Auszahlung von Quarantäne-Entschädigungen an Durlacher Unternehmen
| Vorlage: | 2020/1218 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 27.10.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 04.11.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-OR-Fraktion eingegangen am: 27.08.2020 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1218 StaDu Anfrage: Auszahlung von Quarantäne - Entschädigungen an Durlacher Unternehmen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 04.11.2020 6 x Das Stadtamt Durlach hat sich bezüglich der Anfrage an das Gesundheitsamt Karlsruhe und das Regierungspräsidium Karlsruhe gewandt und erhielt folgende Stellungnahmen. Das Gesundheitsamt Karlsruhe verweist darauf, dass bei der Erhebung der personenbezoge- nen Daten zwar nach der Beschäftigung gefragt werde, diese aber nur bei systemrele- vanten Berufen auch erfasst werde. Die Quarantäneverfügung stelle sicher, dass im Be- darfsfall ein Entschädigungsanspruch geltend gemacht werden könne. Ob dies erfolgt, erfahre das Landratsamt nicht. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat für die Bearbeitung von Quarantäne- Entschädigungen die „Task Force Entschädigungen § 56 IfSG“ eingerichtet. Diese nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 1. Wie viele in Durlach (alternativ: Karlsruhe) wohnende Arbeitnehmer wurde vom Ge- sundheitsamt Karlsruhe im Zusammenhang mit einer COVID-19 Infektion / Ver- dachtsfall unter Quarantäne gestellt? Zuständig für den Erlass einer Quarantäneanordnung, die Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch nach § 56 Abs. 1 IfSG ist, sind die Ortspolizeibehörden und Ge- sundheitsämter. Der Task Force liegen keine Zahlen zu den von diesen Behörden ausgesprochenen Anordnungen vor. 2. Wie viele Durlacher (alternativ: Karlsruher) Unternehmen haben seit Februar 2020 einen Antrag auf Entschädigung nach dem IfSG gestellt? Die gestellten Anträge werden von Seiten des Regierungspräsidiums in einem Online- Fachverfahren bearbeitet. Dieses bietet keine Möglichkeit, die Anträge nach dem Standort des jeweiligen Unternehmens zu filtern. 3. Wie viele dieser Anträge wurden bereits bearbeitet und welche Gesamtentschädi- gungssumme wurde ausbezahlt? Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Aufgrund der oben genannten fehlenden Filterfunktion des Fachverfahrens kann die Gesamtentschädigungssumme, die bereits an Durlacher bzw. Karlsruher Unterneh- men geflossen ist, nicht erhoben werden. 4. Wie wird sichergestellt, dass bei nun wieder ansteigenden Fallzahlen von COVID-19 Infektionen die Entschädigungsleistungen nach dem IfSG zeitnah ausgezahlt wer- den? Beim Regierungspräsidium Karlsruhe ist in den letzten Monaten eine Vielzahl von An- trägen nach § 56 IfSG eingegangen, die kontinuierlich geprüft und bearbeitet wer- den. Für diese neue Aufgabe wurde innerhalb des Regierungspräsidiums und auch aus anderen Verwaltungsbereichen Personal herangezogen. Zur Bearbeitung der An- träge wurde von Seiten des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen ein Online- Fachverfahren entwickelt, an dem insgesamt elf Bundesländer teilnehmen. Die An- tragsbearbeitung in diesem Fachverfahren ist dabei insbesondere davon abhängig, ob alle für die Überprüfung des Anspruchs notwendigen Unterlagen eingereicht wurden. Die letzten Monate haben gezeigt, dass in vielen Fällen eine Nachforderung von Seiten des Regierungspräsidiums notwendig ist. Aufgrund des hohen Antrags- aufkommens ist eine zeitliche Angabe zur Bearbeitungsdauer derzeit nicht möglich.
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE FDP-OR-Fraktion vom: 27.08.2020 eingegangen am: 27.08.2020 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 04.11.2020 6 öffentlich StaDu Anfrage: Auszahlung von Quarantäne - Entschädigungen an Durlacher Unternehmen Mit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat das Gesundheitsamt Karlsruhe auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zahlreiche Schutzmaßnahmen im Sinne von § 28 IfSG (so genannte „Quarantäne“) gegenüber Arbeitnehmern ausgesprochen mit dem Ziel, Neu- infektionen mit COVID-19 zu reduzieren. Dies ist auch gelungen, die Fallzahlen und die schwe- ren Verläufe sind im Stadt- und Landkreis in Folge der Maßnahmen bis zum Frühsommer deut- lich zurückgegangen. Nach dem IfSG haben betroffene Arbeitnehmer für den Zeitraum der „Quarantäne“ Anspruch auf Lohnfortzahlung gegen den Arbeitgeber, die Arbeitgeber haben dann einen Anspruch auf Erstattung der entsprechenden Lohn- und Sozialversicherungskosten. Die Bearbeitung der Er- stattungsanträge wurde mittlerweile dem Regierungspräsidium Karlsruhe übertragen. Der FDP-Fraktion ist durchaus bewusst, dass es in dieser Ausnahmesituation zu Personalengpäs- sen in den zuständigen Behörden gekommen ist und sich daher die Fallbearbeitung bei der Aus- zahlung in Einzelfällen verzögern kann. Was jedoch nicht akzeptabel ist, ist, dass Unternehmen, in der nun eingetretenen Nachfrage- und Wirtschaftskrise monatelang auf die Auszahlung von Entschädigungsleistungen nach IfSG warten müssen und damit in ihrer Liquidität beeinträchtigt sind. Daher stellen wir folgende Fragen: 1. Wie viele in Durlach (alternativ: Karlsruhe) wohnende Arbeitnehmer wurde vom Gesund- heitsamt Karlsruhe im Zusammenhang mit einer COVID-19 Infektion / Verdachtsfall un- ter „Quarantäne“ gestellt? 2. Wie viele Durlacher (alternativ: Karlsruher) Unternehmen haben seit Februar 2020 einen Antrag auf Entschädigung nach dem IfSG gestellt? 3. Wieviele dieser Anträge wurden bereits bearbeitet und welche Gesamtentschädigungs- summe wurde ausbezahlt? Seite 2 __________________________________________________________________________________________ 4. Wie wird sicher gestellt, dass bei nun wieder ansteigenden Fallzahlen von COVID-19 In- fektionen die Entschädigungsleistungen nach dem IfSG zeitnah ausgezahlt werden? Unterzeichnet von: Dr. Stefan Noé Dipl.-Ing. Günther Malisius