Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe

Vorlage: 2020/1210
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.10.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.11.2020

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Anlage 2 Erschließungsbeiträge
    Extrahierter Text

    Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke BeleuchtungNatursteingroßpflaster für 3-zeilige Entwässerungsrinnen 16/16/14 oder Betonpflaster 16/16/14 sowie Einfassungen Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach NR 1 €/m 2 €/m² 3 €/m 4 €/m² 5 €/m 6 €/m² 7 €/m² 8 €/m² 9 €/m² 10 €/m² 11 330,10399,30 112,10 69,10 366,10160,0096,8054,30 330,10112,1069,10 366,1096,8054,30 5a41,2082,1097,50 +)82,10 330,10 366,10 330,10399,30 366,10160,00 5d97,50 +) Anlage 2 XVI. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs.2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen,die ab 1.Januar 2021 hergestellt wurden. 1-3, 6,9 +) Ist nach DIN EN 13201 die Installation von zwei Leuchtenreihen in einer Straße erforderlich, so wird der Einheitssatz doppelt angesetzt. 117,80 5c,955,10 48,50 4125,6070,50 55,00 5b41,2082,10 82,10 82,1076,30 89,20 97,50 +) 97,50 +) 97,50 +) 97,50 +) 82,10 30.10.2020

  • Anlage 3 Erschließungsbeiträge
    Extrahierter Text

    Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Natursteingroßplaster für 3-zeilige Entwässerungsrinnen 16/16/14 oder Betonpflaster 16/16/14 sowie Einfassungen Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach NR 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 % 11 + 3,87+ 4,47 + 2,56+ 1,32 + 2,03+ 3,76+ 0,41 + 1,88 + 3,87+ 2,56+ 1,32 + 2,03 + 0,41+ 1,88 5a+ 3,52+ 3,53+/- 0,00+ 3,53 + 3,87 + 2,03 + 3,87+ 4,47 + 2,03+ 3,76 5d+/- 0,00 5c,9+ 19,01- 9,81 + 16,28 4+ 5,10- 0,14 - 6,91 1-3, 6,9 + 7,09 5b+ 3,52- 1,50 + 17,57 +/- 0,00 +/- 0,00 +/- 0,00 +/- 0,00 Anlage 3 XVI. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen, die ab 1. Januar 2021 hergestellt wurden. + 3,66 - 1,50 - 1,50 30.10.2020 Veränderungen in Prozent

  • Anlage 1 Erschließungsbeiträge
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes zur Än- derung des ADV-Zusammenarbeitsgesetzes und anderer Vorschriften vom 17. Juni 2020 (GBI. S.401) sowie Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Eigenbetriebsgesetzes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung vom 17. Juni 2020 (GBI. S. 403), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Änderungsgesetzes vom 7. November 2017 (GBI. S. 592,593) und des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiter Gesetze vom 8. August 2020 (BGBI. I. S. 1728), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsru- he in seiner öffentlichen Sitzung am 17. November 2020 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Dezember 2019 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 51/52 vom 20. Dezember 2019), beschlossen: - 2 - Artikel 1 Anpassung der Einheitssätze Die Anlage zu § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe wird durch die Tabelle XVI ( Anlage 2) ergänzt. Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 17.11.2020 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister

  • Anlage 4 Erschließungsbeiträge
    Extrahierter Text

    Anlage 4 Erläuterungen zur 15. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2020 als auch nach denen von 2021 wie folgt berechnet: 2020 2021 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn (+ Verschleißdecke) 6.860 m² 681.884,-- € 710.010,--€ Entwässerung 1.035 m 328.923,-- € 341.654,--€ Bordsteine 2.071 m 227.810,--€ 243.964,-- € Parkflächen (längs) 511 m² 55.852,-- € 57.283,-- € Parkflächen (senkrecht) 75 m² 7.230,-- € 7.260,-- € Grünflächen 259 m² 3.056,-- € 3.056,-- € Gehwege 3.191 m² 265.938,-- € 261.981,--€ Saumsteine 1.595 m 63.481,-- € 65.714,--€ Verbindungswege 150 m² 14.835,-- € 13.380,--€ Saumsteine 150 m 6.945,-- € 8.265,--€ Einzelbäume 13 Stück 14.342,-- € 14.342,--€ Beleuchtung 1.146 m 111.735,-- € 111.735,-- € 1.904.666,-- € 1.961.279,-- € davon trägt die Stadt 5 % 95.233,-- € 98.064,-- € zu verteilen 1.809.433,-- € 1.863.215,-- € Die Beitragsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93.550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2020 2021 19.729,-- € 20.315,-- € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall + 2,97 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkierungsflächen, Grünflächen, - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.

  • Erschließungsbeiträge 2020
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1210 Dez. 6 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Hauptausschuss 10.11.2020 11 x vorberaten Gemeinderat 17.11.2020 4 x Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstat- tungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XVI der Einheitssätze. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anpassung der Einheitssätze Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Satzung über die Erhe- bung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegenden Einheitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Tiefbau Die Änderungen für tiefbauspezifische Leistungen liegen zwischen –9,81 % und +19,01 %. Im Mittel betrachtet erhöhen sich die Einheitssätze um rund 3,87 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus abgeschlossenen Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. 2. Straßenbeleuchtung Der Einheitssatz für die Herstellung der Straßenbeleuchtung bleibt laut Stadtwerke Karlsruhe GmbH - Abteilung T-GS - gegenüber dem Vorjahr unverändert, d.h. der Einheitssatz hat weiterhin bestand. Bei der Kalkulation wurden die aktuellen Ausführungsstandards, Materialpreise und Löhne aus durchgeführten Maßnahmen angesetzt. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den künftigen Einheitssätzen berechnet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstat- tungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XVI der Einheitssätze.

  • Abstimmungsergebnis top 4
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. November 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 4 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschlie- ßungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Vorlage: 2020/1210 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beige- fügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beige- fügten Tabelle XVI der Einheitssätze. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Hauptausschuss: Auch hier bitte ich um Ihr Votum - das ist einstimmig, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Dezember 2020