Kindertagespflege in Krise unterstützen
| Vorlage: | 2020/1211 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 20.10.2020 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 17.11.2020
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Kindertagespflege in Krise unterstützen GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/1211 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17. November 2020 9.4 ☒ ☐ Die Stadtverwaltung setzt die in ihrer Fehltageregelung für die Kindertagespflege vorgesehene Beschränkung von sechs Wochen bei der Jahresendabrechnung 2020 ausnahmsweise aus. Anspruchsberechtigte Tagespflegepersonen erhalten das Pflegegeld in Höhe der tatsächlich durch Krankheit oder sonstige Abwesenheit des Pflegekindes entstandenen Betreuungsunterbrechungen. Wie alle Bereiche der Kinderbetreuung wird auch die Kindertagespflege in Karlsruhe durch die Corona-Krise vor besondere Herausforderungen gestellt. Da Kindertagespflegepersonen in der Regel nicht im Angestelltenverhältnis arbeiten, sondern selbstständig sind, sind sie von den Auswirkungen der Krise in besonderem Maße betroffen. Entsprechend der §§ 23 und 24 SGB VIII haben Kindertagespflegepersonen einen Anspruch auf die Gewährung eines Pflegegeldes gegenüber dem Jugendamt, wenn ein Anspruch des Tagespflegekindes auf Förderung in Kindertagespflege besteht. In ihrer Fehltageregelung für Tagespflegekinder legt die Verwaltung fest, dass „im Falle einer Unterbrechung der Betreuung durch Krankheit oder sonstiger Abwesenheit des Kindes, [...] das zuständige Jugendamt das öffentlich gewährte Pflegegeld für bis zu sechs Wochen im Jahr” weiterzahlt, „wenn die Tagespflegeperson grundsätzlich für die Betreuung des Kindes zur Verfügung steht.“ Damit verfügt die Stadt Karlsruhe im Vergleich zu anderen Städten in Baden-Württemberg bereits über eine großzügige Fehltageregelung. Laut der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin können Kinder zwischen ein und fünf Jahren jedoch acht bis zwölf Infektionen pro Jahr durchmachen, womit selbst die großzügige Begrenzung auf sechs Wochen Weitergewährung von Pflegegeld leicht überschritten werden kann. Für die übrigen Tage stehen die Kindertagespflegepersonen selbst in der Verantwortung, den Eltern die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Dies erweist sich häufig als schwieriges Unterfangen, das in Ausnahmefällen bis hin zum Einsatz von Rechtsanwälten und Gerichten führt. Die Empfehlung des Landesgesundheitsamtes sieht vor, dass Corona-Verdachtsfälle und Kinder mit Krankheitssymptomen frühestens nach einem negativen Test oder einer generellen Symptomfreiheit von 48 Stunden wieder in der Tagespflege aufgenommen werden sollten. Somit besteht das Risiko, dass die Zahl der Fehltage aufgrund der gebotenen Vorsicht von Eltern und Begründung/Sachverhalt Antrag – 2 – Tagespflegepersonen in der Pandemie-Ausnahmesituation im Jahr 2020 deutlich höher liegt als gewöhnlich. Diese mögliche Zunahme von Fehltagen ohne Weitergewährung des Pflegegeldes auch über die Begrenzung hinaus würde zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Planbarkeit für die Tagespflegepersonen führen sowie in einigen Fällen erhebliche finanzielle Einbußen und Existenzunsicherheiten zur Folge haben. Unterzeichnet von: Benjamin Bauer Renate Rastätter Aljoscha Löffler Jorinda Fahringer Verena Anlauf
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1211 Dez. 3 Kindertagespflege in der Krise unterstützen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 17.11.2020 9.4 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion, die in der Fehltagerege- lung für die Kindertagespflege vorgesehene Beschränkung von sechs Wochen bei der Jahresendab- rechnung 2020 ausnahmsweise auszusetzen, abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2020 im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In den Empfehlungen für Kinder in Tagespflege nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) der Landesjugendämter und der Kommunalen Landesverbände wird empfohlen, das öffentliche Pflege- geld in Abwesenheitszeiten des Tagespflegekindes bis zu vier Wochen im Kalenderjahr fortzuzahlen. Darüber hinausgehend sieht die derzeitige Regelung bei der Stadt Karlsruhe bei vorübergehender Abwesenheit des Tagespflegekindes und Betreuungsbereitschaft der Tagespflegeperson eine Fort- zahlung des öffentlichen Pflegegeldes für bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr vor. Während des Lockdowns im Zeitraum vom 17. März 2020 bis 28. Juni 2020 wurde die gängige Ur- laubs- und Krankheitsregelung in der Kindertagespflege ausgesetzt. Fehlzeiten in diesem Zeitraum mussten nicht gemeldet werden. Die Anzahl der Fehltage des Kindes werden während dieser Betreu- ungspause sowie des Notbetriebes bzw. eingeschränkten Regelbetriebes nicht gekürzt. Sollte es im Jahr 2020 zu mehr als 30 krankheitsbedingten Fehltagen des Tageskindes kommen, weil aufgrund von Symptomen beim Kind entsprechend der Schutzhinweise Corona- Verdachtsabklärungen durch den Kinderarzt stattfinden müssen, werden die für den Abklärungszeit- raum (in der Regel 1-2 Tage) entstehenden Ausfalltage von der Zählung der Krankheitstage des Kin- des ausgenommen. Sollte es wider Erwarten zu einem weiteren Lockdown in der Kindertagesbetreuung kommen, sollte wie im Zeitraum zwischen dem 17. März und dem 28. Juni 2020 verfahren werden. Vor dem Hintergrund, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, welche finanziellen Folgen die aktuelle Situation für die Stadt Karlsruhe in den folgenden Jahren hat, empfiehlt die Verwaltung un- ter Beachtung der gesamtstädtischen Situation in Bezug auf Covid-19 die Ablehnung des Antrages der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion.