzelnen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Wie viele in der Prostitution tätige Personen haben im entsprechenden Zeitraum Leistungen über das Jobcenter beziehen können? 1.1 Wie viele Personen waren nicht antragsberechtigt? 1.2 Warum waren diese Personen nicht antragsberechtigt? 1.3 Wie wurde diesen Personen in ihrer wirtschaftlichen Notlage geholfen? Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis 1.3 zusammen beantwortet. Grundsätzlich ist jede natürliche Person berechtigt, einen Antrag auf Leistungen nach SGB II zu stellen. Welche Personen tatsächlich leistungsberechtigt sind, regelt § 7 SGB II. Das Jobcenter hat in jedem Einzelfall die Voraussetzungen für die Leistungsberechtigung gesondert zu prüfen. Insgesamt wurden 54 Anträge gestellt. Unter den Antragstellenden waren 47 Sexarbeitende, drei Türsteher und eine Betreiberschaft eines Bordells. 51 Anträge konnten bewilligt werden. In drei Fällen musste eine Ablehnung aufgrund fehlender Voraussetzungen erfolgen. Hier war jeweils der Arbeitnehmendenstatus nicht erfüllt. 2. Wie viele Personen waren nach Schätzungen der Polizei, insbesondere der AG Rotlicht, des Ordnungsamts und des Gesundheitsamtes, trotz des Prostitutionsverbots aktiv? Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe gingen schätzungsweise 150 bis 200 Personen ihrer Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe während des Prostitutionsverbotes nach. – 2 – 2.1 Wie kommt eine Schätzung ggf. zu Stande? Die Schätzungen basieren auf polizeilichen Erkenntnissen und Recherchen der Arbeitsgruppe Rotlicht auf einschlägigen Werbeplattformen und Internetforen. Das Gesundheitsamt und das Ordnungsamt verfügen über keine eigenen belastbaren Zahlen in dieser Sache. 2.2 Wie, in welcher Höhe und in welchem Umfang wurden Bußgelder für Personen in der Prostitution und Sexkäufer ausgestellt? Gemäß der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 18. März 2020 war die Ausübung der Prostitution jeglicher Art untersagt, Verstöße gegen die Regelungen der Allgemeinverfügung waren jedoch nicht bußgeldbewährt. Tatsächlich geahndet wurden Verstöße gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden- Württemberg im unteren zweistelligen Bereich. Aktuell sieht der Bußgeldkatalog des Landes Baden- Württemberg für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz für Betrieb von Prostitutionsstätten oder die unerlaubte Ausübung des Prostitutionsgewerbes einen Bußgeldrahmen von 2.500 bis 10.000 Euro vor. 2.3 Wie hat sich der Zugang / Zugriff auf die Zielgruppe gestaltet im Hinblick auf Kontroll-, Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten? Die Auswirkungen des Prostitutionsverbotes führten zu einer Verlagerung der Prostitutionsausübung in andere, schwer zu überwachende Bereiche. Dieser Umstand erschwerte die Kontrollen erheblich und machte eine sachgerechte Überwachung nahezu unmöglich. Gleichermaßen waren die Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten stark eingeschränkt. 3. Wie hat sich aus Sicht der Polizei die Situation im Prostitutionsmilieu während des Verbots entwickelt? Insbesondere mit dem Fokus auf Zuhälterei, Zwangsprostitution und andere Formen der Ausbeutung und Kriminalität. 3.1 Konnte durch das Verbot ein Rückgang von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution beobachtet werden? Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 3 und 3.1 zusammen beantwortet. Eine Auswertung der polizeilichen Datensysteme hat ergeben, dass das Kriminalitätsgeschehen in Zusammenhang mit dem Prostitutionsgewerbe im Stadt- und Landkreis Karlsruhe rückläufig ist. In Zusammenhang mit dem Prostitutionsverbot ist allerdings davon auszugehen, dass die Bereitschaft der in der Prostitution tätigen Menschen sich gegenüber der Polizei zu offenbaren, gering ist. Das Dunkelfeld wird als deutlich höher eingeschätzt. Bedingt durch die Verlagerung des Prostitutionsgewerbes griffen zahlreiche Regelungen des Prostituiertenschutzgesetzes nicht mehr, die dem Schutz und der Sicherheit dienen. Hierunter fallen beispielsweise Hygienevorschriften oder der Einbau von Alarmsystemen in Prostitutionsstätten. Vor diesem Hintergrund wird auch die Gefahr als deutlich höher eingeschätzt, Opfer einer Straftat im Prostitutionsmilieu zu werden. 4. Wie viele in der Prostitution tätigen Personen haben sich während der Zeit mit einem Ausstiegswunsch an die Beratungsstellen und/oder Behörden gewendet? 4.1. Wie viele Personen konnten während der Zeit erfolgreich beim Ausstieg geholfen werden? Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 4 und 4.1 zusammen beantwortet. – 3 – Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte November 2020 haben sich über 130 Menschen an die Beratungsstelle Luis.e des Diakonisches Werkes Karlsruhe gewandt, die sich durch das pandemiebedingte Prostitutionsverbot in einer existenziellen Notlage befunden haben. Hier standen überwiegend die Frage der finanziellen Absicherung und die Überwindung der existenziellen Notlage im Vordergrund (Lebensmittel, Hygieneartikel Miet- und Nebenkosten). Explizit war bei sechs Frauen bei den Beratungen der Ausstieg aus der Prostitution ein Thema. Aktuell sind fünf Frauen in der Notunterkunft des Diakonischen Werkes untergebracht, die mit Finanzmitteln der Diakonie betrieben wird. Im Zeitraum des Prostitutionsverbotes haben sich 21 Frauen mit Ausstiegswunsch an die Beratungsstelle Mariposa gewandt. Hiervon wurden drei Frauen in die Notunterkunft des Diakonischen Werkes vermittelt. Drei Frauen haben bereits eine neue Arbeit gefunden, drei weitere Frauen werden bei der Arbeitssuche unterstützt. Außerdem werden aktuell drei Frauen bei der Wohnungssuche unterstützt. Nach Rückmeldung des Jobcenters war dort bei 21 Sexarbeitenden eine Tendenz zum Ausstieg erkennbar, ein konkreter Ausstiegswunsch war bei ungefähr zehn Sexarbeitenden vorhanden. Eine Person hat den Ausstiegswunsch tatsächlich verwirklicht und eine andere Arbeit aufgenommen. Beim Ordnungs- und Bürgeramt wurden im Rahmen der Beratungsgespräche beim Anmeldeverfahren nach dem Prostituiertengesetz keine konkreten Ausstiegwünsche bekannt. 4.2. Woran scheiterte ggf. die praktische Umsetzung des Ausstiegswunsches? Nach Einschätzung der Fachberatungsstellen scheitert der Ausstiegswunsch oft aus folgenden Gründen: Es fehlt bezahlbarer Wohnraum, so dass häufig lediglich die Möglichkeit besteht, obdachlosenrechtlich untergebracht zu werden oder über Kontakte aus der Zeit der Prostitution an Wohnraum zu kommen. Oftmals befinden sich die betroffenen Menschen in einem Teufelskreis: Ohne Arbeit keine Wohnung, ohne Wohnung keine Arbeit. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist oft durch fehlende Qualifikation und Berufserfahrung, keine adäquaten Qualifizierungsmöglichkeiten und fehlende Deutschkenntnisse erschwert. Auch notwendige Nachweise und Dokumente für Leistungen wie Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Krankenversicherung und Schulanmeldung sind häufig nicht vorhanden. Nach Einschätzung der Beratungsstellen begünstigen Schulden oder hoher finanzieller Druck einen Verbleib in der Prostitution. Besonders Frauen mit geringem schulischem Bildungsgrad, ohne Berufsausbildung und unzureichenden Deutschkenntnissen haben oft keine adäquaten Alternativen, als in schlechtbezahlten Jobs unter prekären Bedingungen zu arbeiten oder ihr Geld mit der Ausübung der Prostitution zu verdienen. Prostitution ist finanziell attraktiver als ein schlecht bezahlter Job. Besonders schwierig ist der Ausstieg aus der Prostitution für Menschen mit Migrationshintergrund, die in der Prostitution von Gewalt betroffen sind. Diese Menschen öffnen sich oft nicht den Sicherheitsbehörden und verzichten auf eine Strafanzeige, da die Polizei im Herkunftsland oft anders als in Deutschland agiert und wenig Vertrauen zu den Sicherheitsorganen besteht. Auch Scham und Stigmatisierung spielen eine Rolle. – 4 – 5. Wie ist das Fazit der Stadt Karlsruhe, der Polizei, des Ordnungsamts, des Gesundheitsamts und der Beratungsstellen von Luis.e und The Justice Project e.V. auf die Erfahrungen der letzten Monate, insbesondere unter der politischen Fragestellung des gesetzlichen Umgangs mit der Prostitution? Der Großteil der in der Prostitution tätigen Menschen, die einen Ausstiegswunsch geäußert hatten, ist nach der ersten Öffnung des Gewerbes wieder in die Prostitution zurückgekehrt, da sie noch keine anderen Verdienstmöglichkeiten in Aussicht hatten. Einige Betroffene kommen weiterhin zu Beratungsgesprächen und der Wunsch nach einem Ausstieg besteht fort. Aus Sicht der Beratungsstelle Luis.e sollten vor dem Hintergrund der Armutsmigration in der Prostitution tätige Menschen als eine spezielle Zielgruppe im Hilfesystem anerkannt werden und es bedarf auf kommunaler Ebene eines Konzeptes zur Überbrückung ihrer Notlagen sowie Optionen für einen Ausstieg. Auch aus Sicht der Beratungsstelle Mariposa habe die Corona-Pandemie die vielen Hürden beim Ausstieg aus der Prostitution nochmals sehr deutlich sichtbar gemacht und aufgezeigt, dass ein umfassendes kommunales Ausstiegskonzept dringend notwendig ist. Nach Ansicht des Polizeipräsidiums Karlsruhe, könnte die Öffnung konzessionierter Betriebe mit geprüften Betriebskonzepten die Verlagerung des Prostitutionsgewerbes zumindest in Teilen wieder umkehren und somit eine sachgerechte Kontrolle und Überwachung ermöglichen. Aus Sicht der Verwaltung stellt sich die Frage, ob bei der Ausübung der Prostitution Corona-Schutzkonzepte zuverlässig umgesetzt werden, da die Hygienesituation bereits vor der Pandemie im Einzelfall kritisch hinterfragt werden musste. Andererseits dürften unabhängig von der derzeitigen Pandemie Schutz- und Hygienemaßnahmen in Prostitutionsbetrieben deutlich besser greifen als bei der Ausübung der Wohnungsprostitution oder im illegalen Bereich.

  • Protokoll GR TOP 28
    Extrahierter Text

    Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 28 der Tagesordnung: Auswirkungen der Allgemeinverfügung der Stadt Karlsruhe vom 18.03.2020 auf in der Prostitution tätige Frauen Anfrage: FW|FÜR Vorlage: 2020/1238 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellung- nahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmel- dung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 15. Januar 2021