Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Drais-GMS mit den Gemeinden Weingarten und Eggenstein-Leopoldshafen
| Vorlage: | 2020/1226 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.10.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.12.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1226 Dez. 3 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Drais-GMS mit den Gemeinden Weingarten und Eggenstein-Leopoldshafen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Schulbeirat 10.12.2020 1 x vorberaten Gemeinderat 22.12.2020 9 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Abschlüsse von öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen mit den Gemeinden Weingarten und Eggenstein-Leopoldshafen zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Drais-Gemeinschaftsschule. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat am 30.06.2020 beschlossen, auf Grundlage der durchgeführten regionalen Schulentwicklung die Einrichtung einer dreizügigen gymnasialen Oberstufe an der Drais-GMS zum Schuljahr 2021/22 zu beantragen. Die Verwaltung wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe darauf hingewiesen, dass mit den Ge- meinden, die bei der Ermittlung der benötigten Schülerzahlen für die gymnasiale Oberstufe einge- flossen sind, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden muss. Bei der Berechnung der künftigen Schülerzahlen für die Oberstufe der Drais-Gemeinschafts-schule wurden auch Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschulen der beiden Gemeinden Eggen- stein-Leopoldshafen und Weingarten einberechnet. Ein Punkt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung besagt, dass beide Gemeinden auf die Einrichtung einer eigenen gymnasialen Oberstufe an ihren Gemeinschaftsschulen verzichten. Als Anlagen sind die beiden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen beigefügt. Die Bürgermeister der Gemeinden Weingarten und Eggenstein-Leopoldshafen haben diese bereits unterzeichnet. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Nein × Ja positiv negativ geringfügig erheblich Begründung/ Optimierung: Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Abschlüsse von öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen mit den Gemeinden Weingarten und Eggenstein-Leopoldshafen zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Drais-Gemeinschaftsschule.
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Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 10. Punkt 9 der Tagesordnung: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung einer gymnasi- alen Oberstufe an der Drais-GMS mit den Gemeinden Weingarten und Eggenstein-Leopolds- hafen Vorlage: 2020/1226 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulbeirat die Abschlüsse von öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen mit den Gemeinden Weingarten und Eggenstein-Leopoldshafen zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der Drais-Gemeinschaftsschule. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (37 JA-Stimmen, 2 NEIN-Stimmen, 5 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss. Es geht nicht um den Grundsatzbeschluss einer gymnasialen Oberstufe, das sage ich schon mal so. Es hat etwas mit einer gemeinsamen Schulentwicklung in der Region zu tun. Das ist ja durchaus in unserer aller Sinn, dass wir keine Parallelstrukturen schaffen, die am Ende dann nicht befüllt werden. Jetzt schaue ich mal in die Runde. Wenn wir so verbleiben könnten, könnten wir gleich abstim- men und ich bitte um Ihr Votum - das ist eine große Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – – 2 – 12. Januar 2021