Straßenrechtliche Entwidmung eines Teilstücks der Ringelberghohl in Grötzingen

Vorlage: 2020/1193
Art: Beschlussvorlage
Datum: 13.10.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.11.2020

    TOP: 18

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Straßenrechtliche Entwidmung eines Teilstücks Ringelberghohl in Grötzingen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2020/1193 Dez. 6 Straßenrechtliche Entwidmung eines Teilstücks der Ringelberghohl in Grötzingen Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 17.11.2020 18 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt die Entwidmung eines Teilstücks der Ringelberghohl in Grötzingen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 23.09.2020 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Ringelberghohl in Grötzingen zwischen Vogelsang und Fikentscherstraße zeichnet sich durch sehr hohe (bis zu 15 Meter) und steile Böschungen aus. Zudem sind die dortigen Baumbestände aufgrund anhaltender Trockenheit und fortschreitendem Klimawandel geschwächt. Bei Unwetterereignissen (Starkregen, Sturm) treten Schäden an Bäumen auf, die zu gefährlichen Situationen für Verkehrsteil- nehmer führen. Durch diese Hohl führt eine öffentlich gewidmete Straße. Aufgrund der dargestellten Randbedin- gungen kann das Maß an Verkehrssicherheit, wie es für gewidmete Straßen erforderlich ist, in die- sem Abschnitt nicht mehr gewährleistet werden. Die Straße wird demzufolge entwidmet und verliert dadurch den straßenrechtlichen Status einer öffentlichen Straße. Sie soll zukünftig als Freizeit- und Wanderweg genutzt werden und der Öffent- lichkeit weiterhin zur Verfügung stehen. Zuvor werden Pflegemaßnahmen durchgeführt, um die Hohl in einen vergleichsweise sicheren Zustand zu bringen, wie etwa bei einem Waldweg. Diese Vorgehensweise wurde am 23. September 2020 im Ortschaftsrat Grötzingen vorgestellt, erläu- tert und fand einhellig Zustimmung. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt die Entwidmung eines Teilstücks der Ringelberghohl in Grötzingen.

  • Anlage Ringelberghohl_Plan_Entwidmung
    Extrahierter Text

    Auf dem Ringelberg -Durlach- Auf dem Ringelberg -Grötzingen Vogelsang Im Sonnental Dekan-Hofheinz-Straße Gewann Am Grollenberg Am Schwalbenloch Kallmorgenstraße ́ Legende Weg gesperrt Weg offen Dieser Plan darf ohne Erlaubnis nicht vervielfältigt werden. Änderungen und Einträge sind deutlich als solche kenntlich zu machen. Maßstab: 1:3.000 Liegenschaftsamt Stadt Karlsruhe Planfertigung: Datum: 19.09.2019 Flurstück Nr. 1549, Ringelberhohl Sachbearbeitung: Ringelberghohl

  • Abstimmungsergebnis top 18
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR TOP 18
    Extrahierter Text

    Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. November 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 18 der Tagesordnung: Straßenrechtliche Entwidmung eines Teilstücks der Ringelberg- hohl in Grötzingen Vorlage: 2020/1193 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Entwidmung eines Teilstücks der Ringelberghohl in Grötzingen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 18 zur Behandlung auf und stellt die Abstimmungs- bereitschaft des Hauses fest: Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Dezember 2020