Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates

Vorlage: 2020/1209
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 20.10.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Hauptamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat HH-Reden Fraktionen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.10.2020

    TOP: 3.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2020/1209 Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20. Oktober 2020 3 ☒ ☐ Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates wie folgt abzuändern/zu ergänzen: 1. In § 5 Abs. 1 wird als letzter Satz (= § 5 Abs. 1 S. 6) eingefügt: Auf Anforderung des Stadtrates oder der Stadträtin werden Einladung mit Tagesordnung und Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. 2. § 8 Abs. 7 S. 1 und 2 Neufassung lautet: Die Redezeit je Redner oder Rednerin und Redebeitrag beträgt drei Minuten. Sie kann verlängert werden, wenn dies im Ältestenrat vereinbart wurde. in § 8 Abs. 7 S. 2 wird eingefügt: Sie kann verlängert werden, wenn dies im Ältestenrat vereinbart und im Gemeinderat beschlossen wurde. 3. In § 9 Abs. 2 wird als letzter Satz (= § 9 Abs. 2 S. 4) eingefügt: Die Antragsteller können im Rahmen der Antragstellung festlegen, ob abweichend von Satz 2 eine mündliche Begründung ihres Antrags mit anschließender Aussprache und Abstimmung stattfinden soll. Begründung: Zu 1. Es muss sichergestellt werden, dass der Stadtrat oder die Stadträtin die vollständigen gemeinderätlichen Unterlagen in der Form erhält, die diesem/dieser für eine Bearbeitung am besten geeignet erscheint. Die Verwaltung macht hierzu bei allen Stadträten und Stadträtinnen eine entsprechende Abfrage. Zu 2. Eine Vereinbarung des Ältestenrats über die Verlängerung der Redezeit genügt nicht, zumal dieser kein beschließender Ausschuss ist, sondern lediglich eine beratende Funktion hat. Die Entscheidung über eine Verlängerung der Redezeit ist allein Sache des Gemeinderats. Das ergibt sich auch daraus, weil selbst nach einer entsprechenden Vereinbarung im Ältestenrat, der Gemeinderat weiterhin berechtigt bleibt, durch Beschluss die Redezeit zu verlängern. Änderungsantrag – 2 – Zu 3. Durch die genannte Einfügung soll sichergestellt werden, dass Anträge auf Wunsch der Antragsteller in der Gemeinderatssitzung beraten und abgestimmt werden, in der sie auch gemäß der Tagesordnung aufgerufen werden. Dies ist insbesondere für solche Anträge von Bedeutung, die kurzfristig einer Entscheidung zugeführt werden sollen (z. B. Anträge, die nur zu einer bestimmten Jahreszeit relevant sind). Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Ellen Fenrich

  • StN Ä-Antrag AfD Geschäftsordnung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Änderungsantrag AfD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1209 Dez. 1 Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.10.2020 3 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zu 1. In § 5 Abs. 1 wird als letzter Satz (= § 5 Abs. 1 S. 6) eingefügt: Auf Anforderung des Stadtrates oder der Stadträtin werden Einladung mit Tagesordnung und Unterlagen in Papierform zur Verfügung gestellt. Die von der Verwaltung vorgesehene Regelung schließt nicht aus, dass vom Grundsatz, Un- terlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen, abgewichen wird. Einladung mit Tagesord- nung und Unterlagen können auch in Papierform versandt werden. Zu 2. § 8 Abs. 7 S. 1 und 2 Neufassung lautet: Die Redezeit je Redner oder Rednerin und Redebeitrag beträgt drei Minuten. Sie kann ver- längert werden, wenn dies im Ältestenrat vereinbart wurde. in § 8 Abs. 7 S. 2 wird eingefügt: Sie kann verlängert werden, wenn dies im Ältestenrat vereinbart und im Gemeinderat beschlossen wurde. Der Ältestenrat dient unter anderem der Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates. Vereinbarungen zum Sitzungsverlauf, die dort oftmals im Konsens getroffen werden, können über einen Geschäftsordnungsantrag im Rahmen der Sitzungen des Gemeinderates verän- dert werden. Die beantragte Ergänzung ist aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig. Zu 3. In § 9 Abs. 2 wird als letzter Satz (= § 9 Abs. 2 S. 4) eingefügt: Die Antragsteller können im Rahmen der Antragstellung festlegen, ob abweichend von Satz 2 eine mündliche Begründung ihres Antrags mit anschließender Aussprache und Ab- stimmung stattfinden soll. An dieser Stelle eine ergänzende Regelung aufzunehmen, die mit der Festlegung verknüpft ist, zwingend eine Abstimmung vorzusehen, ist nicht zielführend. Anträge zur Geschäftsord- nung sind immer zu beachten.

  • Abstimmungsergebnis GR TOP 3 1
    Extrahierter Text